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Hallo,
irgendie ist in unserer Familie Sturm im Wasserglas. Ich brauche da mal beruhigende Hilfe. Folgendes: Meine Schwiegereltern (86) haben meinem Sohn eine größere Summe geschenkt, halt noch zu Lebzeiten. Das ist der Tochter des Hauses ein Dorn im Auge und nun droht sie ständig damit, dass man Geschenke auch zurück fordern kann. Mein Sohn traut sich nun nicht das Geld anzurühren, obwohl er es so dringend bräuchte. Kann die Tante, im Todesfall, gerichtliche Schritte einleiten und das Geld zurück fordern? LG, Meike |
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Hallo!
Ich glaube, da ist die Tochter falsch informiert. Die Schenkung ist eben gerade der Weg, den Menschen zu Lebzeiten gehen können, der noch mit am besten die gesetzliche Erbfolge mit den Pflichtteilen umgeht ;). Sprich, wer sein Vermögen noch zu Lebzeiten verschenkt, hat nach seinem Tod nichts mehr oder nur wenig zu vererben - und somit bekommen die gesetzlichen Erben weniger als ohne die Schenkung im Vorfeld. Geschenke zurückfordern geht nur in sehr wenigen Fällen, in erster Linie dann, wenn "grober Undank" vorliegt (da muss dann aber erheblich mehr vorliegen als z.B. eine Absage für ein Kaffeetrinken mit den Großeltern ;)). Wo sie euch allerdings an's Bein pinkeln könnte, wäre eventuell die Schenkungssteuer. Habt ihr da im Vorfeld geschaut, ob die Summe im Rahmen des Freibetrags war? GLG, Elphi |
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Hi,
siehe §528 bis § 530 BGB...... Für genaue Angaben frage man am besten einen Rechtsanwalt Wer die "Tante" ist, hat sich mir übrigens noch nicht erschlossen. Beste Grüße, Schnecke |
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Meines Wissens gibt es da eine Frist von zehn Jahren in der die Schenkung Anteilig zum Erbe angerechnet werden kann.
Aber ich kenne das nur in dem Zusammenhang wenn der Beschenkte auch gleichzeitig erbberechtigt ist. Herr_Mahlzahn |
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Hallo,
wenn die Schenker bedürftig werden (z. B. weil sie ins Pflegeheim müssen und selbst nicht mehr genug haben) gilt ebenfalls die 10-Jahres-Frist, in der das Geld zurückgefordert werden kann. Da die Kinder in so einem Fall zum Elternunterhalt herangezogen werden, kann ich die Tante ein wenig verstehen. mfg Salvy Rückgrat - Gelatine - Maschine - Standard - Pubertät - die Speise - eklig - riesig - Haken - gar nicht ... |
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HI,
nach 10 Jahren ist das Geld sicher. Meine Freundin musste das geschenkte Haus von der Mutter im 9. Jahr in die Erbmasse werfen. Traurig aber wahr. Grüße |
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Aber nur noch zu einem kleinen Teil. Kann also nicht allzu schlimm gewesen sein. Viele Grüße vom Rand der Welt Manfred Ich muß nicht jeden Tag Fleisch haben, es kann auch mal ein Steak oder ein Schnitzel sein.
Ich koche gern mit Wein, manchmal gebe ich sogar welchen ins Essen.
Ich koche also bin ich.
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Hallo,
das mit der 10-Jahres-Frist stimmt. Habe im engeren Freundeskreis einen Fall in dem es ähnlich gelagert war. Weiß zwar nicht so ganz genau wie die Sache ausging, aber ich kann mich erinnern dass diese 10 Jahre auch immer im Gespräch waren. Aber ich würde mal mir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Erbrecht besorgen. Diese Fachanwälte müssen das doch genau wissen. Gruß, Lisa |
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Hallo Manni,
kannst Du das mit mit dem Anteil nach neun Jahren nochmal erläutern, ich hab wieder mal den Begriff dafür vergessen Ich will nicht, aber muß mich leider momentan damit beschäftigen. Gruß, Nico |
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Hallo,
Bis 2010 konnte die Erben verlangen, dass das verschenkte Vermögen in die Berechnung des Nachlasses einfließt. Der Beschenkte muss den Pflichtteil unter Berücksichtigung des geschenkten Vermögens in voller Höhe auszahlen. Seit dem Jahre 2010 greift das sogenannte Abschmelzungsmodell, die Schenkung findet rückwirkend pro verflossenes Jahr immer ein wenig weniger Berücksichtigung ... im ersten Jahr nach dem Tod noch voll, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. LG ...die ohne Zopf |
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Danke Rapunzel.
Nur frag ich mich nun wie ist das jetzt geregelt, Schenkung 2007, Tod 2011, zählt es nun ab Datum der Schenkung oder nach dem Tod . Oder gibt es mit dem Jahr 2010 Sonderreglungen für diesen Berreich. Klar gehen wir zum Anwalt, nur man möchte manchmal doch etwas vorbereitet sein. Gruß, Nico |
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Ich vermute, es zählt ab Datum des Todes...aber das müsst ihr alles den Anwalt fragen.
Man muss doch nicht vorbereitet sein, wenn man ohnehin zum fachmann geht. LG ...die ohne Zopf |
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Die Hoffnung ist ja meistens es in der Familie doch irgendwie regeln zu können.
LG, Nico |
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Ich würde auch zu einer anwaltlichen Beratung raten. Es kommt nämlich soviel ich weiß auch auf die Höhe des Betrages an. Es gibt Schenkungen, die sind "im üblichen Rahmen" und es gibt welche darüber. Das ist meines Wissens nach auch ausschlaggebend.
LG Kathrin |
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Manni,
nein, das war noch vor der Änderung. Abzüglich ihres Erbes wurde das Haus mitverrechnet. Grüße |
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Hallo,
die Tante missversteht wohl den Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 2325, 2329 BGB. Nur, wenn sie selbst auf den Pflichtteil (halber gesetzlicher Erbteil) gesetzt wurde, kann sie verlangen, dass Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre so behandelt werden, als ob sie nicht gemacht worden wären. D. h. aber nur, dass sich ihr Pflichtteil am Erbe dann entsprechend erhöht und die anderen Erben entsprechend weniger bekommen. Nur wenn gar kein genügernder Nachlass mehr vorhanden ist, um ihr einen entsprechenden Pflichtteil zu zahlen, kann sie den Anteil, der sonst ihr Pflichtteil am Geschenk wäre, von Deinem Sohn verlangen - aber auch nur, wenn er noch was davon hat. Wenn der Sohn das Geld also braucht, kann er es verwenden, sollte aber die Belege über die Verwendung gut aufheben.... Wenn sie dagegen gemeinsam mit Deinem Mann (und sonstigen Geschwistern) normale Miterbin wird, bekommt sie nur ihren normalen Anteil. Wenn dieses Erbe aber weniger wäre, als ihr Pflichtteilsanteil am Geschenk, kann sie ihr Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen...s.o... Wenn schon zu Lebzeiten der Schwiegereltern Streit über den künftigen Nachlass droht, sollten die sich besser neutral beraten lassen, damit sie eindeutige Regelungen hinterlassen. |
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weazl...aber wie du weißt, hört bei Geld die Freundschaft auf... gerade ums Erbe gibt es doch oft erbitterte Streitigkeiten.
Und wenn man euch schon angedroht hat das Erbe anzufechten, würde ich mich nicht auf allgemeine Tipps hier bei CK verlassen...da ist in jedem Einzelfall doch vieles zu beachten, z. B auch die Frist, in der angefochten werden kann. Da würde ich mich an der richtigen Stelle sachkundig machen, um auf der richtigen Seite zu sein, ehe ich Geld ausgebe, dass mir nach dem Gesetz vielleicht gar nicht oder nicht in voller Höhe zusteht. Die Erbin muss man ja auch verstehen. Und ihr könnt wieder beruhigt schlafen. LG ...die ohne Zopf |
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Rapunzel,
die Sache ist nun angeleihert, Schwägerin weigert sich ja irgendwelche Informationen betreff des Erbes an ihre Geschwister rauszugeben, Termin beim Anwalt war schon, aber ohne jeglich Infos konnte er auch nur ins Blaue raten. Frist es gütlich zu regeln läuft diese Woche ab. Dann kann der Spass beginnen Danke nochmals, sicher verlasse ich mich nicht nur auf die Info vom CK |
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Ich danke Euch, dass Ihr Euch die Zeit zum Antworten genommen habt.
Ist für mich alles etwas verwirrend..., muss ich gestehen. Meine Schwiegereltern wollten eben schon zu Lebzeiten alles regeln und das geschah auch ganz gerecht, es kann sich niemand benachteiligt fühlen. Auch für ein ev. Pflegeheim ist vorgesorgt. Es ist nur so, dass meine Schwägerin alles verwalten und es an die Familienmitglieder nach dem Tode auszahlen wollte, womit niemand einverstanden war, auch meine Schwiegereltern nicht. Wäre ja auch nicht Sinn der Sache. Die alte Leutchen wollten halt noch erleben, dass wir uns freuen. Daher ist sie jetzt etwas beleidigt und drohte meinem Sohn damit, dass man Geschenke auch zurück fordern kann. Und der Bub braucht das Geld wirklich dringend. Aber Ihr habt recht, ein Gang zum RA wäre vielleicht das Beste, wird uns/meinem Sohn wohl nicht erspart bleiben. Phhhh, ist das vielleicht kompliziert... |
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