Tombola - wer kennt sich da rechtlich aus?

04.07.2012 13:22 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

leeza79

Mitglied seit 25.10.2005
115 Beiträge (ø0,04/Tag)

Hallo zusammen,

wir (Firma) wollen eine Tombola veranstalten, wo die Einnahmen aus den Losen im Nachhinein für einen guten Zweck gespendet werden sollen. Muß man diese Tombola jetzt irgendwie anmelden? Und wie ist das mit der Versteuerung der Einnahmen?

Weiterhin eine grundsätzliche Frage zur Tombola. Auf den Tombolalosen werden ja Nummern stehen, die dann Preisen zugeordnet werden. Ist es da sinnvoll, erst am Ende der Veranstaltung bekanntzugeben, welche Nummer zu welchem Preis gehört? Oder soll man besser gleich sehen können, welchen Preis man gewonnen hat? Nur was ist dann, wenn der Hauptpreis gleich als erstes gewonnen wird...

Danke für Eure Antworten!

Gruß
 
04.07.2012 13:41 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pixie74

Mitglied seit 27.03.2009
1.126 Beiträge (ø0,73/Tag)

Hallo,

zur zweiten Fragen: vielleicht die Gewinnausgabe auf einen bestimmten Zeitpunkt legen - so kann man die Preise vorher für alle ersichtlich machen und keiner weiß, ob der erste Preis schon weg ist oder nicht.

Zum rechtlichen: google mal nach Tombola rechtliche Grundlagen oder ähnlich.

LG
Linda
 
04.07.2012 13:47 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

renkleov

Mitglied seit 11.03.2005
13.707 Beiträge (ø4,54/Tag)

Tombola kennt rechtlich 2721481952

nach meinem Wissen muss eine Liste mit den Gewinnzahlen und den ihnen zugeordneten Gewinnen für jeden Loskäufer einsehbar sein.
Finde ich auch sinnvoll. Sonst könnte man je dem guten Freund oder einem engen Verwandten den Hauptgewinn zukommen lassen, und derjenige, der ihn eigentlich bekommen hätte (weil er z.B. Losnummer 333 hat) bekommt einen Trostpreis.




Liebe Grüße Angelika

Ach ja, Büffelmozzarella, den kenn ich. Das tut den Tieren ja so grauenhaft weh, wenn man den da pflückt. (Horst Lichter)
LachenLachen
 
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