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Abfindung nach Kündigung wird angerechnet wie und wie lang

Vom 20.02.2008 12:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bellabelle Chefkoch


Mitglied seit 01.11.2004
2.067 Beiträge (ø0,75/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hi,
meine kollegin würde gern mit Abfindung aufhören, da sie es nicht mehr auf die reihe bekommt , Kind und Arbeit . Sie ist alleinstehend und kann Wochenende nicht mehr arbeiten.
Nun hat ihr die Firma eine Abfindung zum locken geboten, aber nur ! 3000,- für 12 Arbeitsjahre! ist das zu wenig ?
wird die abfindung aufs arbeitslosengeld angerechnet, wenn ja wieviel und wie lang! Gesperrt wird sie ja sowiso für 3 monate, weil sie selber kündigen will. Jajaja, was auch immer!

LG belle
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Vom 20.02.2008 12:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susa_  Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
45.635 Beiträge (ø12,06/Tag)
Eine Anrechnung findet nur statt, wenn eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen oder eine verhaltensbedingte arbeitgeberseitige Kündigung (also Kündigung wegen Fehlverhaltens) vorliegt. Es gibt bei den Arbeitsagenturen einen Ermessensspielraum zur Verhängung von Sperrfristen, Deine Freundin soll sich da mal beraten lassen; wenn die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist (z.B. bei gesundheitlichen Gründen oder bei Mobbing) kann auf eine Sperrfrist verzichtet werden.



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Nicht alles, was berühmt und teuer ist, ist schlecht ... (Chefpastinake)
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Vom 20.02.2008 20:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

anastasia1960 Smutje


Mitglied seit 31.01.2006
771 Beiträge (ø0,33/Tag)
Üblich als Abfindung ist 1 Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit. Aber nur wenn die Firma einen los haben will. Deine Freundig künigt ja freiwillig und eigentlich bekommt man da keine Abfindung. Ich glaube die Abfindung muss man ganz normal versteuern, kenne mich aber da nicht so gut aus.
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Vom 20.02.2008 21:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kerstin68 Smutje


Mitglied seit 30.01.2007
1.122 Beiträge (ø0,58/Tag)
Hallo,

wenn Deine Freundin kündigt, kann sie ja froh sein, dass sie überhaupt eine Abfindung vom AG bekommt. Ist ja eigentlich nicht wirklich üblich bei eigener Kündigung!!
Versteuert werden muss seit dem1.1.2006 die komplette Abfindung, vorher waren, soweit ich mich erinnere, 7.000 € steuerfrei. Wie hoch der Steuersatz ist, weiß ich nicht. Ist aber wohl sehr unterschiedlich und hängt vom Jahreseinkommen ab.

LG Kerstin
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Vom 22.02.2008 20:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Elfi Kaltmamsell


Mitglied seit 17.01.2002
2.902 Beiträge (ø0,77/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo, nicht üblich ist es ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zu bekommen, sondern 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Und das gilt meistens nur bei Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht. Was der Arbeitgeber freiwillig anbietet- ist reine Verhandlungssache.
3000 Euro für 12 Jahre ist sehr wenig- es kommt aber darauf an, ob sie Voll- oder Teilzeitbeschäftigt war.
Abfindungen sind meines Wissens neuerdings in voller Höhe Steuerpflichtig. Sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitsamt eine Vereinbarung treffen, dass ggf. ohnehin betriebsbedingte Kündigungen anstehen und Deine Freundin ohnehin gekündigt würde, verzichtet das Arbeitsamt ggf. auf die dreimonatige Sperrfrist. (keine Garantie!)

LG
Elfi

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Wenn das ganze Jahr Urlaub wäre, wäre das Vergnügen so langweilig wie die Arbeit.

W. Shakespeare
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Vom 22.02.2008 20:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Elfi Kaltmamsell


Mitglied seit 17.01.2002
2.902 Beiträge (ø0,77/Tag)
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Wenn das ganze Jahr Urlaub wäre, wäre das Vergnügen so langweilig wie die Arbeit.

W. Shakespeare
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