Rechte Minderjähriger
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![]() Mitglied seit 16.07.2009 |
Und zwar hat eine sehr gute Freundin folgendes riesiges Problem Sie ist 17 und hat jetzt eine Lehrstelle in leipzig begonnen. Sie bezahlt alles selbst (Schulgeld, Wohnung, Verpflegung...), da sie Bafög bekommt. das einzige was ihr Vater (Eltern sind getrennt) übernimmt sind monatlich 20€ Internet. Schlecht ist sie nicht (meist was zwischen 1 und 3). Leider hat sie bei der letzten Arbeit ne 5 geschrieben, weil einfach nen schlechten Tag erwischt. Nun stellt der Vater ihr das Internet ab (da sie ja zu viel im Internet ist und da nur scheiße macht; ja sie ist viel im Internet, sie lernt und sucht sich Unterrichtsmalterialien raus :( Nun kam der Vater gestern mit der Aussage, wenn das weiter so geht mit den Noten (also der meint nicht mal die 5 sondern die 3en) dann muss sie die Ausbildung abbrechen und wieder zurück zu ihrem Vater gehen. Und so wie der Vater drauf ist, zieht der das auch wirklich durch. Die Mutter interessiert das ganze nicht, sie verweist immer auf den Vater. Sie ist zwar minderjährig aber können die Eltern wirklich so über den Kopf des Kindes entscheiden und eigentlich verlangen das sie ihr komplettes Leben aufgibt? Sie ist völlig am ende und total traurig. Problem ist außerdem das sie zum Jugendamt nur bedingt vertrauen hat, da sie von denen auch schon in der Vergangenheit im Regen stehen gelassen wurde. Hat vielleicht jemand schon so ne Situation erlebt, weis einfach wie man sich verhalten sollte oder wohin wir uns wenden können, damit ihr geholfen werden kann? LG Soro |
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![]() Mitglied seit 28.09.2011 |
Hallo,
was ist gegen eine Note 3 auszusetzen? Der Vater sollte froh sein das seine Tochter überhaupt eine Lehrstelle bekommen hat. Und wieso bekommt sie Bafög? Wenn Eltern deswegen ihr Kind eine Ausbildung abbrechen lassen.... Sie kann sich doch ruhig eine Meinung vom Jugendamt holen. Zu verlieren hat sie ja nichts. Sollte sie zuviel im Internet rumhängen dann liegt es an ihr es zu ändern. Viel Erfolg bei dem was sie macht. lg Leila |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
eine Möglichkeit wäre auch mit dem Ausbilder/in oder Berufsschullehrer/in, Vertrauenslehrer/in zu sprechen. Solche oder ähnliche Situationen dürften dort nicht ganz fremd sein. Wobei ich die Reaktion des Vaters nicht nachvollziehen kann. Ne 5 kann mal passieren und eine 3 ist kein Weltuntergang. LG Sugar |
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![]() Mitglied seit 19.06.2009 |
Vertrauenslehrer an der Schule ist der erste Ansprechpartner.
Wenn sie merkt, dass das akut wird, empfiehlt sich auch ein vorbereitendes Gespräch mit dem Lehrherrn. "Es kann sein, dass mein Vater damit auf Sie zukommt. Ich will nicht abbrechen und werde dies in jedem Fall verhindern, entsprechende Gespräche mit der Schule laufen auch schon, bitte fallen Sie nicht aus allen Wolken, wenn meine Eltern damit aufschlagen!". Wie lang hat sie noch bis sie 18 wird? ESCH |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Hallo,
ich denke mal, sie ist auf dem richtigen Weg und solange sie ihre Lehre macht und gute/befriedigende Noten schreibt, ist das Jugendamt auf ihrer Seite. Für das eine Jahr bis zu Volljährigkeit wird das Amt sicher nicht den Vater in seiner Meinung unterstützen. Was soll sie denn bei ihm? HarzIV-Lehre? Mach ihr Mut, Kopf hoch und Rückgrat gerade! Zur Not gehst du als Vertrauensperson mit zum Amt. Aber der Vater stänkert m.E. nur rum. Schade um die 20 EUR, die er seiner Tochter nicht weiterhin zukommen lassen will - finde ich erbärmlich. Internet gehört heute zum Leben ebenso wie Computer-Kompetenz, ob das allerdings in Bafög-Sätzen enthalten ist, oder ob es auch kostenloses öffentliches Internet gibt, weiss ich leider nicht. Der Mutter würde ich auch mal den Marsch blasen - solch ein Desinteresse dem eigenen Kind gegenüber, kopfschüttel Gruß Lollo |
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![]() Mitglied seit 16.07.2009 |
es sind noch lausige 9 Monate bis sie 18 is.
Das mit dem Vertrauenslehrer ist ne gute Sache, werd ich mal mit ihr reden. Ansonsten versuch ich mein glück einfach mal, sie mit zum jugendamt zu bekommen. Erst mal lieben dank für die Antworten |
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![]() Mitglied seit 28.09.2011 |
@Neu_Lollo
Sie wird nach Abbruch der Lehre kein Hartz4 bekommen. Wenn sie nicht an ihrem Wohnort in eine neue Lehre überwechseln kann, dann wird das Arbeitsamt sie an eine weiterführende Schule anmelden. So ist das zumindest in unserem Bundesland geregelt. |
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![]() Mitglied seit 19.06.2009 |
Das Jugendamt kuckt nicht zu, wie ihr Vater ihr die Lehre ruiniert, wenn sie sonst passable Noten hat.
Selbst wenn ein zweiter Ausrutscher kommt. Versuch, ihr ein wenig die Angst davor zu nehmen. Ein Weg kann sein, dass Beratungslehrer und Jugendamt sagen, dass sie das im Zweifel verhindern. Sie ist zwar minderjährig, aber das kann der Vater nicht durchsetzen, da es nur zu ihrem Schaden wäre. Ich glaube auch eher, er spielt auf Drohgebärden und zieht das nicht durch. Andere Frage, muss sie denn Noten abzeichnen lassen? Bzw. könnte da auch die Firma machen? ESCH |
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![]() Mitglied seit 24.03.2008 |
Ich meinte beim Vater HarzIV lernen, ich war ein wenig sarkastisch.
Zum Amt würde ich aber auch erst gehen, wenn abzusehen ist, dass der Vater seinen Blödsinn ernst meint. |
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![]() Mitglied seit 28.09.2011 |
Was mir noch einfällt,
dem Vater könnte man auch klar machen das er seiner Tochter eine neue Ausbildung erschweren kann. Wie soll sie beim Vorstellungsgespräch denn die Frage beantworten warum sie alte Lehre abgebrochen hat? Kommt nicht gut. |
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![]() Mitglied seit 16.07.2009 |
ehmm der vater meint den blödsinn toternst, dass ist das traurige an der sache
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![]() Mitglied seit 28.09.2011 |
Der Vater hat nehme ich an als Erziehungsberechtigter den Ausbildungsvertrag mitunterschrieben.
Eine Auflösung des Vertrages geht nur mit beidseitigem Einvernehmen. Wenn der Arbeitgeber und die Auszubildene sich dagegen aussprechen hat der Vater verloren m. E. Es sei denn sie ist in der Probezeit, dann gehts problemlos ohne Angabe von Gründen. Hat der Vater eigentlich keine anderen Sorgen? |
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![]() Mitglied seit 12.01.2006 |
Hy,
Unterhalt bekommt sie keinen ? Sonst wäre der Vater und oder die Mutter ja auch dazu verpflichtet Unterhalt zu bezahlen . Heißt das die Eltern leben eh an der unteren Einkommensgrenze ? Lehrer , Ausbildungsmeister sind für mich die besseren Ansprechpartner . Allerdings wohnt sie ja jetzt woanders - dort könnte auch der zustände Jugneamtsmitarbeiter ein wesentlich netterer Vertreter sein als der bisherige . LG Mona |
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![]() Mitglied seit 18.11.2008 |
Nur weil sie verpflichtet sind, heißt das nicht, dass sie es auch tun. Ich kann euch leider keinen Rat geben, aber ich würde auch mit meinem Lehrherrn sprechen. Der ist ja sicherlich auch daran interessiert, dass seine Azubi bleibt. LG, Miez |
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![]() Mitglied seit 20.07.2006 |
Hallo,
Vormundschaftsgericht wäre auch noch eine Möglichkeit. Ob es dem Vater tatsächlich ernst damit ist, kann ich natürlich nicht beurteilen, aber sollte er ein bißchen Grips im Hirn haben, läßt er seine Tochter in Ruhe ihre Ausbildung durchziehen. Liebe Grüße Lena
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![]() Mitglied seit 12.01.2006 |
Wenn nicht freiwillig Unterhalt gezahlt wird kann man den auch einklagen .
Und so wie die Verhältnisse liegen wäre das auch kein Problem . Denn bei dem tollen Eltern-Kind Verhältniss kannman nichts mehr falsch machen ! Übrigens wird ja auch er Lehrherr das Mädel mal zur Brust nehmen wenn das öfter vorkommt mit den Fünfen . Wegen ner 3 allerdings nen Rappel zu bekommen halt ich jetzt doch für übertrieben . Mich würd mal interessieren woher der Vater weiß wielange die Tochter im NET abhängt . Ist das ne Vermutung oder ist sie bei sozialen Netzwerken unterwegs und hat vergessen sich dabei "unsichtbar" zu machen ? LG Mona |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Nur als Tipp...das monatliche Kindergeld steht dem Mädchen zu. Ich vermute mal das der Vater das bekommt. Davon könnte sie locker das Internet bezahlen selber bezahlen. Dem Mädchen würde ich dringend raten zum Jugenamt zu gehen, da gibt es Hilfe. katir |
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![]() Mitglied seit 20.07.2006 |
Hallo,
hm, wohnt das Mädchen allein? Davon gehe ich mal aus, so gesehen wird es schwierig mit dem "Internet abschalten". Das Kindergeld kann sie umleiten lassen - wie katir schon bemerkt, aber ob das bei Minderjährigen so einfach geht, kann ich nicht sagen, bei Volljährigen geht das auf jeden Fall. Unterhalt einklagen, Recht bekommen und den Unterhalt dann auch erhalten, leider zwei ganz unterschiedliche Baustellen, nur weil man das Recht auf Unterhalt hat, heißt das noch lange nicht, dass man diesen auch bekommt Sie sollte in der Tat entweder zum Jugendamt oder gleich zum Anwalt gehen, ist für den Vater vielleicht auch mal eine Erfahrung Liebe Grüße Lena
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![]() Mitglied seit 21.08.2011 |
Hallo,
das Kindergeld kann sie auf jeden Fall umleiten lassen, da sie ja nicht mehr im Haushalt des Vaters lebt. Er DARF es gar nicht einbehalten. Und es steht ihr noch die volle Länge der Ausbildung zu. Wahrscheinlich muss er den Betrag sogar an die Familienkasse zurückzahlen, rückwirkend bis zu ihrem Auszugsdatum. Soll sie ihm das mal klarmachen, dann lässt er sie wohl wieder in Ruhe.... Liebe Grüße, Nella |
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![]() Mitglied seit 28.09.2011 |
Was ist denn nun aus dieser Sache geworden?
Wäre ja nett wenn die TE mal berichten würde. |
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