beschädigte Fliesen wg. Versicherung
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Meine Küchenfirma hat es geschafft, bei der Abmontage der Arbeitsplatte so druckvoll zu arbeiten, dass einige Fliesen gesprungen sind (es sind relativ feine Risse). Die Versicherung will jetzt das Alter der Fliesen wissen, Kaufbelege und einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung der beschädigten Wandfliesen. Die Fliesen sind weiß und ziemlich alt (wahrscheinlich 25 Jahre). Es gibt keine Kaufbelege mehr. Die Versicherung meint doch nicht im Ernst, dass nur die beschädigten Fliesen ersetzt werden, das würde man ja sehen! Wieso hat das Alter der Fliesen einen Einfluss? Kaputt ist kaputt und sie müssen ersetzt werden, ob sie nun 20 oder 2 Jahre alt sind? Die Fliesen sind vom Vermieter angeschafft worden, aber ich muss sie bei Auszug natürlich ersetzen. Problem ist ausserdem, dass die neue Küche ja nur 2 Tage nach Abbau eingebaut wurde und somit eine Erneuerung nur möglich ist, wenn die Küche wieder auseinandergenommen wird. Meine Frage: kann ich einen Kostenvoranschlag machen lassen für die Erneuerung der ganzen Fliesenwand anstelle nur 1/3 davon (ist eigentlich nicht so viel) und wird mir dieser Betrag erstattet, auch wenn ich die Fliesen erst nach Auszug aus der Wohnung erneuere? Wie alt sollten die Fliesen am günstigsten sein? Ich habe null Erfahrung in Versicherungsdingen und hoffe, ihr könnt helfen, das Richtige zu tun. Vielen Dank schon mal. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.06.2009 |
Hallo
in der Regel ersetzen Versicherungen den Zeitwert, ausser es steht ausdrücklich anders in den Versicherungsbedingungen. 25 Jahre alte Fliesen sind abgeschrieben und haben den Zeitwert 0.- Die Frage ist natürlich ob Du / die Versicherung dem Vermieter tatsächlich so alte Fliesen ersetzten müsst. Das Richtige ist übrigends der Versicherung die Lage so zu schildern wie sie ist: Versicherungen anzulügen kann so richtig in die Hose gehen. beste Grüsse Nice Nofret |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Ähm, warum sollte der Vermieter mir die Fliesen ersetzen? Sie waren 1a in Ordnung. Sie müssen ersetzt werden, da sich Schmutz in den Rissen absetzen wird. Das Ganze ist auch noch sehr schön sichtbar bis ganz oben hin!
So wie du es schreibst, muss ich den Schaden selbst bezahlen. Da hätte ich ja dann wieder die Bestätigung, dass es nicht lohnt, eine Versicherung abzuschließen, denn im Härtefall bleibt man auf dem Schaden sitzen. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Hallo,
da stellt sich bei mir die Frage, um welche Versicherung es sich bei der von Dir genannten handelt? Es klingt so, als ob Du Deine versicherung einbezogen hättest. Aber in diesem Fall springt doch die Versicherung der Montagefirma ein. Aber vielleicht irre ich mich da? LG Ciperine |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.06.2009 |
... da stimme ich Ciperine zu; erstmal ist die Versicherung vom Verursacher dran; welcher Versicherung wolltest Du das den melden?
Versicherungen lohnen sich primär für die Versicherung .. die bezahlt von den Prämien ihre Mitarbeiter, die Häuser in welchen die Leute arbeiten und die Dividende an die Aktionäre.. Versicherungen schliesst man für den "worst case" ab - damit man dann nicht völlig ruiniert ist. Einen Teil des Schadens wird man i.a.R. immer selber tragen müssen. Da Du Mieter bist, bin ich davon ausgegangen, dass die Fliesen vom Vermieter sind? Oder hast Du die Fliesen bezahlt? Der Vermieter würde Dir garnichts zahlen (hab ich auch nicht geschrieben) sondern die Versicherung zahlt an denjenigen dem das beschädigte Gut gehört... beste Grüsse Nice Nofret |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Sorry, wenn das aus meinen Infos nicht hervorgeht: Die Montagefirma hat den Schaden anerkannt und an deren Versicherung weitergeleitet, es ist also deren Versicherung die diese Infos von mir will.
Die Fliesen sind vom Vermieter. Aber ich will es gerichtet haben. Selbst wenn die Fliesen nichts mehr wert sind (sind die abgewohnt, oder was?), so muss doch ein Handwerker bezahlt werden, der es repariert. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
nice: gibt es in diesem Punkt nicht einen Unterschied zwischen Hausratversicherungen und Haftpflichtversicherungen? Und in dem Fall reden wir doch über die Haftpflicht vom Küchenbauer. Oder? Sylvia |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo
die Versicherung wird vermutlich anbieten, das sie den Handwerker bezahlt und dieser ausserhalb des Sichtfeldes Fliesen von der Wand ablöst und damit die gesprungenen ersetzt. Damit hast du dann im Sichtfeld exakt die gleichen Fliesen, ohne das der ganze Fliesenspiegel ersetzt werden muss. Die abgenommenen Fliesen, welche außerhalb des Sichtfeldes liegen, würden dann mit ähnlichen Fliesen ersetzt werden. So wurde es 2006 meiner Mutter angeboten, als meine Eltern Umbauten in eine rollstuhlgerechte Wohnung vornehmen lassen mussten, und dabei etliche Fliesen beschädigt wurden. Die Kosten für den Küchenab- und Wiederaufbau wird die Versicherung vermutlich ebenfalls übernehmen. Wenn du das ablehnst ist es dann deine Sache. Ich glaube nicht, das man dir einen komplett neuen Fliesenspiegel zahlen wird, auch wenn ich deine Meinung teile, das es nicht recht ist, da ein intakter Fliesenspiegel da war und wieder hingehört. Aber leider sehen Versicherungen das meistens anders. Gruß vom Chris |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.06.2009 |
ja, das stimmt Sylvia; die Haftpflicht vom Küchenbauer dürfte andere Versicherungsbedingungen haben; Wie auch immer die geartet sind - Du kennst sie nicht. Beantworte einfach deren Fragen, und gib ihnen Fotos vom Schaden.
beste Grüsse Nice Nofret |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Sie möchten einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung der beschädigten Wandfliesen. Wenn die nun nichts übernehmen wollten, bleibe ich dann evtl. auf den Kosten für den Kostenvoranschlag auch noch sitzen.
Sorry, wenn ich so frage. Ich habe echt kein Geld extra und auch nicht die Nerven, mich auseinanderzusetzen. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Wenn sie einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung der beschädigten Wandfliesen wollen, zahlen sie ihn auch. Aber eben nur einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung der beschädigten Wandfliesen.
Reichst du etwas anderes ein, also z.B. einen Kostenvoranschlag für eine komplette Neufliesung, dann kann es dir passieren, dass sie den nicht bezahlen, weil sie den ja nicht angefordert haben. Gruß vom Chris |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.06.2009 |
Hallo asia
den Kostenvoranschlag bekommst Du i.a.R. kostenlos. Lass Dir einen Kostenvoranschlag machen für den Bereich den man sieht (inkl. Entfernen der alten Fliesen) und gibt das der Versicherung. Meistens sind die Handwerkerversicherungen durchaus grosszügig, also mach Dir mal nicht mehr Sorgen als unbedingt nötig. Sprich mal mit dem Küchenbauer, was der meint. Der sollte seine Verischerung kennen - wird nicht der erste Schaden sein, welchen er meldet. beste Grüsse Nice Nofret |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Ich bin der Meinung, dass DU mit der Versicherung gar nichts zu tun hast, weil Du ja nicht Besitzer sondern nur Nutznießer der Fliesen bist.
Du wirst Dich mit deinem vVrmieter auseinandersetzen müssen, dass er die Fliesen erneuern läßt. Das ist seine aufgabe und nicht eine. Nur er kann auch die entsprechenden Handwerker beauftragen. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
Moin!
Kleiner Hinweis: Es gibt KEINE Rechtsbeziehung zwischen Threadersteller[in] und der Haftpflichtversicherung des Küchenbauers. Einen Anspruch zur Wiederinstandsetzung/Reparatur besteht ausschließlich gegenüber dem Küchenbauer. Dieser muss den Schaden in vertretbarem Maße [m. E. kein komplett neuer Fliesenspiegel; man kann bei derart alten Fliesen sicher auch verlangen, sich mit ähnlichen Fliesen zufrieden zu geben bzw. eine Regelung wie Ch_Cor sie beschrieb anzustreben] beseitigen bzw. die Kosten dafür tragen. Ist denn die Küche schon ganz bezahlt? ;) Gruß, Dietmar |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Ich danke euch vielmals für die prompten Antworten und Hilfe!
Ich hatte den Küchenbauer schon angerufen wegen Fliesenleger und Kostevoranschlag. Die wollen sich da komplett raushalten weil sie der Verursacher sind. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.08.2009 |
Hallo,
die Firma, die diesen Schaden verursacht hat, muss den Schaden ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden. Deine Versicherung ist total außen vor! Gruß, Elisa |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Die Fliesen sind zeitlos weiss.
Die Küche ist noch nicht ganz bezahlt. Worauf willst du hinaus? |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 27.06.2009 |
.. solange die Küche nicht ganz bezahlt ist, hast Du ein "Druckmittel" in der Hand
Sprich mal mit Deinem Vermieter - es sind SEINE Fliesen die kaputt sind, er sollte mit der Versicherung sprechen und er bekommt die Fliesen ersetzt .. beste Grüsse Nice Nofret |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Zuerst muss ich über einige Beiträge nur den Kopf schütteln.
Wenn die Haftpflichtversicherung des Küchenbauers einen Kostenvoranschlag haben will (zu recht), dann lass einen machen. Mehr hast Du damit nicht zu tun. Nur später den Handwerker reinlassen. Aber behalte beim Küchenbauer bis zur Regulierung Geld zurück, dann kümmert er sich auch. Haftplficht reguliert nach Zeitwert. Bei einer solchen Reparatur ist das berücksichtigt, da u. U. sonst auch der gesamte Fliesenspiegel erneuert werden müsste. Nur dann erfolgt ein Wertabzug für das Alter. Es gibt spezielle Fliesenfirmen, die alte Fliesen für solche Reparaturen vorrätig haben. Evtl. muss eine Musterfliese eingeschickt werden. Nur nach Kostenvoranschlag wird nicht reguliert, vor allem nicht der ganze Fliesenspiegel. Aber das ist das Problem des Küchenbauers. LG Hubert
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
ach so, Mietwohnung - das hatte ich überlesen.
Dann muss das dein Vermieter aushandeln mit der Versicherung vom Schadensverursacher. Genau genommen darfst du als Mieter etwaige Vorschläge der Versicherung zur Schadensregulierung gar nicht annehmen oder ablehnen, da es sich nicht um deine Fliesen handelt. Gruß vom Chris |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Noch etwas: Die Fliesen gehören dem Wohnungseigentümer. Als Mieterin hast Du keinen Einflusss wie repariert wird. Der Eigentümer muss später damit zufrieden sein.
LG Hubert
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 25.05.2006 |
Hallo,
bei uns war es so, dass beim Austausch einer fehlerhaften Arbeitsplatte ein paar Fliesen beschädigt wurden, die zwar durch die neue Nischenverkleidung erstmal verschwinden, aber bei Auszug von uns dem Vermieter ersetzt werden müssten. Da es diese Fliesen aber nicht mehr gibt, wie uns von einem Fliesenhändler schriftlich bestätigt wurde, muss der Wert des Fliesenspiegels als Ganzes von der Küchenfirma ersetzt werden. Dies wollen sie auch tun und wir haben Unterlagen von der Versicherung bekommen. LG bajadera |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Die Küchenbauer haben die Küche dem Nutznießer und dem Eigentümer so zu hinterlassen wie sie sie vorgefunden haben. Das heißt mit intaktem farblich einheitlichen Fliesenspiegel. Nix Sichtseiten.... Als Whgs-Eigentümer würd ich mich da auf nix einlassen. Und als Vermieter ist man verpflichtet die Bude so zurückzugeben wie man sie vorgefunden hat. Wie soll das gehen, mit dem "Sichtseiten"-Pfusch? Gruß, Nick ![]()
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
ich würde mich zuerst mit dem Vermieter,also dem Eigentümer, in Verbindung setzen um mit ihm zu besprechen wie weiter zu verfahren ist.Er hat im Prinzip den Schaden erlitten auch wenn Du der Auftraggeber der Küchenfirma warst. und jetzt auf kaputte Fliesen schauen musst. Das die Firma den Schaden anerkannt hat ist doch positiv. LG EVA |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Unsinn! Ich meinte natürlich, der Mieter ist verpflichtet...[...] Gruß, Nick ![]()
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen,Nick
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
dachte ich mir... *frechgrins* Gruß, Nick ![]()
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Lieber Gott,
das wird immer noch komplizierter........ Da gibt's nämlich noch ein klitzekleines Ich glaub, ich bestell jetzt einfach mal den Fliesenleger und lass einen Kostenvoranschlag machen. Der wird sicher nicht das erste Mal einen Versicherungsschaden begutachten, oder? So hätte ich das übrigens auch gesehen: "Die Küchenbauer haben die Küche dem Nutznießer und dem Eigentümer so zu hinterlassen wie sie sie vorgefunden haben. " |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Wenn die vorige Küche im Mietpreis mit inbegriffen war, d.h. dem Vermieter gehörte, dann hast Du jetzt wirklich ein Problem.
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 20.07.2007 |
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder? Und was machst Du, wenn der Vermieter da nicht mitspielt und in 20 Jahren sagt, ich will meine alte Küche wieder in der Wohnung drin haben?
Sylvia |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Wenn die Küche Eigentum vom Vermieter ist, dann hoffe ich mal für dich, das du die alte Küche ordentlich eingelagert hast.
Der Vermieter muss die Küche, die du jetzt gekauft hast, nämlich nicht akzeptieren, wenn du in 20 oder 30 Jahren ausziehen solltest. Auch nicht, wenn sie sogar höherwertig sein sollte als die alte Küche. Gruß vom Chris |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 03.02.2004 |
...der kann stattdessen auch jetzt gleich sagen, daß er das Mietverhältnis fristlos kündigt.
Stell dir einfach vor, du wärst in einem fremden Bett aufgewacht. Dann gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder mit völliger Offenheit und gaaaaaanz viel Hoffen, oder mit Diskretion. Suchs dir aus. Jens |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 30.01.2009 |
Jetzt kann ich verstehen, warum meine Eltern ihr Mehrfamilienhaus lieber verkauft haben, als zu vermieten. Vielleicht hängen Erinnerungen an der Küche? Würdest du denn das Bad ohne Rücksprache umbauen? Ist im Prinzip das gleiche.
LG gekko |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 08.07.2004 |
Die alte Küche ist ordentlich eingelagert, keine Bange. Es ist eine MINIküche noch dazu. Ich glaube, das könnte ich mir dann grade noch leisten, einen Herd und eine Spüle zu ersetzen.... Ausserdem ist es eine Wohnungsgenossenschaft, da gibt's keine "Erinnerungswerte". Aber gerade weil es eine Genossenschaft ist, ist es kompliziert. Aber das hat nun mit Fliesenlegen nix mehr zu tun.
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Solltest Du die Sache (Ausbau und Schaden) der Wohnungsbaugesellschaft verschweigen, gibts irgendwann richtig Ärger.
LG Hubert
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 21.08.2006 |
Ich weiß, es hat mit der Ausgangsfrage nichts zu tun und Nachtreten bringt auch nix, aber was ist das für eine Vorstellung von Wert und Eigentum, Asiafan??? Es ist doch sch...egal, ob Du 2 oder 20 Jahre in der Wohnung bleiben willst (ob Du das in der Praxis dann auch wirklich kannst und wirst, steht sowieso auf einem anderen Blatt), und ob Dir die neue Küche soundsoviel wertvoller/schöner/praktischer/was-weiß-icher als die alte vorkommt, aber: Du kannst Dich doch nicht einfach am Eigentum eines anderen vergreifen!!!
Ich faß' es echt nicht! Ich kann Dir nur wünschen, daß Dein Vermieter verständnisvoller ist als ich es im Moment bin! Grüße Susanne |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 21.08.2006 |
Nachtrag: Ok, es ist kein einzelner Eigentümer... Ändert aber am Prinzip eigentlich nix.
Immer noch fassungslos: Susanne |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Och Su,
als Vermieterin kann ich Dir sagen dass das kein Einzelfall ist LG EVA |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.09.2010 |
Gerade wenn die rechtliche Situation dergestalt ist, dass man es auf den ersten Blick "so oder so" sehen könnte, entscheiden sich Versicherungen oft für die für sie günstige Betrachtungsweise.
Bei Geleitschäden durch Handwerker ist es deshalb immer recht attraktiv, sich auf die Zeitwertschiene zu verlagern. Es klappt allerdings nicht immer. Vorliegend dürfte es allerdings vor allem erst einmal darum gehen, dass der Vermieter den eigentlichen Schaden hat. Deshalb wird es vermutlich eher so sein, dass dieser kontaktiert werden muss und ggf. sogar seinerseits seinen Schaden geltend machen muss. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 06.04.2010 |
Hallo
Eins habe ich noch nicht verstanden: Bestimmt normalerweise nicht die VERSICHERUNG den Handwerker?!? Üblicherweise haben Versicherungen doch feste Vertragshandwerker, da kann/soll doch nicht einfach irgendeiner eine Offerte machen? Also so kenn ich das wenigstens! Gruzz - Zinemin |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 29.11.2006 |
Zinemin, bei großen Schäden (z.B. Wasserschäden mit Trocknungsgeräten etc.) setzen Versicherungen häufig eigene Spezialfirmen ein, aber die große Masse der Kleinschäden (so wie dieser) wird über örtliche Handwerker abgewickelt. Sie helfen aber schon mal bei der Suche nach Fliesen um eben den Schaden gering zu halten. Dies aber meist bei Badezimmern und nicht bei einem kleinen Fliesenspiegel in der Küche.
Aber all diese Details sind hier unwichtig, es muss dringend der Vermieter in die Abwicklung eingebunden werden. LG Hubert
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 04.07.2008 |
@Nick: Du machst es Dir etwas zu einfach. Natürlich muss die Reparatur angemessen sein. Und da besteht nun einmal ein Unterschied zwischen Fliesen die vor einem Monat geklebt wurden oder solchen die seit 25 Jahren an der Wand backen....
Ein Schaden soll schließlich nicht dazu führen, dass der Geschädigte einen Vorteil aus dem Schaden ziehen kann..... @asiafan: Wichtig wäre noch zu wissen, auf wessen Veranlassung die Küche installiert wurde. Hast Du das veranlasst, musst Du Dich mit dem Händler auseinandersetzen. War es Dein Vermieter, dann ist es seine Aufgabe. Viel Erfolg wünscht, der Hofschranze |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
Hallo,
mir ist auch nicht klar, warum der Vermieter etwas klären sollte ... der Vermieter hat niemanden beauftragt, sondern der Mieter hat ein Werk in Auftrag gegeben, bei welchem ein Schaden entstand. Infolgedessen hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf schadenfreie Rückgabe der Sache. Den Schaden hat der Mieter veranlasst, und zwar ein Handwerker in dessen Auftrag. Von daher muss auch der Mieter diesen Handwerker in Anspruch nehmen, den Schaden zu beheben. Den Eindruck, man könne selbstverständlich den gesamten Fliesenspiegel bei derart alten Fliesen sich erneuern lassen, mag ich unter dem Stichwort Schadenminderungspflicht nicht wirklich teilen. Gruß, Dietmar |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
der Mieter hat etwas in Auftrag gegeben wozu er schlicht und ergreifend nicht berechtigt ist.Das hatte der TE anfangs verschwiegen. Diese Angelegenheit sollte er direkt mit dem Vermieter klären. Andere Möglichkeit:Die liesen komplett erneuern,optisch,qualitativ möglichst ähnlich undden Differenzbetrag zur Leistung des Verursachers(Küchenbauer) selbst tragen. Wenn man sich schon vertragswidrig verhält,sollte man lieber kleine Brötchen backen,und die Zeche zahlen. Vielleicht merkt es keiner LG EVA |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine




































