Thema: Abmahnung!!!
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
ich komme gleich zu meinen Problem! Ich habe an einer Weihnachtsfeier vom Betrieb teilgenommen und habe eine anfrage von einem Kollegen bekommen, ob ich Ihn nach der Weihnachtsfeier mit dem Auto nach Hause fahren, sprich bringen könnte! Ich muss auch dazu sagen, dass ich nur 2 doppelte Whisky 38 % mit Eis getrunken habe und danach nur noch Selter!!! Ich frage mich jetzt,ob mein Chef da woll etwas übertrieben hat. Ich würde mich freuen,wenn Ihr mir da mal Euren Standpunkt schreiben würdet, zu diesem Thema, denn ich glaube kaum das man für Sachen die im PRIVATEN Bereich passiert sind ,eine Abmachnung erhalten kann! Gruß Cody44 |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
ui ui ui
das sieht mir sehr danach aus, als ob da jemand dringend einen Grund such, Dir eine Abmahnung zu schreiben. Mich würde mal seine Sicht der Dinge interessieren. Tatsache ist natürlich, dass er als Dein Chef eine gewisse Fürsorgepflicht Dir gegenüber hat und wenn (Dir) auf dem Weg etwas passiert, dann wäre er (je nach Winkeladvokat) am Ende auch mit dran. Bist Du beruflich auf Deinen Führerschein angewiesen? Dann kann Dein Chef natürlich verlangen, dass Du diesen nicht gefährdest. Hat der Dich denn während des Festes auf Dein Trinkverhalten angesprochen? ________________________________________________________________________ I'm just one of those regular weird people. (JJ) |
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![]() Mitglied seit 07.08.2007 |
Hallo Cody4,
ich denke 2 doppelte Whisky hätten gereicht, wenn sie Dich erwischt hätten, doch haben sie ja nicht. Deshalb würde ich gefühlsmässig sagen, die Abmahnung nicht überzogen. Bist Du denn berufsmäßig auf den Schein angewiesen, dann wäre es schon leichtsinnig? Spreche doch mal einen Arbeitsrechtler, Betriebsrat oder ähnliches an, dann bist Du auf der sicheren Seite. Gruß KochWolfgang |
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![]() Mitglied seit 30.10.2007 |
hallo cody,
wollte dich das gleiche fragen, wie susa, denn wenn dein arbeitsplatz "führerschein bedingt" ist, denke ich schon, ist dein chef im recht. wenn nicht denke ich auch, hat er an seiner fürsorge gedacht. nimm die abmahnung hin und sieh zu, dass du an feierlichkeiten, ohne auto kommst, oder gar keinen alkohol trinkst. jeder körper baut anders ab, da kann man keinen tipp geben, ob 5 stunden zum abbau reichen. wenn man gut gespeist hat, mit sicherheit mehr. wenn ich aber ehrlich bin und ich den führerschein nicht wegen dem arbeitsplatz bräuchte, würde ich mich auch ärgern, aber das bringt dich nicht weiter. dein chef wird es sich so drehen, wie er es möchte. nurit |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hi!
Schreib eine Gegendarstellung mit Forderung der Rücknahme der Abmahnung. Schnell. Und gut begründet. Die muss der Personalakte beigelegt werden, bzw. es muss (je nach Größe der Firma) eine Prüfung anberaumt werden. Ohne diese Gegendarstellung hast Du jetzt oder ggf. später arbeitsrechtlich nix in der Hand und die Abmahnung gilt als akzeptiert. Grüße Melli |
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![]() Mitglied seit 04.11.2007 |
Also, ob diese Abmahnung rechtens war, das wage ich zu bezweifeln.
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Niemals Alkohol auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier trinken
Das habe ich mir vor über 20 Jahren vorgenommen, als mein damaliger Chef in den Pool fiel Sorry, das hilft jetzt Dir jetzt nicht weiter ..... Grüße Rosine Ich habe keine Signatur |
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo zusammen,
ich bedanke mich schon mal dafür, das Ihr geschrieben habt. Der Chef hat mich nicht auf das trinken in der Weihnachtsfeier angesprochen und beruflich bin ich nicht auf den Führerschein angewiesen! Ich habe aber vergessen dazu zu schreiben, das ich erst nach Hause laufen musste, um mein Auto zu hollen und damit ist der Cehf in sache fürsorge fein raus, den wenn etwas pasiert wäre würde es nicht mehr als Wegeunfall zählen, da ich ja schon vorher zu Hause war! Eine schriftliche Abmahnung habe ich bis heute nicht erhalten und finde das er ganz schön übertreiben hat! Ich finde das er kein Vertrauen in seine Mitarbeiter hat, weil er ziehmlich viel aus meinem privaten Bereich weiss, das fängt damit an wann ich mit dem Auto wegfahre und wann ich wiederkomme und das finde ich geht eimen Chef überhaupt nichts an. Was ich überhaupt nicht toll fand, das er mich so zu sagen in der Firma öffentlich an den Pranger gestellt hat und immer noch darauf herum reitet. Ich finde das er sich lächerlich macht, weil in unserer Firma schon ganz andere Scheiße gebaut haben und dafür gab es nicht mal eine Abmahnung! Manchmal habe ich den Eindruck das er mich, sprich (Ossi) nicht leiden kann. Ob man alles was der Chef sagt für voll nehmen sollte, kann ich nicht sagen!!! Ich hoffe Ihr könnt nach mal etwas dazu schreiben, weil Eure Meinung interesiert mich!!! Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 15.12.2004 |
Hallo Cody,
mach es so, wie Melli geschrieben hat, dabei wirklich ganz sachlich bleiben, das ist wichtig. Und nicht ausschweifen, auch wenn dein Chef dich vielleicht nicht leiden kann, schreib es nicht auf und sag es auch nicht in der Firma. Ich würde auch nie das Wort "Ossi" erwähnen, die Zeiten sollten vorbei sein, wo man nach Ossi und Wessi unterschieden hat. Bei uns in der Firma achtet da niemand drauf, es gibt halt Leute, die man besser und andere, die man weniger leiden kann. Lieben Gruß Rosen |
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo Rose,
ich finde das hat auch was für sich, aber wenn man damit noch an den Pranger gestellt wirt, hör der Spass aber auf! ich finde das Sich der Chef nicht in Private Sachen einmischen sollte, oder! Wie siehst du das? Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 08.10.2006 |
Hallo Codi,
unter promillerechner.de kannst du deinen Alkoholisierungsgrad berechnen. Es hört sich für mich ein wenig an, als ob dein Chef nur einen Grund zum "Pöbeln" sucht. My2cent Tom |
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![]() Mitglied seit 15.12.2004 |
Cody,
ich finde, du hast Recht. Nur was ist dir wichtiger, Recht zu haben oder die Abmahnung vom Tisch zu bekommen? |
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo zusamme,
Ich habe diese Abmahnung nicht schriftlich erhalten!!! Ich sehe deshalb auch keinen Grund eine Kontraktion mit dem Chef an zufangen !!! Ich finde das ich dann wahrscheinlich nur noch schlöimmer machen werde. Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
Hallo Cody,
ist das richtig, dass es keine schriftliche Abmahnung gab? Zwar können Abmahnungen auch mündlich erfolgen, jedoch ist dann die Beweislage, besonders nach verstrichener Zeit, problematisch. Allerdings sollten Abmahnung mW zwei wesentliche Bestandteile enthalten, nämlich die Rüge (genaue Beschreibung Deines Fehlverhaltens + Art der damit verbundenen Verletzung Deines Arbeitsvertrags) und die Warnung (im Wiederholungsfall kann die Kündigung folgen). --> lasse mich da aber gerne korrigieren, falls ich falsch liegen sollte. Mach es, wie Dir hier geraten wurde, falls Du es nicht auf sich beruhen lassen möchtest -das würde ich gut gegeneinander abwägen: schriftliche Gegensarstellung zur mündlich erteilten Abmahnung (unter Angabe des Datums der Abmahnung etc.) und lass es in der Personalakte hinterlegen. Fraglich ist, ob Du auch ein Rücknahmegesuch schreiben solltest. Somit gibst Du Deinem Arbeitgeber ja Gelegenheit, seine Formfehler zu korrigieren und eine umfassende Abmahnung schriftlich zu hinterlegen. Wenn dann auch noch einige Kollegen (aus welchen Gründen auch immer) das Fehlverhalten "bezeugen" können... Die Frage ist, was Du aus der Situation und besonders aufgrund der scheinbar immer wieder erfolgenden Erwähnung Deines (Nicht?)Fehlerverhaltens vor den Kollegen für Dich an Konsequenzen ziehst. Allerdings hären wir hier ja nur die eine Seite der Geschichte. Wünsche Dir einen guten Ausgang. Grüßle
_____ ~ Laut Statistik leidet jeder 4. Mensch unter einer geistigen Krankheit. Denk’ über Deine drei besten Freunde nach: Wenn die o.k. sind -bist Du gemeint!
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
ups, unsere Postings haben sich überschnitten, damit erledigt sich meine erste Frage natürlich...
Grüßle
_____ ~ Laut Statistik leidet jeder 4. Mensch unter einer geistigen Krankheit. Denk’ über Deine drei besten Freunde nach: Wenn die o.k. sind -bist Du gemeint!
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![]() Mitglied seit 15.12.2004 |
@ Cody
Wenn es dir möglich ist, kannst du die Sache einfach auf sich beruhen lassen. Hat dein Chef denn das Wort "Abmahnung" genannt oder hat er dich "nur" darauf hingewiesen, dass er der Meinung ist, du hättest nicht mehr fahren dürfen? Wenn er dich loswerden möchte, hätte er die Abmahnung schriftlich gemacht und in die Personalakte getan. Vielleicht fühlt er sich nur dazu berufen, andere zu erziehen. Da kannst du drüber stehen. |
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo zusammen,
Was Ihr schreibt klingt logisch,aber ich finde wenn nichts schriftliches kommt, ist es wahrscheinlich nur so daher gesagt....???? Ich kann mich dabei auch Irren!!! Aber ich habe auch mit ein Paar anderen Kollegen gesprochen und geschreiben und Sie meinen,ich sollte mir da keinen Kopf machen. Aber das er sich bei mir in privat Angelegenheiten einmischt, macht mir sorgen!!! Ich fühle mich teilweise schon beobachtet und das gefällt mir überhaupt nicht! Ich bin der Meinung, dass das hier ein freies Land ist. Und ich bin alt genug, um zu wissen wann ich mit dem Auto fahre und wann nicht. ODER, stellt euch mal vor, ihr wäred in meiner Situation, was würdet ihr dann machen??? Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
Was ich machen würde?
Wenn der Job sonst in Ordnung ist, die Kollegen okay, ich mich wohlfühle und vielleicht als i-Tüpfelchen auch nicht sooo schnell eine andere/passende Arbeitsstelle finden würde: auf sich beruhen lassen. Runterschlucken und gut iss. Ihm einfach nicht bewusst neue Gelegenheiten geben, sich auszulassen oder abzumahnen. Wenn Dich sein Auftritt stört oder belastet oder Du klären willst, ob es nun eine Abmahnung war oder nicht (vorsicht, schlafende Hunde) sprich ihn drauf an. Sollte er allerdings wirklich dem hier aufflackernden Bild entsprechen, ist fraglich wie er reagieren wird. Vielleicht wird es dadurch noch schlimmer. Bist Du also "stark" genug und ruhst genügend in Dir selbst, lasse es auf sich beruhen und "wahre die Contenance". Beachte nur bitte, dass auch eine mündliche Abmahnung (sofern es denn eine war), Gültigkeit hat. Grüßle
_____ ~ Laut Statistik leidet jeder 4. Mensch unter einer geistigen Krankheit. Denk’ über Deine drei besten Freunde nach: Wenn die o.k. sind -bist Du gemeint!
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo Rosi,
Ich glaube schon das er denkt, er müsse einen Erziehen, aber er sollte die Erziehung bei meinen Eltern lassen und ich glaube kaum das meine Eltern auf diesem Bereich versagt haben! Ich meine im Bereich der Firma habe ich auch nichts dagegen, aber im Privaten bereich geht das eindeutig zuweit. Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 17.09.2006 |
Hallo,
sehe es genauso wie Rosensammlerin. Wenn es schriftlich wäre, müsstest Du es unterschreiben. Da es nur Gerede war, glaube ich, Dein Chef wollte sich nur wichtig machen und hat Dich als Opfer ausgesucht. Mach Dir keine Sorgen und Steh dadrüber. LG Claudia |
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo Silberfuechsin,
ich bedanke mich für dein Rat und werde ihn befolgen wie du geschrieben hast. Ich glaube es ist erstmal das beste!!! vielen Dank Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
Hallo Claudia,
Abmahnungen müssen mW nicht mehr vom Arbeitnehmer unterschrieben werden, er muss nur Kenntnis von ihr erhalten -und das ist in diesem Fall ja, sofern es eine Abmahnung war, mehr als erfolgt. Allerdings muss natürlich der Weisungsbefugte unterschreiben. Grüßle
_____ ~ Laut Statistik leidet jeder 4. Mensch unter einer geistigen Krankheit. Denk’ über Deine drei besten Freunde nach: Wenn die o.k. sind -bist Du gemeint!
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
Cody,
ja es ist traurig (besonders, wenn man sonst gerne sagt was man denkt) aber manchmal geht es einfach nicht anders... Lass Dir nicht allzu starke Bauchschmerzen aufkommen. Irgendwann wird auch er seinen Meister finden -oder hat es schon und lässt es deswegen bei der Arbeit raus Grüßle
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo silberfuechsin,
ich stelle mir jetzt noch die frage, wie weit der Chef oder Chefin im privaten Bereich eindringen dürfen? Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo zusammen,
FRAGE AN ALLE: Würdet ihr Euch wohlfüllen, wenn man in euren privaten Bereich herum schnüffelt? Was habt Ihr schon so erlebt, schreibt man eure Erfahrungen! Gruß Cody |
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
Mhhh, das ist Auslegungssache, Cody.
Ein Chef hat eine gewisse Fürsorgepflicht, von daher würde ich den oben geschilderten Fall als beiderseitig grenzwertig ansehen. Alles, was Deine Arbeit und Deine Gesundheit etc. beinträchtigen kann, schadet natürlich letztendlich auch Deinem Betrieb -somit hat der Chef in gewissem Maße die angesprochene Fürsorgepflicht. Allerdings darf es nicht in Mobbing ausarten und einige Zeilen hier klingen ja schon fast in die Richtung. Solltest Du Dich irgendwann sehr unwohl fühlen und mich Bauchweh zur Arbeit gehen (was ich Dir natürlich nicht wünsche), hole Dir bitte Unterstützung. Nur sollte man abwägen, ob man vorschnell an dem Ast sägt, auf dem man sitzt Grüßle
_____ ~ Laut Statistik leidet jeder 4. Mensch unter einer geistigen Krankheit. Denk’ über Deine drei besten Freunde nach: Wenn die o.k. sind -bist Du gemeint!
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo Silberfuechsin,
Als Mobbing würde ich es nicht betrachten, weil er auch mit anderen Mitarbeitern so umspringt und nicht nur mit mir!!! LG Cody |
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
... das schließt sich ja nicht aus.
Habt Ihr die Möglichkeit, zu einem seiner Vorgestzten zu gehen, falls es ausartet? Oder ist er der oberste der Fresskette? Nunja, wie auch immer: Solange Du "cool" bleiben kannst, würde ich es an Deiner Stelle tun. Es ist Dir natürlich freigestellt, Dich dennoch nach einer anderen Arbeitsstelle umzusehen. Wobei anders nicht unbedingt besser sein muss, wie ich auch schon feststellen durfte Grüßle
_____ ~ Laut Statistik leidet jeder 4. Mensch unter einer geistigen Krankheit. Denk’ über Deine drei besten Freunde nach: Wenn die o.k. sind -bist Du gemeint!
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![]() Mitglied seit 15.12.2004 |
Cody,
ich bin auch der Meinung, dein Fall ist grenzwertig, du findest, deinen Chef ging diese Fahrt nichts an, er meint, dass er etwas dazu sagen muss. Es hilft nicht, sich jetzt da in etwas reinzusteigern. Ich wäre mit privaten Äußerungen ab sofort zurückhaltender und würde im Betrieb nur vage auf Fragen zu privaten Angelegenheiten antworten. Das gilt dann aber nicht nur für den Chef, sondern auch für die Kollegen. Mach deutlich, dass du Privates von Beruflichem trennst, es wird irgendwann von allen akzeptiert werden. Bei uns ist es so, dass wir alle auch zwischendurch über private Dinge reden, das gilt auch für unseren Chef. Es ist insgesamt ein recht freundschaftliches Verhältnis. Trotzdem behalte ich es für mich, wenn ich morgens mal ziemlich müde zur Arbeit komme, weil ich beim Pokern versackt bin........ Ich möchte dir nur raten, nimm es nicht zu wichtig, verhalte dich normal, sprich die Angelegenheit nicht mehr an und wenn es vom Chef oder von Kollegen nochmal erwähnt wird, versuch die Sache mit Abgeklärtheit zu nehmen. Nimm ihnen den Wind aus den Segeln! Du könntest zum Beispiel sagen: es war das erste und letzte Mal, dass ich in Gegenwart meines Chefs Whisky getrunken habe oder: dieser Whisky wird mir ewig nachschleichen, da kann man nichts machen oder, oder... Lieben Gruß Rosen |
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![]() Mitglied seit 28.01.2008 |
Hallo Silberfuechsin,
kannst du mir einen kurzen Rückblick auf deine Situation damals ermöglichen??? Kurze Schilderung!!! LG CODY |
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![]() Mitglied seit 22.08.2006 |
Uiiii.
War dir laaaaangweeeeiliiig? www.chefkoch.de/forum/2,80,376562/Sexuelle-Noetigung-am-Arbeitsplatz.html Dorys. |
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![]() Mitglied seit 23.01.2006 |
Hallo Cody,
wenn dein Chef der Meinung ist, dass man nach Alkoholgenuß nicht mehr selbst mit dem Auto fahren soll, hat er völlig Recht. Es ist verantwortungslos! lg muuda Chant down Babylon Kaum macht mans richtig - schon gehts |
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![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
Hallo Cody,
kurze Schilderung? Mhhh, Arbeitgeber gewechselt weil unzufrieden und vom Regen in die Traufe gekommen Garantien gibt es eben nicht. Aber nun lass das ganze mal sacken, vielleicht sieht es mit etwas Abstand schon nicht mehr sooo tragisch aus. Wenn Dein Chef die Contenance nicht wahren kann, solltest Du Dich darum bemühen. Im Zweifel sitzt er oftmals am längeren Hebel, das sollte man nicht vergessen. Und solange es nicht in Mobbing & co ausartet, sollte man dementsprechend handeln. Von irgendetwas sollte der Mensch schließlich auch leben... Und bevor man einen großen Krawall anzettelt, ist es vielleicht ratsamer, mit den Füßen abzustimmen --> den AG zu wechseln. Aber: siehe oben Grüßle
_____ ~ Laut Statistik leidet jeder 4. Mensch unter einer geistigen Krankheit. Denk’ über Deine drei besten Freunde nach: Wenn die o.k. sind -bist Du gemeint!
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![]() Mitglied seit 16.12.2003 |
ob das Thema, dass ich mich mit zu hohem Alkoholpegel von meiner Firma nach Hause begebe, wirklich "Privatsache" ist, und inwieweit eine solche Abmahnung (ist es überhaupt eine ? oder hat der Chef nur sein Missfallen ausgedrückt ?) juristisch "hält", will ich jetzt mal gar nicht erörtern...
aber...Alkohol bei Betriebsfeiern wird in so mancher Firma als "Test" benutzt - man sollte es sich daher immer sehr gut überlegen, ob und wieviel man bei solchen Feiern trinken will - und ob man sich danach tatsächlich noch ans Steuer setzt. Wenn dem Vorgesetzten zu lässiger Umgang mit Alkohol "aufstösst" braucht es doch gar keine Abmahnung - es reicht doch schon, dass er sich den Vorgang merkt und man ab dann kritisch beäugt wird...das ist zumindest nicht karrierefördernd... ich würde mich im vorliegenden Fall erst mal darum kümmern, ob die Abmahnung auch tatsächlich durchgezogen wird und dann wie schon empfohlen eine schriftliche Gegendarstellung verfassen... und vielleicht mal eine kritische Analyse anstellen, wie denn so meine Position in der Firma ist - Mitarbeiter, die man unbedingt halten will, nimmt man bei solchen Anlässen ja eher diskret zur Seite und warnt - und weisst sie nicht vor versammelter Mannschaft zurecht..... slts Grisou |
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![]() Mitglied seit 09.01.2008 |
hallo
wenn der alkoholisierte Fahrer in eine Kontrolle gerät und ein Beifahrer der einen Führerschein besitzt, egal ob der betrunken ist oder nicht, dem sein Schein ist auch gefährdet. Wenn etwas passiert wäre und auch der Beifahrer wäre zu Schaden gekommen, dann müsste der Chef die Lohnfortzahlung leisten und obendrein auf den/die Arbeitnehmer ne Zeitlang verzichten. Für den Beifahrer wäre es in diesem Fall ein Wegeunfall gewesen, denn er war ja vorher nicht zuhause, sondern direkt von der Feier auf dem Nachhauseweg. Das sollte man alles bedenken. lg zweiling |
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![]() Mitglied seit 20.03.2008 |
Hallo Cody44,
habe deinen Beitrag gelesen, mache Dir nicht all so viel daraus. Es hatte entweder Angst, etwas passiert, das es auf den Betrieb zurückkommt oder wollte Dir damit sagen, du bist zu weit gegangen. Ich selbst bin Berufsschullehrer und verteile genügend Tadel aber geholfen haben diese bei den wenigsten in der Kochausbildung. Ich kenn aber auch Einrichtungen, dort wird extra für das Personal auch für Lehrlinge Zimmer bereit gestellt, wenn solche Feiern angesagt sind. Sie haben eine Verbot nach Hause zu fahren wenn Alkoholh im Spiel ist, denn der Chef möchte ausgeschlafene und keine verletzten Köche oder sogar tödlich verletzte, dafür hast Du nur ein Leben zur Auswahl. Einfach mit dem Chef sprechen oder nichts trinken, denn Unfälle unter Köchen sind schon zu viele passiert auch ohne Alkohol. Ich glaube auch dem Vorstand des VKD war erst dieses Jahr jemand tödlich verunglückt so stand es in der Küche Zeitung vom VKD. Nährere Informationen habe ich auch nicht. Fahre einfach besser ohne Alkoholh und trinke deinen Whisky zu Hause in Ruhe auch wenn es für den ersten Moment nicht so viel Spaß macht wie in einer gemütlichen Runde. |
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![]() Mitglied seit 11.07.2003 |
Hallo kochtrainer,
der Beitrag von Cody44 ist vom 29.01.2008, einen Tag nachdem er/sie sich hier angemeldet und sich nach kurzer Diskussion (bzw. Fragestellung) nie mehr gepostet hat. Insofern ist es wohl vergebene Liebesmüh, darauf zu antworten. Gruß Sabine |
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Henglein
Rama Cremefine




































