neues Thema  Thema drucken  Thema als PDF  Als Favorit speichern  Benachrichtigung aktivieren

Wiederholen der 8. Klasse Hauptschule!?

Vom 18.05.2011 20:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LinaLotti Smutje


Mitglied seit 26.12.2005
1.209 Beiträge (ø0,52/Tag)
Hallo,

ich hoffe es gibt hier auch Lehrer, die mir konkret eine Antwort geben können.
Bitte keine Spekulationen oder "bei mir war das damals so..." Antworten Na!

Und zwar würde mich mal interessieren,
mit welchen Noten man in der 8. Klasse Hauptschule (BW) sitzen bleibt.
Das Kind hat in Mathematik eine 5,
in Deutsch und Englisch wird es sehr wahrscheinlich eine 4 werden.
Auch sonst sind die Noten nicht wirklich rosig.
Die Lehrerin meinte jedoch, dass das Kind trotzdem nicht die Klasse wiederholen muß,
kann das wirklich sein???

Schonmal danke für die Antworten,

lG, Lina
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 18.05.2011 20:20 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Moinmoin!

Gib mal bei Google die Suchwörter: Pfeil nach rechts hauptschule baden wprttemberg versetzung Pfeil nach links ein und nimm gleich den ersten Link. Ich frage mich, warum du der Lehrerin nicht traust, denn sie muss das doch wissen!

LG UTee
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 18.05.2011 20:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jienniasy Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 11.06.2006
10.628 Beiträge (ø4,88/Tag)
Hallo ...

ja das kann wirklich sein.

Wenn das Kind zwei 3en oder eine 2 in Ausgleichsfächern hat, dann ist die Versetzung auf Konferenzbeschluss absolut möglich.

Lieben Gruß
\"\"
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 18.05.2011 20:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Das stimmt nicht, Jienniasy. In der Versetzungsordnung steht es ganz deutlich anders.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 18.05.2011 20:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jienniasy Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 11.06.2006
10.628 Beiträge (ø4,88/Tag)
@UTee

du hast Recht - ich hab Unrecht.

Was ich geschrieben habe, bezieht sich auf Realschule und Gymnasium... nachzulesen unter www.

kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM/HKM_Internet/nav/ac9/ac930bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f%26_ic_uCon=ae21081c-a279-d901-e76c-d97ccf4e69f2.htm&uid=ac930bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f

Für die Hauptschule ist es nicht so streng geregelt ....

>>3. In der Hauptschule oder im Hauptschulzweig der schulformbezogenen Gesamtschule gelten Nr. 1 und 2 mit folgender Maßgabe:

a) Schlechter als mit der Note ausreichend beurteilte Leistungen in fünf oder mehr Fächern können nicht ausgeglichen werden.

b) Schlechter als mit der Note ausreichend beurteilte Leistungen in drei und mehr Fächern oder Lernbereichen nach § 6 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Schulgesetzes können nicht ausgeglichen werden, wenn eines dieser Fächer Deutsch, Mathematik oder ein Lernbereich ist.

c) Für Schülerinnen und Schüler, die aus einer Schule für Lernhilfe in den Bildungsgang der Hauptschule zurückgeführt werden, bleiben schlechter als ausreichend bewertete Leistungen in der Fremdsprache bei der Versetzungsentscheidung unberücksichtigt.<<


Es ist also möglich, vier Noten die schlechter als 4 sind, auszugleichen auf der Hauptschule ...

Lieben Gruß
\"\"
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 18.05.2011 22:33 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
... aber nicht in BW.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 18.05.2011 23:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jienniasy Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 11.06.2006
10.628 Beiträge (ø4,88/Tag)
Da Schule Ländersache ist, mag das in BW anders sein.
Ich hab dem EP nicht entnehmen können, woher die TE kommt.

Lieben Gruß
\"\"
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 18.05.2011 23:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
BW heißt im Allgemeinen Baden-Württemberg. Das schrieb sie im EP.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 00:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

jienniasy Chefkoch-Moderator Sternekoch


Mitglied seit 11.06.2006
10.628 Beiträge (ø4,88/Tag)
Ich sagte doch:

ICH habe es dem EP nicht entnehmen können -

... das es nicht im EP steht, habe ich nicht behauptet.

Da ich es jetzt auch habe, hier noch mal (mit www davor) als ''sinnvollen Beitrag zum Thema'' der Link zur zuständigen Seite für BW

.kws-rw.de/kws/download/vsohs.pdf

Lieben Gruß
\"\"
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 00:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Hi!
Bin auch aus BW und betreue Jugendliche...
Mit 4-4-5 muß man im Normalfall wiederholen, was ja auch gut so ist. Hm, spekulieren muß man in dem Fall schon, da viele Hauptschulen in BW gereade auf Werkrealschulen umstellen.
Da es nicht in ganz Bw gleichzeitig passiert ist das eher...hm eben Spekulation.
Allerdings weiß ich sicher, daß der Hauptschulaschluß in diesem Jahr mit diesen Noten nicht geschafft wird. Von dem her gehe ich auch davon aus, daß die Versetzung in die 9. nicht klappt.
Warum eigentlich?
Soll Der- oder Diejenige die Versetzung schaffen oder nicht?
LG
Sue
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 00:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Für Versetzungen gibt es für jede Schulart und für jedes Bundesland recht genaue Vorschriften. Die für BW gültige habe ich oben angegeben. Da gibt es nichts zu Spekulieren. Welchen Spielraum die Klassenkonferenz hat, geht ebenfalls aus der Verordnung hervor.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 00:37 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Hm, manchmal kann man aber schlechte Noten ausgleichen. Es gibt Schulen, die Schwerpunkte haben und diese dann auch zu Hauptfächern erklären.
Gerade bei uns in BaWü gibt es da so viele Mischformrn von Förder-und Hauptschule oder eben Werkrealschule.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 00:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suesue Hendlgriller


Mitglied seit 22.10.2007
4.775 Beiträge (ø2,84/Tag)
Mischformen, meinte ich
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 00:42 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Das steht doch alles in der Verordnung, Suesue. Auch die Ausgleichsregelungen. Mit einer 5 bleibt man jedenfalls nicht sitzen.
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 07:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LinaLotti Smutje


Mitglied seit 26.12.2005
1.209 Beiträge (ø0,52/Tag)
Hallo,

danke euch für eure Antworten!
Es handelt sich hier nicht um mich, bzw. mein Kind,
die Links werde ich gleich mal weitergeben.
Und ja, eigentlich ist es schon gewünscht, dass die Klasse wiederholt wird,
auch vom Kind selbst, aber freiwillig wiederholen geht ja leider nicht.

Nochmal Danke, lG, Lina
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 08:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

gata Smutje


Mitglied seit 16.10.2006
683 Beiträge (ø0,33/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Warum geht denn freiwilliges Wiederholen nicht?

LG gata
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 09:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Utee Sternekoch


Mitglied seit 17.01.2002
21.155 Beiträge (ø5,59/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Lesen bildet. Ich zitiere den letzten Absatz der oben angegebenen Verordnung:

"§ 6 Freiwillige Wiederholung einer Klasse
(1) Ein Schüler kann während des Besuchs der
Hauptschule insgesamt einmal eine Klasse freiwillig
wiederholen.
(2) Die freiwillige Wiederholung einer Klasse ist
grundsätzlich nur zu Beginn eines Schulhalbjahres
möglich; über Ausnahmen entscheidet der
Schulleiter. Sie gilt als Wiederholung wegen
Nichtversetzung der Klasse, die bereits zuvor
erfolgreich besucht worden war, mit der Folge,
dass die am Ende dieser Klasse ausgesprochene
Versetzung rückwirkend als nicht getroffen gilt.
Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit
„wiederholt freiwillig“ zu vermerken."

na dann... na dann... na dann...
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden

Vom 19.05.2011 17:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

LinaLotti Smutje


Mitglied seit 26.12.2005
1.209 Beiträge (ø0,52/Tag)
Die 8. Klasse darf leider nicht freiwillig wiederholt werden.

LG, Lina
  Diesen Beitrag / einen Verstoß melden


Antwort schreiben

Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Weitere interessante Informationen auf den Chefkoch.de Partnerseiten: