Ehrenamtliche Tätigkeit - auflisten für Arbeitgeber?
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![]() Mitglied seit 19.02.2007 |
darf der Arbeitgeber bei einem 400 € Job eine Auflistung der ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen? Hat er ein Recht dazu? Eine Bekannte arbeitet bei einer caritativen Einrichtung. Jetzt wurden die Mitarbeiterinnen um eine Auflistung gebeten. Fördert das nicht den Konkurenzkampf innerhalb des Betriebes? Teilt mir bitte eure Meinung mit. lg Backfee |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Hallo
ich wüsste nicht, welches Recht er dazu haben sollte. Nebentätigkeiten ja, aber Ehrenamt? Allerhöchstens, wenn es inhaltlich zu einem Konflikt mit der Arbeit kommen könnte, aber das darf er auch nicht pauschal ausforschen, sondern dazu müsste er einen konkreten Anlass haben. Grüße Limo |
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![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Hallo,
das sehe ich auch so. Ehrenamt ist Privatsache, solange die hauptberufliche Arbeit nicht darunter leidet. LG Ciperine |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
Hallo,
als ich mich für eine Vollzeitstelle beworben habe, schrieb ich das in den Lebenslauf, dass ich ehrenamtlich beim Roten Kreuz bin und u.a. Rettungsdienst fahre. Da kam niemand auf die Idee, dass das stören könnte. Wenn es nur ein 400 Euro Job ist, finde ich, geht es keinen was an - Du hast doch sicher genug freie Zeit. lg morgaine |
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![]() Mitglied seit 03.11.2005 |
Hallo!
Also das finde ich ja komisch, warum willst Du denn eine ehrenamtliche Taetigkeit nicht angeben?! Ich weiss ja nicht wie das in Deutschland ist, aber bei uns hat das eine unheimlich positive Auswirkung auf die Bewerbung, wenn man angeben kann, dass man sich ehrenamtlich betaetigt. Viele Gruesse! |
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![]() Mitglied seit 23.11.2008 |
Hallo,
manchmal wird für ehrenamliche Tätigkeit etwas Geld gezahlt. Falls dort Geld gezahlt wird, interessiert das den AG, weil er beim Zusammenrechnen mehrerer Geringverdiener- Jobs evtl. Abgabenpflichtig wird. Ist das gezahlte Geld für eine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung und als solche deklariert, dann ist das Geld nicht anzurechnen auf die Abgabepflicht. Genauer erklärt das die entsprechende Krankenkasse. Und in Bewerbungen sieht eine ehrenamliche Tätigkeit immer gut aus. Kurz mitgeteilt - kriege selber Aufwandsentschädigung LG vanzi7mon |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
du musst sie nicht angeben - und ich würde sie auch nur dann angeben, wenn ich davon nen Vorteil hätte, sprich; wenn sie in irgendeinem Zusammenhang mit meinen beruflichen Qualifikationen stehen...
dass Arbeitgeber wahnsinnig glücklich darüber sind, wenn ihre Angstellten ehremamtlich sehr eingespannt sind - davon würde ich so grundsätzlich nicht ausgehen, ich weiss, dass Bewerbungen mit Riesenlisten an ehrenamtlichen zeitintensiven Posten auch schon mal kritisch beäugt werden... einem potentiellen AG teile ich nur das an Privatem mit, was ich unbedingt mitteilen muss - und das, von dem ich denke, dass es mir nützt - mehr aber auch nicht... |
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![]() Mitglied seit 23.10.2008 |
Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse: Es geht nicht um eine Bewerbug, sondern um bestehende Arbeitsverhältnisse...oder?
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![]() Mitglied seit 19.02.2007 |
Hallo,
ja Limonata, es geht nicht um eine Bewerbung, sondern um ein auf 400 € Basis bestehendes Arbeitsverhältnis. Da hat der Chef gebeten, sie solle aufschreiben, wieviel Stunden sie im Monat ehrenamtlich - natürlich ohne Geld dafür zu bekommen - ausübt. LG Backfee |
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
und - hat sie ihren Chef mal gefragt, auf welcher rechtlicher Basis und wozu er diese Auskunft verlangt ??? das hätte ich getan - ob ich privat wieviel Stunden was tue - geht meinen AG doch nichts an, dass ich nichts tue, das meinem AG schadet oder meine Arbeitsfähogkeit mindert - klar...
und dann noch genau nach Stunden aufgelistet ? wenn jemand dafür irgendeine rechtliche Grundlage kennt - her damit, das würde mich wirklich interessieren... |
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