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allgemeine Frage zu Tarifverträgen

Vom 29.10.2009 15:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leabla Kaltmamsell


Mitglied seit 01.10.2005
767 Beiträge (ø0,32/Tag)
Hallo zusammen...

stehe momentan in Gehaltsverhandlungen...
vor einer woche hieß es " ich werde sie nicht billig abspeisen oder zum hungerlohn arbeiten lassen..."

dann wurde nach meinen gehaltvorstellungen gefragt und ich habe einen nettobetrag genannt, der auch mündlich akzeptiert wurde.

jetzt wollte sich meine zukünftige chefin nochmals rechtlich absichern, das ist ja völlig in ordnung ist zur Handwerkskammer und jetzt meinte sie es gibt einen manteltarifvertrag für friseure...
da ich nicht ganz vollzeit arbeite, hat sie den lohn prozentual ausgerechnet und jetz kommt viel weniger raus, als ich netto meinte..
ihr argument ist jetzt " das steht ja so im tarifvertrag, sie will da rechtlich nichts falsch machen!"

ist nicht fakt dass der tarif vertrag als grundlage dazu dient, um ein "mindestlohn" vorzugeben und übertariflich zu bezahlen ist, wenn man möchte vorausgetzt Na! jederzeit möglich?
oder MUß man sich tatsächlich an den ganz genau halten??

grüße leabla
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Vom 29.10.2009 16:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.982 Beiträge (ø8,57/Tag)
Hallo Leabla,

du siehst das schon ganz richtig.... deine Cheffin darf mehr bezahlen, ohne rechtliche Konsequenz Na!

Liebe Grüße
Daina


Ich bin klein?
Blumen wachsen auch langsamer als Unkraut!
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Vom 29.10.2009 16:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dimond Kaltmamsell


Mitglied seit 26.06.2009
1.299 Beiträge (ø1,22/Tag)
Hallo,

da sie nach Tarif bezahlen will, macht sie sicher nix falsch! Sie "darf" natürlich auch gerne mehr bezahlen bzw. du mußt dir überlegen, ob du für das Geld arbeiten willst (da es ja wohl weniger ist, als du ursrpünglich genannt hattest). Allerdings mußt du bei deinen Forderungen schon auch berücksichtigen, dass du nicht Vollzeit arbeitest!

Grüßle, Dimond.
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Vom 29.10.2009 16:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leabla Kaltmamsell


Mitglied seit 01.10.2005
767 Beiträge (ø0,32/Tag)
Hallo Dimond..

sie benötigt anfangs keine vollzeitkraft und bei mir ist auch erst ab nächsten somme,wenn kind in der grundschule ist, mehr arbeitszeit möglich, das passt also für beide seite ganz prima!!
... hat das denn damit was zu tun, weil ich nicht ganz voll arbeite?
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Vom 29.10.2009 16:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dimond Kaltmamsell


Mitglied seit 26.06.2009
1.299 Beiträge (ø1,22/Tag)
Natürlich, du bekommst ja auf einer 80 % Stelle auch nur 80 % des Lohnes! Das ist natürlich weniger als wenn du 100 % arbeiten würdest.

Grüßle, Dimond.
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Vom 29.10.2009 16:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DainaM  Chefkoch


Mitglied seit 10.01.2006
19.982 Beiträge (ø8,57/Tag)
Naja wenn man nicht voll arbeitet kann man auch nicht volles Gehalt verlangen, oder verstehe ich nu was falsch?

Liebe Grüße
Daina


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Vom 29.10.2009 16:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leabla Kaltmamsell


Mitglied seit 01.10.2005
767 Beiträge (ø0,32/Tag)
achso...ja das ist natürlich klar...

aber wir könnten uns auch auf summe X einigen (die nicht unter tarif ist) und keiner kann einem da was..
ich glaube sie versucht halt jetz mit dem tarufvertrag sich evtl bisschen rauszureden....
der betrag ist zwar noch nicht so hoch für lohnsteuer, aber Krankenversicherung etc..wird ja alles abgezogen und summasummarum , ich weiß ja nicht genau wieviel netto überbleibt, scheint mir das für mich zu wenig leider..

muß mal so ein netto/brutto rechner suchen
leabla
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Vom 29.10.2009 16:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leabla Kaltmamsell


Mitglied seit 01.10.2005
767 Beiträge (ø0,32/Tag)
ja oder man bekommt für 80% arbeit 100% lohn (laut tarifvertrag)

ist dann halt übertariflich bezahlt ... YES MAN
aber ist rechtlich ja nicht schlimm....
mich ärgert halt die vorherige zusage.."jaja das passt schon"
und jetz diese krampfhafte sache mit dem tarifvertrag..der lohn für friseure der normale ist halt echt ein "hungerlohn" (was sie ja auf keinen fall bezahlen wollte..)
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Vom 29.10.2009 16:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dimond Kaltmamsell


Mitglied seit 26.06.2009
1.299 Beiträge (ø1,22/Tag)
@ Daina: na klar, aber das sollte man auch in seine Forderungen mit einberechnen. Sprich: nicht bei einer 80 % Stelle eine Nettosumme fordern, die dann auf 100 % umgerechnet viel zu hoch ist.

@ leabla: Versuch lieber einen Bruttolohn auszuhandeln. Denn wieviel du Netto raus kriegst, hängt ja auch von deiner persönlichen Situation ab (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Krankenkasse ...). Aber natürlich ist es legitim, dass du dir anhand eines Brutto/Netto-Rechners überlegst, wieviel am Ende für dich übrig bleibt. Und vielleicht könnt ihr ja auch einen niedrigeren Einstiegslohn vereinbaren und dann eine Lohnerhöhung, wenn es gut läuft oder du Vollzeit arbeitest.

Grüßle, Dimond.
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Vom 29.10.2009 16:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ilinden Smutje


Mitglied seit 03.01.2007
256 Beiträge (ø0,13/Tag)
du siehst das schon richtig, sie kann dir selbstverständlich mehr als Tarif bezahlen oder auch für 80% Arbeitszeit den vollen Tariflohn!

das weiß sie mit Sicherheit auch, sie hat nur eine fadenscheinige Begründung gesucht! wenn das Nettogehalt so niedrig sein wird, solltest du dir überlegen, ob du das nicht nochmal ansprichst!

viel Erfolg,
Ilinden
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Vom 29.10.2009 16:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leabla Kaltmamsell


Mitglied seit 01.10.2005
767 Beiträge (ø0,32/Tag)
hi..

jaja ansprechen werde ich das auf jedenfall...muß ich ja unbedingt sogar, wollte nur wissen ob sie sich ebend dran halten MUß... ist ihre erste selbstständigkeit, deswegen (hoffe ich mal) ist das ihr unwissen...

ich muß halt ehrlich sagen, dass ich summe x netto benötige (+/- paar euros,wegen miete etc.) und das weiß sie und meinte eben das passt schon, der von ihr nun vorgeschlagene bzw. im tarifvertrag stehende betrag ist halt das brutto +30 euro,was ich netto meinte und das find ich schon ätzend.. SCHOCK TOTAL nachdem brutto netto rechner... BOOOIINNNGG....

ich hoffe wir einigen uns da.. mit lohnziel und am anfang weniger wär ja völlig in ordnung, aber das ist so leider zu weit entfernt....wuhaaa...
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Vom 29.10.2009 16:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Dimond Kaltmamsell


Mitglied seit 26.06.2009
1.299 Beiträge (ø1,22/Tag)
Um wieviel wärst du denn mit deiner ursprünglichen Forderung (brutto) über dem, was sie dir jetzt brutto bietet? Sprich: um wieviel übersteigt deine Forderung den Tarifvertrag? Das mußt du schon irgendwie rechtfertigen können (dass du die Summe halt zum Leben brauchst, zählt leider nicht!)

Grüßle, Dimond.
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Vom 29.10.2009 16:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leabla Kaltmamsell


Mitglied seit 01.10.2005
767 Beiträge (ø0,32/Tag)
@ diamond ---Y KM
will hier keien ganz genauen zahlen veröffentlichen *ups ... *rotwerd*
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Vom 29.10.2009 17:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.370 Beiträge (ø2,2/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo!

Hattet Ihr klar und eindeutig das Gehalt mündlich verhandelt, sodass keine Irrtümer (brutto gleich netto) vorliegen können? Dann ist sie an ihre mündliche Aussage gebunden. Es klingt nicht so - uuuuund: Dummerweise würden Gerichte das meist nicht anerkennen, Beweislage, aber per se sind mündliche Absprachen bindend, so als Argument. Na!

Rechne Dir das 80%-Netto aus, das Du mit ihr abgestimmt hattest und werf es ihr zu, das sei Stand Eurer Absprache gewesen, damit rechnest Du eigentlich. Dann lass sie kommen.

Mein Gefühl, ihr seid mal handelseinig gewesen, das ist nu nochmal nachzuverhandeln und Du wirst schlechter rausgehen.
Nettoverhandlungen sind unüblich bis kritisch. Geh vom brutto aus.

ESCH
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Vom 29.10.2009 17:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leabla Kaltmamsell


Mitglied seit 01.10.2005
767 Beiträge (ø0,32/Tag)
@esch..

mach ich..hab samstag nomma termin mit ihr...
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