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Bezahlen der neuen Küche vor Aufbau????????

Vom 31.08.2007 16:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

falafel  Suppenkoch


Mitglied seit 02.06.2004
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Hallo,
Ich hoffe hier sind ein paar "Küchenmenschen" *ups ... *rotwerd*

die mir eine Antwort geben können!

Wir haben beim Kaufvedrtag unserer Küche (wie mir erst später aufgefallen ist GRRRRRR dummerweise)
unterschrieben, daß wir bei der Lieferung, "vor dem Aufbau",
die ganze Restsumme bezahlen müssen.

Auf meine Nachfrage: Was ist,
wenn beim Aufbau was kaputt geht,
oder wenn etwas nicht passt,verkehrt ist,
so was kommt ja vor
wurde mir geantwortet

Bei uns nicht..


Meine Frage kann ich doch noch etwas Geld einbehalten, bis die Küche abgenommen worden ist?

Oder ist so etwas gar nicht rechtens? Wichtige Frage


Ich hoffe nun das mir hier jemand Auskunft geben kann Vorschlag / Idee .

Gruß Annette
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Vom 31.08.2007 16:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cookie2006 Hendlgriller


Mitglied seit 23.03.2006
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Hi Annette,

Kaufverträge sollte man vorher gründlich lesen!!

Da der Aufbau Leistung der Küche ist und erst nach Aufbau fesstellbar ist, ob die Leitung vereinbarungsgemäß erbracht wurde, macht es Sinn, erst nach Aufbau zu zahlen.

Spreche doch das Küchenstudio darauf an. Sie verwenden die Klausel vielleicht, um nach Lieferung der Küche zumindest mit mehr dazustehen als nur mit der Anzahlung, auch falls der Kunde plötzlich einfach mal nicht zahlt.

Wenn Zahlung nach Aufbau für das Küchenstudio nicht OK ist, dann würde ich zumindest vereinbaren, dass bei Lieferung ein weiterer Teil gezahlt wird, aber etwas zurückgehalten wird, was dann nach Abnahme der aufgebauten Küche gezahlt wird (also soweit kein Mängel vorhanden sind).

Streng genommen zählt erstmal die vertragliche Verplfichtung und es entsteht bei Aufbaufehlern ein Nachbesserungsanspruch und bei Schäden Schadenersatz. Geld zurückbehalten gestaltet sich allerdings i.d.R. einfacher, als gezahltes zurückzufordern, wenn die Nachbesserungen nicht erfolgen.

Man soll nicht vom schlimmsten ausgehen und daher würde ich jetzt zuerst einmal das Gespräch mit dem Küchenstudio suchen!!


Beste Grüße

cookie.
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Vom 31.08.2007 16:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eva.h  Sternekoch


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Hallo Anette,

aus dem Bauch raus würde ich sagen,wenn Du es unterschrieben hast,musst Du es so machen.Finde dieses Geschäftsgebaren zwar merkwürdig na dann... ,denke aber nicht das es wider die guten Sitten verstößt,wie es so schön heisst.

Auch manche Internethändler verkaufen Dinge nur gegen Vorauszahlung.Wenn etwas damit nicht in Ordnung ist,muss man hoffen dass sie es vernünftig regeln,ansonsten einklagen.

Denke das ist eher eine Frage für Juristen als für "Küchenmenschen" Na!

Überflüssigerweise muss ich trotzdem erwähnen,dass man IMMER,ALLES lesen sollte was man unterschreibt.

da sind ein paar kleine "Küchenmacken" noch Kleinigkeiten im Vergleich zu andéren Dingen die da passieren können.

Sind die Leute,die die Küche aufbauen vom Verkäufer selbst,oder irgendwelche Subunternehmer?

Vielleicht,hast Du ja Glück und es läuft alles wunschgemäß.

LG EVA
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Vom 31.08.2007 16:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

falafel  Suppenkoch


Mitglied seit 02.06.2004
337 Beiträge (ø0,12/Tag)
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Hallo,

Das mit Dem vorher *ups ... *rotwerd* durchlesen ist mir schon klar.

Leider war ich da wohl etwas schnell. Hab mich wohl so über die neue Küche gefreut.
Ich werde aber nochmal mit den Küchenstudio sprechen.

Danke für eure Antworten


Annette
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Vom 31.08.2007 17:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mermaid Suppenkoch


Mitglied seit 17.06.2005
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Huhu,

frag mal im Bekanntenkreis rum. Vielleicht kennt sich da jemand aus.

Sonst würd ich auch einfachmal bei dem Küchenhaus anrufen und genauer nachhaken.

Denn sowas ist eher unüblich. Du musst doch auch was als "Sicherheit" zurückbehalten können.
WEnn ich da an unsere Küche denke na dann... Hat beim Küchenaufbau eigentlich super geklappt. Die Jungs waren schnell, haben sauber gearbeitet, höflich,.....!

Die hatten unsere Abzugshaube mit nem anderen Auftrag verwechselt und 2 Glasböden waren beim Transport kaputt gegangen (und 2 Kleinigkeiten). Eigentlich ja kein Beinbruch. Glücklicherweise kochen wir mit der neuen Küche noch nicht. Wir haben 4 Monate auf die Abzugshaube gewartet. Dauernd telefoniert, persönlich zum Küchenhaus,.....!
Abzugshaube kam zwar (auch die Glasböden) - aber keiner der uns die montiert, wie es vertraglich geregelt wurde.

Wir waren sogar beim Obermotz von dem Küchenhaus um zu fragen, wer uns das Ding hinhängt. "Ja, da kommt jemand". Von wegen, gekommen ist keiner und ..... das allerbeste: Jetzt haben wir die letzte Ausergerichtliche Mahnung Jajaja, was auch immer! bekommen. TSSSSSSSSSSSS.

Und wir haben jetzt die Rechtsberatung eingeschaltet.

Entweder das Zeug wird gemacht oder
er kann sich die Restzahlung sonstwo hinstecken oder
er kann die Küche wieder abbauen (macht er hoffentlich net).

Wie kommen uns ja eh schon verarscht vor. Jetzt stell Dir mal vor, wir hätten nix einbehalten - ohje - da mag ich gar nicht dran denken!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


PS im Notfall würd ich bei nem anderen Küchenhaus fragen, ob das zulässig ist.

Grüssle mermaid
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Vom 31.08.2007 17:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cookie2006 Hendlgriller


Mitglied seit 23.03.2006
1.713 Beiträge (ø0,76/Tag)
Hi mermaid,

zulässig ist es. Ein anderes Küchenstudio zu fragen, ob es zulässig ist, halte ich für kein gute Idee, es sei denn, sie machen nebenbei Rechtsberatung. Na!

Beste Grüß

cookie.
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Vom 31.08.2007 17:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jochen1962 Küchenjunge


Mitglied seit 10.04.2007
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Hallo Annette,

wir haben ja auch erst vor kurzem unsere neue Küche bekommen, da war es so geregelt, daß man erst 30 % anzahlt, dann den größten Teil vom Rest vor Montage, ABER 10 % des Kaufpreises erst NACH Montage!

Wobei netterweise nichts kaputt ging, und der einzige Fehler war eine falsche Abzugshaube. Die richtigen haben wir dann 1 Woche später bekommen und die wurde freilich auch montiert.

Aber jetzt hast Du ja eh schon unterschrieben, und ich glaube nicht, daß das schlimm ist. Selbst wenn was sein sollte mit der Küche, so befindest Du Dich ja nicht auf einmal im "rechtsfreien" Raum. Das Küchenstudio muß ja trotzdem seinen Verpflichtungen zu Nachbesserungen, Wandlungen und was es sonst noch so gibt nachkommen. Egal, ob schon voll bezahlt ist oder nicht.

Ich würde mir an Deiner Stelle da jetzt mal keinen Kopf machen.

Lieben Gruß,
Jochen
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Vom 31.08.2007 17:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

morgaine0767 Chefkoch


Mitglied seit 04.04.2005
9.787 Beiträge (ø3,75/Tag)
Hi,
das habe ich noch nie gehört. Wir mussten Cash an den Handwerker nach dem Aufbau zahlen, haben dann aber frecherweise einen Teil der Summe für alle Fälle zurückbehalten, man sieht ja nicht gleich, ob wirklich alles passt.
Abbauen konnten die ja nicht mehr. Wenn das einige Leute gemacht haben und dann wegen jeder Kleinigkeit reklamiert, würde es mich nicht wundern, wenn manche es jetzt so versuchen.
lg
morgaine
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Vom 31.08.2007 18:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eva.h  Sternekoch


Mitglied seit 15.03.2002
13.490 Beiträge (ø3,62/Tag)
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Hallo,

ich habe meine Küche erst nach dem Aufbau komplett bezahlt.Mussten nicht mal eine Anzahlung leisten-Unterschrift hat genügt.

Wenn sie so etwas in ihre Verträge schreiben und der Kunde unterschreibt,wären sie ja blöde wenn sie das freiwillig ändern würden. Jajaja, was auch immer!Darauf würde ich nicht hoffen.

Deshalb meine Überlegung,wieso sie das überhaupt machen.Ein Sub als Aufbauer wäre eine Erklärung.Wenn der beim Aufbau Mist baut hat er den schwarzen Peter weil der Küchenverkäufer die Kohle im Sack hat.

Sicher wäre er dann zur Nachbesserung verpflichtet.Aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche...

Schon die Aussage:"Bei uns passiert sowas nicht" finde ich sehr realitätsfremd.

Aber,man kann ja auch mal Glück haben.

LG EVA
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Vom 31.08.2007 19:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Anne-Isabell  Chefkoch


Mitglied seit 03.06.2007
9.824 Beiträge (ø5,39/Tag)
High,
bei uns war es wie bei Morgaine: Zahlung nach Aufbau, wir haben dann aber noch einen kleinen Teil (weniger als 10 %) zurückbehalten, da Kleinigkeiten nicht i. O. waren.
Gab zwar *grummel* beim Chef vom Küchenstudio, aber sie konnten ja schlecht wieder abbauen. Und es gab dann doch einige Kleinigkeiten, die noch ausgebessert werden mussten.

LG Anne
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Vom 31.08.2007 23:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

MiPu Smutje


Mitglied seit 11.09.2006
251 Beiträge (ø0,12/Tag)
Hallo Zusammen,

grundsätzlich gilt erst einmal: Nicht alles was in Verträgen verklauselt wird, ist auch rechtens. Das geht schon mit der Anzahlung los. Hier ein Urteil von 1999:

"Eine Sicherheitsanzahlung von 20% für Küchenmöbel ist nicht zulässig. Das Landgericht Leipzig stellte fest, daß grundsätzlich "Zug um Zug" geleistet werden müsse. Gezahlt werden muß also erst dann, wenn - z.B. - die Fertigeinbauküche montiert ist. Bei berechtigten Interessen der Möbelfirma dürfte diese allerdings ausnahmsweise 20% Anzahlung kassieren.
Verkaufsgespräche, Lagerhaltung und Zwischenfinanzierung seien aber allgemeine Betriebskosten und kein Grund für eine solche Anzahlung, so das Gericht. Zwar bestünde die Gefahr, daß der Kunde nachher nicht zahle. Dagegen dürfe sich die Firma aber nicht dadurch absichern, daß sie dem Kunden das Risiko einer Pleite ihrerseits aufbürdet. Dieses Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht Dresden bestätigt, worüber der Ratgeber Recht in seiner Sendung am 17.01.1999 berichten wird."

Berechtigtes Interesse und eine allgemeine Klausel sind schon was anderes. M.E. sind die 10% Einbehalt bis nach der Montage gerechtfertigt und würden bei evtl. Mängeln die Erledigung der Reklamation mit Sicherheit um ein vielfaches beschleunigen Na! Sollten keine Mängel vorliegen, können die restlichen 10% immer noch sofort nach der Montage geleistet werden.

Gruss
MP
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Vom 01.09.2007 00:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

alice17  Suppenkoch


Mitglied seit 25.10.2006
1.982 Beiträge (ø0,97/Tag)
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Hallo,
auf jeden Fall nicht an einem Montag Termin machen.

Viele Grüße Lächeln
Alice
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Vom 01.09.2007 07:13 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

taxiprinz Tellerwäscher


Mitglied seit 29.07.2007
6 Beiträge (ø0/Tag)
Bei unsere Küche wollten sie auch eine anzahlung,kein problem für die 30% wollte ich eine bankbürgschaft.Die anzahlung hatte sich damit erledigt.
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Vom 01.09.2007 07:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

pfefferich Hendlgriller


Mitglied seit 24.04.2001
2.921 Beiträge (ø0,72/Tag)
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@ falafel

wie kann es rechtlich möglich sein, daß eine Arbeit bezahlt wird wenn sie noch nicht ausgeführt ist?

jetzt bringt jemand die Küche und baut sie nicht ein... ja was denn jetzt?
oder es wird alles eingebaut und irgendwas (oder alles) is total versaut?

ich verstehe nicht, wie man sowas im voraus bezahlen kann/ soll

ist der Hersteller irgendwie mit dem Einbau verantwortlich?

ist ja toll wenn jemand 500 000 für eine Küche bekommt, was is denn wenn bei der Installation was schief geht

nur mal ne frage

gruß
pfefferich
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Vom 01.09.2007 16:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cookie2006 Hendlgriller


Mitglied seit 23.03.2006
1.713 Beiträge (ø0,76/Tag)
pfefferich,

Anzahlungen sind grundsätzlich zulässig. Insbesondere dann, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt, wie z.B. Vorleistungen bei kundenindividuellen Anfertigungen.

Egal ob jemand 500K oder 1 Euro für einen Küche bekommt und etwas schief geht, so muss er nachbessern bzw. Schadenersatz leisten. Dies ist in unserem Rechtssystem verankert. Vereinbarte oder zustehende Zurückbehaltungrechte dienen ggf. sozusagen als monetärer (Zusatz-)Anreiz zur Herstellung der Mängelfreiheit einer Lieferung/Leistung.

Auf Urteile zu schauen (die in diesem Fall übrigens nicht greifen und nicht bindend sind), sollte erstmal das Gespräch gesucht werden. Beseonders, da die Regelung offensichtlich vertraglich vereinbart wurde und der erste Fehler (sorry nochmal) durch den Käufer begangen wurde.
Auch die Seite, dass ein Handwerke eine Leistung abliefert und der Kunde dann nicht zahlt, ist leider häufig zu finden. Daher versuchen Händler sich entsprechend abzusichern. Absicht ist es zumeist sicher nicht, erst schlecht aufzubauen und dann die Mängel nicht zu beheben.

Ich bin recht optimistisch, dass der Händler zustimmt, dass die volle Summe erst nach vollständigem, mängelfreiem Aufbau geleistet werden muss. Die Zurückbehaltung muss übrigens angemessen sein! Man kann z.B. darauf bestehen, die gesamte Summer erst dann zu zahlen, wenn die letzte fehlende Schraube geliefert ist! Ansonsten steht man rechtlich auf verlorenem Posten wegen Unangemessenheit.

Selbst helte ich eine Anzahlung von bis zu 10% (kann nach Gesamthöhe des Auftrages variieren) für in Ordnung, um die Ernsthaftigkeit des Käufers am Auftrag zu untermauern. Die Restzahlung sollte bei Lieferung erfolgen - aus meiner Sicht nach dem Aufbau. Bei ausstehenden Arbeiten sollte man sich auf die Zurückhaltung einer angemessenen Summe einigen (im Sinne der Zug-um-Zug Prinzips).


Beste Grüße

cookie.
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Vom 01.09.2007 17:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Kärntnerin Tellerwäscher


Mitglied seit 27.01.2007
19 Beiträge (ø0,01/Tag)
Bei uns wars lt. Kaufvertrag so:

1/3 Anz. nach Auftragserteilung, 2. Drittel bei der Anlieferung und letztes Drittel nach

endgültiger Fertigstellung.

LG Barbara
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Vom 02.09.2007 13:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eva.h  Sternekoch


Mitglied seit 15.03.2002
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Hallo,

da wir nicht im Amiland sind wo es Präzedenzfälle gibt,kann man von irgendwelchen OLG Urteilen nicht unbedingt etwas ableiten.

Da müsste schon ein BGH Urteil vorhanden sein.

Im Übrigen bezieht sich dieses Urteil auf eine "Fertigküche",also nicht auf eine individuell angepasste Einbauküche.

Da hat Anette sich nicht geäussert worum es sich handelt.

ich hoffe ja auch für sie,dass der Händler mit sich reden lässt,nur anscheinend hat sie ja schon vor Threaderstellung nachgehakt und die Antwort bekommen dass keine Fehler passieren werden. na dann...

Deshalb sehe ich das nicht ganz so optimistisch.Frage mich nur,wie das ablaufen soll.Die Lieferanten werfen die Einzelkomponenten der Küche in die Wohnung,sind inkassoberechtigt und bauen dann auf?

Anette,wo hast Du denn die Küche gekauft?In einem Laden der nur Küchen verkauft oder in einem Möbelhaus?
Und von welchen Summen reden wir hier überhaupt?

LG EVA
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Vom 03.09.2007 09:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

falafel  Suppenkoch


Mitglied seit 02.06.2004
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Hallo,
Also
die Küche haben wir in einem "guten" Küchenstudio gekauft. Jedenfalls hatte das vorher für mich den Anschein,

Wir haben uns auch über ein paar ander Sachen geärgert ,die wir dort sowieso noch ansprechen wollen.

Und billig ist auch was anderes. Es handelt sich dabei um ca 14000€ . Achtung / Wichtig
Da kommen dann noch Kosten für Elektriker (steckdosen verlegen),
Glas für die Wandabdeckung zu..

Jedenfalls bin ich im Moment der Meinung, das ich das Küchenstudio n i c h t weiter empfehlen werde. Achtung / Wichtig
Das möchte ich dort auch sagen, ganz sachlich ohne gleich rum zu pupen.
Ich werde wohl noch mal ansprechen, das ich einen Betrag für die Montage zurück halte, bis die Küche aufgebaut ist.

Wenn alles ok ist, können sie das Geld ja sofort bekommen.

vielen Dank für eure Tips und Fragen Lächeln


Gruß Annette
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Vom 18.10.2007 19:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

falafel  Suppenkoch


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An alle Helfer,
die Küche ist drin, Lächeln
jetzt ist auch alles in Ordnung,
Der Backofen mußte repariert werden,
Und das Waschbecken von V&B hatte einen Riß,
Das wurde aber problemlos ausgetauscht.

Nun bin ich glücklich über die schöne Küche.
Wenn ihr sie euch ansehen wollt,
könnt ihr das jetzt .
Ich habe die Bilder reingestellt

lg Annette
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Vom 18.10.2007 20:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

KerstinB Sternekoch


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Hallo Annette,
das sieht doch recht gelungen aus ... und endlich mal mehr ein Landhausstil Na! ... Wie lang ist eigentlich deine Wandzeile? Das sieht ja nach gut 4 m aus. Und das Kochfeld ... hast du da eine Abdeckung drauf oder ist das eines mit dieser silberfarbenen Oberfläche?

Auf jeden Fall ... genieße die neue Küche Na! und habe viel Kochspaß.

LG
Kerstin
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Vom 18.10.2007 20:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

KerstinB Sternekoch


Mitglied seit 28.08.2004
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Hallo Annette,
ich korrigiere mich, es sieht nach gut 5 m aus Na!

LG
Kerstin
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Vom 19.10.2007 08:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

falafel  Suppenkoch


Mitglied seit 02.06.2004
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Hallo Kerstin,

Ja es sind etwas über 5m.
Also habe ich richtig viel Platz. Lächeln

Das Kochfeld ist tatsächlich silberfarben.
Ich hoffe das war keine Fehlentscheidung.
Es sieht ja toll aus, aber hoffentlich bleibt das auch so.
Ich werde mir heute erstmal einen Reiniger kaufen, es sind da so kleine Flecke drauf, die ich mit Spülmittel nicht weg bekomme.
Und das ärgert mich. zum Heulen

Ansonsten bin ich richtig glücklich mit meiner neuen Küche, hechel...
da macht es nochmal so viel Spaß.

LG Annette
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Vom 19.10.2007 08:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

pauline-1953  Hendlgriller


Mitglied seit 10.08.2006
3.153 Beiträge (ø1,49/Tag)
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moin moin Annette,

unsere Küche wurde gestern fertig,
und wir haben sie nach Fertigstellung bezahlt,
es fehlten 3 Sachen und dafür haben wir 200€
einbehalten.

so ist es wohl auch üblich, bei seriösen Küchenhäusern. Na!

lieben Gruß
Pauline
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