Kaffee aus Holland: nur in bestimmten Mengen "importierbar"????.....
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![]() marion377
![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
Ich hätte da mal ne Frage: Weiß zufällig jemand von euch, ob man bei der \"Einfuhr\" von Kaffee aus Holland auf was achten muß?? Kann man so viel Kaffee kaufen wie man möchte oder gibt es da ne Grenze??? Nicht daß man den dann ab einer bestimmten Anzahl verzollen muß, und somit wars ja dann wohl nix mit dem Spareffekt, oder?? Danke im voraus!! Grüßle Marion |
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![]() Gila
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo Marion,
Du kannst soviel Kaffee mitnehmen wie Du willst. Mit den begrenzten Mengen, das war früher einmal. LG Gila |
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![]() marion377
![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
Ich war nur etwas verunsichert, da meine Kollegin so ne Andeutung gemacht hat, daß die wohl zur Zeit ganz \"scharf\" wären mit Kontrollen!
Sie geht nämlich demnächst nach Holland und wäre so nett, mir Kaffee mitzubringen, nur möchte ich nicht, daß sie wegen mir Probleme bekommt! Deshalb will ich da auf Nummersicher gehen!! Und wenn ich schon ne Gelegenheit habe, mir den dort günstig besorgen zu lassen, muß ich doch zuschlagen, oder??? |
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==Brigitte==
![]() Mitglied seit 02.03.2002 |
Stimmt!
\"Die\" sind ganz scharf mit Kontrollen......Der Vater des Freundes meines Sohnes Nur: was du aus dem Nachbarland importieren willst (s.o.), juckt \"die\" wenig. Und wenn du erst mal ein Päckchen Kaffee aus den Niederlanden probiert hat, interessiert dich die Einfuhrmenge och nich mehr!!!!! Gruß Brigitte |
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==Brigitte==
![]() Mitglied seit 02.03.2002 |
Ach so...noch was:
\'ne Grenze gibt\'s da eh schon lange nicht mehr!! |
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![]() marion377
![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
@ Brigitte
ich meinte ja auch nicht eine \"Ländergrenze\" sondern ne \"Gewichtsgrenze\"!!!! snief, ich will mir doch nur stinknormalen senseo-kaffee mitbringen lassen!! (hihi |
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Asal
![]() Mitglied seit 03.12.2003 |
Hallo Marion,
wen ich nach Venlo fahre decke ich mich regelmässig ein.*grins* Wir wurden auch schon Kontrolliert und keiner hat was gesagt dabei hatten wir bestimmt 20 kg Kaffee im Kofferraum (für die ganze Familie) Inzwischen schickt mir ein Freund regelmässig meinen Kaffee Also keine Bange da passiert nicht\'s Und der Senseo ist dort um einiges günstiger wie bei uns! lg Asal Träume nicht Dein Leben - Lebe Deinen Traum !
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Sugar04
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
aus eigener Erfahrung, die Zeiten sind lange vorbei. Ich wurde an der deutsch-niederländischen Grenze geboren und kann mich noch gut daran erinnern das Leute die in Grenznähe wohnten weniger Zigaretten, Kaffee einführen durften wie Solche die weiter im deutschen Inland wohnten. Später galt für alle die gleiche Einfuhrmenge, als Kinder in einem gewissen Alter (genau weiß ich es nicht mehr) durften wir auch schon Zigaretten und Kaffee einführen. Und seit einigen Jahren gibt es an vielen kleineren Grenzübergängen überhaupt keine Zöllner mehr. Die Einfuhrmenge Kaffee, Tee und Zigaretten ist jetzt vollkommen frei. LG Sugar |
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![]() marion377
![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
Danke!
Da bin ich jetzt aber beruhigt! Dann kann ich mir doch gleich ein paar Päckchen mehr mitbringen lassen!!! Hat jemand von euch auch schon \"Erfahrungen\" mit den neuen Sorten gemacht?? Welche sind denn zu empfehlen??? Grüßle Marion |
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![]() duli01
![]() Mitglied seit 05.02.2004 |
Guten Morgen Marion,
mein Favorit ist \" Vienna \". Schmeckt ähnlich einem Cappuccino, aber nicht so süß. Kann ich Dir sehr empehlen. Aber auch der Milano ist lecker, aber etwas kräftiger. Zum Rio kann ist leider nichts berichten. Schönen Sonntag noch, Silke |
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![]() FATMANXY
![]() Mitglied seit 05.08.2004 |
Hi Folks,
Ihr seid da ein wenig auf dem Holzweg. Als Importeur für Kaffee (worunter auch Kaffeepads fallen) benötigst Du eine Unternehmensnummer für Kaffeeimport und mußt Steuern abführen. Gewerbsmäßiger unangemeldeter Warenverkehr wird nachverzollt und mit Strafe versehen. Private Mengen sind genau definiert und grenznahe Ebay oder andere Shop Verkäufer werden sich über den Besuch des Zollamtes sicherlich freuen und alles korrekt nachzahlen; wenn nicht hilft ja die Kundenkartei-den Tribut beim Endkunden einzufordern dann kein Problem mehr ist. Zitat: Quelle Quellenangabe Sie sind Bürger der EG und verbringen Ihren Urlaub innerhalb der EG. Was ist bei der Einreise nach Deutschland und der Ausreise aus Deutschland zu beachten? Mit Einführung des EG-Binnenmarktes sind die Zollgrenzen innerhalb der EG weggefallen. Viele nationale Vorschriften wurden durch EG-einheitliche Regelungen ersetzt. Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen gelten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen. Diese sind auch bei Reisen innerhalb der EG zu beachten. Einreise nach Deutschland Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden, weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Verkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen. Tabakwaren: Zigaretten 800 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) 400 Stück Zigarren 200 Stück Rauchtabak 1 kg Alkoholische Getränke: Spirituosen 10 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter Bier 110 Liter Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren: Kaffee 10 kg Bei größeren als den vorgenannten Mengen besteht ein (widerlegbares) Indiz für eine gewerbliche Bestimmung der Waren. Aber auch bei kleineren Mengen kann nach den Umständen des Einzelfalls ein gewerblicher Zweck gegeben sein. Sie vermeiden in Deutschland eine zusätzliche nationale Besteuerung, wenn Sie bei Überschreitung der o.a. Richtmengen eine Verwendung zu privaten Zwecken nachweisen. Beim Verbringen von Tabakwaren aus den neuen EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn und aus der Tschechischen Republik nach Deutschland gelten für die nächsten Jahre steuerlich begründete Mengenbeschränkungen. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der Webseite zum Tabaksteuerrecht, Beförderung von versteuerten Tabakwaren. Zu gewerblichen Zwecken mitgebrachte Waren müssen in Deutschland beim Finanzamt zur Umsatzsteuer angemeldet und versteuert werden. Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuer (das sind Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer), so sind sie auch beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten. |
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marysue
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
@FATMANXY
Ja, diese Begrenzungen gelten aber für Drittländer, d.h. Länder außerhalb der EU, also z.B. Waren aus der Schweiz. Weitere Beschränkungen gelten für die neuen Mitgliedsländer, das wird wohl peu a peu angepasst. Holland ist aber kein Drittland, sondern EU-Urgestein: Hier sind die Begrenzungen 1993 weggefallen (nachzulesen auf deinem Link zum Zoll!). Kaffee darf also ruhig auf Vorrat und für den Rest der Familie eingekauft werden. Ich wohne an der holländischen Grenze und hab diese Entwicklung, die oben schon mal jemand beschrieben hat, auch miterlebt. Also, Marion, viel Spaß beim Einkaufen in Holland LG marysue |
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marysue
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Sorry, falsche Liste angeguckt, zu schnell getippt - ich sollte wohl lieber ins Bett verschwinden!! Aber eine Freimenge von 10kg bei Senseo ... Wieviel ist in so einem Senseo-Päckchen? 130g? 150g? Das wären so zwischen 65 und 75 Beutel... Das wäre doch schon ein beachtlicher Vorrat (vorausgesetzt, ich liege mit dem Gewicht richtig). Ich habe keine Senseo, hab mir nur mal so einen Beutel angeguckt und gedacht, das ist aber wenig Kaffee für relativ viel Geld .. Fatmanxy, nix für ungut, und der Link ist sehr interessant, danke LG marysue (nochmals errötend) |
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![]() trendygourmet
![]() Mitglied seit 31.10.2004 |
Also einen bekannten von mir hat man schon einmal !NACH! der Grenze kontrolliert, der hatte gemahlenen Kaffee und Senseo mitgebracht. Da es knapp 20 kg waren, bekam er eine Verwarnung. Er konnte anhand einer Bestelliste auf der verschiedene Handschriften waren klarmachen, da er Sammeler war. Aber die 10 KG GRENZE gibt es und wird auch kontrolliert !!!
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![]() anjuzi
![]() Mitglied seit 02.11.2005 |
nochmal zum thema zoll, kaffe und holland...
ich bin beim zoll, die reisefreimenge aus holland beträgt 10 kg kaffe pro person bei persönlicher !!! Einreise nach Deutschland. dies gilt aber nicht für den versandhandel, also wer bei ebay kaffe aus holland kauft muß die entsprechende kaffeesteuer bezahlen beim holländischen verkäufer sollte man also vor dem kauf fragen ob die kaffesteuer schon im preis mit drin ist oder nicht mit kontrollen hinter der grenze muß jederzeit gerechnet werden Die Beförderung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren innerhalb der EG Bei der Beförderung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren innerhalb der EG-Mitgliedsstaaten sind verbrauchsteuerrechtliche Vorschriften zu beachten. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen. Die Regelungen beziehen sich hauptsächlich auf die erforderliche Erlaubnis, die Steuerentstehung, die Freimengen für Reisende und die Verfahren über den Versandhandel und die Steueraussetzung. Die Kaffeesteuer ist keine harmonisierte Verbrauchsteuer und wird nicht in allen Mitgliedstaaten der EG erhoben. Daher ergeben sich bei der Beförderung mit anderen Mitgliedstaaten auch Besonderheiten. Kaffee und kaffeehaltige Waren können innerhalb der EG auf mehrere Arten befördert werden: von Gewerbetreibenden unter Aussetzung der Steuer, von Gewerbetreibenden im Rahmen eines Versandhandels (Empfänger = Privatperson), von Privatleuten (z.B. bei Urlaubsreisen) mit der Möglichkeit, dass hierbei die Kaffeesteuer nicht entsteht oder wenn sich die Waren in einem EG-Mitgliedstaat im sog. freien Verkehr befinden (= versteuert sind) und gewerblich verwendet werden sollen. Die private Beförderung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren innerhalb der EG 1. Der private Bezug aus einen anderen EG-Mitgliedstaat Bringen Privatpersonen Kaffee oder kaffeehaltige Waren zu privaten Zwecken aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland, ist der Bezug i.d.R. steuerfrei (z.B. bei Urlaubsreisen). Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu kommen, müssen folgende Regelungen beachtet werden: Ausnahmen vom steuerfreien Verbringen zu Privatzwecken kommen dann zum Tragen, wenn die mitgeführten Mengen bzw. andere Umstände erkennen lassen, dass die Waren gewerblich verwendet werden sollen. Werden mehr als 10 kg Kaffee zu privaten Zwecken in das Steuergebiet verbracht, wird widerleglich eine gewerbliche Bestimmung der Waren vermutet. Dies hat zur Folge, dass die Waren in Deutschland versteuert werden müssen. Eine Steuerfreiheit kommt somit nicht mehr in Betracht. Aber auch bei kleineren Mengen kann nach den Umständen des Einzelfalls ein gewerblicher Zweck gegeben sein. Hierbei werden vor allem die Art der Beförderung, Unterlagen über den Kaffee bzw. die kaffeehaltige Ware, die Menge oder Beschaffenheit der Ware oder die handelsrechtliche Stellung des Besitzers berücksichtigt. Eine Besteuerung kann nur vermieden werden, wenn - insbesondere bei Überschreitung der o.a. Menge - eine Verwendung zu privaten Zwecken nachgewiesen wird. Verbringt eine Privatperson den Kaffee bzw. die kaffeehaltige Ware aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates nicht selbst, wird vermutet, dass die Ware gewerblich verwendet werden soll oder im Rahmen des Versandhandels verbracht wird. Beides führt zur Besteuerung der Ware. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich eine Privatperson die Waren gewerblich oder über einen Gewerbetreibenden schicken lässt. Handelt es sich jedoch um eine Sendung von einer Privatperson eines anderen Mitgliedstaates an eine Privatperson in Deutschland (z.B. Postsendung, Geschenksendungen) und wird die Ware nur zu privaten Zwecken verwendet, ist der Bezug steuerfrei. Der im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei. Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch. Der Kauf bzw. die Ersteigerung eines solchen Angebotes kann, auch wenn er mittels so genannter \"Nicknames\" (Synonymen) erfolgt, nachvollzogen werden und wird bei nicht ordnungsgemäßer Versteuerung als Steuerstraftat verfolgt. Der gewerbliche Versand von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland unter Benutzung von privaten Absenderadressen stellt eine Steuerstraftat dar und wird als solche verfolgt. 2. Die private Lieferung in einen anderen EG-Mitgliedstaat Bei privaten Lieferungen von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten (z.B. Geschenksendung anlässlich eines Geburtstages) gelten nach dem deutschen Kaffeesteuerrecht grundsätzlich keine Beschränkungen. Die Möglichkeit der Steuerentlastung (Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer) besteht für die private Lieferung in einen anderen EG-Mitgliedstaat nicht. Zu beachten ist aber, dass die Kaffeesteuer keine harmonisierte Steuer ist. Nicht jeder Mitgliedstaat der EG erhebt eine Kaffeesteuer, es existieren deshalb auch keine EG-einheitlichen Richtmengen, die im Empfängermitgliedstaat als private Lieferung steuerfrei bleiben. Sollte eine größere Menge an Kaffee oder kaffeehaltigen Waren in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, empfiehlt es sich, vor dem Versand Kontakt mit der für den Empfänger zuständigen Zollstelle im anderen Mitgliedstaat aufzunehmen. |
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![]() see-stern
![]() Mitglied seit 19.02.2005 |
Hallo,
endlich mal eine gute, umfassende und doch wohl endlich richtige Auskunft. Danke see-stern |
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![]() suburbia
![]() Mitglied seit 29.06.2004 |
btw:
Ausserdem ist die Auswahl an Kaffeesorten ( zumindest für Vollautomaten ) doppelt so groß wie in D und mind. 50% günstiger. MfG |
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