Direktionsrecht des Arbeitgebers, brauch mal eure hilfe
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![]() Mitglied seit 18.01.2005 |
vielleicht kann mir jemand mal helfen bei einem Problem: Ich (AN) habe mitt Juli fristgerecht zum 30.09 gekündigt, hab auch schon neuen Vertrag zum 01. Oktober.... ich hab aber noch 12 urlaubstage, anteilig berechnet bis zum 30.09. Nun ist mein Cheffe natürlich mehr als nun will er mir meinen resturlaub von 12 tagen NICHT gewähren wg. DIREKTIONSRECHT, ihc weiss das er wg. dieses rechts, punkte wie arbeitszeit, urlaub etc. verändern kann... aber kann er mir auch meinen resturlaub nehmen, wenn ich die firma zum 30.09. verlasse und noch url.anspruch aus dem lfd. jahr habe......... ich habe kein urteil gefunden, das der url.anspruch bei kündigung auch zu diesem recht gehört????? wie wär es wenn er mir anbietet ein teil des urlaubs auszuzahlen..... ist damit die angelegenheit geklärt???????? wär super wenn mir jemand hilft lg Steffi |
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![]() Mitglied seit 07.02.2007 |
Meines Wissens nach kann er Urlaub nur betriebsbedingt verweigern. Bei hoher Krankheitsquote, Mehranfragen oder ähnlichen. Ob da nun auch drunter fällt, dass er keinen adäquaten Ersatz für dich findet ... kann ich mir nicht vorstellen.
Und wenn sich mein Chef SO querstellt, bin ich die restliche Zeit krank - da spielt heutzutage jeder Hausarzt mit. Und in diesem einzigen Fall würde ich diese Möglichkeit auch so wahrnehmen. |
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![]() Mitglied seit 24.02.2006 |
Hallo!
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf deinen Urlaub. Der Chef muss dir den Urlaub bewilligen oder ihn dir ansonsten komplett auszahlen. Ersatzloses Streichen des Urlaubes geht nicht! LG LaOla |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Also, wenn Du den Urlaub betriebsbedingt (und nur dann zieht sein Direktionsrecht) nicht nehmen kannst, steht Dir natürlich der Ausgleich in Geld zu. Da gibt es überhaupt keine zwei Meinungen. Wenn der Chef keinen Ersatz für Dich findet, helfen ihm zwei Wochen mehr oder weniger ja auch nicht. Einarbeitung eines Nachfolgers ist aber ein stichhaltiger Grund.
Es ist schade, wenn man am Ende eines Arbeitsverhältnisses so auseinander gehen muss. Wenn der Chef Personal einsparen muss, ziert er sich im umgekehrten Fall sicher nicht so, Kündigungen auszusprechen. ________________________________________________________________________ Will the people in the cheaper seats clap your hands? And the rest of you, if you'll just rattle your jewelry. (John Lennon) |
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![]() Mitglied seit 18.01.2005 |
hallo ihr lieben
DAS ist das was ich hören wollte!!!!! so geht es ja nicht, werd gleich morgen mit ihm sprechen, ich würd ihm ja entgegenkommen und auf einen teil urlaub verzichten, aber nicht ohne bezahlung!!!!!!! ich danke euch lg steffi |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
Hallo,
das Entgegenkommen ist doch schon eine gute Basis. Ich würde auch versuchen, einen Teil durch Geld abgelten zu lassen und den Rest als Urlaub nehmen. LG Carrara Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen! |
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![]() Mitglied seit 17.08.2005 |
Hallo
Ich denke er kann ihn auch nicht per Direktionsrecht verweigern. Der Urlaub steht Arbeitnehmern zu um sich zu erholen und die Arbeitskraft zu erhalten. Deshalb musst du auch nicht mit der Auszahlung einverstanden sein. Liebe Grüsse Yammie |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Huhu!
Wenn er ihn rechtmäig verweigert, musst Du ihn ja später nehmen, das geht hier nicht. Auszahlen (und zwar nicht lumpig) oder verweigern, notfalls mit Krankschreibung, wenns nicht anders geht. Grüße Melli |
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