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Hallo zusammen ,
ich bekomme momentan Elterngeld (2 Jahres variante)und wollte ca. nach ein halben Jahr wieder 1x am Wochenende auf 400 Basis arbeiten gehen. Habe jetzt gehört wenn ich arbeiten gehe bekomme ich das Geld wieder abgezogen und bekomme nur den mindestsatz von 300 ? Habt Ihr Erfahrungen ? |
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Hallo,
wenn Du Einkommen aus Erwerbstätigkeit (auch "400 -Jobs") erzielst, wird dieses auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld vermindert sich entsprechend. Das bedeutet nicht zwingend, dass Du nur noch Anspruch auf den Mindestsatz von 300 hast, kann aber je nach Höhe des Elterngeldes bzw. je nach Höhe des Einkommens auch passieren. Grüße ernie |
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hallo
ich wollte auch in der elternzeit arbeiten gehen auf 400euro basis,und mit hat der sachbearbeiter gesagt das mir bis 400euro nichts angerechnet wird.. Erkundige dich nochmal bei dein Sacharbeiter.. lg. majon |
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Ich glaube es gibt da eine Regelung mit 30 Wochenstunden, die man arbeiten darf, aber ich würde auch auf jeden Fall mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen!
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Hallo VanillaCherry,
die 30 Stunden Regelung bezieht sich auf den Erziehungsurlaub allgemien, soviel darf man während des Erziehungsurlaubs arbeiten. Auf der Elterngeldseite habe ich folgendes gefunden: "Oft stellt sich die Frage, wie viel während der Elterngeld Bezugsdauer dazuverdient werden darf. Beim Elterngeld gibt es keine Freibeträge, somit wird alles, was dazuverdient wird, auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt dann 67 Prozent der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt. Ein Beispiel: Frau A. hat vor der Geburt ein für das Elterngeld relevantes Einkommen in Höhe von 1.400 Euro gehabt. Sie erhält also 67 Prozent von 1.400 Euro, also 938 Euro Elterngeld. Würde Frau A. nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten gehen und dabei 800 Euro verdienen, so würde sie Elterngeld in Höhe von 402 Euro erhalten. (1.400 800 = 600 Euro, davon 67 Prozent = 402 Euro) Geht Frau A. also arbeiten, so hat sie 1.202 Euro zur Verfügung (402 Elterngeld + 800 Verdienst). Bleibt sie zu Hause, hat sie 938 Euro zur Verfügung, knapp 260 Euro weniger. Tipp: Genau nachrechnen, ob sich eine Tätigkeit während des Bezugszeitraumes lohnt; dabei zwar auch, aber nicht nur aufs Finanzielle schauen." LG |
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Huhu,
hier gibt es einen ziemlich guten Thread rund ums Elterngeld. Die Eröffnerin scheint sich sehr gut auszukennen. Vielleicht stellst Du Deine Frage da noch mal? Guck mal hier Gruß, nicky3101 |
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@kuhlimuh: Siehste, deswegen hab ich auch zum Sachbearbeiter geraten. Da bekommt man wenigstens Kommentare, die fundiert sind und nicht auf schwammigen Erinnerungen basieren wie bei mir.
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Hallo,
grundsätzlich ist während des Bezugs von Elterngeld eine Beschäftigung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden zulässig. Das dabei erzielte Einkommen ist jedoch IMMER auf das Elterngeld anzurechnen, wenn der Anspruch mehr als 300 (Mindestsatz) beträgt. Auf jeden Fall bei der zuständigen Elterngeldstelle melden, dazu ist man während des Bezugs von Elterngeld verpflichtet. Viele Grüße ernie |
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