8,60 Stunden Arbeitszeit....?
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
hab kurz eine Frage. Meine Tochter hat mit ihrer Ausbildung begonnen. In ihrem Vertrag steht bei täglicher Arbeitszeit 8,60 Stunden. Ich dachte erst das wäre ein Fehler und meine Tochter hat nachgefragt ob das 8,00 Stunden heißen müsste, darauf hin hat es geheißen, daß das schon richtig wäre mit den 8,60 Stunden. Aber was heißt das nun? Ist das irgendwie eine neue Vertragsschreibweise? Steht die 60 dafür das es sich um Vollstunden handelt, oder steht die 60 für die 1 Stunde Mittagspause die sie hat? Kann mir das vielleicht jemand von euch erklären? Sie fragt heute nochmals im Betrieb nach, bin aber neugierig Grüßle cohal |
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![]() Mitglied seit 20.10.2003 |
¡Hola!
Das sind 60 Industrieminuten! Eine Industriestunde hat 100 Ind.minuten und 60 Ind.minuten sind 36 reelle Minuten. Saludos chica
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
Hallo chica,
danke für die schnelle Antwort..........Ist dann die Angabe für uns uninteressant.........Ich glaub ich steht igendwie auf der Leitung Grüßle cohal |
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![]() Mitglied seit 20.10.2003 |
¡Hola!
Nö, uninteressant würde ich das nicht nennen Saludos chica
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
@chica.......bist du sicher? Ich hab gedacht Azubis unter 18 dürfen garnicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten.
Grüßle cohal |
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![]() Mitglied seit 20.10.2003 |
¡Hola!
Da bin ich überfragt, tut mir leid! Ich weiss nur wieviel Industrieminuten eine Industriestunde hat Saludos chica
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![]() Mitglied seit 20.10.2005 |
Hallo,
evtl. sind da Wocheenddienste mit eingerechnet? Um welche Branche handelt es sich denn? Wir haben zum Beispiel in unseren Arbeitsverträgen auch 8,5 Stunden stehen, arbeiten täglich aber nur 8, dafür den Samstag aber auch noch ein paar Stunden. LG Michèle |
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![]() Mitglied seit 14.04.2008 |
Hallo Cohal,
hei unter 18 jährigen greift das Jugendschutzgesetz und das besagt, daß nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden die Woche gearbeitet werden darf. Nur wenn an einem Tag die Arbeitszeit verkürzt wäre, dürfte dafür an anderen Tagen die Zeit etwas verlängert werden, aber nicht immer. Vor der Unterzeichnung des Vertrages würde ich das auf jeden Fall nochmal klären. Lieben Gruß Moon |
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![]() Mitglied seit 14.02.2005 |
Hallo,
wenn ich mal mit den Fingern rechne, ergibt das halt eine Wochenarbeitszeit von 43 Stunden - irgendwie logisch oder?! gwexhauskoch |
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
@michèle......sie ist im Buro tätig. Aber wie gesagt soviel ich weiß dürfen Azubis doch unter 18 garnicht mehr wie 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Grüßle cohal |
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
@moon.......aber dann segnet die IHK den Vertrag doch garnicht ab, oder? Sie hat den Vertrag erst abgeben, will nicht, dass da zuletzt noch irgendwas schiefläuft, sie ist so froh dort zu arbeiten.
Grüßle cohal |
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![]() Mitglied seit 14.02.2005 |
Hallo,
unter 18 max. 40 Stunden! Alles andere ist illegal! Wenn sie froh ist dort zu arbeiten, muss sie halt in den saueren Apfel beißen, in vielen Branchen werden illegale und unbezahlte Überstunden auch von Jugendlichen verlangt - ist leider traurige Realität. gwexhauskoch |
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![]() Mitglied seit 20.10.2005 |
Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher Erster Titel - Arbeitszeit und Freizeit § 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten. (2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Das sagt der Gesetzgeber dazu. |
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![]() Mitglied seit 14.04.2008 |
Also ich weiß nicht in wie weit die IHK jeden einzelnen Ausbildungsvertrag überprüft.
Frag doch ansonsten mal direkt dort nach. Die können Dir auf jeden Fall weiterhelfen. Klar ist, daß es nicht rechtens ist. Gruß Moon |
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![]() Mitglied seit 24.02.2009 |
Hallo Cohal,
seltsamt finde ich das auch - aber wann wird denn Deine Tochter 18? Als ich damals mit 17 meine Ausbildung begonnen habe, hatte ich 15 Minuten mehr Pause pro Tag, weil ich noch keine 18 war. Als ich dann 18 wurde, wurden die 15 Minuten nicht mehr angerechnet - aber deswegen habe ich keinen neuen/korrigierten Vertrag bekommen. Das ist natürlich nicht das selbe wie Arbeitszeit, aber Deine Tochter soll sich ruhig mal im Betrieb erkundigen. Im Zweifelsfall ist es dann wohl leider so, wie gwex schon schrieb - entweder sie macht stillschweigen mit, oder sie beschwert sich bei der IHK (und muss sich dann eine neue Ausbildungsstelle suchen). Grüße Sanja |
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
@sanja.........sie wird in 1,5 Jahren 18. Also noch in der Ausbildungszeit.
Grüßle cohal |
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
@all........was ich mir grad überlegt habe. Könnte es sein, dass die Berufschulstunden da mit eingerechnet wurden? Dass es z. Bsp. so ist, wenn sie Vormittags Schule hat, sagen wir mal Beginn 7.30 Uhr bis 12. 30 und sie dannach noch im Betrieb von 13.00 bis 17.00 Uhr arbeitet.......
Grüßle cohal |
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![]() Mitglied seit 10.07.2002 |
.......ach nee, vergesst den Gedanken gleich wieder. Das wäre dann ja nicht täglich sonder 1 oder 2 mal die Woche.......
Grüßle cohal |
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