Küche neu!, Backofen defekt!!!! Austausch oder Reparatur???
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![]() Mitglied seit 02.06.2004 |
Am Freitag wurde unsere neue Küche eingebaut. Ganz zum Schluß wurde mir mitgeteilt , Der Backofen funktioniert leider nicht. Hier haben sie die Telefonnummer vom Kundendienst Bos.... Ich war so geschockt, das ich auch noch da angerufen habe. Aber hinterher habe ich nun überlegt, Küche neu E-Geräte neu, es sollte alles funktionieren!!! Ich kauf doch keine kaputten Geräte. Deshalb möchte ich nun das der Backofen ausgetauscht wird. Was haltet ihr davon? Nun ist am nächsten Tag auch noch ein Riß im Waschbecken(V&B) aufgetaucht, der war zuerst nicht da. Kann das ein Spannungsriß sein, vielleicht vom Einbau der Armartur? Ich habe die Spüle bisher kaum genutzt, daran kann es nicht liegen.. Ich hoff es ist jemand hier der mir Auskunft geben kann!!!!!! Vielleicht ist Martin ja hier hoff, hoff! ziemlich entnervt Annette auch noch was Positives: Dabei ist die Küche sonst ganz toll viel Stauraum, Schöner Induktionsherd (daran kann mann sich gut gewöhnen) Die Spülmaschine ist ganz leise, auch daran kann ich mich gut gewöhnen, habe bisher noch keine gehabt. Und sie sieht super aus, wenn ich nicht mehr so genervt bin, und alles funktioniert stelle ich auch Bilder hier rein, Aber vorerst brauche ich erst mal eure Hilfe Annette |
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![]() Mitglied seit 27.09.2007 |
Hallo Annette,
also dir steht ein neuer Backofen zu! Hoffentlich ist es irgendwo festgeshalten das er schon defekt bei dir eingebaut wurde, am besten mit Unterschrift vom Monteur. Bei dem Riss gehe ich auch von einem Spannungsriss aus. Müsste natürlich auch kostenneutral von der Firma getauscht werden. Liebe Grüße Daniel |
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![]() Mitglied seit 02.06.2004 |
Hallo Daniel
ich hoffe du hast recht. Ich werde dem Küchenstudio erstmal eine e-mail schicken, und morgen noch mal mit ihm telefonieren. Ich hoffe es regelt sich alles Gruß Annette |
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![]() Mitglied seit 02.06.2004 |
Hallo noch mal an alle,
Ich schubse mich noch mal nach oben. Ist hier dennsonst keiner der mir Auskunft geben kann? @ Daniel 1. Das der Backofen defekt ist, wurde gleich festgehalten. 2. Ist das deine persönliche Meinung? oder bist du auch in der Branche?? mfg Annette |
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![]() Mitglied seit 14.05.2006 |
Hallo Annette,
ein Gerät das von vorne herein defekt ist, müsst ihr sicher nicht behalten. Da es festgehalten wurde, solltet ihr einen Austausch verlangen können. Was genau wurde aber festgehalten? Backofen defekt, Kunde informiert, Kundendienst führt Reparatur aus usw. könnte euch als Einverständnis mit dem Vorgehen ausgelegt werden. Ansonsten anrufen und sagen ihr wünscht einen Austausch des Backofens, wolltet den Monteuren nach getaner Arbeit ja nicht die Hölle heiß machen (die können ja auch nix dafür, denen hat man das kaputte Gerät und damit den schwarzen Peter in die Hände gedrückt), aber so geht es ja wohl wirklich nicht. Ein defektes Gerät, dass ihr neu bekommen habt, kann man immer umtauschen! Anders sieht es aus, wenn es nach ein paar Wochen den Geist aufgibt. Dann heisst es: Reparatur. Ebenfalls den Riss im Waschbecken sofort reklamieren. Am Besten auch ein Foto machen. Das Teil ist von V&B. Das ist schon hochwertig und da sollte sowas einfach nicht passieren, spricht also für Spannungsriss oder Materialfehler (solls ja auch schon mal geben). GLG, Fiall |
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![]() Mitglied seit 14.05.2006 |
Und...
wir dürfen Firmennamen ausschreiben. *g* GLG, Fiall |
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![]() Mitglied seit 17.02.2007 |
Hallo Anette,
rein rechtlich hat der Lieferant auch das Recht der Nachbesserung, d.h. er kann probieren en Herd zu reparieren. Dieses kann er aber nicht unbegrenzt machen. Wenn nach dem zweiten Reperaturversuch der Herd immer noch nicht funktioniert hast Du das Recht auf Wandlung (Du bekommst Dein Geld, der Händler seinen Herd wieder) oder auf Ausstausch. Gruß Sky-Diver |
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![]() Mitglied seit 17.02.2007 |
Ach ja der HÄNDLER ist dafür verantwortlich, nicht der Hersteller!!!
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![]() Mitglied seit 14.05.2006 |
Hallo Sky-Diver,
bist du sicher, dass ich bei einem von vorne herein defekten Gerät, nicht das Recht auf Austausch habe? Wäre mir so bisher noch nirgends untergekommen. Habe schon das ein oder andere defekte (Klein-)gerät erhalten. Das wurde dann zurückgeschickt und ich bekam recht zügig Ersatz. Möglicherweise waren die aber auch seeeehr schnell mit der Reparatur? Von Gerät repariert oder Feher behoben war bei Neuware jedenfalls nie die Rede. GLG, Fiall |
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![]() Mitglied seit 14.05.2006 |
Übrigens,
macht es mich stutzig, dass der Händler dir wissentlich ein defektes Gerät einbauen lässt. Das klingt für mich etwas so: Das war ein Vorführgerät, leider hat es mittlerweile einen Schaden, den können WIR aber schlecht dem Hersteller melden, also verkaufen wir das Teil als Neuware an sie und sie verlangen dann die Reparatur. GLG, Fiall |
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![]() Mitglied seit 17.02.2007 |
Hallo Fiall,
also der Händler hat das Recht den Fehler zu beheben, er muß es aber nicht. Bei Kleingeräten lohnt sich eine Reperatur meist nicht, da ist es dann eher üblich das die Geräte zurückgeschickt werden und gegen ein neuwertiges Gerät was aufgearbeitet wurde ausgetauscht werden. Aber bei eim Herd sehe ich die ache anders. Gruß Sky-Diver |
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![]() Mitglied seit 24.11.2004 |
Hallo,
seid Ihr sicher, daß es am Herd liegt? Vielleicht ist bei der Elektroinstallation etwas schief gelaufen? viele Grüße Gertrud |
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![]() Mitglied seit 27.09.2007 |
Hallo Annette,
also ich war 5 Jahre lang bei einem Großküchenlieferant tätig. Auszug aus der Homepage: "Firma xxx das steht für jahrzehntelange Erfahrung in Küchenlösungen für Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschafts- verpflegung sowie Einrichtungen für Schienenfahrzeuge" Liebe Grüße Daniel |
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![]() Mitglied seit 14.05.2006 |
Hallo Daniel,
und was willst du Annette damit sagen? Gruß, Fiall |
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![]() Mitglied seit 27.09.2007 |
Hallo,
das hat sie in einem Beitrag hier gefragt, ob ich aus der Branche bin. :) |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Hej - also, wenn ein Gerät bereits defekt geliefert wurde, hast Du ein Anrecht auf Neulieferung - einer Reparatur bzw Nachbesserung muss Du nicht zustimmen. Anders sieht es aus, wenn der Defekt erst nach einer gewissen Betriebsdauer auftritt.
Glück Auf Bernd |
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![]() Mitglied seit 27.09.2007 |
Hallo,
ach ja und pass bitte auf wenn ein neuer Backofen eingebaut wird. 1. Die Garantie beginnt natürlich neu d.h. ab dem Tag wo der neue Backofen drin ist 2. Bitte auch auf die Seriennummer vom neuen Gerät achten. Am besten auf dem Lieferschein vom Monteur gegenzeichen lassen Die Seriennummer kann nämlich zu einer Garantieablehnung führen. Liebe Grüße Daniel |
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![]() Mitglied seit 25.08.2004 |
Hallo,
@Sky-Diver: Du hättest recht, wenn das Gerät von Annette als funktionierend und o.k. übernommen worden wäre. Dann greift die Gewährleistung und dem Händler muss auch die Nachbesserung eingeräumt werden. Das ist hier alber nicht der Fall, das Gerät ist noch nicht übernommen. Also greift das Vertragsrecht. Das bedeutet dann, dass der Händler den Vertrag erst mal erfüllen muss, wie er das tut ist ganz allein sein Problem. Er muss ein Gerät gemäss den Vertragsbedingungen liefern und wenn da neue Geräte im Vertrag stehen, darf er keine defekten und/oder nachgebesserten liefern. Annette hat also ein Recht auf einen neuen, funktionierenden Backofen und sollte das dem Küchenstudio gegenüber sehr deutlich machen. LG Chris |
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![]() Mitglied seit 14.05.2006 |
Ups Daniel,
das warst du. Sorry, dachte das wäre einer der hin und wieder auftauchenden Werbekommentare. *duck* GLG, Fiall |
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![]() Mitglied seit 27.09.2007 |
Da kann ich Chris 100%ig zustimmen !!!!
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![]() Mitglied seit 02.06.2004 |
Hallo, an alle
Da haben ja doch noch viele geantwortet. Also, ich habe heute morgen im Küchestudio angerufen und telefonisch reklamiert. Mit der Spüle ist es kein Problem. Wird sofort eine neue bestellt, wurde mir mitgeteilt. Da der Chef selber nicht da war, und nur er entscheiden kann ob Umtausch des Backofens oder nicht, muß ich mich wohl noch bis Donnerstag gedulden, dann ist er wieder da. Es ist sehr schön Rückendeckung zu bekommen. Gruß Annette |
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![]() Mitglied seit 11.09.2006 |
Hallo Annette,
der Weg über den Werkskundendienst ist der richtige. Der Händler bekommt kein neues Gerät geliefert wenn sich der Werkskundendienst nicht von dem Defekt überzeugt hat. Es wurde hier bereits angesprochen: Evtl. handelt es sich um einen Falschanschluss des Gerätes. In diesem Fall würden die Monteure mit einem neuen Backofen kommen und auch den zerschiessen. Anders sieht es mit optisch beschädigten Geräten aus. Die werden i.d.R. ohne Mitwirkung des Kundendienstes ausgetauscht. Gruss MP |
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![]() Mitglied seit 11.09.2006 |
Und noch bzgl. der Spüle.
In letzter Zeit scheinen Keramik- und Feinsteinspülen öfter unter Rissen zu leiden. Meine Befürchtung ist, dass die intensive Verklebung mit der Arbeitsplatte ( unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten) dafür mit Verantwortlich ist. Allerdings will das von den Ingenieuren keiner hören. Leider lassen sich diese Spülen sonst nur mit einer Silikonnaht um diese herum abdichten, was bei weniger hochwertigen Dichtmitteln eher unansehnlich wirkt. ( Weiterhin sollte man geübt in der Ausführung sein) Die Spüle wird sicher ausgetauscht. |
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![]() Mitglied seit 02.06.2004 |
Hallo Mp,
danke für deine Antworten Habe heute morgen mit dem Chef persönlich gesprochen, und der sagte mir auch : erst einmal der Kundendienst, und wenn das nicht so einfach zu klären ist, bekomme ich einen neuen Backofen. Der Kundendienst kommt nun morgen. mal sehen was die sagen? Aber "by the way" Wir haben eine Massivholz- stabverleimte Buchenarbeitsplatte. Muß die vor Gebrauch geölt werden? wurde mir nicht gesagt, aber sie scheint mir sehr empfindlich. Gruß Annette |
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![]() Mitglied seit 14.05.2006 |
Hallo Annette,
Massivholz-Platten sollen zumindest anfangs regelmäßig geölt werden, später glaub ich nur noch alle paar Monate. Wirf mal die Forensuche an. Da sollte es massig Infos zur Behandlung von Massivholzplatten geben. Möglicherweise war die Platte schon einmal vorgeölt, aber das sollte man sehen. Ist mir aber auch erst klar, seitdem ich meine erste Platte eingeölt hab. Die hatte danach einen ganz anderen Schimmer. Ungeölt war sie irgendwie stumpf. Meine Tischplatte sollte nach 6 Wochen nochmal nachgeölt werden. Da müsste ich jetzt unbedingt mal ran. *grummel* Compi steht drauf. *g* Ich würd mal im Studio nachfragen, ob die Platte vorgeölt war. Dementsprechend kannst du dich orientieren, wann die nächste Ölung GLG, Fiall |
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![]() Mitglied seit 02.06.2004 |
Hallo MiPu
der Backofen fuktioniert jetzt Es wurde ein Potentiometer ausgewechselt, was auch immer das sein mag. Und nächste Woche soll eine neue Spüle kommen Dann wird doch noch alles gut. Den ersten Kuchen habe ich heute gebacken und morgen gibt es Moussaka!! Die Platte ist einmal vorgeölt. Und demnächst bekomme ich auch das Öl nachgeliefert. Nehmt ihr auch so ein spezielles Öl dafür LG Annette |
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![]() Mitglied seit 02.06.2004 |
Hallo an alle Helfer,
Nun habe ich heute auch ein neues Waschbecken bekommen, und das Öl für die Arbeitsplatte. Es wurde empfohlen es mit einem Zewa aufzutragen. Macht ihr das auch so? Außerdem möchte ich euch jetzt auch meine neue Küche zeigen. Ich werde gleich die Bilder reinstellen. Ich hoffe es klappt. lg Annette |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi Annette,
ob mit Zewa oder Tuch ist gleich - Hauptsache, du nimmst keinen Pinsel. LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 13.01.2007 |
Hallo!
Ich kenne mich da nicht aus und hab auch nicht alles gelesen, aber frag doch mal Kerstin B. , die ist hier Userin und kennt sich mit Küchen seht gut aus!!!! LG,Risei |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Hallo risei,
ist lieb von dir gemeint ... aber ich plane lieber. Und in der Holzverarbeitung kennt sich hier wohl am besten Vollholz, der Jens aus Mein Schneidbrett öle ich ja auch ab und zu ein und halte es da wie Brigitte ... Zewa oder Baumwolltuch LG Kerstin |
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![]() Mitglied seit 13.01.2007 |
O, Kerstin, sorry! Nachdem ich dein Profil angeguckt habe bist du für mich die "Küchenpäpstin".
Grüßle von Risei |
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![]() Mitglied seit 16.12.2005 |
Wir haben eine Massivholz- stabverleimte Buchenarbeitsplatte. Muß die vor Gebrauch geölt werden? Wenn Dir Dein Küchenstudio sowas einbaut OHNE es entweder selbst endzubehandeln oder Dir zu sagen, wie das geht - sorry, dann hast Du ein mieses Küchenstudio erwischt. |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
ebenfalls btw:
Bitte verabschiedet Euch mal von der Vorstellung, Händler/ Hersteller habe in diesem Falle ein Recht auf Reparatur. Umgekehrt ist es seit 1. 1. 2002 richtig. Das Wahlrecht liegt beim Käufer. LG, Brigitte |
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Henglein
Rama Cremefine
































