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Auskunft über mein Einkommen für BAFöG-Antrag von Tochter...kann man mich dazu zwingen?

Vom 19.07.2011 17:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


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Hallo,
ich habe da ein Problem.

Ich will euch jetzt nicht groß mit der Vorgeschichte über das Verhältnis von meiner ältesten Tochter und mir vollschreiben...das würde sonst ein Roman werden...da ist viel zu viel passiert traurig

Nur soviel, sie ist mit 16 zuerst zu ihrer Oma/ihrem Vater gezogen, dann kostenfrei in die Wohnung von ihrer Patentante. Hat nie richtig gearbeitet und bekommt von allen Seiten Geld in den Hintern geschoben. (Sowohl 2-3 Sparverträge als auch Bares von Vater, Oma, Opa und das regelmäßig...)
Hat ihr Studium hingeschmissen, 3 Jahre nichts getan, will jetzt auf eine Schauspielschule gehen und hat BAFöG beantragt. Da sagte man ihr aber, sie sei zu vermögend... BOOOIINNNGG....

Nun verprasst sie bis zum Herbst das ganze Geld, damit sie doch noch BAFöG bekommt... Jajaja, was auch immer!

Meine 2. Tochter erzählte mir nun heute, das ich demnächst Post mit dem Antrag bekommen werde, den ich dann ausfüllen soll (Beide Elternteile sollen ihre Einkünfte angeben).
Irgendwie geht mir das gewaltig gegen den Strich! Verdammt nochmal - bin stocksauer
Sie schnorrt sich seit 6 Jahren durchs Leben, hat sich nie bei mir gemeldet, aber für BAFöG bin ich jetzt gut genug!? GRRRRRR

Ich will diese Auskunft nicht geben! Kann man mich dazu zwingen?

Gruß, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 17:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nachtvogel11 Suppenkoch


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Hi,

sie hat also keine Ausbildung gemacht und diese abgeschlossen? Es gibt nämlich unterschiedliches BAFÖG. Wenn es elternunabhängig ist, hast du damit sowieso nichts zu tun.

Zwingen kann man dich zu gar nichts. Aber ohne Auskunft vermutlich kein Antrag möglich, ich denke für eine Genehmigung ist das zwingend notwendig.

Außerdem wäre es dann weit mehr an Auskunft, die du geben musst. Nicht nur Einkommen, sondern auch Ausgaben. Mein Vater musste damals auch angeben, was er für das Studium meiner Geschwister zahlt usw ( und dies alles auch nachweisen!!!!) .... die wollen sich ja ein Bild machen, ob deine Tochter Unterstützung von außen notwendig hat.

Das mit dem verprassen verstehe ich nicht... wenn der Antrag nicht klappt, hat sie ja gar nichts mehr!! BOOOIINNNGG....
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Vom 19.07.2011 17:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

neriZ.  Chefkoch


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Hallo Mimi,

meines Wissens bist du dazu verpflichtet.
BaföG wird nämlich abhängig vom Einkommen der Eltern berechnet bzw. bewilligt oder auch nicht.

Wenn das Einkommen zu hoch ist, gibt es nämlich nichts.

LG Neri
Hier gehts zu meinem CK-Blog
\"\"
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Vom 19.07.2011 17:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


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1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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Hallo Nachtvogel,
wenn der Antrag nicht klappt hat sie gar nichts mehr! Das Stimmt! So weit denkt sie nicht! Sicher nicht!

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 17:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


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"Zwingen kann man dich zu gar nichts. Aber ohne Auskunft vermutlich kein Antrag möglich, ich denke für eine Genehmigung ist das zwingend notwendig. "

bei elternabhängigem Bafög kann die Tochter Vorauszahlung beantragen wenn Eltern Auskunft verweigern- wenn die genehmigt wird fordert das BAFÖG-Amt die Vorauszahlungen von den Eltern zurück...
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Vom 19.07.2011 17:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


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@grisou.... BOOOIINNNGG.... Verdammt nochmal - bin stocksauer
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Vom 19.07.2011 17:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nachtvogel11 Suppenkoch


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Dagegen kann man doch Widerspruch einlegen?

Ist dein Problem tatsächlich, dem Amt diese Auskunft zu geben? Ich glaube eher, dass du sie nicht geben willst, weil du deiner Tochter nicht das Gefühl geben willst, dass du ihre " Schnorrerei" unterstützst.

Ein klärendes Gespräch ist nicht möglich?
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Vom 19.07.2011 17:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

yunasama Kaltmamsell


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Grisou hat Recht.

Im Falle des Elternabhängigen Bafögs sind beide Elternteile zur Offenlegung des Einkommens von vor zwei Jahren verpflichtet. Sind sie dazu nicht bereit, wird der Antrag in einen Antrag auf Vorrausleistung umgewandelt, wodurch ein Antag nach dem Unterhaltsrecht abregelt wird. In dem Fall wird das Amt von Amtswegen her eine Auskunft einfordern. Kommt der jeweilige Elternteil dieser Aufforderung nicht nach, könnte dies unter Umständen auch mit Bußgeldern geahndet werden.

Kurz um: Was deine Tochter mit ihrem Geld macht - so hart es klingt - muss dir schnuppe sein. Sobald sie in einer Ausbildung ist und nicht genug eigenes Geld hat, um diese zu finanzieren (egal, weshalb), haben die Eltern ihrer aus der Ausbildungssituation hervorkommenden Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

Ich würde dir den Tipp geben, statt hier dich aufzuregen, solltest du lieber mit deiner Tochter auf einen grünen Zweig kommen.
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Vom 19.07.2011 17:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

hammerhai  Chefkoch


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@ Mimihopps211


Wenn Dein lachender Karnevalsclown, Deine Einstellung zu Deiner Frage widerspiegeln soll, möchte ich nicht antworten.

HW!
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Vom 19.07.2011 17:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


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@ nachtvogel,
es geht nicht um die Auskunft fürs Amt!
Es geht um meine schnorrende Tochter und ich bin nicht bereit mich in die Reihe der "Beschnorrten" einzureihen! Und, nein, ein klärendes Gespräch ist nicht möglich, dafür ist zu viel passiert!

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 17:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


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mimihops - es soll durchaus anständige Studenten geben, deren Eltern mit der Studienwahl nicht einverstanden sind und deshalb einfach die Angaben verweigern - und so hopplahopp einfach ist das auch nicht mit den Vorauszahlungen...

deine Tochter gibt gerade erst aus und wird noch dieses Jahr BAFÖG-beantragen ? wann war denn der letzte Antrag ? denn ganz so blöde sind Ämter ja auch nicht ......
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Vom 19.07.2011 17:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

==Brigitte== Chefkoch


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Das wäre ja nach schöner, wenn der Staat Studenten bzw. Auszubildenden Gelder gewährt, ohne ohne Vermögens- bzw. Einkommensverhältnisse zu hinterfragen!!!!

Mimi,
das hätte dir doch eigentlich klar sein müssen!
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Vom 19.07.2011 17:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


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@ hammerhai..der lachende Karnevalsclown ist meine Signatur! Das hat nichts mit diesem Thread zu tun, sondern einfach nur damit, dass ich aus Köln komme!

@ grisou...es geht hier nicht um die Studienwahl! Sondern um die Schnorrerei! Das Studium wird sie genauso abbrechen wie das letzte! Das ist ja mit Arbeit verbunden... Verdammt nochmal - bin stocksauer Wann der letzte Antrag war weiß ich nicht.

@ Brigitte...irgendwie war mir das schon klar. GRRRRRR Aber es hätte ja auch anders sein können... Na!

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 17:52 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mane Hendlgriller


Mitglied seit 19.01.2002
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Hallo,
meines Wissens nach berechnet sich das Bafög immer aus den Einkommensverhältnissen des Vorjahres,ist also keine gute Idee jetzt das Geld zu verprassen.

Wir haben das gerade für meine Tochter beantragt und mussten uns für letztes Jahr nackig Na! machen.Aber das ist doch in Ordnung das geschaut wird wer es braucht und wer nicht.

lg Mane Na!
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Vom 19.07.2011 18:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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Mimihops - ich erwähnte das nur um zu zeigen, weshalb es diese Möglichkeit der Vorauszahlung gibt - es gibt Studenten, die völlig unverschuldet etwas seltsam gestrickte Eltern haben - die sind dann drauf angewiesen...

Die Überlegung, ob Tochter BAFÖG zusteht oder nicht würde ich dem Amt überlassen -
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Vom 19.07.2011 18:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Laura_K Tellerwäscher


Mitglied seit 19.07.2011
1 Beiträge (ø0/Tag)
Hallo,

das wird für deine Tochter schief gehen. Das Amt kontrolliert, wo das Vermögen hingekommen ist. Wenn sie also ihr Geld nun grundlos (d.h. nicht über Belege nachvollziehbar für Krankheiten oder ähnliches) ausgibt, verliert sie damit ihren BaföG-Anspruch.
Das ist auch nur gerecht, denn der Steuerzahler muss nicht für die Ausbildung von Kindern aufkommen, die ihr Geld hierfür extra verprassen!

Grüße
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Vom 19.07.2011 18:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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@Laura...na das hört/liest sich doch gut an! YES MAN

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 18:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

angelika63 Küchenjunge


Mitglied seit 13.06.2004
468 Beiträge (ø0,16/Tag)
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Hallo Mimi,

du schreibst, dass sie bereits anantragt hatte und wg. vermögend abgelehnt wurde. Dann wird sie sicher nicht ein paar Monate später damit durchkommen, weil das Geld " weg" ist. Die Daten sind doch sicher gespeichert. So einfach dürfte es doch mittlerweile nicht mehr sein. na dann...

lg
angelika
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Vom 19.07.2011 19:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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Hallo Angelika,
das hoffe ich doch mal! YES MAN

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 19:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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An Alle,
auch wenn das hier vielleicht bei Einigen so rüberkommt....nein, ich bin keine Rabenmutter! Sicher nicht!

Bevor Einige das Damoklesschwert über mich schwenken, ihr wisst nicht, was vor 6 Jahren vorgefallen ist! Es war der reinste Horror! Das möchte ich keinem wünschen, sowas mitmachen zu müßen!

Und deshalb geht es mir gewaltig gegen den Strich die Faulheit, Schnorrerei und Frechheit auch noch unterstützen zu müßen!

Gruß, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 19:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

catfisch  Smutje


Mitglied seit 04.11.2010
114 Beiträge (ø0,2/Tag)
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Hallo Mimi,

wir mußten uns damals beim BAföG-Amt auch "nackig" machen und alles offen legen. Aber mit dem Unterschied zu dir haben wir ein sehr gutes Verhältnis zu unserem Sohn und er hatte auch schon eine abgeschlossene Berufsausbildung und sein Fach-Abi gemacht. Ich würde dir raten, mit dem BAföG-Amt Kontakt aufzunehmen und die Situation zu schildern. Es gibt nämlich sehr große Unterschiede bei der BAföG-Gewährung und das deine Tochter darunterfällt, kann ich mir unter diesen Umständen, die du geschildert hast, nicht vorstellen.

LG Catfisch
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Vom 19.07.2011 19:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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das ist doch nicht der Punkt, Mimi...

deine Frage war -

"Ich will diese Auskunft nicht geben! Kann man mich dazu zwingen?"

und die Antwort darauf gilt nun mal unabhängig davon wie du und deine Tochter zueinander steht...
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Vom 19.07.2011 19:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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@ grisou.....für manche aber schon! zum Heulen
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Vom 19.07.2011 19:40 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dKugel  Suppenkoch


Mitglied seit 29.04.2004
4.665 Beiträge (ø1,58/Tag)
Du sollst dich ja nicht in die Reihe der Beschnorrten einreihen, sie will ja nicht Geld von dir sondern nur die Auskunft über dein Einkommen, da´mit sie den Antrag stellen kann.

Es gibt Kinder, die verklagen ihre eltern auf Unterhalt Na! , sie ist nun mal deine Tochter und ob euer Verhältnis gut oder schlecht ist, sollte in dem Moment keine Rolle spielen.

Es gibt auch sogenannte Bedarfsgemeinschaften, die beim Bezug von Leistungen berücksichtigt werden, die sind eben welche, da kann man auch nicht sagen: jaaaa, wir leben zwar zusammen, aber eigentlich kann ich den gar nicht mehr leiden..... im Grunde sind wir also keine mehr... Na!


lg doris
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Vom 19.07.2011 19:46 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
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Hallo Doris,
aber was ist wenn ich zuviel verdiene? Dann darf ich bezahlen... Verdammt nochmal - bin stocksauer

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 19:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

j_lau Hendlgriller


Mitglied seit 08.11.2004
13.244 Beiträge (ø4,8/Tag)
Tja, so ist das nun mal. Deine Tochter wird vielleicht auch irgendwann für Dich bezahlen müssen.

Viele Grüße, Jana
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Vom 19.07.2011 19:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dKugel  Suppenkoch


Mitglied seit 29.04.2004
4.665 Beiträge (ø1,58/Tag)
dann wird erstmal der Antrag abgelehnt. Die den ablehnen, sind dann damit längs, denen ist egal, ob du zahlst, das kann höchstens passieren, wenn deine Tochter - wie gesagft, Unterhalt einklagt.
Das könnte sie aber auch, wenn du gleich gar nicht erst Auskunft gibst, denke ich.

Was machst sie denn, wenn der Antrag abgelehnt wird, hat sie sich dazu schon mal geäußert?
Bei ihrer Schwester vielleicht?
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Vom 19.07.2011 19:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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ja Mimi, das ist nunmal so - solange du unterhaltspflichtig bist...
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Vom 19.07.2011 19:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Finlon Hendlgriller


Mitglied seit 05.01.2010
2.136 Beiträge (ø2,44/Tag)
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Hallo!

Ich kann aus Erfahrung sagen, man kann Dich nicht zwingen Angaben zu machen.

Aber wenn Du es nicht tust kann Deine Tochter per Anwalt Dein Einkommen beim Finanzamt herausfinden.

LG Mina
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Vom 19.07.2011 19:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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@ Jana...bei der Arbeitseinstellung bestimmt nicht!

@ Doris...ich gehe mal davon aus, das sie sich darüber noch keine Gedanken gemacht hat...und wie es in meinem Eingangspost steht..es stehen noch genug "Geldgeber" bereit! Die wird sie wohl dann weiter melken... Was denn nun?

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 19:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dKugel  Suppenkoch


Mitglied seit 29.04.2004
4.665 Beiträge (ø1,58/Tag)
Eben, so wie Jana schreibt, dafür sind es eben Eltern/Kinder. Da ist nun mal eine gewisse Verantwortung da und da fragt natürlich keiner, ob das Kind / Mutter / Vater ein Guter ist oder ein Böser.

Hier war auch mal ein thread, wo eine Frau nicht für das Begräbnis des Vaters aufkommen wollte, weil der sich zeitlebens nicht gekümmert hat. Sie fühlte sich moralisch nicht dazu verpflichtet, sollte halt der Staat bezahlen für den bösen Vater.
Da hab ich mich nauch gefragt, ob sie genauso ablehnend reagiert hätte, wenn der Vater ein beträchtliches Sümmchen hinterlassen hätte.
Oder ob sie dann auch gesagt hätte: pffff, ist zwar mein Vater, aber hat sich ja nie gekümmert, jetzt will ich sein Geld auch nicht. Na!

Es gibt nunmal Gesetze und das ist auch gut so, warum sollen Kinder, deren Eltern genug verdienen, Geld vom Staat bekommen, nur weil die sich nicht mehr riechen können, wenn es andere auch nicht bekommen.
Da gibts eben ne finanzielle Grenze.
Dann sollte es für alle gleich gelten, dass die Eltern nicht unterhaltpflichtig sind, aber das geht nicht.
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Vom 19.07.2011 19:57 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Lollarossa Kaltmamsell


Mitglied seit 26.03.2007
849 Beiträge (ø0,45/Tag)
Hallo!

Ja, dann darfst Du bezahlen. Denn Eltern sind verpflichtet ihren Kindern eine den Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung zu finanzieren.

Natürlich gibt es Ausnahmen, vielleicht gehört Deine Tochter auch zu denen, die Ihren Anspruch darauf verloren haben, aber das sind alles ungelegte Eier.

Denn im Moment hast Du ja noch nicht einmal die Aufforderung bekommen, Auskunft zu geben. Und alles andere wird sich zeigen. Wenn Du jetzt allerdings schon so auf 180 bist, machst Du Dich nur selbst fertig.

Ich halte Dich auch nicht für eine Rabenmutter, ich kenne Dich nicht, aber eines wollte ich noch mal ansprechen: Du schreibst oben, dass sie seit 6 Jahren "gammelt", wenn ich das richtig deute. Wenn das so wäre, hätte sie doch kein Abi gemacht. Sie kann also höchstens seit 3 Jahren rumhängen.

Wenn Du vorhast, Dich mit Händen und Füßen zu wehren, solltest Du eine Rechtschutzversicherung abschließen, falls Du noch keine hast. Noch hast Du einen Informationsvorsprung.

Lg Lolla
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Vom 19.07.2011 20:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dKugel  Suppenkoch


Mitglied seit 29.04.2004
4.665 Beiträge (ø1,58/Tag)
Rechtsschutz???? BOOOIINNNGG....
Soll sie die Tochter rechtlich "verstoßen" Na! .... entmuttern Na! ... ich meine, wenn ihr Unterhalt zusteht, dann ist das so und wenn sie Bafög bekommt, ist das auch so.
Das lässt sich doch aber eigentlich ohne so harte Geschütze ganz legal klären.

Wenn man als Mutter / Tochter eine Rechtsschutzversicherung braucht, wär das wirklich ganz traurig.......
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Vom 19.07.2011 20:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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Hallo Lolla,
da hast du was falsch gelesen, ich habe seit 6 Jahren keinen Kontakt mehr mit ihr. Seit 3 Jahren "gammelt" sie rum.

Na schaun mer mal...ändern kann ich im Moment eh nichts dran.

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 19.07.2011 20:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Lollarossa Kaltmamsell


Mitglied seit 26.03.2007
849 Beiträge (ø0,45/Tag)
Wie gesagt: falls sie vorhat, sich mit Händen und Füßen zu wehren...

Ich habe nicht gesagt, dass ICH meine Eltern/meine Tochter oder ein Amt verklagen würde.

Dass man sich ärgert, wenn das Kind sein Vermögen verprasst, um Bafög zu bekommen und dann womöglich nur deshalb Unterhalt leisten muss, kann ich jedoch nachvollziehen.

Lg Lolla
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Vom 19.07.2011 20:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Lollarossa Kaltmamsell


Mitglied seit 26.03.2007
849 Beiträge (ø0,45/Tag)
Sorry, ich meinte den Satz "seit 6 jahren schnorrt sie sich..." die 3 Jahre habe ich überlesen.
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Vom 19.07.2011 20:06 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

dKugel  Suppenkoch


Mitglied seit 29.04.2004
4.665 Beiträge (ø1,58/Tag)
ja, genau, lass es einfach rankommen, aber Auskunft verweigern hilft dir am Ende auch nicht wirklich, so besteht ja zumindest noch die Hoffnung, dass du nicht genug verdienst und sie Bafög bekommt.
Dann wird sie wenigstens nicht wegen Unterhalt an dich herantreten.

Viel Glück, schöner wäre es ja, wenn ihr wieder einen Weg zueinander finden würdet.

lg Doris
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Vom 19.07.2011 20:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

schatzemaus Smutje


Mitglied seit 19.06.2005
1.045 Beiträge (ø0,41/Tag)
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Hallo,

Ja, man kann Dich zwingen.

Mein Vater hat seine Einkommensverhältnisse für mein Bafög immer erst dann offengelegt, wenn ihm das Bafögamt eine Bußgeld- oder Zwangsgeldandrohung schickte. Ohne diese Aufforderung ging gar nichts, obwohl er einfach nur den Bogen ausfüllen musste....es war immer klar, dass er nichts zahlen muss. Verkracht war ich mit ihm nicht, allerdings hatten wir auch kein supertolles Verhältnis, weil ich nicht bei ihm aufgewachsen war und ich ihm relativ egal war. Das war vermutlich auch der Grund, warum er es einfach nicht einsah, den Bogen auszufüllen.

Liebe Grüße,
Jessica
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Vom 19.07.2011 21:59 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Goldklos Küchenjunge


Mitglied seit 18.12.2003
947 Beiträge (ø0,31/Tag)
Hallo!

Mein Sohn hat ebenfalls Bafög beantragt.
Ich als Mutter bin dem Amt gegenüber auskunftspflichtig, ebenso wie mein geschiedener Mann (Vater)
Ich habe meine Auskunft (zusammen mit meinem Ehemann) sofort gegeben und belegt.
Mein Ex-Mann hat die gewünschten Auskünfte auch erteilt. Aber erst nachdem ihm klar war, dass er persönlich ja nichts zahlen braucht, sondern dass das der Staat übernimmt.

Hätte er sich zuviel Zeit gelassen die Auskunft zu geben, dann wäre ihm vom Amt eine Frist gesetzt worden. Danach hätte es eine Bußgeldandrohung für ihn gegeben. Der Junge hätte einen weiteren Antrag ausfüllen müssen, auf Vorausleistungen vom Amt. Das Bußgeld wäre ziemlich schnell ergangen und das hätte das Amt auch sehr zielstrebig eingetrieben.

Der Bafögantrag ist nach zwei Monaten Laufzeit gerade gestern bewilligt worden.

Zu deiner Fage:
Ja, du bist auskunftspflichtig, und das ist auch richtig so.
Im umgekehrten Fall wäre deine Tochter auch auskunftspflichtig.
Das ist eben das Solidaritätsprinzip.
Denn nur durch die entsprechenden Auskunft kann man (der Staat) wissen, ob und wieviel Leistungen zu erbringen sind.

Mit Gruß vom Klos
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Vom 20.07.2011 08:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kleinesschneckchen Kaltmamsell


Mitglied seit 27.07.2005
2.601 Beiträge (ø1,04/Tag)
Hi,

zu der Vorgeschichte an sich will ich mal nur sagen, dass du vielleicht mal darüber nachdenken solltest, dass eine 16 Jährige für gewöhnlich noch mitten in der Pubertät ist und gewissen Schwierigkeiten eben hormonell bedingt sind. Ich würde behaupten, dass die meisten Teenie-Eltern zwischendurch immer mal wieder ausflippen könnten. Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber du kommst zumindest für mich hier etwas "verbohrt" rüber. Sie ist deine Tochter - hat nicht jeder eine zweite Chance verdient? Gerade wenn du sechs Jahre keinen Kontakt zu ihr hattest, wäre es sicher hilfreich, sich im Rahmen eines Gespräches mal einen eigenen Eindruck zu verschaffen, anstatt auf Hörensagen zu vertrauen.

Ich weiß nicht wo das Problem ist, wenn du diesen Auskunftsbogen ausfüllen musst. Du bist auskunfts- und unterhaltspflichtig und musst dich eben damit abfinden, dass deine emotionale "Gerechtigkeit" nicht mit der rechtlichen Situation vereinbar ist. Außerdem hat deine Tochter dich doch nicht um Unterhaltsleistungen gebeten - was sie nach meinem Verständnis ja durchaus könnte - sondern das Amt wird dich zu diesen Auskünften auffordern. Dafür kann deine Tochter nix, dass das geprüft wird. Wie bei allen Sozialleistungen finde ich das durchaus korrekt, dass zunächst die Verhältnisse geprüft werden. Das ist im Interesse der Sozialgemeinschaft und keine Boshaftigkeit.

Genauso muss später deine Tochter evtl. für dich aufkommen, ob sie will oder nicht. Auch das hat nix mit Emotionen, sondern mit der Rechtslage zu tun, damit müsste sie sich dann genauso abfinden wie du mit der jetzigen Situation.

Liebe Grüße,
Schnecke
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Vom 20.07.2011 10:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.368 Beiträge (ø2,2/Tag)
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Hallo!

Den Bogen musst Du ausfüllen, da kommst Du nicht umhin.
Ob Du Unterhalt zahlen musst, hängt von Deiner finanziellen Situation und der Zielstrebigkeit der Ausbildung Deiner Tochter und deren Alter ab. Da sie ein Studium abgebrochen hat und die Altersgrenze bald knacken wird, ist das nicht zwangsläufig der Fall, oder nurmehr für kurz.

Wenn es für Dich emotional nicht in Frage kommt, würde ich mich hierzu rechtlich beraten lassen. Studierende haben es relativ leicht, einen Anspruch gegen ihre Erzeuger durchzusetzen. Rechtsberatung gibt es für 5 Euro Zuschuss, und einen Titel gegen die Eltern erlangt man sehr leicht (wenn die Sachlage klar ist, bei Euch ist das ja nicht ganz so offensichtlich), daher Vorsicht. Bei der angespannten Situation kann es mit der Klage gegen Dich doch recht schnell gehen, wenn sie dies weiß. Eigentlich muss der Studi den Bogen auch selber an die Eltern übergeben, dass das Bafögamt Dich anschreibt, bedeutet, dass Deine Tochter dort bereits Eure schwierige Situation angegeben hat und die das für sie übernehmen. In so einem Fall haben sie Dich auch tendenziell schneller am Wickel...

Ergänzend: das Bafög, das sie fürs Erststudium nicht in Anspruch genommen hat, ist nicht ohne weiteres und auch nur eingeschränkt auf ein zweites Studium übertragbar, fürs Zweitstudium gibt es nur weiter Bafög, wenn sie das erste früh abgebrochen hat und auch nur bis zur Förderhöchstgrenze. Ich würde prüfen, ob sie das Erststudium überhaupt sachlich richtig angegeben hat, ggf. erübrigt sich der Rest dann schon. Na!
ESCH
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Vom 20.07.2011 11:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neuhaus2  Kaltmamsell


Mitglied seit 14.03.2007
4.868 Beiträge (ø2,56/Tag)
@ Esch

Pfeil nach rechts Rechtsberatung gibt es für 5 Euro Zuschus Pfeil nach links stimmt so nicht. Der Zuschuss bei Beratungshilfe ist 10 Euro und Beratungshilfe bekommt man nur, wenn man bedürftig ist. Über die Bedürftigkeit entscheidet das zuständige Amtsgericht. Dort muss man, wenn man den Beratungshilfeschein beantragt, seine Einkommensverhältnisse offen legen.

Ist man nicht bedürftig, trägt man die Kosten einer anwaltlichen Rechtsberatung allein.
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Vom 20.07.2011 11:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.368 Beiträge (ø2,2/Tag)
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@Neuhaus, stimmt so doch.
Die Rechtsberatung ist nicht gleichzusetzen mit der Beratungshilfe, die für Studis finanziert in dem Fall das Studentenwerk. Der Zuschuss ist ein Eigenanteil, der liegt niedriger als der der Beratungshilfe.

Der Anwalt vertritt den Studierenden dann auch bei Verfahren, sein Studium betreffend. Dafür hat er ein Vertragsverhältnis mit dem Studentenwerk.
Ergo: Hat mit der Beratung und den Zuschüssen, die regulär verfügbar sind, nur bedingt zu tun und unterliegt anderen Regelungen.

ESCH
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Vom 20.07.2011 11:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.368 Beiträge (ø2,2/Tag)
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PS: Du hast recht, es stimmt nicht ganz. Aber eher positiv. Na!
Manche Studentenwerke verlangen nicht mal den Eigenanteil.
Hier ein Beispiel.... weh weh weh studentenwerk-leipzig.de/beratung/rechtsberatung

ESCH
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Vom 20.07.2011 12:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neuhaus2  Kaltmamsell


Mitglied seit 14.03.2007
4.868 Beiträge (ø2,56/Tag)
Die TE ist aber die Mutter, keine Studentin.
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Vom 20.07.2011 12:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mechthilda Kartoffelschäler


Mitglied seit 17.04.2009
117 Beiträge (ø0,1/Tag)
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Ja Neuhaus.

Esch wollte damit klarmachen, dass es für die Tochter sehr leicht ist ihre Ansprüche mit fachlicher Rückendeckung durchzusetzen, weil sie diese Beratungshilfe für nur 5 Euro in Anspruch nehmen kann. Na!

LG
Mechthilda
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Vom 20.07.2011 12:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

steffie2006 Küchenjunge


Mitglied seit 24.02.2005
324 Beiträge (ø0,12/Tag)
Hallo,

wenn du den Bogen nicht ausfüllst, dann wird das Amt sich mit einem Amtshilfeersuchen an andere Ämter wenden, die evtl Auskunft geben können z.B. das Finanzamt. Die sind dann verpflichtet, sofern sie Kenntnis über deine Einkünfte haben, diese mitzuteilen.

LG
Steffi
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Vom 20.07.2011 13:03 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.368 Beiträge (ø2,2/Tag)
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Jap. Ich dachte auch, das wäre ersichtlich.

Pfeil nach rechts Studierende haben es relativ leicht, einen Anspruch gegen ihre Erzeuger durchzusetzen. Rechtsberatung gibt es für 5 Euro Zuschuss, und einen Titel gegen die Eltern erlangt man sehr leicht Pfeil nach links
Danke Mechthilda fürs dolmetschen. Na!

Intension dieser Aussage: Warnung an die TE!
Sofern die Ansprüche klar sind, ist da sehr schnell Klage erhoben und die geht auch i.d.R. sehr anstandslos durch. In Eurem Fall daher wirklich sauber prüfen (lassen), ob und wenn ja wie weit Du unterhaltspflichtig bist. Wenn da etwas auf Dich zukommt, wirst Du aus dieser Nummer allerdings nicht rauskommen, außer dann eben über die Altershöchstgrenze.

ESCH
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Vom 20.07.2011 13:58 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

peterpanik Hendlgriller


Mitglied seit 23.11.2007
15.433 Beiträge (ø9,36/Tag)
Hallo,

1. BAföG ist ein 'Darlehen' welches ab dem Beginn der Erwerbstätigkeit schrittweise zurück gezahlt werden muss.
2. Ja, Eltern sind zur Auskunft verpflichtet.
3. Es sind sehr viele Faktoren an die Gewährung geknüpft. Nachzulesen unter >www.bafoeg-rechner.de< z.B.:
4. Verdienen die Eltern 'zu viel', oder lebt die Studierende bei einem Elternteil, wird es keine staatliche Förderung geben.
5. Eigenes Vermögen wird angerechnet. Das Geld 'verballern' bringt nichts, da der Zeitpunkt des 'Erstantrags' zählt.

Lies Dir mal die genannte Seite durch, dort findest Du so einige Antworten, die in Deinem Sinne sein könnten.

Gruß pp
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Vom 20.07.2011 14:11 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.368 Beiträge (ø2,2/Tag)
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Pfeil nach rechts der lebt die Studierende bei einem Elternteil, wird es keine staatliche Förderung geben.
Auch für daheim-Leber gibt es Bafög. Der Satz ist nur geringer....

ESCH
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Vom 20.07.2011 18:16 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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Hallo,
erst mal vielen Dank für eure Hilfe! YES MAN

Dann werde ich mal den Dingen harren und alles auf mich zukommen lassen. Werde diesen Antrag ausfüllen und meinen Teil dazu denken.... GRRRRRR

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 21.07.2011 09:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kanglinya Smutje


Mitglied seit 15.03.2006
471 Beiträge (ø0,21/Tag)
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Hallo,

an Deiner Stelle solltest Du die Eigenauskunft dem BAföG-Amt liefern (die bekommt die Tochter ja nicht zu sehen). Die Aufforderung mit der Zwangsgeldandrohung kommt sonst. Wenn Du es als notwendig ansiehst kannst Du noch ein Schreiben beifügen, in dem Du mitteilst, über welche Eigenmittel Deine Tochter verfügt (hat) und dass Du der Auffassung bist, dass sie eine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat. Zudem würde ich mitteilen, dass sie bereits ein Studium aufgenommen und wieder abgebrochen hat (genaue Angaben machen von wann bis wann). Kann ja sein, dass sie es beim Antragstellen "vergessen" hat. Die Chancen, BAföG zu bekommen, hängen für sie davon ab, wieviele Semester sie schon studiert hat, bevor sie das Studium abgebrochen hat. Ein bis zwei sollten unproblematisch sein, aber wenn es mehr als vier waren, sieht es nicht gut aus, wenn sie nun per BAföG eine andere Ausbildung finanziert bekommen möchte.

Unabhängig davon, was hier manche zu glauben scheinen, ist ein Kind verpflichtet, seine Ausbildung zügig anzugehen. Außerdem muss es, wenn es eigenes Vermögen hat, dieses dafür einsetzen, sobald es volljährig ist. Hier gibt es aber Freibeträge (bis maximal ca. 5.000 Euro werden von Gerichten dafür anerkannt). Bei einem abgebrochenen Studium erst drei Jahre später die nächste Ausbildung aufzunehmen ist schon nicht mehr "zügig", das können Eltern ablehnen. Eine Finanzierung ist dann Goodwill der Eltern, aber keine Rechtspflicht mehr.

Grüße

Kate
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Vom 21.07.2011 10:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

henriette26 Hendlgriller


Mitglied seit 11.12.2003
3.793 Beiträge (ø1,23/Tag)
hallo,

kann sich eigentlich auch mal jemand vorstellen, dass es durchaus heilsam und auch ausdruck von elterlicher sorge sein kann, wenn man kinder, die anfang/mitte zwanzig sind, eben nicht fuers nichtstun bezuschusst, sondern sie auf null setzt. aushilfskraefte werden zur zeit mehr als genug gesucht... die junge dame wird schon nicht verhungern.... sie ist ja schliesslich allem anschein nach weder krank noch gebrechlich oder anderweitig daran gehindert, fuer ihren lebensunterhalt aufzukommen.

beste gruesse

h.
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Vom 21.07.2011 10:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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die Tochter hat doch gar keinen Unterhalt von ihren Eltern verlangt -

sie will BAFÖG beantragen - ob sie die kriegen wird ist eh fraglich - aber die nötigen Auskünfte dafür werden den Eltern eben aus den Rippen geleiert werden, wenn sie sich weigern...

Nur darum gehts doch hier...
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Vom 21.07.2011 10:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

stacheligeBeere Kartoffelschäler


Mitglied seit 14.12.2010
282 Beiträge (ø0,53/Tag)
Pfeil nach rechts Sie schnorrt sich seit 6 Jahren durchs Leben, hat sich nie bei mir gemeldet, aber für BAFöG bin ich jetzt gut genug!? Pfeil nach rechts

will nur mal sagen, das deine tochter keine wahl hat. sie MUSS erstmal bafoeg beantragen, bevor sie andere quellen versuchen kann (die wollen alle den abgelehnten bafoegbescheid). deine tochter sucht sich das nicht aus.....
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Vom 21.07.2011 10:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.368 Beiträge (ø2,2/Tag)
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Wer keine Wahl hat, wird sich umso intensiver mit seiner Berufsfindung beschäftigen und nicht 3 Jahre ins Land ziehen lassen....

Welche Vorteile hat ein abgelehnter Baföbescheid, außer, dass sich daraus ggf. der genaue Unterhaltsanspruch erlesen lässt!?
Das wurde Studienkollegen von mir mit schwierigen Eltern geraten: Beantragen Sie Bafög, auf dem Ablehnungsbescheid steht, wieviel jedes Elternteil ihnen zusteuern muss.
Auf Basis dessen, sh. Titel....

Kate hat nochmal deutlicher ausgesprochen, was ich auch zur Disposition gestellt hatte. Es kann sein, dass sie aufgrund der Abbrüche eh nicht mehr unterhaltsberechtigt ist.

Mimi, wie alt ist das "Kind" konkret???

ESCH
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Vom 21.07.2011 10:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

grisou Sternekoch


Mitglied seit 16.12.2003
29.288 Beiträge (ø9,49/Tag)
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Abitur plus 6 Jahre ??? so pimaldaumen 24 ? Na!

und darüber, dass die Tochter nun Unterhalt von den Eltern verlangt kann man sich ja aufregen, wenns soweit ist...
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Vom 21.07.2011 11:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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Hallo,
sie ist 23.
Das erste "Studium" hat sie schon nach noch nicht mal einem halben Jahr abgebrochen...

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 21.07.2011 11:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kanglinya Smutje


Mitglied seit 15.03.2006
471 Beiträge (ø0,21/Tag)
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Ja,

genau wie Esch schreibt, entsteht beim BAföG-Bescheid der Eindruck, als ob die Eltern den fehlenden Teil beisteuern müssen, und da das schließlich "vom Amt" kommt, wird es vielleicht nicht immer hinterfragt. Ich wollte nur klarstellen, dass BAföG und Elternunterhalt zwei Paar Schuhe sind und die TE eben nicht automatisch ihren Unterhaltsanteil berechnet bekommt, den sie zahlen muss.

Ob die Tochter ihn fordern würde, ist nicht klar, aber völlig abwegig ist es nicht, dass sie es versuchen könnte. Daher mein Hinweis, dass wohl keine Unterhaltspflicht mehr besteht, wenn die drei Jahre zwischen den Ausbildungen nicht irgendwie besonders begründet werden könnten (längere Krankheit oder so etwas).

Grüße

Kate
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Vom 21.07.2011 11:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

stacheligeBeere Kartoffelschäler


Mitglied seit 14.12.2010
282 Beiträge (ø0,53/Tag)
Pfeil nach rechts Welche Vorteile hat ein abgelehnter Baföbescheid, außer, dass sich daraus ggf. der genaue Unterhaltsanspruch erlesen lässt!? Pfeil nach links

Ganz einfach, mit einem abgelehnten Bafoegbescheid kannst du zur Wohngeldstelle und Wohngeld beantragen. Die ruehren sich ohne Bafoegbescheid nicht.
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Vom 21.07.2011 12:56 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bluemoon11 Hendlgriller


Mitglied seit 18.05.2006
6.651 Beiträge (ø3,02/Tag)
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Hallo,

mal eine ganz andere Frage:

Bekommt man denn überhaupt noch Bafög, wenn man schon ein Studium abgebrochen hat? Zu meiner Zeit gab es für ein Zweitstudium nichts mehr ...

LG
bluemoon
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Vom 21.07.2011 13:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
1.034 Beiträge (ø0,44/Tag)
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Hallo bluemoon,
soweit ich weiß hatte sie für das erste nichts beantragt...ich hab auf jeden Fall keinen Antrag zum Ausfüllen bekommen.

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 21.07.2011 13:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mimihopps211 Suppenkoch


Mitglied seit 01.12.2005
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Was mich an der ganzen Sache etwas irritiert ist, dass sie ja schonmal eine Antwort bekommen hat, dass sie zu vermögend sei...

LG, Mimi 11.11.11:11
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Vom 21.07.2011 14:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

eschbenlaub Suppenkoch


Mitglied seit 19.06.2009
2.368 Beiträge (ø2,2/Tag)
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Hi!

Die Tatsache, ob das Erststudium gefördert wurde oder nicht, tut am Bafög für ein zweites Fach keinen Abbruch, im negativen Sinne für den Studierenden. Wer sich fürs erste selber finanziert hat oder von den Eltern finanziert wurde, kann den Anspruch nicht auf ein Zweites unbeschränkt übertragen. Das arbeitet für Dich, Mimi, denn die rechnen ihr das aufgenommene Studium an.
Wenn du also ggf. Ansprüche abwenden willst, ist der Tipp, das und die Vermögenswerte mit anzugeben, kein schlechter gewesen. Na!

Generell bist Du mit Alter 25 des "Kindes" auch aus der Finanzierungsgeschichte raus, egal ob sie dann schon einen Abschluss hat oder nicht.

@Bluemoon: Bis zur Förderhöchstgrenze des ersten, ja. Wenn man früh genug abbricht (ab 3. Semester kritischst), und dann eben auch nur so lange, wie das Erststudium in der Regelstudienzeit abgeschlossen gewesen wäre. Ab einer bestimmten Studiendauer muss man zudem Leistungsnachweise vorlegen. Scheine, Notenblattauszüge, die belegen, dass man ordentlich studiert.

ESCH
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Vom 21.07.2011 14:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kleinesschneckchen Kaltmamsell


Mitglied seit 27.07.2005
2.601 Beiträge (ø1,04/Tag)
Da du ja selbst keinen Kontakt mehr mit ihr hast und somit die ganze Bafög-Geschichte ja nur vom Hörensagen kennst: Könnte es nicht einfach sein, dass sie selbst nachgelesen hat, dass sie zu viel Barvermögen hat?
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Vom 21.07.2011 14:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kleinesschneckchen Kaltmamsell


Mitglied seit 27.07.2005
2.601 Beiträge (ø1,04/Tag)
...und außerdem hat sie ja wohl das Erststudium sehr zügig abgebrochen....
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Vom 21.07.2011 22:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

bluemoon11 Hendlgriller


Mitglied seit 18.05.2006
6.651 Beiträge (ø3,02/Tag)
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Aha, so ist das also ... danke, Esch! Wieder was gelernt Na!

(Prima, dass mein Junior so zügig studiert und seine Neigung gleich aufs erste Mal gefunden hat ... )
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