Geldabzüge vom Elterngeld wenn man arbeiten geht ??!!

01.03.2012 23:05 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sarahk20

Mitglied seit 18.02.2012
35 Beiträge (ø0,08/Tag)

Hallo zusammen ,

ich bekomme momentan Elterngeld (2 Jahres variante)und wollte ca. nach ein halben Jahr wieder 1x am Wochenende auf 400 € Basis arbeiten gehen.

Habe jetzt gehört wenn ich arbeiten gehe bekomme ich das Geld wieder abgezogen und bekomme nur den mindestsatz von 300€ ?

Habt Ihr Erfahrungen ?
 
01.03.2012 23:41 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ernie83

Mitglied seit 22.07.2008
103 Beiträge (ø0,06/Tag)

Hallo,

wenn Du Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch "400 € -Jobs") erzielst, wird dieses auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld vermindert sich entsprechend. Das bedeutet nicht zwingend, dass Du nur noch Anspruch auf den Mindestsatz von 300 € hast, kann aber je nach Höhe des Elterngeldes bzw. je nach Höhe des Einkommens auch passieren.

Grüße
ernie ...
 
02.03.2012 14:33 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

majon75

Mitglied seit 19.04.2011
82 Beiträge (ø0,11/Tag)

hallo

ich wollte auch in der elternzeit arbeiten gehen auf 400euro basis,und mit hat der sachbearbeiter gesagt das mir bis 400euro nichts angerechnet wird..

Erkundige dich nochmal bei dein Sacharbeiter..

lg. majon
 
02.03.2012 14:51 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

VanillaCherry

Mitglied seit 18.06.2011
1.047 Beiträge (ø1,49/Tag)

Ich glaube es gibt da eine Regelung mit 30 Wochenstunden, die man arbeiten darf, aber ich würde auch auf jeden Fall mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen!
 
02.03.2012 15:09 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kuhlimuh

Mitglied seit 12.03.2010
259 Beiträge (ø0,22/Tag)

Hallo VanillaCherry,

die 30 Stunden Regelung bezieht sich auf den Erziehungsurlaub allgemien, soviel darf man während des Erziehungsurlaubs arbeiten.
Auf der Elterngeldseite habe ich folgendes gefunden:

"Oft stellt sich die Frage, wie viel während der Elterngeld – Bezugsdauer dazuverdient werden darf. Beim Elterngeld gibt es keine Freibeträge, somit wird alles, was dazuverdient wird, auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt dann 67 Prozent der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt. Ein Beispiel: Frau A. hat vor der Geburt ein für das Elterngeld relevantes Einkommen in Höhe von 1.400 Euro gehabt. Sie erhält also 67 Prozent von 1.400 Euro, also 938 Euro Elterngeld. Würde Frau A. nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten gehen und dabei 800 Euro verdienen, so würde sie Elterngeld in Höhe von 402 Euro erhalten. (1.400 – 800 = 600 Euro, davon 67 Prozent = 402 Euro) Geht Frau A. also arbeiten, so hat sie 1.202 Euro zur Verfügung (402 € Elterngeld + 800 € Verdienst). Bleibt sie zu Hause, hat sie 938 Euro zur Verfügung, knapp 260 Euro weniger. Tipp: Genau nachrechnen, ob sich eine Tätigkeit während des Bezugszeitraumes lohnt; dabei zwar auch, aber nicht nur aufs Finanzielle schauen."

LG
 
02.03.2012 15:11 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nicky3101

Mitglied seit 27.12.2008
519 Beiträge (ø0,32/Tag)

Huhu,
hier gibt es einen ziemlich guten Thread rund ums Elterngeld. Die Eröffnerin scheint sich sehr gut auszukennen. Vielleicht stellst Du Deine Frage da noch mal?

Guck mal hier

Gruß,
nicky3101
 
02.03.2012 15:13 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

VanillaCherry

Mitglied seit 18.06.2011
1.047 Beiträge (ø1,49/Tag)

@kuhlimuh: Siehste, deswegen hab ich auch zum Sachbearbeiter geraten. Da bekommt man wenigstens Kommentare, die fundiert sind und nicht auf schwammigen Erinnerungen basieren wie bei mir. Lachen
 
02.03.2012 20:31 Diesen Beitrag drucken Beitrag als PDF generieren Auf dieses Thema antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ernie83

Mitglied seit 22.07.2008
103 Beiträge (ø0,06/Tag)

Hallo,

grundsätzlich ist während des Bezugs von Elterngeld eine Beschäftigung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden zulässig.
Das dabei erzielte Einkommen ist jedoch IMMER auf das Elterngeld anzurechnen, wenn der Anspruch mehr als 300 € (Mindestsatz) beträgt.

Auf jeden Fall bei der zuständigen Elterngeldstelle melden, dazu ist man während des Bezugs von Elterngeld verpflichtet.

Viele Grüße
ernie ...
 
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