Bafög-Antrag: Was tun bei mangelnder Mitwirkung des Vaters?
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Heute hab ich mal wieder ne Frage jenseits von Kochen + Backen usw. Es geht um den Bafög-Antrag meines Sohnes. Sein Vater wurde nun schon von uns zweimal sowie vom Amt einmal angeschrieben, dass er seine Bögen ausfüllt. Leider hat er wohl keinen Bock darauf - jedenfalls liegen nach wie vor keine vor. Nun sagt das Amt: Wenn bis Ende des Monats die Bögen nicht da sind - gilt der Antrag als abgelehnt, wegen mangelnder Mitwirkung. Dann könnte mein Sohn irgendwann wieder einen Antrag stellen - und es neu versuchen, ob der Kindesvater dann vielleicht Bock hat, die Formulare auszufüllen. Nur: Rückwirkend gibts ja kein Bafög - also würden ja dann zahlreiche Monate fehlen. Ich bin nun völlig verwirrt ... einerseits denke ich, das kanns doch echt nicht sein, dass wir das ausbaden müssen - nur weil der Ar*** keine Lust hat ... andererseits aber wird der Staat schon schauen, wo er Geld sparen kann ... wieder andererseits kann ich nicht glauben, dass der Vater meines Sohnes der einzige ist, der da Ärger macht - und vielleicht gibts ja doch irgendwas, was wir noch tun können? Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
Servus,
kann man den Vater nicht mal anrufen, bzw. HINFAHREN, klingeln, zusammen ausfüllen ??? Gruß vom Main |
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![]() Mitglied seit 25.07.2007 |
Hallo
Mir ging es zu Studienzeiten genauso. Mein Vater füllte trotz Aufforderung des Amtes die Formulare nicht aus. Ein Brief vom Anwalt und schon gings Liebe Grüße Oelemaedi |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hallo!
Hmmm, so einfach ist das leider nicht. Der Vater meines Sohnes wohnt ziemlich weit weg in der Pampa ... ich hab weder Auto noch Führerschein ... es gibt seit 16 Jahren keinerlei Kontakt - außer Unterhaltsbescheide, Mahnbriefe oder so ... er zahlt nur selten mal Unterhalt ... und zu allem anderen obendrauf - ist er einer der Täter meiner Kindheit/Jugend, nicht einfach ein Ex oder so. Hinfahren - geht also echt gar nicht. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
@ Oelemaedi:
Ist sowas sehr teuer, wenn man das vom Anwalt machen lässt? Und nach was für einem Anwalt sucht man dann? Familienrecht? Oder ...? Und womit droht denn so ein Anwalt - oder wirkt das einfach "nur", weils eben mit Anwaltskanzlei-Briefpapier kommt? Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 19.06.2005 |
Hallo,
Ich kann jetzt nur von meinen Erfahrungen berichten, allerdings ist das schon ein bisschen her (späte Neunziger). Mein Vater hat sich auch immer geweigert, seinen Teil auszufüllen. Jedes Jahr das gleiche Drama, dabei hatter er bei seinem geringen Einkommen zwecks Unterhaltsforderungen meinerseits sowieso nix zu befürchten. Bei mir hat sich von Anfang an das Bafögamt darum gekümmert, als ich ihnen die Lage schilderte. Ich erhielt durchgehend Bafög mit Hilfe eines vorläufigen Bafög-Bescheids. Das Amt setzte meinem Vater dann jedes Jahr ein paar Fristen, irgendwann dann mit Zwangsgeldandrohung und daraufhin schickte er die Unterlagen dann immer zum Amt. Ich würde mit dem Amt nochmal sprechen und dort die Lage nochmal schildern,. Sollten sie weiter so unkooperativ sein, würde ich mich an die höhere Stelle wenden. Liebe Grüße, Jessica |
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![]() Mitglied seit 25.07.2007 |
Hallo
Dein Sohn bekommt doch sicher als Student auch Prozesskostenbeihilfe. Damals war das auf jeden Fall so. Ich war damals bei einem befreundeten Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht. Da ich über ihn sowieso meinen Unterhalt eingeklagt hatte, bot sich das an. Mit was er genau "gedroht" hat, weiss ich gar nicht mehr. Da müsste ich die alten Unterlagen noch mal heraussuchen. Gibt es nicht so etwas wie Mitwirkungspflicht? Der Vater kann die Formulare ja direkt zum Bafög-Amt schicken, so dass dein Sohn gar keine Einblicke in seine Vermögensverhältnisse bekommt, falls es das ist was er fürchtet. Ich finde aber, das Bafög-Amt macht es sich in eurem Fall etwas einfach. Meine Sachbearbeiterin hat da schon mehr Dampf gemacht. Liebe Grüße Oelemaedi |
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
was passiert denn bei Anträgen,
wenn " Kinder " - die keinen amtlichen Vater haben, bzw. die Adresse unbekannt ist ? |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Dass er den Kram direkt ans Amt schickt - hatten wir dem Kindesvater eh so geschrieben. Das ist es aber gar nicht, denke ich - eher einfach nur Faulheit, Unlust, schlechtes Gewissen oder sowas in der Art.
Mein Sohn (19) ist Schüler - wohnt aber der Ausbildung bzw. des Schulweges wegen schon in einer eigenen Wohnung. Wird da bei der Prüfung für Prozesskostenbeihilfe oder so nur sein Einkommen gerechnet - also gar keines, nur Kindergeld + Unterhalt? Oder zähle ich da mit? Auf irgendsowas in dieser Richtung: "Ich erhielt durchgehend Bafög mit Hilfe eines vorläufigen Bafög-Bescheids. Das Amt setzte meinem Vater dann jedes Jahr ein paar Fristen, irgendwann dann mit Zwangsgeldandrohung und daraufhin schickte er die Unterlagen dann immer zum Amt." hatte ich ja auch eigentlich gehofft. Also dass das Amt eben da bissel mehr Möglichkeiten hat + Druck macht, als wir das so können. Leider war das wohl ne Fehlanzeige ... Auf jeden Fall werd ich mich also nächste Woche mal in Sachen Prozesskostenbeihilfe erkundigen ... und auch selbst nochmal persönlich beim Bafög-Amt antanzen ... vielleicht denken die ja nur, mit den jungen Leuten könnten sie es machen ... Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 25.07.2007 |
Hallo
Die Adresse findet das Bafög-Amt über das Einwohnermelde-Amt. Wenn ein Kind keinen amtlichen Vater hat ist nur die Mutter auskunftspflichtig, denke ich mal. Liebe Grüße Oelemaedi |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
"wenn " Kinder " - die keinen amtlichen Vater haben,
bzw. die Adresse unbekannt ist ?" -> Keine Ahnung. Nützt mir aber auch nix, denke ich - denn mein Vater hat ja einen und das weiß das Amt auch. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
... denn mein SOHN hat ja einen Vater ...
Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 25.07.2007 |
Hallo
Auf jeden Fall solltet ihr noch mal zum Bafög-Amt gehen. Bei mir verzögerte sich das Ganze ja auch durch die mangelnde Mitwirkung des Vaters. Ich bekam das Geld nachgezahlt. Im Fall der Prozesskostenhilfe zählte nur mein Einkommen, ist aber schon ein paar Jährchen her Liebe Grüße Oelemaedi |
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![]() Mitglied seit 19.06.2005 |
Hallo,
Hmmmm...also geht es ums Schüler-Bafög? Vielleicht sind da ja die Regelungen anders, kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen. Mir ist grad noch eingefallen, dass ich eventuelle Unterhaltsansprüche während des Leistungszeitraums an das Amt abgetreten habe. Daraufhin haben sie dann alles in die Hände genommen und ich habe wie gesagt von Anfang an Bafög bekommen. Unterhalt bekam ich von ihm sowieso nicht, so dass ich das natürlich unterschrieben habe. Liebe Grüße, Jessica |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hmmm, Unterhalt zahlt der auch nur manchmal - die etwa 50 Euro halt, mehr isses eh nicht, weil er so wenig verdient + noch jüngere Kinder hat.
Finanziell zu befürchten hat er also eh nix - er müsste nur mal diese blöden Zettel ausfüllen, damit mein Sohn endlich sein Geld bekommt und ich nicht alles allein zahlen muss, fertig. Unterhaltsanspruch abtreten - würde mein Sohn also auch ohne Probleme, wenns damit vorwärts ginge. Hat ja quasi nix zu verlieren. Und mein Sohn ist ja schon paarmal da gewesen, also beim Amt. Er war halt der Meinung, er kriegt das auch ohne mich hin - und ich unterstütze das ja prinzipiell auch gern. Aber vielleicht nehmen die ihn eben doch nicht ganz ernst oder so - und es hilft schon, wenn ich mal wieder mit hingehe und Klartext rede. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 15.02.2002 |
Hallo,
ja das kenne ich leider auch. jDer Vater meiner Tochter hat die Bescheide immer sehr spät eingereicht und immer beim Amt direkt, damit ich ja nicht sehe was er verdient... Meistens habe ich dann meiner Tochter das Geld für diese Zeit vorgestreckt - nicht lustig, aber was soll man machen? Im letzten Ausbildungsjahr kam dann raus, dass der Vater zuviel verdient aber kein Unterhalt zahlen will. Meine Tochter musste dann ihren Vater verklagen und ich durfte fast 1 Jahr alles für meine Tochter zahlen Liebe Grüße und viel Glück Petterson |
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![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Der Erzeuger meines Stiefsohn meinte er hätte kein geld ihn zu unterstützen. 150000 Euro Einkommen (nicht Gewinn!!!!) als Selbständiger. Ich: ok, dann beantragt Stiefsohn Bafög, und das Amt holt sich die Kohle bei Dir. Ich weiß ja was Du verdienst... Gruesse, nick67 |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Hallo,
eigentlich gibt es etwas, dann nennt sich Vorausleistung, § 36 BAföG. Hat Euch das Bafög-Amt nicht darauf hingewiesen? Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hmmm, mit sowas wie Du, @ nick67, brauch ich dem gar nicht kommen - wo nix ist, ist auch nix zu holen ...
Und @ Jana: Nein, davon hab ich noch nie gehört - muss ich gleich mal nachlesen. Dankeschön für den Tipp! Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Baumfrau,
hat dein Sohn Schülerbafög beantragt?? katir |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
@ katir:
Jawoll, hat er - schon vor vielen Monaten. Leider gehts eben nicht vorwärts, weil der Vater nicht mitspielt ... Ich hab mir nun (angeregt durch die Andeutungen + Erfahrungen hier von euch) nochmal gaaanz ausführlich das Bafög-Gesetz zu Gemüte geführt. Und darin finden sich klipp und klar Regelungen dazu, dass das Amt Fristen setzt und sogar mit Bußgeld (bis zu 2.500 Euro!) wegen Ordnungswidrigkeit drohen kann, wenn Eltern nicht mitwirken. Und es wird ebenso eindeutig geregelt, dass es sogar Vorausleistungen geben kann, wenn ein Elternteil eben nicht mitwirkt - und sich bei evtl. Leistungsfähigkeit dann eben das Amt nachher das Geld wieder zurückholt. Mit genau diesen Paragraphen werde ich also am Dienstag dort mal aufschlagen - und Tacheles reden bzw. klarmachen, dass die jetzt endlich mal ihren Job ordentlich erledigen sollen! Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Es wundert mich halt, daß das Amt das nicht von sich aus angesprochen hat. So selten sind solche Fälle ja nicht.
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![]() Mitglied seit 18.12.2003 |
Hallo Bäumchen,
mein Sohn hat auch Schüler-Bafög beantragt. Ich bin damals zusammen mit ihm aufs Amt gegangen. Dort habe ich direkt die möglicherweise mangelnde Mitwirkungspflicht des Vaters angesprochen. Dort sei aber das Problem bekannt, die Sachbearbeiterin meinte, dass sie das öfters hat, dass die Väter gerne mal nichts ausfüllen. Das wäre aber kein Problem, es gibt die bereits oben erwähnten vorläufigen Bescheide/Vorausleistugnen des Amtes und vor allen Dingen die Möglichkeit, dass das Amt direkt die auszufüllenden Unterlagen an den Kindesvater schickt. Sollte dieser dann immer noch mauern, werden Maßnahmen ergriffen, die Bußgelder nach sich ziehen. Das wird aber alles vom Amt angeleiert. Wenn also der/die Sachberabeiter/in das nicht weiß, dann schnellstmöglich darauf hinweisen! Gena wie j-lau gesagt hat. Toitoitoi wünscht der Klos |
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![]() Mitglied seit 05.11.2003 |
Hallo,
ich kann dir aus eigener erfahrung auch nur den gang zum anwalt empfehlen, ging zwar nicht um bafög, aber um Geld. Ein schreiben von dem hat gereicht und er hat dann doch ganz schnell gezahlt. Ich habe damals ca. 120 Euro, an den Anwalt gezahlt. Grüße bubu |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Baumfrau,
mein Sohn hat auch Schülerbafög bekommen und jetzt bekommt es die Tochter meiner Freundin. Wir mussten definitiv ..müssen jetzt... nie unser Einkommen nachweisen. Das war Einkommensunabhängig. Nachweisen musste wir erst als er mit dem Studium begann. Ist das Ländersache mit Schülerbafög, das es so unterschiedlich geregelt ist ? Schülerbafög muss doch auch nicht zurück gezahlt werden, das ist auch anders wie bei einem normalen Bafög. katir |
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![]() Mitglied seit 03.06.2007 |
Hallo,
das ist dann aber neu, ich weiß, dass es früher auch einkommensabhängig war und somit die Hürde um Schülerbafög zu bekommen recht hoch war. Wenn es nicht so wäre, könnte ja jeder Schüler in der Oberstufe Bafög beantragen und müste es auch genehmigt bekommen. LG Anne Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Beim Bafög, und zwar egal, bei welchem, bleibt nur in folgenden Fällen das Einkommen der Eltern außer Betracht:
- Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt - Hinderung der Eltern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, im Inland Unterhalt zu leisten - wenn der Auszubildende * ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht, * bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat, * bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder * bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war. |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Anne,
für normale Schulen vor Ort bekam man das auch nicht. Nur wenn die Schulen...zum Bespiel um das Abitur nach der Lehre zu machen, für Schulen die Erzieher ausbildeten etc .... weiter weg waren und/ oder man eine eigene Wohnung hatte. So wie bei Bäumchens Sohn der nicht Zuhause wohnt. Bin mir aber nicht sicher ob das nur hier in RLP so ist. katir |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Also elterneinkommensunabhängig wirds ganz sicher nicht - das weiß ich. Ist auch okay so - meinen Teil zahle ich selbstverständlich gern.
Und auch etwas mehr wäre möglich - was tut man nicht alles fürs eigene Kind. Aber endlos geht das eben nicht - und mein Einkommen gibt das definitiv nicht her, dass ich ihn komplett alleine durch die mind. 2 Jahre (Fachabitur) bringe, vom anschließenden Studium mal ganz zu schweigen. Und auch was er selbst noch so zuverdient - reicht längst nicht komplett aus. Also hoffen wir schon auf die etwa 150-180 Euro/Monat oder so, was der Bafög-Onlinerechner schonmal grob ausgerechnet hat. Aber die gibts eben nach wie vor nicht - obwohl das Schuljahr nun schon fast halbvorbei ist. Und das offenbar nur, weil das Amt bisher keinen Bock hatte. Naja, aber damit ist nun Schluss - ich steh am Dienstag da auf der Matte. Das mit dem Anwalt - können wir ja im Hinterkopf behalten, wenns weiterhin gar nicht vorwärts geht. Die Unterhalts-Außenstände über einen Anwalt einzutreiben, würde eh nix bringen, weil da nix zu pfänden ist, jetzt im Winter nichtmal Lohn. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 03.06.2007 |
Hallo Katir,
was du meinst ist elternunabhängiges Bafög, das gibt es unter ganz bestimmten Vorraussetzungen, wenn z.B. schon eine Ausbildung absolviert wurde oder fürs Studium, wenn der betreffende schon eine Ausbildung hat und so und so viele Jahre gearbeitet hat und dann sich noch zu einem Studium entschließt. Die genauen Vorraussetzungen kenne icha auch nicht, aber in jedem Fall muss eine Erstasubildung in einem Beruf schon stattgefunden haben. ABER wenn bislang noch keine Ausbildung absolviert wurde, sind in erster Linie die Eltern unterhaltspflichtig, nur wenn diese die Ausbilung nicht stemmen können (inkl Schule nach der 10. Klasse), dann kann das BAfög-Amt einspringen. Aber das Springt eben nur bei "Bedürftigkeit" ein. Da gibt es dann unter Umständen auch Bafög für normale Schulen vor Ort, war jedenfalls früher so. LG Anne Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
Hallo mal wieder!
Vielleicht liest ja mal jemand hier mit, der ähnliche Probleme hat - und dem unsere Erfahrungen dann etwas helfen ... Nachdem unsere zuständige Bearbeiterin AB nun monatelang "auf Zeit gespielt" hat, verzögert hat ohne Ende usw. usf. - hatten wir gestern mal das Glück, bei einer anderen Bearbeiterin XY zu landen. Mann, was für ein Unterschied - da liegen ja echt Welten dazwischen! AB hat uns immer weiter vertröstet ... sie würden ja alles tun, um die Unterlagen zu bekommen ... dann sprach sie ja sogar mal ganz von Ablehnung - wegen fehlender Mitwirkung (als ob wir was für den Vater könnten XY hingegen gestern (obwohl nichtmal Sprechzeit war - die war einfach nur hilfsbereit) schaute sich das alles an - und schüttelte nur noch den Kopf. Sie entschuldigte sich, brabbelte nochwas davon, dass das Personal dort teils ziemlich daneben sei - und überlegte dann, dass ja nun aber endlich mal was passieren müsste. So im Überlegen wurden die Lösungen immer besser - und schlussendlich gab es dann sogar sofort eine Summe x, damit mein Sohn erstmal hantieren kann sowie die Zusage für die weiteren Zahlungen für den Rest des Schuljahres. Außerdem empfahl sie uns, fürs nächste Schuljahr gleich im April die Unterlagen abzugeben - und auch SOFORT den Antrag auf Vorausleistung mit auszufüllen/abzugeben, wegen mangelnder Mitwirkung des Vaters. Diese gibts nämlich NICHT rückwirkend ab Antragstellung/Schuljahresbeginn - sondern erst ab dann, wo man eben diesen Antrag konkret stellt! AB meinte damals (offenbar fälschlicherweise), dass man diesen Antrag immer nur nach mehrfach erfolglosen Versuchen stellen könne - und sowieso schonmal nichtmal den normalen Bafög-Antrag niemals vor Mai. Bearbeiterin AB hatte wohl kein Interesse, meinem Sohn zu seinem Recht zu verhelfen. Da ich nicht bloß Hartz IV hab, sondern arbeiten gehe - war sie wohl der Meinung, uns stünde nix zu und fertig. Und überhaupt: Wie kann denn das sein, dass geltendes Recht derart unterschiedlich von den Bearbeitern ausgelegt + angewandt wird??? Dass es also SOOO abhängig davon ist, welchem Bearbeiter man eben gerade zugeordnet wurde - ob man dann gar nix oder doch über 200 Euro/Monat bekommt??? Allen ähnlich Betroffenen kann ich also nur Mut machen: Nicht abspeisen + hinhalten lassen oder so - sondern auf der Vorauszahlung bestehen + vor allem so schnell wie möglich den entsprechenden Antrag auf Vorauszahlung stellen!!! Sonnige Grüße vom Bäumchen
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![]() Mitglied seit 20.11.2004 |
Hallo,
freut mich für euch, dass ihr jetzt mit der anderen Sachbearbeiterin wenigstens ein gutes Stück weiter gekommen seid. Ich glaube, ich selbst hätte nicht so lange geduldig die Füße still gehalten. Aber so ist es eben auf dem Amt ...es gibt Prinzipienreiter, die gerne schnell auf fehlende Zuständigkeit oder darauf verweisen, dass sie da leider gaaaaaaaar nichts machen können, die eng an irgendwelchen Vorschriften kleben, die allerdings auch nicht immer eindeutig auszulegen sind...und es gibt die, die sich deutlich mehr Mühe machen, tatsächlich beratend tätig sind und sich auch nicht scheuen, ihren Ermessensspielraum zugunsten ihrer Kunden auszuschöpfen. Nicht immer steht wirklich ein Gesetz glasklar im Wege ... oft ist es auch einfach eine gewisse fachliche Inkompetenz, die mit ausweichenden Sprüchen kaschiert wird. Zum Glück gibt es ja immer solche und solche. Und ganz ehrlich...bei der von dir geschilderten Konstellation wär das für mich hier in Berlin ganz klar etwas, dass ich als Petition übers Abgeodnetenhaus laufen lassen würde, mit der Frage, wie ich mich denn fürs nächste Schuljahr mit dem selben Problem verhalten solle (ist immer nett, wenn man etwas auch schriftlich hat, wenns vorher soviele Probleme gab) und ggf verbunden mit einer Aufsichtsbeschwerde die erste Bearbeiterin betreffend, gerade wenn ihr durch verpasste Fristen durch ihre Schuld Geld verloren habt. Das Abgeordnetenhaus fordert dann die betreffende Behörde zur Stellungnahme auf und hakt ggf genauer nach...ich weiß, wie unbeliebt solcherlei Dinge dann für die Behörde sind, das geht zum obersten Dienststellenleiter und schlägt erstmal Wellen, die richtig Arbeit machen. Was meinst du, wie motivationsfördernd sich das auf den nächsten Antrag ausübt. Manchmal muss man sich leider wirklich auf die Hinterbeine stellen, um zu seinem Recht zu kommen. LG ...die ohne Zopf |
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![]() Mitglied seit 18.06.2005 |
"Ich glaube, ich selbst hätte nicht so lange geduldig die Füße still gehalten."
-> Hmmm, also davon kann eigentlich keine Rede sein - Du kannst Dir gar nicht vorstellen, WIE OFT wir da auf der Matte standen, nachgehakt haben, angerufen haben usw. usf. ... weil mir schon klar ist, dass die einem nix schenken oder so ... aber die hat uns doch gnadenlos vor die Wand laufen lassen ... Und Prinzipienreiter, die wenigstens Recht haben - könnte ich ja grad noch verstehen ... aber die zuständige Bearbeiterin hat ja ganz klare Falschaussagen getätigt ... und immer wieder Zeit geschunden ... nur eben leider nur mündlich ... Und irgendwie glaube ich bei so viel Hartnäckigkeit ja dann doch der "Fachfrau" - das war offenbar mein Fehler, das hab ich nun (teures Lehrgeld Aber die Dienstaufsichtsbeschwerde - die ist auf jeden Fall ne richtig gute Idee. Und sei es "nur", damit diese blöde Person da wenigstens richtig Stress für ihre Sch*** bekommt. Sonnige Grüße vom Bäumchen
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Henglein
Rama Cremefine


































