neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Gestattungsantrag für eine andere Schule gestellt...

Vom 12.09.2011 10:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

playagrande Kaltmamsell


Mitglied seit 19.12.2006
871 Beiträge (ø0,44/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

bin etwas ratlos und bräuchte mal den einen oder anderen Tipp.
Wir wohnen in einem Ort, in dem es bisher 3 Gundschulen gab (Nennen wir sie mal A, B und C). Nun sollen zwei davon zusammen gelegt werden (AB). Von unserer Siedlung aus ist der Weg sowohl zu der Schule C als auch zur künftigen Schule AB gleich weit, aber zur Schule AB ist er unseres Erachtens sicherer und einfacher.

Unser Sohn soll aber aufgrund einer Gebietsumverteilung jetzt in Schule C eingeschult werden, während unsere größere Tochter damals vor 3 Jahren noch in AB eingeschult wurde. Daher haben wir einen Gestattungsantrag gestellt, das auch unser Sohn nach AB kommt. Von anderen Eltern und auch dem Schulsekretariat bekamen wir schon die Prognose, das bereits im letzten Jahr ALLE Anträge rigoros abgelehnt wurden.

Unsere Kinder würden aber noch 1 Jahr zusammen in die selbe Schule gehen können und auch die weiterführende Schule liegt in Richtung AB-Schule, so das meine Tochter auf dem Schulweg noch ein Auge auf ihren Bruder haben könnte.
Wohingegen die Schule C überwiegend von Kindern aus dem anderen Ende der Stadt besucht wird, und allein aus unserem Wohngebiet gerade mal 2 Kinder, ein Mädchen und halt mein Sohn gehen würden, zumindest aus unserem Kindergarten, wieviele es aus den anderen Kindergärten sind weiß ich nicht , aber meines Wissens nach und jetzt, wo ich weiß, wo die Gebietsgrenze entlang läuft (wir sind genau an der Grenze), sind es keine Kinder in seinem Alter, die auch engeschult werden und den selben Schulweg nach C hätten. Die übrigen kämen nach AB. Drücke ich mich noch verständlich aus oder wird es zu konfus?

Jedenfalls haben wir überlegt, selbst nochmal an das zuständige Schulamt zu schreiben und nochmal ein bischen "nachzuarbeiten", damit das auch mit der Schule AB klappt, aber die Schulsekretärin hat mir davon abgeraten, die Entscheidungen würden in jedem Fall erst im April/Mai 2012 fallen. Ich habe Angst das es dann heisst "Nein, ihr Sohn geht nach C, warum haben sie sich nicht eher gemeldet". Ich weiß nicht, ob der Gestattungsantrat alleine reicht, vor allem, wenn im letzten Jahr auch schon alle abgelehnt worden sind. Soll ich der Sekretärin vertrauen?

Zur Erklärung, warum ich gegen C bin: nicht nur der Schulweg, auch das "Klientel" auf der Schule bereitet mir ein wenig Sorge. Mein Sohn ist kein Unschuldslamm, aber er lässt sich bereits jetzt im Kindergarten von bestimmten Kindern zu Missetaten anstiften, und diese Kinder wären auch in jedem Fall auf Schule C. Mir ist klar, das es immer "Pappenheimer" gibt, auch auf der anderen Schule.
Es ist halt mein reines Bauchgefühl, der 6. Sinn, den man halt manchmal als Mutter hat, das mein Sohn auf der Schule C abstürzen würde und eines von "diesen Problemkindern" werden würde. Aber erklär das mal einem Schulamt.

Wie soll ich mich am besten verhalten?

Ratlose Grüße
Playagrande
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.09.2011 11:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

A Friend Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
6.862 Beiträge (ø1,81/Tag)
Hallo Playagrande,

schreib ruhig noch einmal an das zuständige Schulamt, aber lies dir vorher ein paar der ersten Treffer durch, die du bekommst, wenn du folgenden Begriff eingibst: Einschulung in einem andern Bezirk!
Und lass dich in einem Forum durch ein bestimmtes Posting einer Mijou nicht verunsichern. Denn in den allermeisten Fällen wird zum Wohle des Kindes entschieden.

mutmachende Grüße

A Friend
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.09.2011 11:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jienniasy Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 11.06.2006
10.628 Beiträge (ø4,88/Tag)
Hallo ....

ich wünsche dir viel Glück!

Wir wohnen in einem von nur vier Häusern (ein ''Zipfel am Dorf''), die zu einem anderen Schul-Einzugsgebiet gehören als alle anderen Häuser im Dorf ...

unsere Kinder kamen mit den ''Dorfis'' in den gleichen Kindergarten im Nachbarort A, und ich war mir sicher, dass sie auch da zur Schule gehen dürfen (wir sind zugezogen, ich wusste nichts von der Gebietsaufteilung) ....

Nö ... ging nicht .... wir haben Antrag nach Antrag gestellt und Widerspruch eingelegt und vorgesprochen und waren beim Schulamt .... Nö. Nichts zu wollen....

Ich drücke dir die Daumen, dass es bei Euch besser läuft (inzwischen sind sie da wohl nicht mehr ganz so gnadenlos)

Lieben Gruß
\"\"
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.09.2011 12:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

iris75  Chefkoch


Mitglied seit 07.09.2003
12.767 Beiträge (ø4,01/Tag)
Huhu,



Playagrande: bleib da am Ball, es lohnt sich zu kämpfen. Habs auch durch, ist aber ein ganz anderer Grund von daher brauch ich das hier nicht posten. Lachen



Liebe Grüße, Iris
\"\"
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.09.2011 14:45 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Nordlicht6 Suppenkoch


Mitglied seit 04.01.2007
835 Beiträge (ø0,42/Tag)
Hallo Playagrande,

ruhig dranbleiben, es stimmt zwar, dass solche Entscheidungen erst im Frühjahr fallen,
aber sich in Erinnerung zu bringen, kann nie schaden.

Wir haben so etwas auch schon bei der Einschulung unserer Tochter durch, allerdings
war der Gestattungsantrag nur 2 Jahre gültig, nach 2 Jahren musste dann erneut ein
Antrag gestellt werden.


LG
Claudia
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.09.2011 14:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tough_Little_Jolly Suppenkoch


Mitglied seit 20.02.2009
1.226 Beiträge (ø1,03/Tag)
Hallo,

zu Grundschulzeiten meiner Kinder ging es in NRW noch, wenn man eine andere Grundschule mit der Nähe zur ausserhäuslichen Betreuung begründen konnte.

LG

Tough
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.09.2011 15:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kullerauge Küchenjunge


Mitglied seit 01.10.2005
168 Beiträge (ø0,07/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hi,

hast Du keine gute Freundin in dem "richtigen" Bezirk oder einen Verwanten? Melde Dein Knd doch einfach um.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 12.09.2011 15:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sukeyhamburg17 Chefkoch


Mitglied seit 07.03.2007
3.943 Beiträge (ø2,07/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

ich denke mir mal, das Zusammenlegen der beiden Schulen hat anmeldetechnische Gruende... und daraus resultiert natuerlich, dass diese Schule groessere Klassen haben wird. Um dieses auf einem bestimmten Level zu halten und ueberfuellte Klassen zu vermeiden, geht das Schulamt nun diesen Weg und euer Sohn soll die Schule C besuchen. Diese Praxis ist - leider - Gang und Gaebe. Mein Rat, versucht mit einem Brief an das zustaendige Schulamt eure Situation darzustellen, Kinder gehen zusammen den Schulweg , Geschwisterkinder sollten schon die selbe Schule besuchen. Und das sollte es dann gewesen sein, nicht erwaehnen wuerde ich das "Teil-Klientel" der Schule C.....

Ich drueck euch beide Daumen fuer das Gelingen - wir hatten diese Faelle sehr haeufig in Hamburg, haben es elternratsmaessig immer abwenden koennen, einmal sollten fast 30 Kinder auf ein anderes Gymnasium gehen, viele haetten dann an dem Gymnasium, auf das sie wollten, vorbeigehen muessen auf dem Weg zur anderen Schule... das wurde dann von der Schulbehoerde gekippt.... aufgrund von massivem Protest...
(unter anderem hab ich bei einer Kreiselternratssitzung der zustaendigen Schulraetin ewig in den Ohren gelegen... Sie koennen das nicht machen, das geht nicht, etc.... und siehe da, es ging)..

Also, nur Mut, auf frisch ans Werk und den Brief geschrieben...

Liebe Gruesse,

Susan, Pittsburgh, PA

ja, ich habe, bevor ich 2006 nach Pittsburgh ging, 56 Jahre in Hamburg gelebt.....
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 15.09.2011 09:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

playagrande Kaltmamsell


Mitglied seit 19.12.2006
871 Beiträge (ø0,44/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

danke für Eure Antworten. Ja, ich werde das denke ich auf jeden Fall machen und nochwas schreiben, lieber zu viel gekümmert als zu wenig.
Meensch, meensch, an was man alles denken muss....

Viele Grüße
Playagrande
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: