Fragen zur Erbfolge bzw. zum Erben.......
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Ich hätte eine Frage zur Erbfolge, also wer erbt in folgendem Fall: Die Erblasserin war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Die nächsten Verwandten sind ein Bruder und ein Neffe ( seine verstorbene Mutter war die Schwester der Erblasserin ). Erben nun Bruder und Neffe jeweils die Hälfte ? Hat der Bruder eventuell mehr " Stimmrecht " beim Entscheiden was mit den hinterbliebenen Sachen geschieht. Auch was das organisieren der Beerdigung usw. angeht. Der Bruder möchte ein " angemessenes " Begräbnis für seine Schwester organisieren , dem Neffe würde ein " Sparbegräbnis " reichen- wer hat da das Sagen. Danke für Eure Antworten schon im Voraus ! LG brotmaus |
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![]() Mitglied seit 13.05.2002 |
Da der Bruder der "nähere" Verwandte ist, ist er Haupterbe. Dem Neffen steht erstmal nix zu, sowohl beim Erbe als auch bei der Mitsprache beim Begräbnis.
Gruß Flar |
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![]() Mitglied seit 08.09.2008 |
Hallo
Bin kein Profi aber bei uns war das so: Mein Onkel (Bruder meines Vaters) verstarb mit 36, ledig , keine Kinder. Damals ging alles an seine Eltern (meine Oma/Opa). Da sie damals schon älter waren wurde alles gleich auf meinem Vater weitergegeben, also gleich an meinen Vater "vererbt", da dann die ganzen Kosten deutlich weniger waren als das Ganze nocheinmal durchzumachen wenn meine Großeltern mal versterben. Das ganze hatte aber überhaupt nix mit mir zu tun, (ich wäre also in deinem Fall der Neffe), d.h. keine Anfragen, keine Unterschrift von mir bzgl. des Themas erben bzw. Begräbnis Wenn der Bruder alles erbt, und der nächste Verwandte ist wird er wohl über das Begräbnis bestimmen. Ob ein Begräbnis "angemessen" oder es ein "Sparbegräbnis" sein soll wird wohl niergends gesetzl. geschrieben sein, das ist Sache der Familie. lg |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
sorry, aber ich habe die gesetzliche Erbfolge anders in Erinnerung.
In diesem Fall sind keine Erben der ersten Ordnung da --- sprich (vermutlich) keine Eltern der Verstorbenen und keine Kinder. Also greift die zweite Ordnung --- die fängt bei den Eltern der Verstorbenen an und geht an deren Kinder weiter. Dies wären also der Bruder der Verstorbenen und die Schwester. Da die Schwester bereits verstorben ist, geht ihr Erbe an ihre Kinder --- sprich den Neffen weiter. Somit wären nach meiner Rechnung Bruder und Neffe gleich berechtigt (aber eben nur, weil die Schwester der Verstorbenen nicht mehr lebt; sonst ginge der Neffe leer aus). Wie das aber mit dem Erbschein geht --- ob da Bruder und Neffe gleichermaßen beantragen dürfen und auch die Regelungen vornehmen können; keine Ahnung. LG Carrara |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Danke schon mal !
Ich vermute auch das es so ist wie von Carrara beschrieben. Was ich vergessen habe zu erwähnen: Die Erblasserin hatte auch keine Eltern mehr. LG brotmaus |
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![]() Mitglied seit 08.09.2008 |
@Carrara: Ich habe die Verwandschaftsverhältnisse so verstanden.
Erblasserin hatte KEINE Kinder nur mehr einen Bruder und DER hat einen Sohn. Fällt das dann nicht an den Bruder zurück? Wenn noch Eltern da wären würde der Erbteil an die Eltern zurück gehen (wie es bei uns war). Als der Vater meiner Freundin verstarb wollte ihre Mutter zu Gunsten der Kinder auf das Erbteil verzichten und da sagte der Notar bitte nicht, sonst erbt alles der Bruder des Verstorbenen!! (Tatsache in Ö aufgrund des Verzichtes der Ehefrau) Und diese waren eher nicht gut aufeinander zu sprechen. Also ist doch der Bruder der nächste Verwandte? ungeachtet ob der Bruder nun Kinder hat oder nicht? Am besten ist es wohl einen Notar zu fragen. lg |
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![]() Mitglied seit 21.02.2007 |
@ girlie
Der Sohn des Bruders hätte mit der Erbschaft nichts zu tun. |
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![]() Mitglied seit 08.09.2008 |
Hi
@carrara: lg |
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![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Hallo,
carrara hat vollkommen Recht. (ich weiß das 100%, da unser Freund Notar ist und wir bestens vertraut mit dem Erbrecht. Was die Beerdigung betrifft, so werden sich Bruder und Neffe einigen müssen. LG Ciperine |
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![]() Mitglied seit 15.08.2007 |
Hallo,
so ist es, carrara hat recht! Ein ganz ähnlichen Fall habe ich gerade erst aus nächster Nähe mitbekommen. Der Bruder und der Neffe werden je zur Hälfte erben und müssen sich daher auch die Beerdigungskosten teilen. Der Bruder kann doch leicht selbst noch drauflegen, was er für nötig hält, damit es eine in seinen Augen würdige Feier wird. mfg Salvy Silvester - Gelatine - Maschine - Standard - Pubertät - die Speise - eklig - riesig - Haken - gar nicht ... |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Danke für Eure Antworten !
Dann ist es so wie wir uns das auch dachten. LG brotmaus |
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![]() Mitglied seit 04.04.2005 |
Hallo,
steht auch so im BGB. Kinder und deren Abkömmlinge sind Erben 1. Ordnung, die schließen die weiteren aus. Eltern und deren Abkömmlinge sind Erben 2. Ordnung. Da die Eltern wohl nicht mehr leben, erben die beiden Brüder je zur Hälfte. Da ein Bruder bereits verstorben ist, geht seine Hälfte an seine Kinder. am besten immer aufzeichnen - so kommen auch die Azubis am besten mit. lg morgaine |
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![]() Mitglied seit 03.07.2011 |
Und das Begräbnis wird normalerweise aus der Erbmasse bezahlt
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![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Ja, aber auch da müssen sich die beiden erben einigen
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![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
...weil ja derjenige das Begräbnis bezahlt, der es in Auftrag gibt.
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![]() Mitglied seit 24.11.2011 |
Hallo,
die Erbfolge wurde schon erörtert. Wegen der Begräbniskosten: Diese werden aus der Erbmasse bezahlt. Ich erinnere mich dunkel an ein Gerichtsurteil, wo genau das der Streitpunkt war. In dem Urteil wurden die durchschnittlichen Kosten einer Beerdigung als Richtwert genommen. Nur finde ich das jetzt auf die Schnelle nicht (dürfte so aus den Jahren 06/07 sein). Zwischen einem *BegräbnisimPappkarton* und *Luxusbestattung* liegen einige Tausend Euro. Ich nehme an, Du gehörst zu den näheren Angehörigen. Rein moralisch gesehen würde ich versuchen, auf einen Kompromiss hinzuwirken. Wobei bei mir der Bruder mehr das Sagen hätte, denn wahrscheinlich war sein Verhältnis zur Verstorbenen enger als das des Neffen. Kommt halt auf darauf an, was der Bruder als "würdig" empfindet. Insgesamt eine heikle Situation... |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Hallo !
Danke für Eure Antworten ! Als " würdig " empfindet der Bruder eine normale Bestattung- keine Luxusbestattung. Da die Verstorbene einen großen Verwandten- bzw. Bekanntenkreis hatte plant der Bruder einen ( wie in der Gegend üblichen ) Leichenschmaus mit ca. 60 Personen. Zudem würde der Bruder gerne auch ein " Grabpflege- Konto " einrichten lassen- aber das kann er sicher irgendwann beim Notar regeln. ......Ja es ist eine sehr heikle Situation. LG brotmaus |
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![]() Mitglied seit 03.04.2007 |
Dann soll der Bruder das doch so machen, die eigentlichen begräbniskosten werden geteilt und den Leichenschmaus kann er vom Erbe bezahlen.
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![]() Mitglied seit 24.11.2011 |
Mhmm...bei uns in der Gegend ist auch ein Leichenschmaus üblich. Meine Schwiegereltern haben ein Gasthaus, in dem übers Jahr doch einige Leichenschmäuse (sagt man das so?) stattfinden. Wäre es vielleicht ein Kosten- und Würdigkeitskompromiss, wenn es bei dem Leichenschmaus nur Kaffee und Kuchen gibt oder ein kaltes Buffet? Ich habe es in der Vergangenheit schon oft beobachten können, wieviel bei solchen leider traurigen Anlässen auf dem Teller zurückbleibt.
Insgesamt gesehen denke ich aber, daß der Bruder nichts plant, was außergewöhnlich wäre und ich würde mich an seiner Stelle versuchen, durch zu setzen. Und noch was - leider habe ich es vergessen: Mein Beileid. Ich hoffe für Eure Familie, daß sich alles ohne Streit regeln lässt. |
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![]() Mitglied seit 27.12.2005 |
Hallo !
Also der Bruder plant bestimmt kein kaltes Buffet sonder nur Hefezopf und Brezeln wie in der Region üblich. LG brotmaus |
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![]() Mitglied seit 24.11.2011 |
Dann sollten die Kosten für einen Leichenschmaus doch echt nicht der Rede wert sein. Da verstehe ich die Haltung des Neffen überhaupt nicht.
Bei uns ist es üblich, ein warmes Essen zu servieren. Braten, Schnitzel oder ähnliches. Versteh mich nicht falsch, ich bin kein Freund dieser Art von Totenkult, weil ich es oft für übertrieben finde. Aber Brezeln und Hefezopf für 60 Personen kann doch nicht so irrsinnig viel kosten, daß darüber diskutiert werden muß. Außerdem muß man es auch so sehen a) es entspricht dem örtlichen Brauch und ist wohl auch im Sinne der Verstorbenen b) Freunde und Verwandte haben ein bißchen Zeit gemeinsam, auch wenn der Anlaß traurig ist Hoffentlich findet ihr eine Lösung, ohne daß es irgendwelche Verstimmungen gibt. Manchmal wird vergessen, um was es geht. Jemand ist gestorben. Das ist besonders bitter für die restlichen Hinterbliebenen, die in den ganzen *** wider Willen hineingezogen werden. Es kann eigentlich nicht sein, daß man sich wegen ca. 250 Euro in die Haare gerät. Da rate ich einfach dazu, sich zu fragen: Wie hätte die Verstorbene entschieden an der Stelle? Alles Gute maronerl |
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Henglein
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