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Urlaubstage- darf die Chefin das einfach so machen?

Vom 01.12.2009 16:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2006
1.948 Beiträge (ø0,85/Tag)
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Hallo!

Ich arbeite nun seit einem Jahr in der gleichen Praxis. Das heißt, ich habe letztes Jahr Weihnachten schon mitgemacht und auch Urlaub genommen. Der 24.12 und der 31.12 waren halbe Feiertage ( was auch wohl schon immer so geregelt war, wie mir eine Kollegin erzählt hat, die schon am längsten von allen dort arbeitet).
Gestern habe ich meinen Urlaub beantragt (6Resturlaubstage). Mit den halben Feiertagen ist meine Planung auch ganz genau hingekommen. Hab es schließlich das ganze Jahr lang ausgerechnet. Heute kam "die rechte Hand der Chefin" zu mir und ließ ausrichten, dass es dieses Jahr so wäre, dass der 24.12 und der 31. 12 jeweils als voller Urlaubstag gerechnet würden. Das wurde ihm von der Chefin erst gestern mitgeteilt.

So....nun ist natürlich helle Aufregung, weil jeder seinen Urlaub natürlich das ganze Jahr über (haben eh nur die gesetzliche Mindestzahl an Urlaubstagen) ge- und verplant hat.

Meine Frage ist nun: Darf die Chefin ca. 3 Wochen vorher den Tagen so eine Änderung durchführen, ohne eine schriftlichen Info darüber verfasst zu haben? Wurde uns ja nur mündlich mitgeteilt. Ich muss nun einen Tag später meinen Urlaub beginnen.

Zudem ist es so, dass eine Kollegin schon viel früher ihren Urlaub eingereicht hat und somit die beiden oben erwähnten Arbeitstage noch als halbe Tage angerechnet bekommen hat. Unfähr ist das.....

Für Antworten wäre ich seeehr dankbar....

Lg
CHuli
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Vom 01.12.2009 16:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sanja201 Hendlgriller


Mitglied seit 24.02.2009
3.660 Beiträge (ø3,08/Tag)
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Hallo Chulia,

der 24.12. und 31.12. sind gesetzliche Achtung / Wichtig halbe Feiertage, die kann Deine Chefin nicht einfach so streichen - dann könnte sie theoretisch ja auch einfach bestimmen, dass der 25.12. oder 1.5. kein Feiertag mehr ist... Jajaja, was auch immer!

LG
Sanja
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Vom 01.12.2009 16:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hexe1981 Smutje


Mitglied seit 07.12.2007
355 Beiträge (ø0,22/Tag)
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im zweifel würd ich die arbeiterkammer anrufen!

lg hexe
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Vom 01.12.2009 16:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

_Sarah Suppenkoch


Mitglied seit 01.11.2005
4.378 Beiträge (ø1,82/Tag)
Hi,

kommt drauf an. Bei Teilzeitkräften, die nur vormittags arbeiten kann das durchaus anders berechnet werden. So war und ist es auf jedenfall bei uns. Da nachmittags frei, müssen Vormittags-Halbtagskräfte einen ganzen Tag Urlaub dafür nehmen, weil ja nur nachmittags gesetzlich frei ist.

LG

Sarah
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Vom 01.12.2009 16:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

xantula  Chefkoch


Mitglied seit 25.01.2005
22.624 Beiträge (ø8,44/Tag)
aber dass die Halbtagesregelung für einige gilt - und für andere nicht, das kann doch wohl nicht siein, oder?

ich würd die Chefin direkt fragen, nicht die rechte Hand! Achtung / Wichtig
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Vom 01.12.2009 16:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Supersilvi75 Smutje


Mitglied seit 26.07.2007
1.013 Beiträge (ø0,57/Tag)
Das stimmt so nicht
Diese Tage gelten als Vorfeiertage und somit ab 13 Uhr als Feiertag.
Wer Dienst bis 12.30 Uhr hat, macht damit noch nicht mal Überstunden.
Jede Verkäuferin muß an diesen Tagen bis mindestens 13 Uhr arbeiten. Wenn sie Pech hat und bei Ikea arbeitet sogar noch länger, allerdings dann mit Überstundenausgleich.

LG Silvia
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Vom 01.12.2009 16:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2006
1.948 Beiträge (ø0,85/Tag)
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@Sanja: BIst du dir da sicher mit den halben Arbeitstagen? Ich meine es wäre so, dass es ganze sind, aber nette chefs halt halbe geben, da dies auch möglich ist. bei mir gibt es keine festen Arbeitszeiten. ich bin eigtl laut Vertrag Vollzeit angestellt, kann aber nur Halbtags arbeiten, da einfach die Anmeldungen fehlen um mehr Therapien machen zu können.

Heiligabend könnte ich mir vorstellen, dass eventuell noch ein paar Türkische Patienten kommen würden, aber Silvester??? Da feiert doch jeder und hat Vorbereitungen zu treffen. Das finde ich soooo fies. Das ist wieder reine Geldmacherei der Chefin. Eigentlich müssten wir einfach im Team arbeiten gehen, auch wenn wie nur berichte schreiben. Dann muss sie nämlich auf jeden Fall zahlen UND sie müsste uns die nicht verwendeten Arbeitstage für das nächste Jahr geben (Vertrag). Und so würde ihre Rechnung garnicht aufgehen. Aber WER hat schon Lust an den schönsten Familientagen im Jahr zu arbeiten.

Sicher nicht!

Lg
Chuli
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Vom 01.12.2009 16:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2006
1.948 Beiträge (ø0,85/Tag)
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Achso: Ich arbeite sozusagen den ganzen Tag. Mal von morgens bis abends, dann von mittags bis abends oder nur Vormittags. Das heißt, dass ich an manchen tagen auch erst um 13 Uhr anfange....
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Vom 01.12.2009 16:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
..... nur mal so als Information, weder der 24.12. noch der 31.12. sind gesetzliche Feiertage
Alle diesbezüglichen anderslautenden Regelungen sind Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen festgelegt.




________________________________________________________________________

Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne.
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Vom 01.12.2009 16:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2006
1.948 Beiträge (ø0,85/Tag)
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Aber wie ist das denn mit diesem Bestandsrecht? Hab da irgendwas von gehört....es ist seit bestehen der Praxis immer so geregelt gewesen, dass eben nur jeweils ein 1/2 Urlaubstag abgezogen wurde. Darf sie das innerhalb von so kurzer Zeit dann einfach umschmeißen. Wenn sie es jetzt für nächstes jahr ansetzt, seh ich ja kein Problem. Dann hab ich 12 Monate zeit mich drauf einzurichten.
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Vom 01.12.2009 16:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Ich denke mal, ihr habt keine Betriebsvereinbarung und keinen Tarifvertrag, in dem das eindeutig geregelt ist. Über Bestandsrecht kursieren auch wilde Vermutungen, aber solange es keine schriftliche Vereinbarung gibt, ist die Beweislage dürftig. Natürlich ist es von der Chefin nicht die feine Art, so etwas so kurzfristig zu verkünden, aber letztendlich wirst Du Dich fügen müssen.




________________________________________________________________________

Dem Produkt biochemischer Prozesse, bei dem aus der Vitis vinefera Glykose und Kohlehydrate zu Ethanol abgebaut werden, wohnt Übereinstimmungs- bzw. Angleichungsbeziehung zwischen dem Wissen eines erkennenden Subjekts und dem Seienden inne.
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Vom 01.12.2009 17:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tabita  Kaltmamsell


Mitglied seit 13.11.2003
1.409 Beiträge (ø0,45/Tag)
Hallo chulia,

das ist schon ärgerlich.

Ist ja auch ein bißchen kurzfristig. Aber wie Susa schon sagte, Heiligabend und Sylvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Sie gelten als ganz normale Werktage.

Anders siehts aus, wenn es eine betriebliche (schriftlich) Vereinbarung gibt. Oder, es wurden 3 Jahre ohne besondere Mitteilung die halben Tage gewährt. Das kann dann ein sogen. Bestandsschutz sein.
Das ist vielleicht bei der Kollegin der Fall?

Ich wünsch Dir trotzdem ein schönes Fest und guten Rutsch.

MG
tabita
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Vom 01.12.2009 17:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2006
1.948 Beiträge (ø0,85/Tag)
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Huhu!

Wie gesagt: es war seitdem meine Kollegin dort arbeitet (bestimmt schon 6-7 jahre wenn nicht sogar länger) IMMER so das es halbe Arbeitstage waren. Damals wollte die Chefin das wohl schonmal ändern, aber die andere Chefin hat ihr nicht zugestimmt. Jetzt wo es im Laufe ist, dass sich die beiden Chefinnen trennen (allerdings haben wir immernoch den Arbeitsvertrag zwischen beiden Chefinnen), hat die die aktuelle Chefin "freies Entscheidungsrecht". Zumindest nimmt sie sich dies heraus....

Lg
Chuli
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Vom 01.12.2009 17:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


Mitglied seit 29.09.2006
18.004 Beiträge (ø8,7/Tag)
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Hallo,

was ist eine Arbeiterkammer, Hexe1928?

weiß- blaue Grüße
Cry
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Vom 01.12.2009 17:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tabita  Kaltmamsell


Mitglied seit 13.11.2003
1.409 Beiträge (ø0,45/Tag)
Und so traurig das für Dich ist, sie hat das Recht dazu.

Wenn es seit 6 oder 7 Jahren so war, dann gilt das für die Mitarbeiterinnen, die seit dieser Zeit dort arbeiten. Du bist erst seit einem Jahr dabei, und guckst leider durch die Röhre. Fühlt sich sicher ungerecht an, aber ändert nix daran, dass sie das darf.

MG
tabita
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Vom 01.12.2009 17:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


Mitglied seit 29.09.2006
18.004 Beiträge (ø8,7/Tag)
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Chulia, ich würd am 24. arbeiten. Es werden eh nicht viele Gäste kommen.

weiß- blaue Grüße
Cry
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Vom 01.12.2009 17:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.596 Beiträge (ø1,88/Tag)
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Chulia, welches Bundesland bist Du? Folgendes steht in unserem Manteltarifvertrag für Bayern (ich gehe mal davon aus, dass Du gelernte Arzthelferin bist UND dass ihr nach Tarifvertrag arbeitet):

Pfeil nach rechts Die Höhe der Zuschläge für Überstunden, Samstags-, Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit sowie für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12:00 Uhr wird im Gehaltstarifvertrag festgelegt. Pfeil nach links Dem entnehme ich eigentlich, dass es bis 12 Uhr ein normaler Arbeitstag ist und danach als Feiertag zählt, ergo halber Feiertag.



~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~


Liebe Grüße von Patzi

\"\"\"\"

\"\"
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Vom 01.12.2009 18:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ritchie.S Chefkoch


Mitglied seit 18.05.2004
27.358 Beiträge (ø9,33/Tag)


Huhu....

Beide Tage, jedenfalls in NRW und ich denke in ganz D. Achtung / Wichtig , sind keine Feiertage Na! wenn auch bei uns ab 13 Uhr ein Feiertagszuschlag gezahlt wird.
Soetwas wird aber im Manteltarifvertag, und nicht per Gesetztgeber, geregelt Achtung / Wichtig

Also wirst Du je Tag auch einen Tag TU opfern müssen.


Grüße
Ritchie\"\"
₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪₪
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Vom 01.12.2009 18:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

thostein Kaltmamsell


Mitglied seit 08.04.2006
1.168 Beiträge (ø0,52/Tag)
Hallo,
Ihr dürft nicht die Regelung die euch euer Chef seit Jahren gibt verallgemeinern, schaut auch mal auf euren Kalender, überall ist der 24.12 und der 31.12 nicht als Feiertag aufgeführt und so ist es auch. Das ist eine besondere Tat von eurem Chef und sonst leider nichts und wenn er diese streicht, dann ist es eben Pech, bei uns gab es diese Tage noch nie.
Gruss
Thomas
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Vom 01.12.2009 18:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


Mitglied seit 29.09.2006
18.004 Beiträge (ø8,7/Tag)
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Dabei hat Chulia so wunderschöne Augen...

also ich als Chef würde ihr sofort frei geben. ...

weiß- blaue Grüße
Cry
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Vom 01.12.2009 19:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2006
1.948 Beiträge (ø0,85/Tag)
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Huhu!

@Tabita: Die Kollegin hatte nur Glück, dass sie den Urlaub vor der Entscheidung der Chefin eingereicht hat. Alle anderen, auch die die lange dort arbeiten ( haben noch eine Zweite Praxis in einem anderen Stadtteil), haben leider Pech, wenn sie den Antrag jetzt erst einreichen. Der Antrag wurde auch nicht von der Chefin unterschrieben, sondern von der "rechten Hand" in Vertretung. Ich hatte halt das Pech, dass die "rechte Hand" einen Tag zuvor bei der Chefin war. Hätte ich es letzte Woche eingereicht, hätte ich nun vll noch Glück.

@Patzi: Komme aus NRW. Arzthelferin bin ich nicht. Meine Mutter gibt ihren Angestellten frei für die Tage (was ne liebe Chefin Na!. Ich bin Logopädin und habe daher keine wirklich festen Arbeitszeiten. Ich kann mir die Zeit selbst einteilen, muss allerdings als Bsp: wenn ich an einem Tag nur 2 Therapien habe und beide Patienten absagen, trotzdem zur Arbeit gehen und einen Bericht etc schreiben, sonst wird das als Urlaubstag gewertet, auch wenn ich im Grunde nichts zu tun habe und der Ausfall auch nicht meine Schuld ist.

Einen Feiertagszuschlag bekommen wir bei dem Biest garantiert nicht. Die guckt nur wo sie an und Geld verdienen kann und gleichzeitig Ausgaben reduzieren kann ( es kann auch m.M. nach kein Zufall sein, dass sie grundsätzlich nur Logopäden einstellt, die soeben aus dem Examen gekommen sind und noch keine Ahnung von der Berufspraxis und der Regelung haben)

@Cry: Am 24. werden bestimmt Patienten kommen, da ich auch viele Muslime habe, die ja kein Weihnachten feiern und demnach diesen Tag nicht so schätzen wie wir.
Aber ich find es toll, dass du mir frei geben würdestNa!...Leider steht die Chefin wohl nicht so auf Frauen mit netten Augen Na!
Aber vll kommst du mal vorbei und verdrehst der Chefin den Kopf. Dann gebe es wohl noch ne Chance für mich Na!

Danke euch allen. Wir werden alles nochmal im Team besprechen müssen und wenn die Chefin dann mal Zeit für uns findet mit ihr reden müssen ( ich habe sie glaube ich dieses Jahr wenn es hoch kommt 4 mal in der Praxis gesehen, ob sie da noch kurzfristig für ihr personal mal Zeit findet ?!)

Lg
CHuli
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Vom 01.12.2009 19:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ck-gitti Smutje


Mitglied seit 27.05.2009
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hallo,
finde ich schon seltsam, so kurz vor toresschluss neue bestimmungen
willkürlich bekannt zu geben. so kurzfristig scheint mir das
nicht in ordnung. wenn bis dato die handhabung 1/2urlaub
für 24.12.+31.12. generell praktiziert wurde geht das so einfach nicht.
entweder geht´s nach manteltarif oder gewohnheitsrecht, das so
nicht aufgehoben werden sollte.
bei uns im betrieb wird auch je 1/2urlaubstag angerechnet.
gruss ck-gitti
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Vom 01.12.2009 19:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


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Chuli, nee, was soll ich denn mit Deiner Chefin? Mach mich zum Chef, dann schmeiß ich die Chefin raus und den Rest kann ich hier nicht weiter erzählen... ...

weiß- blaue Grüße
Cry
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Vom 01.12.2009 19:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2006
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@ Cry : Na!
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Vom 01.12.2009 20:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

chulia83 Suppenkoch


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Achso Cry: Bis du DEN Hintern aus der Tür raus hast, das dauert wohl nen bißchen...es scheint so als wäre das Geld, das sie durch uns Angestellte verdient hat, sehr gut in ihre kulinarischen Vorlieben investiert worden Na! Da musste schon Kraft haben...haste die?? Dann biste nämlich jetzt mein Chef Lachen
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Vom 01.12.2009 20:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ck-gitti Smutje


Mitglied seit 27.05.2009
1.190 Beiträge (ø1,08/Tag)
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Oh
cry
un nu´ Lachen Lachen Lachen
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Vom 01.12.2009 20:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


Mitglied seit 29.09.2006
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gitti, nu?

Nu bin ick Chef...Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

weiß- blaue Grüße
Cry
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Vom 01.12.2009 20:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Konny Kaltmamsell


Mitglied seit 17.01.2002
632 Beiträge (ø0,17/Tag)
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Hallo,

ich darf Heilig Abend um 19.00 Uhr bei der Arbeit antreten und da gibt es nichts, keinen Feiertagzuschlag o. ä., weils eben kein Feiertag ist na dann...
Aber ab 0.00 Uhr bekommen wir den Feiertagszuschlag weil 1. Weihnachtstag ist.

Bei dir war die Änderung sehr kurtzfristig, da würde ich auf jeden Fall nachhaken. Wenns mehrere sind die das betrifft, ist es sicher gut, wenn ihr euch zusammen tut.

lg Konny
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Vom 01.12.2009 20:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Crynman Sternekoch


Mitglied seit 29.09.2006
18.004 Beiträge (ø8,7/Tag)
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Da ich jetzt Chef bin, geb ich Euch allen heute fei... ...

weiß- blaue Grüße
Cry
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Vom 01.12.2009 21:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tatzlwurm  Hendlgriller


Mitglied seit 27.05.2007
7.074 Beiträge (ø3,87/Tag)
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Ich finde die Diskussion ist hier ziemlich abgedriftet. Was geht es Chulia an, worin ihre Chefin ihren Verdienst investiert. Es gibt übrigens nicht nur Wohlhabende/Reiche sondern auch Arme, die ihre Freizeit überwiegend mit Essen gestalten.

Zum Urlaubstag: es ist ja nur einer, der hier anscheinend verloren geht, der zuvor kulanterweise gar nicht abgezogen wurde. Weder der 24.12 noch der 31.12. sind gesetzliche Feiertage. Wenn die Kulanz gestrichen wurde, so ist das in meinen Augen ein Zeichen, dass die Praxis vielleicht doch nicht mehr so gut läuft, wie es mal war, was mich nicht wundert, denn alle haben Einbußen zu verzeichnen.

Wenn das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld gekürzt oder gar gestrichen wird, (oder noch schlimmer: Stellen ersatzlos gestrichen werden) dann würde ich anfangen mir ernsthafte Sorgen zu machen. Aber wegen eines Urlaubstages jetzt hier den Herrmann zu manchen, halte ich für überzogen. Und wenn die Kollegín schon vor der neuen Regelung den Urlaub eingereicht hatte, so finde ich es in dem Fall gerecht, dass das so bleibt, weil rückwirkend eine Regeländerung herbeizuführen ist ja noch fieser. Stell Dir vor, Du müsstest jetzt die ganzen halben Urlaubstage der Vergangenheit nacharbeiten...
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Vom 11.12.2009 19:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kumiko Tellerwäscher


Mitglied seit 03.04.2007
139 Beiträge (ø0,07/Tag)
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Crynman fragte, zwar wen anderen aber egal, was eine Arbeiterkammer seie.
Das ist bei uns in Österreich quasi die Vertretung der Arbeitnehmer, es gibt zwar noch die Gewerkschaft, aber im Prinzip hilft einem die AK bei fast allen Fragen zumindest mal weiter.

Google einfach mal den Begriff, dann siehst Du mehr.
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