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400 Euro-Job im Reinigungsgewerbe--------Bei Krankheit Lohnfortzahlung?

Vom 30.01.2006 14:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smteuffel Kaltmamsell


Mitglied seit 24.03.2005
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Hallo ihr Lieben ! Verdammt nochmal - bin stocksauer Verdammt nochmal - bin stocksauer Verdammt nochmal - bin stocksauer
Kann mir jemand sagen ,ob es da eine Neue Regelung gibt!Bin 2 Jahre bei der Gebäudereinigungsfirma,bisher gab es bei Krankheit Lohnfortzahlung.Ab 1.Januar gibt es das nicht mehr ! Kann mir jemand sagen ob sich in Hessen da etwas geändert hat ??? Ist das rechtlich so in Ordnung? Wichtige Frage Wichtige Frage Wichtige Frage Wichtige Frage
Mit dem Urlaubsanspruch ist das auch so eine Sache! Meine Kollegin ist 10 Jahre jünger und bekommt 30 Tage,ich mit 52 Jahren 28 Tage bei genau der selben Arbeit und gleicher Arbeitszeit.----------Begründung :Meine Kollegin hat 1 Jahr eher bei der Firma angefangen,und da gab es noch 30 Urlaubstage.--------------------- Auch da würde mich die rechtliche Seite interressieren????
Daher meine Bitte an Euch,wenn sich jemand in den Regelungen auskennt,oder weiß wo ich mich schlau machen kann------------------------BITTE , BITTE schreibt mir,es brennt mir unter den Nägeln !!! Achtung / Wichtig Achtung / Wichtig

Bin auf meinen Job angewiesen,möchte mich aber nicht für Dumm verkaufen lassen ! Bin keine notorische Krankmacherin.Den ganzen Jahresurlaub 2004 habe ich mir auszahlen lassen (natürlich mit Abzügen,es wurden nur 60% vomLohn ausgezahlt).Meine Urlaubstage von 2005 sind auch noch komplett--------------wollte ihn im Februar /März nehmen !!! zum Heulen zum HeulenGestrichen------------Kollegin fällt für mehrere Wochen wegen Krankheit aus und wir haben nur einen Springer .
Bitte laßt mich nicht unwissend ,lieben Dank im voraus sagt

... smteuffel
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Vom 30.01.2006 14:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JordiTin  Sternekoch


Mitglied seit 06.06.2002
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Hallo smteuffel,

es gibt den Internetratgeber rehct, da habe ich folgendes gefunden:

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Minijobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

Gruß

Tin


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Ja, wo\'s mal sitzt, da sitzt es. (Fontane)
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Vom 30.01.2006 14:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

JordiTin  Sternekoch


Mitglied seit 06.06.2002
19.390 Beiträge (ø5,32/Tag)
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.. und die anderen auf die Schnelle ergoogelten Quellen bestätigen das ... und das Ding heißt natürlich Internetratgeber Recht ...

Gruß

Tin


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Ja, wo\'s mal sitzt, da sitzt es. (Fontane)
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Vom 30.01.2006 15:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

superkochmama Hendlgriller


Mitglied seit 27.06.2004
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Hallo!!!!!!

Genauso wie Tin es geschrieben hat, habe ich es letztens bei der Ig Metall im Internet erlesen.

Habe nämlich auch letztes Jahr als Minijobberin angefangen.

LG Beate
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Vom 30.01.2006 15:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

motzbaer Küchenjunge


Mitglied seit 11.06.2004
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Hallo,

bei 400 Euro Job bekommt man trotzdem Geld bei Ausfall?

Bin als Haushälterin angestellt und bekomme fix 400 Euro. Wenn ich krank bin, so wie diese Woche, bekomme ich kein Geld sondern muß nacharbeiten.

Habe ich das richtig verstanden?



LG

Steffi
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Vom 30.01.2006 15:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

superkochmama Hendlgriller


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Hallo Steffi!!

Ja, du bekommst Geld. Weil trotz minijob Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis 6 Wochen.

LG Beate
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Vom 30.01.2006 15:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

motzbaer Küchenjunge


Mitglied seit 11.06.2004
256 Beiträge (ø0,09/Tag)
Danke Beate,

das muß ich bald meinem Chefele sagen.



Sehr komisch, mein Chef besitzt eigenes Geschäft für Arbeitssicherheit und mir hat er so was nicht gesagt.





LG

Steffi
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Vom 30.01.2006 19:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smteuffel Kaltmamsell


Mitglied seit 24.03.2005
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Hallo Jordi Tin,

Lieben dank für deine ausführlichen Hinweis.Aber damit ist mir nicht wirklich geholfen,diese Reschersche hatte ich auch schon gemacht.Ich war auch der Meinung ,das dieses für alle 400 Euro
Jobs gilt.-----------Habe in der Zwischenzeit mit mittels Rechtsschutzversicherung mit einer Fachanwältin telefoniert und genau dieses auch gesagt bekommen,allerdings mit der Einschränkung,das es in den Tarifverträgen für Gebäudereiniger anders geregelt ist Wichtige Frage Wichtige Frage Wichtige Frage Wichtige Frage zum Heulen zum Heulen zum Heulen

Leider finde ich keinen aktuellen Tarifvertrag für (Nord-) Hessen !!!!!-----------------------BITTE kann mir da jemand helfen. Wichtige Frage Wichtige Frage Wichtige Frage
Ich habe einfach keine Lust mich über den Tisch ziehen zu lassen ! ------------------- Nach 20 Jahren Steuerklasse 5 und 6 bin ich vielleicht zualt für den Einzelhandel,aber noch nicht so seniel um alles Komentarlos hinzu nehmen.

Mein Leitsatz heißt:
Trage dein kreuz,das dir auferlegt,
aber lasse dich nicht kreuzigen.
Sei deines Wertes bewusst.
hinter all unseren Lehrgängen steht
mehr,viel mehr,als wir ahnen.


In diesem Sinne ----------------helft mir B I T T E noch mal weiter Jajaja, was auch immer! Jajaja, was auch immer!

Hoffnungsvolle Grüße

Sigrid (Smteuffel)
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Vom 30.01.2006 20:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smteuffel Kaltmamsell


Mitglied seit 24.03.2005
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Hallo,
um Mißverständnissen vorzubeugen,die Anwältin hat keine Kenntnis vom Inhalt der Tarife der Gebäudereiniger und eventueller Sondervereibarungen. Verdammt nochmal - bin stocksauer Verdammt nochmal - bin stocksauer Verdammt nochmal - bin stocksauer

Daher würde ich gerne selbst nachlesen Achtung / Wichtig Achtung / Wichtig Achtung / Wichtig

Aber wo ? Finde nichts Aktuelles ! ------------------------------Die Lohnfortzahlung steht ja erst ab 1.01.06 zur Debatte ,da wurde sie gestrichen !

Lg Sigrid (smteuffel)
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Vom 03.02.2006 12:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smteuffel Kaltmamsell


Mitglied seit 24.03.2005
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Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

Hallo ihr Lieben !
Noch mal ein riesengroßes Dankeschön für eure guten Tips !!!! Küsschen Küsschen Küsschen

Achtung / Wichtig Achtung / Wichtig Laut Gewerkschaft entbehrt diese \" Neue Regel\" jeglicher Gesetzesgrundlage Achtung / Wichtig Achtung / Wichtig Achtung / Wichtig

Lohnfortzahlung steht uns 400 Euro Arbeitnehmern für 48 Tage gesetzlich zu.

Alllllllllllllllllllllllllllso werde ich mich nicht von meinem Arbeitgeber über den Tisch ziehen lassen. Jajaja, was auch immer! Jajaja, was auch immer! Jajaja, was auch immer!

Mal sehen,ob er mir Geld abzieht,wenn ich in die Klinik muß--------------------------------------ich werd mir schon zu helfen wissen.

Nochmals lieben Dank an alle die mir geschrieben haben und mir weitergeholfen haben.

Lachen Lachen Lachen Grüße an alle

Sigrid ...
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Vom 31.03.2008 17:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

muetzenichfan Kaltmamsell


Mitglied seit 14.01.2005
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Hallo,

möchte zu diesem Thema noch eine weitere Frage stellen:

Folgende Situation:

Arbeitnehmrer/in in geringfügiger Beschäftigung erkrankt, für sie/ihn muss Ersatz einspringen, der ebenfalls bezahlt werden muss. Für den Arbeitgeber bedeutet dies: Doppeltes Gehalt!
Laut Gesetzt muss der erkrankte Arbeitnehmer die verpasste Arbeitszeit nicht nachholen, d. h. er bräuchte also die zusätzlichen Arbeitsstunden der/des Kollegin/Kollegen nicht an anderen Tagen in deren/dessen Vertretung ausgleichen.

Der Arbeitgeber hätte so finanzielle Einbußen. Was ist, wenn sogar mehrere Arbeitnehmer erkranken? Ich gehe jetzt mal von einem kleinen Unternehmen/Geschäft aus.

Wer kann mir hier rechtlich versiert weiter helfen?
Wäre schön, wieder mal von euch zu hören.

LG
Gilla
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Vom 07.04.2008 14:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

smteuffel Kaltmamsell


Mitglied seit 24.03.2005
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Hallo Gilla,

Sicherlich hat der Arbeitgeber in diesem Fall das Nachsehen und muß die finanziellen Einbußen hinnehmen.Zumindest für den Zeitraum der gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung bei Krankheit. Das kann unter Umständen erhebliche Mehrkosten für den Arbeitgeber bedeuten wenn er andere Arbeiter einsetzen muß.
Krank ist Krank , auch wenn der Betrieb noch so klein ist ----------------------das geht zu Lasten des Arbeitgebers.
Er muß auf den oder die Arbeiter verzichten oder sich Ersatz beschaffen.
Zum Beispiel,wenn Kollegen im Urlaub sind . Er kann, sofern machbar sie zurück an ihren Arbeitsplatz holen ,soweit mir das bekannt ist.

Genaueres kannst Du in den Tarifverträgen oder im Arbeitsrecht nachlesen.

Lg Sigrid
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Vom 07.04.2008 15:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

May68 Hendlgriller


Mitglied seit 13.03.2006
1.965 Beiträge (ø0,87/Tag)
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Hallo Gilla,

Betriebe bis 30 Beschäftigte nehmen an einem Ausgleichsverfahren teil und bekommen einen Teil der Lohnfortzahlungskosten, die für kranke Mitarbeiter anfallen, von der Krankenkasse zurückerstattet. Die Krankenkassen bieten i. d. R. mehrere Erstattungssätze an, der Arbeitgeber kann den für sich passendsten Satz auswählen.

Viele Grüße

Marion
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Vom 07.04.2008 17:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

muetzenichfan Kaltmamsell


Mitglied seit 14.01.2005
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Hallo Sigrid, hallo Marion,

vielen Dank für eure Auskunft.
Ich hatte in der Zwischenzeit beim Googlen auch solche Infos heraus gefunden. Bin mir jedoch nicht sicher, ob ich den AG wirklich auf seine o.g. Pflichten ansprechen soll. Ich habe an anderer Stelle auch sonst so meine Vorteile. Z. B. bekommen wir keine abgezählten Urlaubstage von z. B. 28 od 30 Tagen, sondern dürfen so Urlaub nehmen, wie wir quasi möchten. D. h., dass es auch mehr sein können. Bis jetzt, nach fast 10 Jahren, war ich zum ersten Mal 2 Tage krank. Da will ich eigentlich nicht die Welle machen. Sicherlich ist es schlimmer, wenn mal mehr Tage oder gar Wochen Ausfall besteht. Immerhin rechnet man ja auch als AN mit dem verdienten Geld und hätte so schon höhere finanzielle Ausfälle.
Werde mal mit den anderen Kolleginnen darüber sprechen, die auch schon mal länger krank waren.

Euch beiden jedoch recht herzlichen Dank.

LG
Gilla
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