Urlaubstage- darf die Chefin das einfach so machen?
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
Ich arbeite nun seit einem Jahr in der gleichen Praxis. Das heißt, ich habe letztes Jahr Weihnachten schon mitgemacht und auch Urlaub genommen. Der 24.12 und der 31.12 waren halbe Feiertage ( was auch wohl schon immer so geregelt war, wie mir eine Kollegin erzählt hat, die schon am längsten von allen dort arbeitet). Gestern habe ich meinen Urlaub beantragt (6Resturlaubstage). Mit den halben Feiertagen ist meine Planung auch ganz genau hingekommen. Hab es schließlich das ganze Jahr lang ausgerechnet. Heute kam "die rechte Hand der Chefin" zu mir und ließ ausrichten, dass es dieses Jahr so wäre, dass der 24.12 und der 31. 12 jeweils als voller Urlaubstag gerechnet würden. Das wurde ihm von der Chefin erst gestern mitgeteilt. So....nun ist natürlich helle Aufregung, weil jeder seinen Urlaub natürlich das ganze Jahr über (haben eh nur die gesetzliche Mindestzahl an Urlaubstagen) ge- und verplant hat. Meine Frage ist nun: Darf die Chefin ca. 3 Wochen vorher den Tagen so eine Änderung durchführen, ohne eine schriftlichen Info darüber verfasst zu haben? Wurde uns ja nur mündlich mitgeteilt. Ich muss nun einen Tag später meinen Urlaub beginnen. Zudem ist es so, dass eine Kollegin schon viel früher ihren Urlaub eingereicht hat und somit die beiden oben erwähnten Arbeitstage noch als halbe Tage angerechnet bekommen hat. Unfähr ist das..... Für Antworten wäre ich seeehr dankbar.... Lg CHuli |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.02.2009 |
Hallo Chulia,
der 24.12. und 31.12. sind gesetzliche LG Sanja |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 07.12.2007 |
im zweifel würd ich die arbeiterkammer anrufen!
lg hexe |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 01.11.2005 |
Hi,
kommt drauf an. Bei Teilzeitkräften, die nur vormittags arbeiten kann das durchaus anders berechnet werden. So war und ist es auf jedenfall bei uns. Da nachmittags frei, müssen Vormittags-Halbtagskräfte einen ganzen Tag Urlaub dafür nehmen, weil ja nur nachmittags gesetzlich frei ist. LG Sarah |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 25.01.2005 |
aber dass die Halbtagesregelung für einige gilt - und für andere nicht, das kann doch wohl nicht siein, oder?
ich würd die Chefin direkt fragen, nicht die rechte Hand! |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 26.07.2007 |
Das stimmt so nicht
Diese Tage gelten als Vorfeiertage und somit ab 13 Uhr als Feiertag. Wer Dienst bis 12.30 Uhr hat, macht damit noch nicht mal Überstunden. Jede Verkäuferin muß an diesen Tagen bis mindestens 13 Uhr arbeiten. Wenn sie Pech hat und bei Ikea arbeitet sogar noch länger, allerdings dann mit Überstundenausgleich. LG Silvia |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
@Sanja: BIst du dir da sicher mit den halben Arbeitstagen? Ich meine es wäre so, dass es ganze sind, aber nette chefs halt halbe geben, da dies auch möglich ist. bei mir gibt es keine festen Arbeitszeiten. ich bin eigtl laut Vertrag Vollzeit angestellt, kann aber nur Halbtags arbeiten, da einfach die Anmeldungen fehlen um mehr Therapien machen zu können.
Heiligabend könnte ich mir vorstellen, dass eventuell noch ein paar Türkische Patienten kommen würden, aber Silvester??? Da feiert doch jeder und hat Vorbereitungen zu treffen. Das finde ich soooo fies. Das ist wieder reine Geldmacherei der Chefin. Eigentlich müssten wir einfach im Team arbeiten gehen, auch wenn wie nur berichte schreiben. Dann muss sie nämlich auf jeden Fall zahlen UND sie müsste uns die nicht verwendeten Arbeitstage für das nächste Jahr geben (Vertrag). Und so würde ihre Rechnung garnicht aufgehen. Aber WER hat schon Lust an den schönsten Familientagen im Jahr zu arbeiten. Lg Chuli |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
Achso: Ich arbeite sozusagen den ganzen Tag. Mal von morgens bis abends, dann von mittags bis abends oder nur Vormittags. Das heißt, dass ich an manchen tagen auch erst um 13 Uhr anfange....
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
..... nur mal so als Information, weder der 24.12. noch der 31.12. sind gesetzliche Feiertage
Alle diesbezüglichen anderslautenden Regelungen sind Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen festgelegt. ________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
Aber wie ist das denn mit diesem Bestandsrecht? Hab da irgendwas von gehört....es ist seit bestehen der Praxis immer so geregelt gewesen, dass eben nur jeweils ein 1/2 Urlaubstag abgezogen wurde. Darf sie das innerhalb von so kurzer Zeit dann einfach umschmeißen. Wenn sie es jetzt für nächstes jahr ansetzt, seh ich ja kein Problem. Dann hab ich 12 Monate zeit mich drauf einzurichten.
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ich denke mal, ihr habt keine Betriebsvereinbarung und keinen Tarifvertrag, in dem das eindeutig geregelt ist. Über Bestandsrecht kursieren auch wilde Vermutungen, aber solange es keine schriftliche Vereinbarung gibt, ist die Beweislage dürftig. Natürlich ist es von der Chefin nicht die feine Art, so etwas so kurzfristig zu verkünden, aber letztendlich wirst Du Dich fügen müssen.
________________________________________________________________________ Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 13.11.2003 |
Hallo chulia,
das ist schon ärgerlich. Ist ja auch ein bißchen kurzfristig. Aber wie Susa schon sagte, Heiligabend und Sylvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Sie gelten als ganz normale Werktage. Anders siehts aus, wenn es eine betriebliche (schriftlich) Vereinbarung gibt. Oder, es wurden 3 Jahre ohne besondere Mitteilung die halben Tage gewährt. Das kann dann ein sogen. Bestandsschutz sein. Das ist vielleicht bei der Kollegin der Fall? Ich wünsch Dir trotzdem ein schönes Fest und guten Rutsch. MG tabita |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
Huhu!
Wie gesagt: es war seitdem meine Kollegin dort arbeitet (bestimmt schon 6-7 jahre wenn nicht sogar länger) IMMER so das es halbe Arbeitstage waren. Damals wollte die Chefin das wohl schonmal ändern, aber die andere Chefin hat ihr nicht zugestimmt. Jetzt wo es im Laufe ist, dass sich die beiden Chefinnen trennen (allerdings haben wir immernoch den Arbeitsvertrag zwischen beiden Chefinnen), hat die die aktuelle Chefin "freies Entscheidungsrecht". Zumindest nimmt sie sich dies heraus.... Lg Chuli |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
Hallo,
was ist eine Arbeiterkammer, Hexe1928? weiß- blaue Grüße Cry |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 13.11.2003 |
Und so traurig das für Dich ist, sie hat das Recht dazu.
Wenn es seit 6 oder 7 Jahren so war, dann gilt das für die Mitarbeiterinnen, die seit dieser Zeit dort arbeiten. Du bist erst seit einem Jahr dabei, und guckst leider durch die Röhre. Fühlt sich sicher ungerecht an, aber ändert nix daran, dass sie das darf. MG tabita |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
Chulia, ich würd am 24. arbeiten. Es werden eh nicht viele Gäste kommen.
weiß- blaue Grüße Cry |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 19.10.2002 |
Chulia, welches Bundesland bist Du? Folgendes steht in unserem Manteltarifvertrag für Bayern (ich gehe mal davon aus, dass Du gelernte Arzthelferin bist UND dass ihr nach Tarifvertrag arbeitet):
~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~ Liebe Grüße von Patzi ![]()
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 18.05.2004 |
Huhu.... Beide Tage, jedenfalls in NRW und ich denke in ganz D. Soetwas wird aber im Manteltarifvertag, und nicht per Gesetztgeber, geregelt Also wirst Du je Tag auch einen Tag TU opfern müssen. Grüße Ritchie
₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪ |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.04.2006 |
Hallo,
Ihr dürft nicht die Regelung die euch euer Chef seit Jahren gibt verallgemeinern, schaut auch mal auf euren Kalender, überall ist der 24.12 und der 31.12 nicht als Feiertag aufgeführt und so ist es auch. Das ist eine besondere Tat von eurem Chef und sonst leider nichts und wenn er diese streicht, dann ist es eben Pech, bei uns gab es diese Tage noch nie. Gruss Thomas |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
Dabei hat Chulia so wunderschöne Augen...
also ich als Chef würde ihr sofort frei geben. weiß- blaue Grüße Cry |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
Huhu!
@Tabita: Die Kollegin hatte nur Glück, dass sie den Urlaub vor der Entscheidung der Chefin eingereicht hat. Alle anderen, auch die die lange dort arbeiten ( haben noch eine Zweite Praxis in einem anderen Stadtteil), haben leider Pech, wenn sie den Antrag jetzt erst einreichen. Der Antrag wurde auch nicht von der Chefin unterschrieben, sondern von der "rechten Hand" in Vertretung. Ich hatte halt das Pech, dass die "rechte Hand" einen Tag zuvor bei der Chefin war. Hätte ich es letzte Woche eingereicht, hätte ich nun vll noch Glück. @Patzi: Komme aus NRW. Arzthelferin bin ich nicht. Meine Mutter gibt ihren Angestellten frei für die Tage (was ne liebe Chefin Einen Feiertagszuschlag bekommen wir bei dem Biest garantiert nicht. Die guckt nur wo sie an und Geld verdienen kann und gleichzeitig Ausgaben reduzieren kann ( es kann auch m.M. nach kein Zufall sein, dass sie grundsätzlich nur Logopäden einstellt, die soeben aus dem Examen gekommen sind und noch keine Ahnung von der Berufspraxis und der Regelung haben) @Cry: Am 24. werden bestimmt Patienten kommen, da ich auch viele Muslime habe, die ja kein Weihnachten feiern und demnach diesen Tag nicht so schätzen wie wir. Aber ich find es toll, dass du mir frei geben würdest Aber vll kommst du mal vorbei und verdrehst der Chefin den Kopf. Dann gebe es wohl noch ne Chance für mich Danke euch allen. Wir werden alles nochmal im Team besprechen müssen und wenn die Chefin dann mal Zeit für uns findet mit ihr reden müssen ( ich habe sie glaube ich dieses Jahr wenn es hoch kommt 4 mal in der Praxis gesehen, ob sie da noch kurzfristig für ihr personal mal Zeit findet ?!) Lg CHuli |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.05.2009 |
hallo,
finde ich schon seltsam, so kurz vor toresschluss neue bestimmungen willkürlich bekannt zu geben. so kurzfristig scheint mir das nicht in ordnung. wenn bis dato die handhabung 1/2urlaub für 24.12.+31.12. generell praktiziert wurde geht das so einfach nicht. entweder geht´s nach manteltarif oder gewohnheitsrecht, das so nicht aufgehoben werden sollte. bei uns im betrieb wird auch je 1/2urlaubstag angerechnet. gruss ck-gitti |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
Chuli, nee, was soll ich denn mit Deiner Chefin? Mach mich zum Chef, dann schmeiß ich die Chefin raus und den Rest kann ich hier nicht weiter erzählen...
weiß- blaue Grüße Cry |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
@ Cry :
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 20.02.2006 |
Achso Cry: Bis du DEN Hintern aus der Tür raus hast, das dauert wohl nen bißchen...es scheint so als wäre das Geld, das sie durch uns Angestellte verdient hat, sehr gut in ihre kulinarischen Vorlieben investiert worden
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.05.2009 |
cry un nu´ |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
gitti, nu?
Nu bin ick Chef... weiß- blaue Grüße Cry |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
ich darf Heilig Abend um 19.00 Uhr bei der Arbeit antreten und da gibt es nichts, keinen Feiertagzuschlag o. ä., weils eben kein Feiertag ist Aber ab 0.00 Uhr bekommen wir den Feiertagszuschlag weil 1. Weihnachtstag ist. Bei dir war die Änderung sehr kurtzfristig, da würde ich auf jeden Fall nachhaken. Wenns mehrere sind die das betrifft, ist es sicher gut, wenn ihr euch zusammen tut. lg Konny |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.09.2006 |
Da ich jetzt Chef bin, geb ich Euch allen heute fei...
weiß- blaue Grüße Cry |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.05.2007 |
Ich finde die Diskussion ist hier ziemlich abgedriftet. Was geht es Chulia an, worin ihre Chefin ihren Verdienst investiert. Es gibt übrigens nicht nur Wohlhabende/Reiche sondern auch Arme, die ihre Freizeit überwiegend mit Essen gestalten.
Zum Urlaubstag: es ist ja nur einer, der hier anscheinend verloren geht, der zuvor kulanterweise gar nicht abgezogen wurde. Weder der 24.12 noch der 31.12. sind gesetzliche Feiertage. Wenn die Kulanz gestrichen wurde, so ist das in meinen Augen ein Zeichen, dass die Praxis vielleicht doch nicht mehr so gut läuft, wie es mal war, was mich nicht wundert, denn alle haben Einbußen zu verzeichnen. Wenn das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld gekürzt oder gar gestrichen wird, (oder noch schlimmer: Stellen ersatzlos gestrichen werden) dann würde ich anfangen mir ernsthafte Sorgen zu machen. Aber wegen eines Urlaubstages jetzt hier den Herrmann zu manchen, halte ich für überzogen. Und wenn die Kollegín schon vor der neuen Regelung den Urlaub eingereicht hatte, so finde ich es in dem Fall gerecht, dass das so bleibt, weil rückwirkend eine Regeländerung herbeizuführen ist ja noch fieser. Stell Dir vor, Du müsstest jetzt die ganzen halben Urlaubstage der Vergangenheit nacharbeiten... |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Crynman fragte, zwar wen anderen aber egal, was eine Arbeiterkammer seie.
Das ist bei uns in Österreich quasi die Vertretung der Arbeitnehmer, es gibt zwar noch die Gewerkschaft, aber im Prinzip hilft einem die AK bei fast allen Fragen zumindest mal weiter. Google einfach mal den Begriff, dann siehst Du mehr. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine



































