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Frage zum Kinderkrankenschein

Vom 04.02.2012 14:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ute.123 Smutje


Mitglied seit 17.01.2002
319 Beiträge (ø0,08/Tag)
Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe.
Mein Sohn lebt in einer festen Beziehung wo die Frau 3 Kinder hat.Die Kids sind 7,9 und 13 Jahre. Nun ist die Lebensgefärtin meines Sohnes erkrankt und muß im Krankenhaus bleiben...........Also,was ist mit den Kids??
Hat mein Sohn die möglichkeit einen Kinderkrankenschein zu nehmen??
Für eine schnelle Antwort bin ich euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
ute.123
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Vom 04.02.2012 14:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

flups Kartoffelschäler


Mitglied seit 27.12.2009
94 Beiträge (ø0,11/Tag)
Nein. Kindkrank gilt nur, wenn eines der Kinder krank ist und auch meines Wissens nur, wenn man erziehungsberechtigt ist. Die LG hat aber Anspruch auf eine Haushaltshilfe zur Kinderbetreuung.
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Vom 04.02.2012 14:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.892 Beiträge (ø3,51/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo!

Kindkrank geht wirklich nicht - es sei denn, eines der Kinder unter 12 Jahren wäre betreuungspflichtig krank.

Wenn die haushaltsführende Person jedoch im Krankenhaus bleiben muss - gibt es die Möglichkeit einer Haushaltshilfe. Das muss der Arzt der Mutter verordnen, denn nur daraufhin gibts auch Geld von der Krankenkasse (der Mutter).

Entweder lässt man dann jemanden kommen, den die Kasse bezahlt - oder der Mann bleibt daheim und lässt sich seinen Netto-Lohnausfall (muss auch wieder bescheinigt werden) bezahlen.

Zum konkreten Verfahren aber am besten an die Krankenkasse der Mutter wenden - mit Versicherungsnummer.


Sonnige Grüße vom Bäumchen \"\" \"\"
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Vom 04.02.2012 14:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.892 Beiträge (ø3,51/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
PS: Ich nehme ja mal an, dass es um die Zeit zwischen Schul- oder Schulhortende der Kleineren bis Feierabend des Mannes geht? Das älteste Kind wird ja sicher paar Stündchen auch ohne Betreuung auskommen.

Da wäre dann wirklich zu überlegen, ob der Mann den ganzen Tag daheimbleiben soll - oder ob eine Betreuung für etwa 2-4 h/Tag reicht, für Hausaufgabenbetreuung, Mittagessen o. ä.

Ggf. könnte man vorübergehend auch die Schulhortbetreuungszeiten (falls es überhaupt welche gibt) zeitlich verlängern? na dann...


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Vom 04.02.2012 14:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gata Smutje


Mitglied seit 16.10.2006
683 Beiträge (ø0,33/Tag)
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Oder du kannst als"Oma" vielleicht etwas aushelfen?

LG gata
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Vom 04.02.2012 14:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ute.123 Smutje


Mitglied seit 17.01.2002
319 Beiträge (ø0,08/Tag)
Als erstes mal einen lieben Dank euch allen ,die sooo schnell geantwortet haben ...

Das mit der Krankenkasse und der Haushaltshilfe hört sich gut an und ist auch schon weitergeben.
Ich als ,, Oma'' bin selber noch Vollzeit tätig und da käme dann auch nur der ,,Krankenschein'' in Frage,
den wir uns heute alle nicht mehr leisten können,egal ob Krank oder nicht Verdammt nochmal - bin stocksauer Jajaja, was auch immer!
Ich gehe davon aus,das die beiden das schon in den ,,Griff'' bekommen werden.
Euch jedenfalls noch mal ein Herzliches Dankeschön

Lieben Gruß und ein schönes WE
ute.123
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Vom 04.02.2012 14:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Superjojo Suppenkoch


Mitglied seit 26.03.2004
1.913 Beiträge (ø0,64/Tag)
Hallo!

Warum nimmt sich dein Sohn keinen Urlaub? Zumindest für den Fall, dass die Krankenkasse die Haushaltshilfe nicht zahlt?

Gruß Johanna
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Vom 04.02.2012 15:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.892 Beiträge (ø3,51/Tag)
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Den Fall, dass die Krankenkasse keine Haushaltshilfe zahlt - dürfte und wird es (wenns um die BRD + eine gesetzlich krankenversicherte Mutter geht) sicher nicht geben. Vorschlag / Idee

Denn in so einem Fall (also eben KH-Aufenthalt der haushaltsführenden Person UND mind. ein Kind unter 12 Jahren daheim) die Haushaltshilfe eine Pflichtleistung jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ist. Die MÜSSEN das also zahlen - andernfalls würde ich denen aber gehörig Dampf unterm Bürotresen machen.

Wers nachlesen will - oder der Krankenkasse argumentieren muss: Pfeil nach rechts § 38 Absatz 1 SGB V Pfeil nach links


Lediglich die zusätzlichen Fälle, wo also z. B. die haushaltsführende Person nicht im KH oder zur Reha oder so ist, sondern "nur" krank ist, ein Gipsbein hat oder sowas ... oder die Kinder schon über 12 sind ... oder es gar keine Kinder gibt ... oder es um ne ambulante OP geht ... und was es sonst noch so an Zusatzleistungen hierzu gibt ... sind Satzungsleistungen, wo jede Kasse selbst entscheidet, ob und wie lange sie dafür leistet.


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Vom 04.02.2012 15:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.892 Beiträge (ø3,51/Tag)
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PS: Sollte der Mann die Kinder selbst betreuen wollen und den Lohnausfall-Ersatz als Leistung wählen - müsste er allerdings auch Urlaub nehmen, allerdings unbezahlten ...

Wichtig aber immer: VORHER mit der Krankenkasse reden. Das handhaben die nämlich etwas unterschiedlich, wer da wann was bescheinigen muss oder so - damit dann auch wirklich gezahlt wird/werden kann.


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Vom 04.02.2012 19:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

asterix313 Kartoffelschäler


Mitglied seit 29.04.2003
571 Beiträge (ø0,17/Tag)
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Hallo!

Äh: wie wärs mit U-R-L-A-U-B ??? Davon hat man ja als Arbeitnehmer so ca. 30 Stück Na!

LG ASterix *die nie Kinderkrank nehmen kann, da privat versichert*
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Vom 04.02.2012 19:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Ute.123 Smutje


Mitglied seit 17.01.2002
319 Beiträge (ø0,08/Tag)
@ Baumfrau
Dir einen gaaanz lieben Dank, der Link ist ganz schön hilfreich!

@ Asterix
30 Tage Urlaub,ja die hatte ich auch mal,in meinem neuen Job habe ich nur 20 Tage Urlaub!!!!
Und Privat Versichert sind hier wahrscheinlich die wenigsten,schätze dich glücklich!!

Lieben Gruß
Ute.123
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Vom 04.02.2012 20:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.892 Beiträge (ø3,51/Tag)
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Hmmm, Urlaub kann gehen - muss aber nicht. Erstens weiß hier keiner, ob der Mann überhaupt so plötzlich Urlaub bekommt - und zweitens weiß hier ebenso keiner, um wieviele Tage oder Wochen es sich wohl handeln wird. Und Arbeitnehmer mit 30 Tagen Urlaub sind nun auch nicht grad die Regel, wenn ich mich so umhöre ... na dann...


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Vom 04.02.2012 22:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

susawo Hendlgriller


Mitglied seit 04.05.2006
7.926 Beiträge (ø3,58/Tag)
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hallo

wenn der arzt das bescheinigt das die mutter das kind( unter 12 ) nicht versorgen kann,dann bekommt der mann oder lebensgefährte sehr wohl von der kk den lohnersatz,also anrufen und nachfragen

urlaub ist dafür ja auch eigentlich nicht vorgesehen

gruss suse
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Vom 04.02.2012 23:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.596 Beiträge (ø1,88/Tag)
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Hallo,

da wir das -Arztpraxis- erst gestern für einen Patienten ausgefüllt haben: Es gibt ein spezielles Formular von der Krankenkasse --> dort anrufen, SACHBEARBEITER verlangen (!!!) und schildern, um was es geht - man kriegt umgehend -per Fax oder email- das entsprechende Formular zugestellt, vom Doc ausfüllen lassen und alles geht seinen Gang - wenn der Partner von der Arbeit daheim bleibt, zahlt die KK das Gehalt weiter.


~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~

Liebe Grüße von Patzi \"\"

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Vom 07.02.2012 13:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

mariesal  Smutje


Mitglied seit 29.09.2006
780 Beiträge (ø0,38/Tag)
Pfeil nach rechts wenn der Partner von der Arbeit daheim bleibt, zahlt die KK das Gehalt weiter.
Pfeil nach links


Egal, wie hoch das Gehalt des LG ist? BOOOIINNNGG....


Gruß von Mariesal
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Vom 07.02.2012 21:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.892 Beiträge (ø3,51/Tag)
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Die Krankenkasse KANN quasi als Haushaltshilfe auch den Verdienstausfall des Vaters bzw. die Fahrtkosten von engen Verwandten (bis 2. Grad) erstatten - bis zu derselben Höchstgrenze, die auch für gestellte Kräfte gilt. Das muss sie aber nicht. Allerdings MUSS sie im Falle des KH-Aufenthaltes der Mutter PLUS Kind unter 12 eine Haushaltshilfe bezahlen.

Im Übrigen ist auch für eine Haushaltshilfe die gesetzliche Zuzahlung zu leisten (10 %; mind. 5 Euro - max. 10 Euro; pro Tag natürlich).


Sonnige Grüße vom Bäumchen \"\" \"\"
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Vom 07.02.2012 21:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eifelkrimi  Sternekoch


Mitglied seit 27.03.2005
22.889 Beiträge (ø8,74/Tag)
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Hier ist es so, dass die KK für eine Haushaltshilfe 7,50 €/Std zahlt, die Caritas aber z.B. 17,50 € für eine zur Verfügung gestellte Kraft verlangt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KK des LG den vollen Verdienstausfall übernimmt

lg
eifelkrimi
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Vom 08.02.2012 09:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Baumfrau  Sternekoch


Mitglied seit 18.06.2005
8.892 Beiträge (ø3,51/Tag)
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Auch die Höhe, was als "angemessen" im Sinne des § 38 SGB V gilt, ist selbstverständlich klar geregelt Lala :

"Als angemessen werden bei einem 8-stündigen Einsatz die nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 2,5 v.H. der sich aus § 18 SGB IV ergebenden monatlichen Bezugsgröße, auf- oder abgerundet auf den nächsten geraden DM-Betrag, angesehen. Bei einem weniger oder mehr als 8 Std. täglich umfassenden Einsatz der Ersatzkraft ist als Höchstbetrag je Stunde ein Betrag von 1/8 des täglichen Höchstbetrages zu Grunde zu legen."

Quelle: Gemeinsames Rundschreiben vom 09.12.1988 (deshalb auch die Abstellung auf DM-Beträge, weils 1988 eben noch DM gab - das GR gilt aber trotzdem noch, nur eben jetzt auf Euro-Beträge gerundet)

Die monatliche Bezugsgröße beträgt übrigens für 2012:
* 2.625 Euro - West
* 2.240 Euro - Ost

Die erwähnten 2,5 % betragen also:
* West: 65,625 - gerundet also 66 Euro
* Ost: 56,00 - also 56 Euro (wobei ich hier nicht sicher bin, ob ggf. eine einheitliche Grenze gilt, also auch im Ost-Gebiet die Westgrenze na dann... )

Wer die Krankenkasse um eine gestellte Kraft bittet (falls die Kasse sowas hat/anbietet) - kann hoffen bzw. davon ausgehen, dass die ihre Verträge so schließen, dass keine Zusatzkosten übrig bleiben (vom bereits erwähnten gesetzlichen Eigenanteil abgesehen). Wer aber eine selbstgewählte Kraft beauftragt, Bekannte oder nicht so eng Verwandte bittet oder Verdienstausfall bzw. Fahrkostenerstattung für Verwandte/Verschwägerte bis 2. Grad beantragt, trägt das Risiko evtl. Mehrkosten natürlich selbst.

Manche Krankenkassen haben darüber hinaus höhere Erstattungsgrenzen bei Verdienstausfall-Ersatz festgelegt - von einer weiß ich z. B., dass sie bis zu 122,50 Euro/Tag als Nettoverdienst erstatten. So wie auch manche Krankenkassen eben auch für Kinder bis 14 Jahre oder sogar ganz ohne Kindern auch eine Haushaltshilfe bezahlen - und manche nur 3 Wochen in 3 Jahren - andere bis zu 52 Wochen pro Fall oder so. Aber das sind alles Dinge, die man eben bei der Beantragung erfragen sollte - oder ggf. auch schonmal vorher, um die Wahl der Krankenkasse zu überdenken oder so. Na!


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