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Direktionsrecht des Arbeitgebers, brauch mal eure hilfe

Vom 28.08.2008 16:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pika2005 Suppenkoch


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Hallo

vielleicht kann mir jemand mal helfen bei einem Problem:

Ich (AN) habe mitt Juli fristgerecht zum 30.09 gekündigt, hab auch schon neuen Vertrag zum 01. Oktober....

ich hab aber noch 12 urlaubstage, anteilig berechnet bis zum 30.09.

Nun ist mein Cheffe natürlich mehr als Verdammt nochmal - bin stocksauer über meine kündigung und findet keinen neuen

nun will er mir meinen resturlaub von 12 tagen NICHT gewähren wg. DIREKTIONSRECHT, ihc weiss das er wg. dieses rechts, punkte wie arbeitszeit, urlaub etc. verändern kann...

aber kann er mir auch meinen resturlaub nehmen, wenn ich die firma zum 30.09. verlasse und noch url.anspruch aus dem lfd. jahr habe.........

ich habe kein urteil gefunden, das der url.anspruch bei kündigung auch zu diesem recht gehört?????

wie wär es wenn er mir anbietet ein teil des urlaubs auszuzahlen..... ist damit die angelegenheit geklärt????????

wär super wenn mir jemand hilft

lg

Steffi
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Vom 28.08.2008 16:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Macey Hendlgriller


Mitglied seit 07.02.2007
4.636 Beiträge (ø2,39/Tag)
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Meines Wissens nach kann er Urlaub nur betriebsbedingt verweigern. Bei hoher Krankheitsquote, Mehranfragen oder ähnlichen. Ob da nun auch drunter fällt, dass er keinen adäquaten Ersatz für dich findet ... kann ich mir nicht vorstellen.

Und wenn sich mein Chef SO querstellt, bin ich die restliche Zeit krank - da spielt heutzutage jeder Hausarzt mit. Und in diesem einzigen Fall würde ich diese Möglichkeit auch so wahrnehmen.
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Vom 28.08.2008 16:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

oOLaOlaOo Kaltmamsell


Mitglied seit 24.02.2006
742 Beiträge (ø0,32/Tag)
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Hallo!

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf deinen Urlaub. Der Chef muss dir den Urlaub bewilligen oder ihn dir ansonsten komplett auszahlen. Ersatzloses Streichen des Urlaubes geht nicht!

LG
LaOla
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Vom 28.08.2008 16:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Also, wenn Du den Urlaub betriebsbedingt (und nur dann zieht sein Direktionsrecht) nicht nehmen kannst, steht Dir natürlich der Ausgleich in Geld zu. Da gibt es überhaupt keine zwei Meinungen. Wenn der Chef keinen Ersatz für Dich findet, helfen ihm zwei Wochen mehr oder weniger ja auch nicht. Einarbeitung eines Nachfolgers ist aber ein stichhaltiger Grund.

Es ist schade, wenn man am Ende eines Arbeitsverhältnisses so auseinander gehen muss. Wenn der Chef Personal einsparen muss, ziert er sich im umgekehrten Fall sicher nicht so, Kündigungen auszusprechen.




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Will the people in the cheaper seats clap your hands? And the rest of you, if you'll just rattle your jewelry. (John Lennon)
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Vom 28.08.2008 17:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pika2005 Suppenkoch


Mitglied seit 18.01.2005
4.037 Beiträge (ø1,5/Tag)
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hallo ihr lieben

DAS ist das was ich hören wollte!!!!!

so geht es ja nicht, werd gleich morgen mit ihm sprechen, ich würd ihm ja entgegenkommen und auf einen teil urlaub verzichten, aber nicht ohne bezahlung!!!!!!!

ich danke euch

lg

steffi
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Vom 28.08.2008 17:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

carrara  Sternekoch


Mitglied seit 21.02.2007
22.486 Beiträge (ø11,69/Tag)
Hallo,

das Entgegenkommen ist doch schon eine gute Basis. Ich würde auch versuchen, einen Teil durch Geld abgelten zu lassen und den Rest als Urlaub nehmen.

LG Carrara

Auch das beste Werkzeug kann mangelndes Know-how nicht ersetzen!
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Vom 28.08.2008 17:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Yammie  Smutje


Mitglied seit 17.08.2005
296 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Hallo

Ich denke er kann ihn auch nicht per Direktionsrecht verweigern. Der Urlaub steht Arbeitnehmern zu um sich zu erholen und die Arbeitskraft zu erhalten. Deshalb musst du auch nicht mit der Auszahlung einverstanden sein.

Liebe Grüsse


Yammie
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Vom 28.08.2008 19:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Memelie Hendlgriller


Mitglied seit 22.03.2005
6.243 Beiträge (ø2,38/Tag)
Huhu!

Wenn er ihn rechtmäig verweigert, musst Du ihn ja später nehmen, das geht hier nicht.
Auszahlen (und zwar nicht lumpig) oder verweigern, notfalls mit Krankschreibung, wenns nicht anders geht.

Grüße
Melli
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