Küchen-Galaxy Kiel pleite,konkurs
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![]() Mitglied seit 28.09.2008 |
jetzt bin ich wieder auf der suche nach einer neuen und hoffe ein paar tipps zu bekommen.mir hat man eine von häcker angeboten und nun weiß ich nicht ob das gut ist.meine bestellte war eine von nolte.... leider kann ich mir nur die holzteile leisten und später die elektroteile zu legen aber ich denke das klappt schon.was meint ihr.mein dank im vorraus |
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![]() Mitglied seit 23.05.2009 |
hi,
das ist ja bitter... Steht schon fest, dass du definitiv nichts mehr bekommst? lg ----- |
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![]() Mitglied seit 30.03.2005 |
Moin,
normalerweise werden bei einer Insolvenz vereinbarte (und angezahlte) Lieferungen ausgeführt. Gibt es Belege dafür, dass das in diesem Fall nicht so sein soll? Hat der Insolvenzverwalter ein Schreiben solchen Inhalts verschickt? LG, Stefan |
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![]() Mitglied seit 22.10.2009 |
wenn ich helfen kann dann bitte bei mir melden. bin jetzt in einem anderen Studio
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![]() Mitglied seit 30.11.2009 |
Uns geht's genauso...sieht scheinbar schlecht aus.
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![]() Mitglied seit 23.04.2008 |
@drspaik und bambule: ich drücke die Daumen, dass es einigermaßen gut ausgeht für euch! Nolte-Küchen gibt es bei vielen Händlern. Und wenn ihr noch günstigere, aber immer noch solide Qualität wollt, weil das Geld jetzt knapp ist, dann versuchts mal mit Nobilia.
@Küchenchef112: soll ich dich so verstehen, dass du vorher bei Küchen-Galaxy gearbeitet hast, und dann wie die Feuerwehr woanders eine Stelle bekommen hast? LG, Menorca |
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![]() Mitglied seit 30.11.2009 |
danke für das mitgefühl!
aber inwiefern soll sowas gut ausgehen?ich hab jetzt von vielen anderen händlern hier aus der umgebung nur schlechtes über besagtes unternehmen gehört. zu holen soll`s da wohl nichts geben. wir wissen auch nicht was wir machen sollen.donnerstag sollte die küche kommen und wir wollten dann einziehen. jetzt stehen wir blöd da! schön das man das ganze nur per zufall erfährt...könnte spucken! jetzt brauchen wir sofort eine küche,ich denke das das insolvenzverfahren zu lange dauert...und wie gesagt,die aussichten gehen gegen 0. |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
ihr solltet Euch sofort(!) an den Insolvenzverwalter wenden und Eure Ansprüche geltend machen. Der kann als einziger jetzt entscheiden wie weiter verfahren wird. Hoffentlich habt ihr nicht allzuviel angezahlt.Ich musste bei meiner Küche gar nichts anzahlen.Bin erstaunt dass das immer noch von Händlern verlangt,bzw. von Kunden geduldet wird. Viel Glück! LG EVA |
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![]() Mitglied seit 30.11.2009 |
Die Hälfte wurde angezahlt...ist bei Küchen auch nicht unüblich.der Insolvenzverwalter macht uns keine Hoffnung.
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![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
Hallo,
der Insolvenzverwalter macht gerne wenig Hoffnung, denn dann verzichtet so mancher aus Frust, seine Ansprüche überhaupt geltend zu machen. Dies sollte im Gegenteil unverzüglich und schriftlich geschehen. Wer zuerst anmeldet, wird zuerst befriedet. Unterstützung lässt sich finden beispielsweise bei der Verbraucherberatung, bei Anwälten [einmalige Beratung zum Pauschalpreis] oder auch bei 123recht.net gegen Bezahlung. Gruß, Dietmar PS: Beim Küchenkauf habe ich noch nie was angezahlt. |
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![]() Mitglied seit 11.01.2009 |
Hallo bambule,
wenn die Küche Donnerstag kommen sollte, dann müsste sie doch bereits vom Hersteller aus beim Händler sein oder ? Dann müsste es doch auch im Interesse des Insolvenzverwalters sein, dass diese noch ausgeliefert. Mit einer Einbauküche, welche auf euch zugeschnitten ist kann ja niemand was anfangen und die Küche ist nunmal gefertigt und steht nun irgendwo rum. Oder du setzt dich mit Nolte in Verbindung, vielleicht steht die fertige Küche noch dort und kann über einen anderen Händler bezogen werden. LG Jule |
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![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
Hallo Jule,
das wäre schön ... m. K. n. bekommen nicht wenige Küchenhäuser die Ware vom Hersteller zum Einbautag geliefert; direkt zum Küchenstudio, an irgendeine Rampe oder meinetwegen auch auf den Rastplatz einer Autobahn zur Übernahme. Sofern der Hersteller seine Einnahmen in Gefahr sieht, dürfte er die Auslieferung vermutlich sofort stoppen und sehen, dass er Schränke und Fronten anderweitig zu Geld macht. Gruß, Dietmar |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
Hallo,
will ja nicht schwarzmalen,aber theoretisch könnte der Händler zwar die Anzahlung kassiert,aber die Küche nicht bestellt haben Wäre vielleicht wirklich eine Möglichkeit mal bei Nolte anzufragen? LG EVA |
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![]() Mitglied seit 21.08.2007 |
Der Insolvenzverwalter kann sich entscheiden, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht. Ich weiß ja nicht, wie hoch die Gewinnspanne (Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis) ist. Im Zweifel aber wohl kleiner als die 50% Anzahlung. Dann wird der Insolvenzverwalter wenig Interesse haben, den Vertrag zu erfüllen, wenn er die Küche nicht schon rumstehen hat.
Schriftlich würde ich das aber schon abklären - nicht, dass Ihr morgen den nächsten Vertrag unterschreibt und übermorgen meldet sich der Insolvenzverwalter und verlangt Vertragserfüllung. Denn der alte Küchenvertrag erlischt ja nicht automatisch, nur weil da Insolvenz angemeldet wurde. Ggfls. kann man zurücktreten, etwa weil Verzug vorliegt oder weil der Insolvenzverwalter die Erfüllung abgelehnt hat und dann die Anzahlung als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Jedenfalls sollte man den Vertrag nicht einfach so kündigen - denn einen Werkvertrag kann man zwar jederzeit kündigen, aber dann muss man in jedem Fall den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft Erworbenen bezahlen (also im Endeffekt den theoretischen Gewinn) - das ist dann in jedem Fall weg und man bekommt noch weniger aus der Insolvenzmasse (wenn denn überhaupt welche da ist). Und wenn die so berechnete Summe größer ist als die Anzahlung, darf man u.U. auch noch was nachzahlen (und bekommt immer noch keine Küche)! Lasst Euch da in jedem Falle von einem Anwalt beraten, bevor Ihr einen neuen Küchenvertrag unterschreibt! |
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![]() Mitglied seit 30.11.2009 |
Da wird nichts kommen...die Küche ist nie in Produktion gegangen.
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![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
Hallo,
wenn Du das sicher weißt, solltest Du Dir wirklich einen Anwalt suchen ... wenn Anzahlungen kassiert werden, ohne dass überhaupt auch nur eine Gegenleistung dafür vorgesehen war [und das könnte man in diesem Fall vermuten, wenn nichtmal eine Küche im Werk bestellt war], könnte die Haftung wegen Konkursverschleppung oder ggf. auch Betrug u. U. aufs Privatvermögen des Küchenladeninhabers erweitert sein/werden. Gruß, Dietmar |
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![]() Mitglied seit 15.03.2002 |
....sofern er "Privatvermögen" hat.Gewöhnlich ist bei solchen Leuten nix zu holen.
LG EVA |
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![]() Mitglied seit 30.11.2009 |
Der Auftrag für unsere Küche liegt wohl bei Häcker vor, jedoch ist die Küche nie in Produktion gegangen, da zu dem Zeitpunkt wohl die Zahlungsmoral von Galaxy dies nicht zuließ. Höre solche und andere Aussagen jetzt bei den Küchenstudios wo wir uns nach einer neuen Küche umschauen müsse.
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![]() Mitglied seit 11.11.2001 |
Nur einmal zur Info an alle, deren Beiträge in der Zwischenzeit aus diesem Thread genommen worden sind:
Die Betreiber dieses Forums haften für alle Postings, die hier veröffentlicht werden. Aus diesem Grund werden solche aus den Foren entfernt, die eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Geschäftsschädigung und Verleumdung nach sich ziehen können. Gruß Ela* chefkoch.de Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel. |
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![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
Hallo.
das war mal, es gibt keine Rangstellen der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren mehr. Darum ist das rasche und ausführliche Anmelden der Forderung so wichtig [siehe auch hier ]. Gruß, Dietmar |
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![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
PS: hier nochmal die Fundstelle ohne Verlinkung: juraforum.de/lexikon/Insolvenzgl%C3%A4ubiger
und diese ist auch interessant: falle-internet.de/de/html/ap_rr_insolv2.php |
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![]() Mitglied seit 05.12.2009 |
ich würde mich direkt an Nolte Küchen wenden, vielleicht kann man dort weiterhelfen..
05732 8990 |
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![]() Mitglied seit 28.09.2008 |
Hallo,
vielen Dank für euer Mitgefühl. Inzwischen haben es wir vom vorläufigen Insolvenzverwalter schriftlich: da kommt nichts mehr. Viele Grüße spaiki |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Spaik,
das tut mir wirklich leid. Ich ergänze mal deine "nie nie nie anzahlen"-Erfahrung um den Hinweis oder Anzahlen durch Leistung einer Bürgschaft. Die Kosten der Bürgschaft kann man dann auch selber tragen, gezahlt wird aus dieser Bürgschaft an den Händler aber nur nach Leistungserbringung. Und der Händler hat aber auch etwas in Händen um sein Geld zu bekommen, wenn er geleistet hat. Liebe Grüße Kerstin |
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![]() Mitglied seit 30.11.2009 |
@Spaik genau die Info haben wir auch bekommen und das unsere Küche nie in produktion gegangen ist. Was war das bloß für ein laden?
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![]() Mitglied seit 14.09.2009 |
Am Ende wundert mich dieses Ende von KG überhaupt nicht. In unserem Bekanntenkreis wurden dort in diesem Jahr zwei Küchen bestellt - und eine haben wir selbst dort bestellt. Alle Küchen wurden im Frühjahr/Sommer fertiggestellt. Naja, sagen wir mal eingebaut. Zwei der Küchen sind fertiggestellt worden, die Dritte wartet heute noch auf Teile. Die Mängelabarbeitung war ein Graus, weil den Monteuren einfach nicht das komplette/richtige Material mitgegeben wurde u.ä. Ich für meinen Teil bin froh, dass wir die wichtigsten/teuersten E-Geräte nicht bei KG sondern selbst im Netz bestellt haben und somit unsere Garantieansprüche noch nicht verloren sind.
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![]() Mitglied seit 02.02.2008 |
Hallo, HerrHansen,
die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller wären nicht verloren ... und diese werden in aller Regel auch nur benötigt, um den Werkskundendienst antreten zu lassen. Gruß, Dietmar |
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![]() Mitglied seit 28.09.2008 |
Haalo ihr Lieben,
wahrscheinlich sitzt ihr noch unterm Weihnachtsbaum. Erstmal wünsche ich euch ein schönes Weihnachtsfest. Nach dem ganzen Elend haben wir die Küche nun wieder identisch bei Möbel Kraft bestellt. Und brauchen keine Anzahlung leisten. Von man der Beratung her kann man schlecht was sagen, weil das Konzept ja nun schon stand. Aber wir waren happy, dass wir innerhalb weniger Tage jetzt jemanden zum ausmessen ins Haus bekommen (hat sich keine 24 Stunden nach Vertragsunterschrift gemeldet und den Termin von Möbelkraft bestätigt). Bei KG hatte es von der Unterschrift bis zum Aufmaß sechs Wochen gedauert. Wir hoffen, dass dann jetzt beim Aufbau auch alles so klappt. Viele Grüße und guten Rutsch Spaiki |
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![]() Mitglied seit 22.01.2010 |
Hallo zusammen u. alle Küchen-Galaxy-Geschädigten,
ich bin auch von der Insolvenz in Mitleidenschaft gezogen Weiss jemand, wie es sich mit der Garantie (der E-Geräte) bzw. der Gewähleistung verhält ? Kann ich da noch eine Wertminderung verlangen - meine bei Küchen-Galaxy gekaufte Küche ist erst 6 Monate alt!? |
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![]() Mitglied seit 21.08.2007 |
Wenn der Gerätehersteller (z.B. Siemens) eine Garantie gegeben hat, richtet sich alles wie gehabt nach dessen Garantiebedingungen.
Gewährleistungsansprüche richten sich gegen Küchengalaxy. Ob da noch was zu holen ist, ist fraglich. Eine Wertminderung nur dafür, dass es Küchengalaxy nicht mehr gibt, ohne konkreten Mangel? Gibts nicht. |
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![]() Mitglied seit 22.01.2010 |
Also ich will keine Wertminderung, weil die Insolvent sind, sondern weil -nun- eine beim Verkauf zugesicherte Eigenschaft -die Gewährleistung- nun nicht mehr geleistet wird; Aber gegen soetwas gibt es scheinbar keine Absicherung.
Soviel zum Thema: Verbraucherschutz ! |
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![]() Mitglied seit 21.08.2007 |
Wer soll Dich denn da absichern? |
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![]() Mitglied seit 30.03.2005 |
Der Insolvenzverwalter, zu Lasten der Beschäftigten natürlich.
Herr, schmeiß Hirn vom Himmel. |
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![]() Mitglied seit 22.01.2010 |
@vadderheins99, bleib mal bitte aufm Teppich.. in diesem werde ich mit Dir nicht diskutieren - hast wohl nen schlechten Tag erwischt
Eigentlich sollte es Aufgabe des Gesetzgebers sein, den Kunden vor solchen Nachteilen zu schützen. Wenn eine Reperatur nun in die Tausende geht, soll ich das wohl selbst bezahlen!? |
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![]() Mitglied seit 30.03.2005 |
Moin,
wie soll denn bitte ein Laden, der nach einer Insolvenz abgewickelt worden ist, in eine Gewährleistung eintreten? LG, Stefan |
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![]() Mitglied seit 03.02.2004 |
Hi,
nein Hopsinh, sollte es nicht. Wenn der Gesetzgeber anfängt, jeden vor möglichen, zukünftigen Risiken dieser Art zu schützen, wird sich das erheblich auf die Preise auswirken. Garantie und Gewährleistung für die Geräte hast Du auch so, Nachkaufmöglichkeiten für Möbelkomponenten bestehen weiterhin, schließlich war das ja kein Hersteller. Wie sorglos manche Kunden bei der Auswahl eines Anbieters mitunter sind, sieht man derzeit bei den Allvingo-Pleite. Grüße, Jens |
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![]() Mitglied seit 21.08.2007 |
Tja, wer denn sonst, wenn es den, der Dir die Küche verkauft hat, nicht mehr gibt? Du hättest Dir ja vor dem Kauf eine Gewährleistungsbürgschaft geben lassen können. Eine entsprechende Frage an den Küchenverkäufer kann durchaus aufschlussreich sein: Ein seriöser Laden wird Dir sagen "Kein Problem, unsere Bank will aber 2% Gebühren, die müssten Sie dann tragen!" Ein unseriöser Laden kurz vor der Pleite bekommt keine Bürgschaft mehr und wird sich rausreden wollen... |
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