Muss/soll ich die Arbeitsplatte reklamieren?
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![]() Mitglied seit 15.03.2006 |
nun ist meine Küche endlich (halbwegs vollständig) geliefert. Bilder demnächst und vor allem: danke, Kerstin! Neben einigen kleineren Reklamationen habe ich - wie ich finde - ein dickes Problem, mindestens so dick wie meine 6 cm-Arbeitsplatte. Also: als der Küchenhändler zum Ausmessen kam, hat er übersehen oder nicht gemerkt, dass man die 3,60 m lange Arbeitsplatte nicht durch das Treppenhaus in den 5. Stock bekommt. Am baulichen Zustand des Hauses hat sich seit August nichts geändert. Letzte Woche kamen die Monteure, merkten das und teilten mir mit, dass sie die Platte im Werk in zwei Teile sägen müssten. Gestern haben sie die zwei Teile (und darauf die lang ersehnte Spüle) eingebaut. Allerdings ist die Sägekante nicht nur wesentlich deutlicher zu sehen als die Eckverbindung, die schon vom Plattenhersteller vorbereitet worden, sie haben die Platte auch direkt neben der Spülmaschine durchgesägt, die Sägekante liegt ca. 5 mm daneben. Gestern abend habe ich die Maschine laufen lassen und mir hinterher das Ganze gründlich angeschaut: auch wenn man die halbe Stunde wartet, um nach Programmende die Maschine auszuräumen, wird es dort einfach etwas feucht. Zudem ist die Beschichtung ein winziges bisschen abgesplittert, dass man an der etwas überstehenden Unterseite der Platte dort das Holz sieht. Nun die Frage: nach meiner laienhaften Meinung wird es sich so gut wie gar nicht vermeiden lassen, dass an der Schnittstelle mit der Zeit die Platte aufquillt, weil dort die Beschichtung unterbrochen ist. Ich möchte das eigentlich nicht abwarten, denn als Seltenkocher- und Spüler dauert es sicher so lange, dass die Firma sich dann rausreden wird. Soll/kann ich das reklamieren und was soll ich verlangen? Eine neue Platte, bei der die Sägestelle 30 cm neben der Spülmaschine liegt? Oder rege ich mich da grundlos auf und mit ein bisschen Silikon passiert nix? Die Platte ist halt ein stinketeures Lechner-Teil mit Übertiefe und kostet insgesamt 1300 Euro, die Küchenfirma wird deshalb sicherlich einen Austausch nach Kräften vermeiden wollen. Allerdings möchte ich nicht in zwei Jahren dran sein, soviel oder noch mehr Geld für eine neue Platte auszugeben. Habt Ihr eine Idee? Viele Grüsse Kate |
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![]() Mitglied seit 20.09.2006 |
Hallo Kate,
bin zwar auch nur Laie, aber ich würde reklamieren! Ganz klar! 1. hast du dir ne mega teure Küche geleistet und kein Billigteil aus dem nächsten Baumarkt und 2. willst du bestimmt auch längere Zeit damit Spaß haben und nicht immer auf den Zeitpunkt warten müssen, bis was kaputt geht. 3. Wozu schicken die Küchenausstatter extra nochmal jemanden zum vermessen vorbei, wenn dann doch die Hälfte schief geht? Meiner Meinung nach müßte die Platte, genau wie in der Ecke verklebt und verschraubt werden, dann kann normalerweise nicht viel passieren, nur genau neben der Spülmaschine ist dazu wohl nicht viel Platz. Wenn du reklamierst, musst du dich sicher auf ne relativ lange Wartezeit einstellen (meine Eltern haben vor kurzen einen kompletten Hängeeckschrank reklamiert, weil sich nach 2 Monaten schon das Funier gelöst hat und die müssen nun 10 Wochen auf den neuen warten!). Aber soweit ist deine Küche ja erstmal funktionsfähig. Also gute Nerven und viiiiiiiel Glück! LG culinaryfairy |
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![]() Mitglied seit 06.04.2006 |
Hallo Kate,
ich bin zwar nicht gerade ein Küchenspezialist, aber wir haben vor ein paar Tagen auch eine neue Küche bekommen – und mit unserer 3-Meter APL hätte es auch fast ein Problem gegeben: Sie paßte um ein paar Millimeter nicht in den Aufzug. Zum Glück konnte sie durchs Treppenhaus zu uns in den 6. Stock transportiert werden. Die Monteure meinten, wenn das nicht gegangen wäre, hätten sie die Platte eben durchs Fenster hochziehen müssen. Das wäre doch bei Dir sicher auch irgendwie gegangen. Reklamieren würde ich die zersägte Platte auf jeden Fall, denn so war sie ja bei der Bestellung ja nicht vorgesehen. Der Händler hätte beim Vermessen schon bemerken müssen, daß es eventuell Probleme gibt und Dich drauf hinweisen müssen. Wenn das Zersägen sich WIRKLICH nicht vermeiden läßt, dann soll er Dir wenigstens beim Preis ein gutes Stück entgegenkommen. Viel Erfolg beim Reklamieren wünscht IrishCat |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi,
hört sich an, als hätten die die Platte mit nem Fuchsschwanz zersägt *grusel* - und auch noch ohne Überlegung an der falschen Stelle. Wart mal auf fachkundige Kommentare von unseren Küchenbauern hier aus dem Forum, damit Du für ein Austauschverlagen gute Argumente an der Hand hast. Ich wünsch Dir sehr, dass sich die Sache schnell und für Dich zufriedenstellend regelt LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 28.08.2004 |
Hallo Kate,
wie die Zeit vergeht. Freue mich schon auf deine Bilder. Nicht so schön ist dein Arbeitsplattenproblem. Ich finde dies sehr ärgerlich und würde auch auf jeden Fall reklamieren. Vielleicht kannst du ja mal ein Foto von dieser Schnittstelle einstellen, damit die Fachleute wie Martin, Jens, Volker usw. sich da mal professionell äußern können. Ein Nachlaß wird dir allerdings nicht den Ärger, den du in einiger Zeit wohl zu Recht vermutest, versüßen. LG Kerstin |
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![]() Mitglied seit 05.08.2004 |
Hallo Kate,
ob eine ungeteilte Platte z.B. durchs Fenster anliefern kann, ist ohne Kenntnis der räumlichen Umstände nicht zu beurteilen. In jedem Fall kann man auch nachträglich eine Platte sauber teilen und wieder verbinden. Da dies offensichtlich nicht geschehen ist, musst Du reklamieren. Du solltest auch auf eine sinnvollere Position der Nahtstelle bestehen. Fehler passieren nun mal und auch der erfahrenste Küchenplaner übersieht mal etwas. Aber wer Fehler macht muss auch dafür geradestehen. Viele Grüße Martin |
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![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Hej - ganz klare Sache: Du hast eine einteilige Arbeitsplatte von 3,60m Länge bestellt und bezahlt. Geliefert wurden 2 Arbeitsplatten von Länge A und Länge B. Entspricht nicht Deinem Vertrag. Ergo: Recht auf Wandlung, Nachbesserung, Minderung.
1) Wandlung: Du bekommst eine neue Arbeitsplatte genau wie bestellt 2) Nachbesserung: Die Platte wird so instandgesetzt, dass auch in Zukunft nichts passieren kann (wie auch immer das in dem Fall technisch möglich wäre) 3) Minderung: Du kannst den Preis der Platte angemessen mindern. Leider ist die Rechtssprechung hier sehr unterschiedlich, was die Höhe der Minderung anbelangt. Auf gar keinen Fall solltest Du die Sache so hinnehmen, denn es wurde eindeutig nicht das geliefert, was bestellt und BEZAHLT wurde. Du hast auch diesen Fehler nicht zu verantworten, da extra jemand von der Firma zum Vermessen da war. Also - hin zum Händler, eine vernünftige Lösung suchen - wenn er sich querstellt, Rechtsweg einschlagen. Sonst ärgerst Du Dich bis zum St. Nimmerleinstag. Gruß und viel Erfolg Bernd |
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![]() Mitglied seit 15.03.2006 |
Hallo, liebe Foris,
danke für die Rückmeldungen bisher. Ich bin gespannt, was die Fachleute sagen - mit dem zersägten Teil könnte ich zur Not leben. Allerdings wüsste ich gern, ob das wegen der Spülmaschine (noch) fachgerechte Arbeit ist oder ein Reklamationsgrund. Tja, das Treppenhaus ist das Problem: es ist relativ eng und es gibt zwischen den Geländern nur einen ca. 30 cm großen Spalt, kein meterbreites Lochwie sonst in vielen Altbauten. Die Platte ist halt 6 cm breit und 90 cm tief und wiegt Tonnen. Ich weiß nicht, ob es ein \"Keine Lust\"-Gehtnicht oder ein \"Geht nicht\"-Gehtnicht der Monteure war. Ich schätze mal, letzteres - die Alternative wäre wahrscheinlich nur ein Kran gewesen. Ich weiß nicht, ob man den Sägespalt richtig gut auf ein Foto kriegt - wenn Martin & Co. meinen, man bräuchte es, würde ich es mal probieren. Viele Grüsse, Kate |
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![]() Mitglied seit 15.03.2006 |
Mann,
seid Ihr schnell - als mein letztes Posting schrieb, hat Martin schon geantwortet! Das mit der anderen Stelle zum Durchsägen werde ich verlangen. Das riecht nach Ärger, denn nun muss eine ganz neue Platte her... Viele Grüsse und vielen Dank, Kate |
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![]() Mitglied seit 03.02.2004 |
Hallo Kate,
wie das vertraglich aussieht, kann ich nicht beurteilen. (Wurde explizit eine 1-teilige Platte angeboten?) Technisch ist es de facto ein \"zuverlässig eintretender\" Mangel. Der Stoß ist immer Feuchtigkeits-empfindlich, unabhängig von der optischen Ausführung. Zudem kann sich die Verbindung im Lauf der Zeit durch ein Setzen der Küche, oder durch Estrichsetzen lösen, zumindest aber verschlechtern. 3,60m in den 5. Stock sind i.a. kein Problem, wenn es nicht gerade Altbau ist. Es gibt Schrägaufzüge, die solche Transportprobleme schnell und relativ günstig lösen. LG, Jens |
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![]() Mitglied seit 15.03.2006 |
Hallo Jens,
vielen Dank - jetzt hast Du mir mit \"zuverlässig eintretender Mangel\" eine prima Formulierung für das Reklamationsfax geliefert. Im Vertrag steht \"3,40 m Arbeitsplatte\" - aber wenn sie in zwei Teilen geliefert wird, stört es mich eigentlich nicht, wenn der Stoß an einer Stelle ist, an der es nicht regelmäßig feucht wird. Einen Schrägaufzug hatte ich beim Umzug - das war, was die Sicherheit betrifft, schon kriminell. Wegen der nur 3 m breiten Hofeinfahrt (die einzige zugänglich Stelle mit Giebelfenster, bei Dachfenstern kann man den Aufzug nicht stellen) war der Aufzug so steil gestellt, dass der Spediteuer zum Ausladen des Aufzugkorbs auf dem Fenstersims stehen musste, in fast 20 m Höhe... Mir wurde schon beim Hinsehen schlecht. Das sind so die Freuden von Altbauten. Viele Grüsse, Kate |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Hi,
nur mal so als generelle Anmerkung: Wandlung ist out, Rücktritt ist in LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 04.11.2006 |
Kate,
\"Reklamationsfax\" Reklamieren würde ich per Einschreiben. Du hast einen Durchschlag und einen Versandnachweis. Ob ein Fax im Falle eines Falles anerkannt wird, weiß ich nicht. Egbert |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
@ Egbert
Wenn ein Sendeprotokoll m. Kopie der ersten Seite ausgedruckt werden kann, ist das kein Problem. Einschreiben als Zugangsbeweis ist bei der heute üblichen Art der Postzustellung auch nicht mehr so der Brüller. LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 05.08.2004 |
Hallo,
wenn ich mir die ganzen Postings hier und auch in manch anderem Thread durchlese, frage ich mich verzweifelt: warum reden Kunde und Händler nicht einfach erst mal darüber. Das Telefon ist doch erfunden. Viele Grüße Martin |
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![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
@Martin,
da wir in einer Rechthaber-Gesellschaft leben und häufig bereits einen Kompromiss als persönliche Niederlage ansehen, ist das leider so. Das Leben könnte so schön sein ... LG, Brigitte |
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![]() Mitglied seit 15.03.2006 |
Hallo Martin,
das mit dem Reden habe ich schon letzte Woche versucht, weil bei der ersten Teillieferung schon was nicht in Ordnung war. Ich kam in der Mittagspause in das Küchengeschäft im Stilwerk (es ist die Filiale eines ziemlich großen Möbelhauses in der Umgebung von Stuttgart) und wollte mit dem Verkäufer reden. Der war nicht da und der Filialleiter sagte mir, der Verkäufer käme zwar nachmittags wieder, hätte aber wegen einer Kassenschulung keine Zeit und überhaupt sei für die Reklamation die Kundendienstabteilung in der Zentrale zuständig. Ich habe dem Verkäufer dann eine Mail geschrieben mit dem Problem, auf die ich bis heute keine Antwort oder einen Rückruf bekommen habe. Es ging darum, dass alle Schranküren die falschen Bohrungen für die bestellten Griffe hatten und ich gebeten hatte, zwei davon auszutauschen, bei denen man die Griffe wegen der schon vorhandenen Bohrlöcher in einer \"falschen\" Position anbringen musste. Ich fand halt, wenn es der Verkäufer schon verschwitzt, die Sondergriffe zu vermerken, könnte er sich doch hinter auf eine Anfrage melden, um die Sache auszubügeln. Weil ich keine Faxnummer der Filiale gefunden habe, bin ich dann gestern zur Post gegangen und habe meinen Brief per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Vorher habe ich die AGB gelesen, mich darauf bezogen und ihnen eine erste Dreiwochenfrist zur Nachbesserung gesetzt und schon einmal darauf hingewiesen, dass ich nach Ablauf einer zweiten Frist (die Firma hat sich per AGB zwei Nachbesserungsmöglichkeiten eingeräumt) vom Kaufvertrag zurücktreten werde. Die Sache verspricht, etwas zäher zu werden und da hat man - leider - mit Schreiben die besseren Karten, denn Anrufe sind immer schlecht zu belegen. Zudem war in den AGB zu lesen, dass Fristsetzungen schriftlich erfolgen müssen Viele Grüsse und vielen Dank an alle, Kate |
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![]() Mitglied seit 08.05.2006 |
Hallo Kate
Drücke Dir die Daumen das doch noch alles in Ordnung kommt. Kann Dich gut verstehen. Auch ich habe lange geplant und mich auf meine Traumküche gefreut. Mein Neffe sagt immer, das Leben ist kein Honig schlecken. Gute Nerven wünscht Dir Sigrid |
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