Autarkes Gaskochfeld über Einbaubackofen im Unterschrank installieren?
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
wir ziehen bald um in eine andere Wohnung und überlegen momentan hin und her was wir in Sachen Küche machen. Es könnte eine Küche übernommen werden, die aber IGNIS-Geräte hat, die durchweg sehr schlechte Bewertungen bekommen haben. Unser Gedanke war, die Küchenmöbel zu übernehmen, aber nicht Spülmaschine, Herd etc., und diese Dinge neu zu kaufen. Nun möchten wir aber gerne ein Gaskochfeld haben, mit 5 Brennern, und einen normalen Backofen mit Strom. Meine Frage ist nun: Kann ich ein autarkes Gaskochfeld, etwa 75 cm breit, mittig über einem autarken Backrohr, das sich im Unterschrank befindet installieren? Geht das vom Platz her? Sind die Geräte genormt, oder muss alles vom gleichen Hersteller sein? Ich würde dann beides getrennt kaufen, denn wenn man Sets kauft, bekommt man nur 4-Flammen-Kochfelder, wir wollen aber das breitere. Das Ganze soll dann mit einer 14 kg Gasflasche betrieben werden, da kein Erdgasanschluss vorhanden ist. Da wir die alten Küchenschränke übernehmen würden, müssen alle Geräte an den gleichen Platz wie vorher, wir können also den Backofen nicht auf Brusthöhe setzen. Vielleicht kann mir einer von euch Profis helfen. Vielen Dank! Mela |
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![]() Mitglied seit 23.11.2008 |
In Deiner Situation würde ich die Küchenmöbel nicht übernehmen, da das dann wohl eine "Kompromisslösung" werden dürfte.
Habe lange mit Flaschen in Mietwohnungen gearbeitet und bin von den 11Kg-Flaschen auf 2X5kg im Duobetrieb mit Füllstandsanzeige umgestiegen. Das war allerdings auch im 5.OG. Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob 5 Brenner auf 75cm für große Pfannen/Töpfe nicht zu eng ist. Hab mir gerade eins von Smeg bestellt, mit Ovalbrenner in der Mitte. Das ist 86cm breit. Das reicht für meinen 35er Bräter und große Töpfe im Paralelbetrieb gerade aus. Gruß Hotte |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Danke für deine Einschätzung.
Eine ganz neue Küche ist momentan nicht drin, leider. Deshalb ist diese Lösung natürlich ein Kompromiss. Aber wir ziehen aus den USA um, und haben schon genug Kosten momentan. Wir sind nur 2 Personen, von daher sollte die Größe kein Problem sein ;) Ich will eben einen Wokbrenner haben. Weißt du denn, ob ich so ein Gaskochfeld über jedem beliebigen Einbaubackofen installieren kann? Mela |
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![]() Mitglied seit 23.11.2008 |
Die Grätemarke sollte nicht ausschlaggebend sein, sondern die Einbausituation.
Welche Plattenstärke braucht das Kochfeld, bzw. wieviel Platz nach unten? Wie dick ist die vorhandene Arbeitsplatte? Günstig wäre auch, wenn das Feld den Gasanschluss nicht mittig hätte. Die Nischenmaße der autarken Backöfen sind bei Markengeräten genormt. Unter Umständen kannst Du einen nehmen, dessen Höhe nicht die üblichen knapp 60cm hat, sondern wie bspw. mein 2.-Ofen, nur 42cm. Das geht dann natürlich zu Lasten des Garraumes. Gruß Hotte |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Ah, ok.
Die Kochfelder die ich bisher angeschaut habe, brauchen zwischen 32 und 50 mm nach unten. Die Arbeitsplatte hat die Standarddicke, das werden so 38 mm sein. Der Gasanschluss ist meist rechts hinten. Im schlimmsten Fall könnte man evtl. den Backofen niedriger setzen und dann eben die Schublade verlieren, die sich darunter befindet. So einen niedrigeren Ofen habe ich noch nie gesehen, wäre aber eine Überlegung wert. Bei uns gibt es höchstens mal 2 Pizzen auf einmal im Backrohr. Danke! Mela |
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![]() Mitglied seit 30.03.2005 |
Moin,
Mela, was spricht denn gegen ein Standgerät? Da gibt es reichlich Auswahl, und ob nun die Arbeitsplatte für das Kochfeld angepasst oder gleich ganz abgesägt wird, macht sicher keinen großen Unterschied. LG, Stefan |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
wenn es eine Mietwohnung ist,musst Du nachfragen ob Gasflaschengebaruch überhaupt vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft gestattet ist.Wenn nicht kannst Du die Sache eh vergessen. Ansonsten geh mal informativ auf die miele.de Seite.Da kannst Du dich ganz gut über die Einbauvorschriften-auch von Gasfeldern-schlau machen.Ich denke dass ist dann auch auf günstigere Hersteller übertragbar.Im Zweifel kann man da dann auch nochmal fragen. LG EVA |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Gegen ein Standgerät spricht, dass ich kein 60er Gerät gefunden habe mit 75er Gaskochfeld obenauf. Und ein mehr als 60 cm breites Backrohr passt nicht in den vorhandenen Unterschrank.
Im Mietvertrag steht nichts davon, dass Gasflaschengebrauch verboten ist. Also gehe ich davon aus, dass es bei sachgemäßer Installation durch den Fachmann erlaubt ist. Danke für den Tipp mit miele, da gehe ich mal schauen. Ich habe nun auch 2 Verkäufer von Gaskochfeldern angeschrieben und scheinbar klappt es, solange die Arbeitsplatte das Standardmaß (Dicke) von 40 mm hat. Danke für die Anregungen! Mela |
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![]() Mitglied seit 30.03.2005 |
Hallo Mela,
so etwas wirst Du auch kaum finden. Mein Vorschlag beruht auf der Überlegung, dass ein Gaskochfeld in Überbreite gleich in zwei Schubladen hineinragt. Mag sein, dass das unproblematisch ist, aber mir wäre es schon zu viel Theater, das ganze Drumherum zu recherchieren. Noch etwas. Fünf Brenner auf 75 cm sind sehr knapp. Drei/ vier Brenner auf 70 cm erscheinen mir komfortabler, wenn (!) gern mit größerem Kochgeschirr hantiert wird. Fünf Brenner dann ab 90 cm. LG, Stefan |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Wie meinst du das, ob die Arbeitsplatte zerhackt ist? Es ist eben der Ausschnitt für das jetzige Cerankochfeld vorhanden, das dann wegkäme. Das "Loch" würde dann zu den Seiten hin verbreitert werden. Oder man verbreitert den Ausschnitt nur nach rechts, denn dort ist ein Eckunterschrank mit Karussell, da würde das Gaskochfeld nicht so sehr stören, wenn es etwas nach unten ragt.
Wobei ich im Moment schon überlege, ob wir nicht "nur" ein 60 cm Gaskochfeld nehmen. Hauptsache Gas Wobei wir, wenn überhaupt, mal einen großen Topf für Suppe oder Eintopf haben, aber eigentlich nie mehr als 2 Töpfe oder Pfannen gleichzeitig. Momentan habe ich einen E-Herd, wo man die Töpfe auf die offenliegenden Heizschlangen stellt, da ist alles besser als das. LG Mela |
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![]() Mitglied seit 30.03.2005 |
Huhu Mela,
anstatt den Ausschnitt zu verbreitern, kann eine Arbeitsplatte auch gerade abgesägt werden. Je nach Material werden dann Nacharbeiten fällig, aber lassen wir das erst einmal. Worauf ich hinaus möchte: Dein Wunsch nach mehr Platz auf dem Kochfeld ist schon sinnvoll, nur bietet eben nicht alles, was mehr cm Breite beansprucht, wirklich den erwarteten "Geländegewinn". LG, Stefan |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
solche Sachen stehen i.d.R. in der Hausordnung die dem Mietvertrag als Anlage beigefügt ist. Darin kann z.B. stehen:"Die Lagerung von giftigen oder brennbaren Stoffen ist in der Mietsache sowie Kellern und Fluren nicht gestattet" LG EVA |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Ich lagere ja nicht, ich verbrauche
LG Mela |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hi Mela,
mach was Du willst. Die Unterscheidung zwischen "Lagern" und "Angeschlossen" ist Haarspalterei. Wenn es keiner(z.B. Nachbarn) bemängelt oder Dich denunziert ist es ja OK-solange nix passiert. Wenn was passiert hast Du ein Problem LG EVA |
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![]() Mitglied seit 28.12.2008 |
Hallo Mela,
ich hatte früher ein Gas Ceran Kochfeld und einen Unterbau Gasofen vom selben Hersteller, als mir dann das Kochfeld kaputt gegangen ist und ich mit meinen Backofen auch nicht mehr zufrieden war kaufte ich einen Einbau E-Herd von Miele mit einen 0815 Unterschrank (die untere Blende übernahm ich vom alten Herd) soweit ich mich erinnern kann reichte für den Herd auch eine normale Steckdose aus. Bei dem Kochfeld (Smeg)war das ähnlich, das Alte raus und noch ca. 2 cm mit der Stichsäge verbreitern, Strom und Gas anschließen... fertig. hier Passte alles wunderbar zwischen Herd und Kochfeld. Die Maße konnte ich vorher schon im Internet beim Hersteller einsehen und der Innenraum vom Herd ist jetzt etwas kleiner. LG Maik |
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![]() Mitglied seit 23.11.2008 |
@EVA
Es kann Dir den Betrieb niemand verbieten, solange die Anlage vorschriftsmäßig betrieben wird. In vielen Mietverträgen steht soviel Unsinn, der rechtlich keinerlei Bestand hat. Papier ist halt geduldig. Mir hat mal eine Hausverwaltung den Betrieb untersagen wollen. Hab denen erklärt, dass der Schornsteinfeger keinerlei Bedenken hat und ich ihrer Forderung nicht nachkommen werde. Somit war der Fisch gegessen. Gruß Hotte |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Maik, das klingt ja super, solche Erfahrungsberichte wollte ich gerne lesen
Skizzen sind ja meist beim Hersteller zu finden, wo man die Einbaumaße genau sehen kann. wildschweinfan, genau so denke ich mir das auch. Wenn alles professionell installiert ist, sollte es da keine Bedenken geben. LG Mela |
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![]() Mitglied seit 28.12.2008 |
Schön das es dir gefällt, das Teil gibt es auch wie du es haben wolltest mit 5 Brennern (passte aber leider nicht bei mir) und lässt sich besser reinigen als man vermutet.
Selbst wenn du die Mulde für das Kochfeld vergrößern würdest, das Kochfeld war ganz gut abgeschirmt und entwickelt seine Hitze eh nach oben. Ich hätte keine Bedenken, bin aber kein Fachmann LG Maik |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Super, danke für den Tipp. Ich hatte schonmal ein Kochfeld "Gas auf Glas" und finde das einfach klasse!
Mal sehen ob Smeg in meiner Preisklasse ist... LG Mela |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
@Hotte:Richtig-Papier ist geduldig.Mir ist allerdings im nahen Bekanntenkreis ein Fall bekannt wo jemand in seiner Eigentumswohnung einen Herd mit Flasche betreiben wollte-fachmännisch angeschlossen natürlich.Dies wurde ihm-aufgrund der von mir oben genannten Formulierung in der Hausordnung- von der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Verwalter dieser Immobile untersagt.Da war nix zu machen. Vielleicht hängt es auch vom Bundesland ab? LG EVA |
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![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Wir werden im Übrigen in einem Haus mit nur 3 Parteien wohnen und die Vermieter sind sehr nett - ich bin sicher, dass die nichts dagegen haben, wenn alles fachmännisch gemacht wird.
LG Mela |
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![]() Mitglied seit 23.11.2008 |
@ EVA
Wie es sich bei Eigentumsgemeinschaften verhält, vermag ich nicht zu sagen. Kenn mich halt nur im Mietrecht aus. Da greift das BGB, das aber mitunter von Landgerichten unterschiedlich interpretiert wird. Gruß Hotte |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
wenn die Nachbarn)Eigentümer mitspielen ist es ja kein Problem. @Hotte:Mietrecht hin oder her.Auch in Eigentümergemeinschaften werden Wohnungen vermietet.Ich habe eine vermietet,in der laut Vereinbarung die Heizung zu 100% nach Verbrauch abgerechnet werden muss.Damals gab es noch solche Verträge und diese Bestimmung muss mein Mieter laut Vertrag auch übernehmen obwohl das Mietrecht etwas anderes sagt. Kommt immer auf den Fall an. Es passiert i.d.R. ja auch nichts.Ich hatte es nur bemerkt weil es ärgerlich wäre wenn man Geld für Umbauten und Kochfeld ausgibt und darf es hinterher nicht benutzen. Wer wen evtl. "in die Luft jagd" ist mir völlig egal. LG EVA |
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![]() Mitglied seit 17.02.2005 |
Hi!
Also ich würd sowas nicht wollen. Wie wir noch Kinder waren, hatte meine Mutter gemeinsam mit einer Kusine ein Haus am Land (hatten die beiden von den Großeltern geerbt) und da gab's auch Gasherd mit Gasflaschen-Anschluß. Wir haben dort jahrelang die Sommerferien verbracht und dort gekocht. Natürlich hat das Gas immer eine Weile gehalten und man mußte nicht täglich die Flasche austauschen, aber prinzipiell ging die immer dann aus, wenn gerade was heikliges auf dem Herd/im Rohr war, was dann unter der Unterbrechung, die zum Austausch der Flaschen nötig war, doch gelitten hat. Oder wenn man aus irgendeinem Grund ohnehin in Zeitdruck war und die zusätzliche Viertelstunde zum Wechseln auch sehr gestört hat. Liebe Grüße TMara |
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