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Abfindungen

Vom 04.01.2009 17:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
An alle!!!!

Wer kennt sich zum Thema Abfindungen aus?

Mein Mann hat im Dezember ´08 erfahren das seine Firma 2009 schließen muß.
Wir wissen leider nicht genau wann und wollen auch nicht so lange warten.
Für uns ist das nicht ganz so schlimm da wir eh nach München ziehen wollen.
Aber wie stellt man es am besten an um an die Abfindung zu kommen?
Steht sie ihm überhaupt zu? Er arbeitet jetzt seit 12 Jahren dort.
Bewerbungen laufen natürlich schon (muß die Firma ja nicht wissen).
Wenn jetzt die neue Firma sagt er könne sofort anfangen muß er sich ja früher freistellen lassen da seine Kündigungszeit 3 Monate beträgt.
Wie geht er am besten vor um sich die Chance mit der Abfindung nicht kaputt zu machen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Steht ja auch ne Menge Geld auf dem Spiel.
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Vom 04.01.2009 18:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Universuma Küchenjunge


Mitglied seit 15.02.2004
191 Beiträge (ø0,06/Tag)
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Hallo,

ist es nicht so, dass man nur eine Abfindung bekommt, wenn einem gekündigt wird? Wenn er selbst kündigt, kann er keine Abfindung fordern.
Anders sieht es manchmal bei einem Auflösungsvertrag aus. Da kann man evtl. noch eine Abfindung aushandeln. Fordert er aber selbst einen Auflösungsvertrag, ist das ja wieder mit einer Kündigung von seiner Seite zu sehen. Also wieder schlecht mit Abfindung.

Der Auflösungsvertrag kann ihm aber helfen, wenn er einen neue Arbeitsstelle findet und dort gleich anfangen kann. Wenn die Firma sowieso schließen will, wird sie sich da nicht quer stellen. (Was ja aber eigentlich nicht die Frage, gelle.)

LG
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Vom 04.01.2009 18:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
Er hat ja noch nicht gekündigt.
Wir wollen erst was sagen wenn wir das mit der Abfindung geklärt haben bzw. wissen was mit einer neuen Arbeit ist.
Vorher sagen wir der Firma nichts.
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Vom 04.01.2009 18:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
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hallo zusammen: abfindung kann man in der regel nur bekommen, wenn der arbeitgeber kündigt, da das unternehmen in 2009 schließen wird wäre die einzige chance auf einen sozialplan zu hoffen, was natürlich bei dem beabsichtigten schnelleren wechsel nicht funktioniert, ich würde das thema abfindung in diesem zusammenhang nicht weiter verfolgen.

lg lobo
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Vom 04.01.2009 18:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
Das heißt wir werden wohl nie einen Euro sehen wenn wir nicht wirklich bis zum Schluß warten?
Wäre es denn sicher wenn wir bis zum Ende warten würden?
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Vom 04.01.2009 18:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kladiku Sternekoch


Mitglied seit 09.10.2006
7.872 Beiträge (ø3,82/Tag)
Es setzt auch voraus, daß das Unternehmen mehr als 10(?) Mitarbeiter hat, so daß sie dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen; die genaue Vorschirft kann ich z Zt nicht einsehen...

lg kladiku
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Vom 04.01.2009 18:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
Es sind ca 90 Mitarbeiter.
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Vom 04.01.2009 18:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
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ich würde nicht auf einen sozialplan spekulieren, wichtig wäre zunächst, um was für unternehmen handelt es sich denn, warum wird 2009 geschlossen?

lg lobo
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Vom 04.01.2009 18:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kladiku Sternekoch


Mitglied seit 09.10.2006
7.872 Beiträge (ø3,82/Tag)
Dann warten, aussitzen und nicht kündigen...

lg kladiku
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Vom 04.01.2009 18:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
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ja kladiku 10 MA ist richtig, es gibt zwar auch Ausnahmeregelungen wo noch die frühere 5 MA-Regelung gilt, aber die sind sehr selten und da müsste ich auch nachsehen.

auf die Abfindung zu spekulieren finde ich ziemlich verwegen um nicht zu sagen riskant. Na wenn das mal stimmt!?
Wie die Vorredner schon schrieben geht das nur bei Kündigung durch AG.
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Vom 04.01.2009 18:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
Diese Firma wurde aufgekauft.
Wir können doch nicht warten bis alle auf die Strasse esetzt werden.
Das wäre zu riskant.
Meine Tochter muß im Sommer in die Schule da muß das mit dem Umzug gelaufen sein.
Es muß doch ein Ass im Ärmel geben.
Schließlich hat mein Mann einige Jahre für diese Firma gearbeitet.
Ich will nicht akzeptieren das man nichts machen kann.
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Vom 04.01.2009 18:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
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Pfeil nach rechts Dann warten, aussitzen und nicht kündigen... Pfeil nach links

und hoffen, dass es zeitlich mit dem neuen Job passt.

Ich denke auf die Einhaltung der Kündigungsfrist wird der AG nicht pochen, wenn er sowieso schließt, für den Fall dass man doch die Abfindung außen lässt.

Zur Höhe kann man sagen, dass es etwa pro Jahr ein Gehalt gibt.
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Vom 04.01.2009 18:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
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ich denke mal dein mann sollte die zeit nutzen einen vernünpftigen neuen job zu suchen und sollte am ende noch ne kleine abfindung rausspringen, das wie einen unerwarteten lottogewinn zu sehen, alles andere ist zu spekulativ im übrigen muss ja dann einiges an steuern gezahlt werden, die freibeträge wurden drastisch gesenkt.

lg lobo
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Vom 04.01.2009 18:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
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Pfeil nach rechts Ich will nicht akzeptieren das man nichts machen kann. Pfeil nach links
Ihr wollt doch einen Ortswechsel vornehmen, da müsstet ihr ja sowieso den Job aufgeben, die Abfindung wäre da doch eh ein "Zubrot"den ihr bei einem wirtschaftlich funktionierenden Unternehmen nicht hättet. Insoweit ist jede gewonnene Mark doch ein Gewinn, oder?
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Vom 04.01.2009 18:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
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@ petro

die höhe hängt aber schon sehr stark von der funktion im unternehmen ab und das mit dem monatsgehalt je beschäftigungsjahr ist aber schon sehr üppig.

lg lobo
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Vom 04.01.2009 18:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
Ihr habt ja Recht.
Mein Mann hätte aber jetzt direkt das Thema dort angesprochen.
Er hätte sie gefragt wie es mit der Abfindung aussieht wenn er dann sofort gehen würde.
Wäre das zu aufdringlich?
Genau gesehen würde sie ja so auch was sparen wenn ein Mitarbeiter weg wäre.
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Vom 04.01.2009 18:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
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@ izi

ob du willst oder nicht, so ist es aber, kannst ja gerne mal zu einem arbeitsrechtler gehen, wenn ihr so konkrete zeitvorstellungen habt, stichwort schule, umzug würde ich nicht bis zum ungewisen ende warten wollen.

lg lobo
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Vom 04.01.2009 18:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
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@ izi

nochmal, es kommt auf die ausgangssituation an, wie gut die karten liegen, was für eine funktion hat er denn dort?

lg lobo
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Vom 04.01.2009 18:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
Er ist dort Elektriker. Es gibt insgesamt 3 Stück.
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Vom 04.01.2009 19:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
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@ izi

sorry will jetzt net abwerten, aber aus welchem grunde sollte die firma ne abfindung zahlen, überleg doch mal !
Warum ?
es würde bei einer leitenden position möglicherweise ein ganz kleine chance geben.
tut mir leid dies so direkt zu schreiben.
aus meiner erfahrung weis ich, dass es viele märchen zum thema abfindungen und deren höhen gibt.....

lg lobo
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Vom 04.01.2009 19:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kladiku Sternekoch


Mitglied seit 09.10.2006
7.872 Beiträge (ø3,82/Tag)
Dein Mann sollte seinen Personalchef ansprechen, ob man ihm entgegen komme, wenn er kündigen würde - wenn die Firma aufgekauft wird, gibt es erfahrungsgemäß nur eine Beschäftigungsgarantie vom neuen Chef, jedoch keine Kündigungen oder Abfindungen. Bewertet werden heute Unternehmen aber u.a. auch nach der Anzahl der beschäftigten langjährigen Mitarbeiter; dabei wirkt sich der Preis des Unternehmens u.U. auch positiv aus, wenn weiniger Mitarbeiter vorhanden sind - bei dem heutigen Mangel an Fachkräften muß das nicht sein....

lg kladiku
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Vom 04.01.2009 19:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iziblizi Tellerwäscher


Mitglied seit 11.01.2008
17 Beiträge (ø0,01/Tag)
Ich schätze das ich mich zu sehr darauf gefreut habe.
Ich dachte wirklich das seine Chancen ganz gut stehen.
Na ja muß mich wohl damit abfinden.
Mal sehen was kommt.
Ich danke Euch für Eure Beiträge.
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Vom 04.01.2009 19:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

lobo280362 Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2007
1.692 Beiträge (ø1,01/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
@ izi

kleiner tipp geht zu einem arbeitsrechtler, kostet dann so 200 euro, aber dann habt ihr letzte klarheit.

lg lobo
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Vom 06.01.2009 11:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anastasia1960 Smutje


Mitglied seit 31.01.2006
771 Beiträge (ø0,33/Tag)
Üblich sind ca. 1-2 Monatsgehälter pro Jahr der Firmenzugehörigkeit als Abfindung.
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Vom 06.01.2009 12:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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ich würde mich bei angekündigter Betriebsschliessung sofort mit meiner Gewerkschaft bzw Betriebsrat (sofern vorhanden) in Verbindung setzen - und evtl sogar zusätzlich einen Anwalt konsultieren...

ob "aussitzen" oder sofort neuen Job suchen die bessere Lösung ist - hängt ganz von der individuellen Konstellation ab.



slts
Grisou

Ich kann mir meine Eltern und Grosseltern nicht aussuchen - das, was ich esse aber schon" (Dr Serge Hecberg, zum Thema Gene & Gewicht))
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Vom 06.01.2009 12:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gwexhauskoch Sternekoch


Mitglied seit 14.02.2005
18.292 Beiträge (ø6,87/Tag)
Hallo,

gibt es da nicht auch noch einen moralischen Aspekt?!

Ihr wollt sowieso wegziehen, dein Mann also kündigen und nun wollt ihr aus dem Umstand des Verkaufs der Firma heraus diese abzocken??!

Wenn dies so ist, finde ich das nicht gerade gesagt eine faire Einstellung - YES MAN gelinde gesagt.


gwexhauskoch
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Vom 06.01.2009 12:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
@lobo
woher weißt Du das: Pfeil nach rechts kleiner tipp geht zu einem arbeitsrechtler, kostet dann so 200 euro, aber dann habt ihr letzte klarheit. Pfeil nach links

und das?
Pfeil nach rechts sorry will jetzt net abwerten, aber aus welchem grunde sollte die firma ne abfindung zahlen, überleg doch mal !
Warum ?
es würde bei einer leitenden position möglicherweise ein ganz kleine chance geben.
tut mir leid dies so direkt zu schreiben.
aus meiner erfahrung weis ich, dass es viele märchen zum thema abfindungen und deren höhen gibt..... Pfeil nach links

Meine Erfahrungen sind da anders!


Die Gebühren beim Anwalt richten sich nach dem Streitwert, bei Arbeitsrecht rechnet man üblicherweise aus einem Wert von 3 Monatsgehältern. Weißt du wieviel iziblizis Mann verdient? Viele Anwälte arbeiten auch bei Beratungen mit Gebührenvereinbarungen.

Pfeil nach rechts Beratungsgebühr gem. RVG VV Nr. 2100 ff.(Wegfall nach dem 01.07.2006)
Beratungsgebühren entstehen, wenn der Anwalt keinen Prozessauftrag erhalten hat und auch nicht Dritten gegenüber tätig werden soll. Sie entstehen also nur für den Fall, dass eine Beratung mit dem Mandanten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu einem Rechtsproblem erfolgen soll.
Für die Tätigkeit in Sozialrechtsstreitigkeiten betragen die Kosten 10,00 € bis 260,00 €. Für ein Gutachten darf eine dem Arbeits- und Haftungsumfang angemessene Gebühr verlangt werden. Diese Kosten sind auf eine spätere Vertretungstätigkeit des Anwalts oder sogar auf die prozessuale Tätigkeit in der gleichen Angelegenheit anzurechnen.
Ab dem 01.07.2006 fallen diese Beratungsgebühren weg und werden durch die Aufforderung an den Anwalt ersetzt, mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen (§ 34 RVG). Diese Kosten werden dann also für den Markt frei gegeben. Ohne eine Vergütungsvereinbarung sind die üblichen Kosten zu zahlen. Der Anwalt darf hier gegenüber einem Verbraucher für ein Gutachten jedoch maximal 250,00 € veranschlagen. Pfeil nach links

1 Monatsgehalt Abfindung pro beschäftigtes Jahr ist eine Faustformel die von den Arbeitsgerichten oft angewandt wird und hat nicht unbedingt mit der Funktion im Unternehmen zu tun. Das bestätigt ja auch anastasia

@Izi
jetzt geb mal nicht so schnell auf und lass dich von negativen Stimmungen nicht zu sehr beeinflussen.

LG Petra
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Vom 06.01.2009 12:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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in einer Firma mit 90 Beschäftigten, die mit Schliessung droht, gibts ja vielleicht nen Betriebsrat, der sich schlau machen konnen - und doch

einige Kollegen, die in der Gewerkschaft sind - das wären so mal meine ersten Informationsquellen...

und wenn dann mein ganz privater Fall etwas diffizil ist - würde ich nen Anwalt konsultieren...

aus der gegebenen Konstallation - "ich werde wahrscheinlich vor der Schliessung ohnehin wegziehen" - noch ne Abfindung rauszuschlagen - dürfte aber schwierig werden..manche Firmen bieten aber in solchen Fällen den Mitarbeitern, die schon früh kündigen, "Prämien" an - die liegen aber natürlich unter der evtl zu erwartenden Abfindung...sowas ist aber private Verhandlungssache...

aber ganz sicher sollte es keine Probleme geben, für den neuen Job vor Ende der Kündigungsfrist freigestellt zu werden... Na!



slts
Grisou

Ich kann mir meine Eltern und Grosseltern nicht aussuchen - das, was ich esse aber schon" (Dr Serge Hecberg, zum Thema Gene & Gewicht))
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Vom 06.01.2009 12:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ametyst Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2005
2.568 Beiträge (ø1,07/Tag)
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Hallo!

Ich habe schon mal eine Abfindung bekommen, nachdem die Firma von einer anderen uebernommen wurde. Vorraussetzung war natuerlich, dass mir gekuendigt wurde. Haette ich gekuendigt, bevor der Sozialplan zustande gekommen waere, dann haette ich auch keine Abfindung bekommen.

Bei uns gab es auch ein Praemie wie von Grisou angesprochen - allerdings genau anders herum: wer bis zum bitteren Ende bleibt und nicht vorher geht bekommt eine Praemie. Leider weiss ich nicht mehr wieviel, ist ja nun schon zehn Jahre her Na! Da ich damals keinerlei grosse finanzielle Verpflichtungen oder gar Familie hatte, war es fuer mich kein Problem diese Praemie auch noch einzusammeln und bis zum endgueltigen Ende bei der Firma zu bleiben.

Izi, wenn die Schliessung also schon angekuendigt wurde und es nicht so aussieht, als ob sich jemand schon mal um einen Sozialplan gekuemmert hat, dann sieht es wohl nicht so gut aus. Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber der Sozialplan mit Abfindung geht doch vom neuen Eigentuemer aus. Hat der sich dazu nicht mal geaeussert?

Ich sehe das fuer Euch mal so: Ihr habt eine Familie, wollt sowieso umziehen und unter Umstaenden bekommt Dein Mann schon vorher ein neues Jobangebot. Warum warten?! Mal ehrlich, Jobs liegen heutzutage ja nun wirklich nicht mehr auf der Strasse, da wuerde ich fuer langfristige Anstellung und finanzielle Sicherheit dem 'eventuell Abfindung, vielleicht aber auch nicht' den Vorzug geben!

Gruss!
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Vom 06.01.2009 12:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ametyst Suppenkoch


Mitglied seit 03.11.2005
2.568 Beiträge (ø1,07/Tag)
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P.S. was ich noch hinzufuegen wollte: falls Dein Mann wirklich eine neue Stelle angeboten bekommt, dann redet einfach mal mit dem [alten] Chef - dadurch, dass ja alle Arbeitnehmer irgendwann gehen muessen ist er sicher kulant, wenn es um Kuendigungsfristen geht.
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Vom 06.01.2009 14:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

DieKalimera Hendlgriller


Mitglied seit 28.01.2002
3.094 Beiträge (ø0,82/Tag)
Huhu,
Pfeil nach rechts Üblich sind ca. 1-2 Monatsgehälter pro Jahr der Firmenzugehörigkeit als Abfindung. Pfeil nach links
Das halte ich aber für ein Gerücht. Abfindungen sind Verhandlungssache. Es gibt aber einen Richtwert und der liegt bei einem halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr, kann aber sowohl unter- wie auch überschritten werden.

Man darf als "normaler" Arbeitnehmer nicht von Abfindungen träumen, wie sie in Vorstandsetagen von Großkonzernen gezahlt werden.
LG
kalimera
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Vom 06.01.2009 15:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
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Pfeil nach rechts § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
(1) 1Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. 2Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
(2) 1Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. 2§ 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 3Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden Pfeil nach links

@Kalimera
wie vorstehend zitiert sieht es das Gesetz vor. Das heißt 1/2 Monatsgehalt pro Jahr ist das Minimum was gezahlt werden muss. Aber bei einem AN der so lange einer Firma treu war, wird es sicherlich mehr geben. Letztlich hängt das vom Sozialplan oder vom Einzelfall (falls jemand auf Grund Kündigung KSchKlage erhebt) ab.
Aber in Vorstandsetagen wird man über 1 Monatsgehalt/Jahr nur müde lächeln.

Da aber bisher seitens des AG nur die Aussage gemacht wurde, dass im Laufe des Jahres wohl dicht gemacht wird, im Raum steht, ist das sowieso erst mal spekulativ.
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Vom 06.01.2009 15:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kladiku Sternekoch


Mitglied seit 09.10.2006
7.872 Beiträge (ø3,82/Tag)
Ich denke mal, daß hier erst mal geklärt werden muß ob die Firma schließt oder aufgekauft und weiterbewirtschaftet wird.

Aufkaufen zum schließen kann man zwar machen und hat auch schon mal Sinn - aber so dumm kann das Unternehemn nicht sein. Erfahrungsgemäß wird die Firma aufgekauft, es gibt Beschäftigungsgarantien für die Mitarbeiter des aufgekauften Unternehmens und die Firmen werden aus Synergiegründen zusammengeführt.

In diesem Fall liegt auch keine Massenentlassung vor, es gibt keinen Sozialplan und keine Abfindungen. Wenn dann Mitarbeiter ausscheiden, wird das dankend angenommen und manchmal honoriert - sei es durch Freistellung, verkürzte Kündigungsfristen oder andere Annehmlichkeiten.

Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers, die aus sozialen Gründen umso länger ist, je länger der Mitarbeiter in der Firma ist, ist nicht unbedingt die gleiche wie die des Arbeitnehmers - es sollte daher mal in den Tarifvertrag geschaut werden oder der Betriebsrat gefragt werden.

kladiku
Nachkocher, Überflieger,
Nixkapierer und Selbstbügler
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Vom 19.01.2009 15:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Obstbaum Kartoffelschäler


Mitglied seit 19.07.2007
989 Beiträge (ø0,56/Tag)
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Hallo,

@Petronella: Du zitierst das Gesetz, in dem steht, dass es Abfindung nur gibt, wenn auf KSchKl verzichtet wird - und nennst im nächsten Satz die KSchKl, die eine Abfindung beeinflusse? Das verstehe ich nicht.

Ansonsten schließe ich mich Gwexhauskoch aus vollem Herzen an. Nächstes Mal wird dann wieder über die unmoralischen, pösen pösen Arbeitgeber geschimpft, die nur auf ihr Geld achten und denen die Situationen der Arbeitnehmer ja sooo egal sind na dann...

Grüße,

Obstbaum
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Vom 19.01.2009 16:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Petronella Hendlgriller


Mitglied seit 05.10.2003
21.820 Beiträge (ø6,91/Tag)
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Pfeil nach rechts @Petronella: Du zitierst das Gesetz, in dem steht, dass es Abfindung nur gibt, wenn auf KSchKl verzichtet wird - und nennst im nächsten Satz die KSchKl, die eine Abfindung beeinflusse? Das verstehe ich nicht. Pfeil nach links Pfeil nach links

Stimmt auch weil Kündigungsschutzklagen heute meist auf eine Abfindung hinauslaufen (Vergleich).
Das ist auch meist das Ziel der AN für eine solche Klage und da wird dann o.g. Gesetzesvorschrift als Grundlage genommen trotz der Klage.

Aber das ist derzeit "Zukunftsmusik"weil zuviele Fragen offen sind.
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Vom 20.01.2009 17:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Obstbaum Kartoffelschäler


Mitglied seit 19.07.2007
989 Beiträge (ø0,56/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Stimmt, aber eine Abfindung ist kein Vergleich. Darauf wollte ich hinaus.

Wer eine KSchKl anstrengt, kann auch einen Vergleich hoffen - die Abfindung hat er damit verwirkt.
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