Abfindung nach Kündigung wird angerechnet wie und wie lang
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![]() Mitglied seit 01.11.2004 |
meine kollegin würde gern mit Abfindung aufhören, da sie es nicht mehr auf die reihe bekommt , Kind und Arbeit . Sie ist alleinstehend und kann Wochenende nicht mehr arbeiten. Nun hat ihr die Firma eine Abfindung zum locken geboten, aber nur ! 3000,- für 12 Arbeitsjahre! ist das zu wenig ? wird die abfindung aufs arbeitslosengeld angerechnet, wenn ja wieviel und wie lang! Gesperrt wird sie ja sowiso für 3 monate, weil sie selber kündigen will. LG belle |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Eine Anrechnung findet nur statt, wenn eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen oder eine verhaltensbedingte arbeitgeberseitige Kündigung (also Kündigung wegen Fehlverhaltens) vorliegt. Es gibt bei den Arbeitsagenturen einen Ermessensspielraum zur Verhängung von Sperrfristen, Deine Freundin soll sich da mal beraten lassen; wenn die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist (z.B. bei gesundheitlichen Gründen oder bei Mobbing) kann auf eine Sperrfrist verzichtet werden.
________________________________________________________________________ Nicht alles, was berühmt und teuer ist, ist schlecht ... (Chefpastinake) |
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![]() Mitglied seit 31.01.2006 |
Üblich als Abfindung ist 1 Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit. Aber nur wenn die Firma einen los haben will. Deine Freundig künigt ja freiwillig und eigentlich bekommt man da keine Abfindung. Ich glaube die Abfindung muss man ganz normal versteuern, kenne mich aber da nicht so gut aus.
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![]() Mitglied seit 30.01.2007 |
Hallo,
wenn Deine Freundin kündigt, kann sie ja froh sein, dass sie überhaupt eine Abfindung vom AG bekommt. Ist ja eigentlich nicht wirklich üblich bei eigener Kündigung!! Versteuert werden muss seit dem1.1.2006 die komplette Abfindung, vorher waren, soweit ich mich erinnere, 7.000 € steuerfrei. Wie hoch der Steuersatz ist, weiß ich nicht. Ist aber wohl sehr unterschiedlich und hängt vom Jahreseinkommen ab. LG Kerstin |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo, nicht üblich ist es ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zu bekommen, sondern 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Und das gilt meistens nur bei Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht. Was der Arbeitgeber freiwillig anbietet- ist reine Verhandlungssache.
3000 Euro für 12 Jahre ist sehr wenig- es kommt aber darauf an, ob sie Voll- oder Teilzeitbeschäftigt war. Abfindungen sind meines Wissens neuerdings in voller Höhe Steuerpflichtig. Sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitsamt eine Vereinbarung treffen, dass ggf. ohnehin betriebsbedingte Kündigungen anstehen und Deine Freundin ohnehin gekündigt würde, verzichtet das Arbeitsamt ggf. auf die dreimonatige Sperrfrist. (keine Garantie!) LG Elfi
Wenn das ganze Jahr Urlaub wäre, wäre das Vergnügen so langweilig wie die Arbeit. W. Shakespeare |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Wenn das ganze Jahr Urlaub wäre, wäre das Vergnügen so langweilig wie die Arbeit. W. Shakespeare |
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