Wiederholen der 8. Klasse Hauptschule!?
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![]() Mitglied seit 26.12.2005 |
ich hoffe es gibt hier auch Lehrer, die mir konkret eine Antwort geben können. Bitte keine Spekulationen oder "bei mir war das damals so..." Antworten Und zwar würde mich mal interessieren, mit welchen Noten man in der 8. Klasse Hauptschule (BW) sitzen bleibt. Das Kind hat in Mathematik eine 5, in Deutsch und Englisch wird es sehr wahrscheinlich eine 4 werden. Auch sonst sind die Noten nicht wirklich rosig. Die Lehrerin meinte jedoch, dass das Kind trotzdem nicht die Klasse wiederholen muß, kann das wirklich sein??? Schonmal danke für die Antworten, lG, Lina |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Moinmoin!
Gib mal bei Google die Suchwörter: LG UTee |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Hallo ...
ja das kann wirklich sein. Wenn das Kind zwei 3en oder eine 2 in Ausgleichsfächern hat, dann ist die Versetzung auf Konferenzbeschluss absolut möglich. Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Das stimmt nicht, Jienniasy. In der Versetzungsordnung steht es ganz deutlich anders.
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
@UTee
du hast Recht - ich hab Unrecht. Was ich geschrieben habe, bezieht sich auf Realschule und Gymnasium... nachzulesen unter www. kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM/HKM_Internet/nav/ac9/ac930bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f%26_ic_uCon=ae21081c-a279-d901-e76c-d97ccf4e69f2.htm&uid=ac930bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f Für die Hauptschule ist es nicht so streng geregelt .... >>3. In der Hauptschule oder im Hauptschulzweig der schulformbezogenen Gesamtschule gelten Nr. 1 und 2 mit folgender Maßgabe: a) Schlechter als mit der Note ausreichend beurteilte Leistungen in fünf oder mehr Fächern können nicht ausgeglichen werden. b) Schlechter als mit der Note ausreichend beurteilte Leistungen in drei und mehr Fächern oder Lernbereichen nach § 6 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Schulgesetzes können nicht ausgeglichen werden, wenn eines dieser Fächer Deutsch, Mathematik oder ein Lernbereich ist. c) Für Schülerinnen und Schüler, die aus einer Schule für Lernhilfe in den Bildungsgang der Hauptschule zurückgeführt werden, bleiben schlechter als ausreichend bewertete Leistungen in der Fremdsprache bei der Versetzungsentscheidung unberücksichtigt.<< Es ist also möglich, vier Noten die schlechter als 4 sind, auszugleichen auf der Hauptschule ... Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
... aber nicht in BW.
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Da Schule Ländersache ist, mag das in BW anders sein.
Ich hab dem EP nicht entnehmen können, woher die TE kommt. Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
BW heißt im Allgemeinen Baden-Württemberg. Das schrieb sie im EP.
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Ich sagte doch:
ICH habe es dem EP nicht entnehmen können - ... das es nicht im EP steht, habe ich nicht behauptet. Da ich es jetzt auch habe, hier noch mal (mit www davor) als ''sinnvollen Beitrag zum Thema'' der Link zur zuständigen Seite für BW .kws-rw.de/kws/download/vsohs.pdf Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 22.10.2007 |
Hi!
Bin auch aus BW und betreue Jugendliche... Mit 4-4-5 muß man im Normalfall wiederholen, was ja auch gut so ist. Hm, spekulieren muß man in dem Fall schon, da viele Hauptschulen in BW gereade auf Werkrealschulen umstellen. Da es nicht in ganz Bw gleichzeitig passiert ist das eher...hm eben Spekulation. Allerdings weiß ich sicher, daß der Hauptschulaschluß in diesem Jahr mit diesen Noten nicht geschafft wird. Von dem her gehe ich auch davon aus, daß die Versetzung in die 9. nicht klappt. Warum eigentlich? Soll Der- oder Diejenige die Versetzung schaffen oder nicht? LG Sue |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Für Versetzungen gibt es für jede Schulart und für jedes Bundesland recht genaue Vorschriften. Die für BW gültige habe ich oben angegeben. Da gibt es nichts zu Spekulieren. Welchen Spielraum die Klassenkonferenz hat, geht ebenfalls aus der Verordnung hervor.
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![]() Mitglied seit 22.10.2007 |
Hm, manchmal kann man aber schlechte Noten ausgleichen. Es gibt Schulen, die Schwerpunkte haben und diese dann auch zu Hauptfächern erklären.
Gerade bei uns in BaWü gibt es da so viele Mischformrn von Förder-und Hauptschule oder eben Werkrealschule. |
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![]() Mitglied seit 22.10.2007 |
Mischformen, meinte ich
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Das steht doch alles in der Verordnung, Suesue. Auch die Ausgleichsregelungen. Mit einer 5 bleibt man jedenfalls nicht sitzen.
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![]() Mitglied seit 26.12.2005 |
Hallo,
danke euch für eure Antworten! Es handelt sich hier nicht um mich, bzw. mein Kind, die Links werde ich gleich mal weitergeben. Und ja, eigentlich ist es schon gewünscht, dass die Klasse wiederholt wird, auch vom Kind selbst, aber freiwillig wiederholen geht ja leider nicht. Nochmal Danke, lG, Lina |
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![]() Mitglied seit 16.10.2006 |
Warum geht denn freiwilliges Wiederholen nicht?
LG gata |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Lesen bildet. Ich zitiere den letzten Absatz der oben angegebenen Verordnung:
"§ 6 Freiwillige Wiederholung einer Klasse (1) Ein Schüler kann während des Besuchs der Hauptschule insgesamt einmal eine Klasse freiwillig wiederholen. (2) Die freiwillige Wiederholung einer Klasse ist grundsätzlich nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter. Sie gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung der Klasse, die bereits zuvor erfolgreich besucht worden war, mit der Folge, dass die am Ende dieser Klasse ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht getroffen gilt. Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit „wiederholt freiwillig“ zu vermerken." |
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![]() Mitglied seit 26.12.2005 |
Die 8. Klasse darf leider nicht freiwillig wiederholt werden.
LG, Lina |
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