Brauch dringend Hilfe für einen Bekannten - Notfall
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![]() Mitglied seit 18.10.2003 |
LG aliputzi |
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![]() Mitglied seit 17.07.2002 |
Hallo Aliputzi,
ich denke da sollte der Mann seinen Anwalt einschalten, und es kommt auf das Alter der Tochter an. Ich denke ab einem bestimmten Alter kann man das nicht mehr so einfach unterbinden. Nur mal ein persönlicher Tip, hab keine Ahnung von Rechtssprechung. Aber der Anwalt wird schon wissen wie das richtig läuft. Gruß Alexandra |
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![]() Mitglied seit 18.10.2003 |
Danke für den Tip. Hab zu dem Thema auch schon Gegoogelt, aber da gibt es so viele unterschiedliche Rechtssprechungen, da kennt sich keienr aus. Wer das auf jeden Fall weitergeben.
LG aliputzi |
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![]() Mitglied seit 24.10.2003 |
Hi aliputzi,
ich hatte einenähnlichen Fall im Bekanntenkreis. Da war ´die Waffe´ das Jugendamt. Die sind nämlich auch für die Einhaltung des Besuchszeiten zuständig. Mein Kumpel meldete dort das die Mutter mehrfach die vereinbarten Treffen platzen lies, mußte dies dann die nächsten paar mal durch Zeugen bestätigen lassen (der beste Zeuge war ein heimliches Tonbandgerät am Telefon, weil sie immer die Absagen abstritt!) und dann wurde er von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes begleitet und betreut. Allerdings war das Besuchsrecht auch von vorne herein gerichtlich geregelt, da waren geschieden. Wie das läuft wenn die sich mal aussergerichtlich geeinigt hatten weis ich auch nicht. Ich wünsch Euch was, und drück Euch die Daumen, denn schließlich brauchen Kinder beide Eltern!!! Gruß, Gitti |
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![]() Mitglied seit 18.10.2003 |
Hi Gitti,
danke für die Info. Hab ich nicht ganz verstanden. Waren Deine Bekannten verheiratet??? Das ist nämlich der Pferdefuß bei der Sache. Und nochmal danke für die Wünsche, können wir brauchen Bin selber geschieden, und hab einen Sohn, aber bei uns klappt´s ganz gut. Wollte eigentlich am Anfang das alleinige Sorgerecht, aber wenn ich jetz seh, wie der Kleine seinen Papi geniesst, kann ich nur sagen, Gott sei Dank LG Ali |
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![]() Mitglied seit 24.10.2003 |
Hi aliputzi,
ja, die beiden ließen sich scheiden, Sie bekam das alleinige Sorgerecht, aber es wurde ein geregeltes Besuchsrecht vom Familiengericht festgelegt. An dieses hielt sie sich damals nicht, sagte die Termine ständig ab, fuhr aus prinzip mit den beiden Kindern Lst Minute in Urlaub, wenn sie mal für ein oder zwei Wochen Ferien bei Papi machen durften, usw. Ich hab aber mit einer anderen sehr guten Freundin von mir über Euren Fall gesprochen, die ist Sozialpädagogin und arbeitete auch eine Zeit für das Jugendamt. Die sagte mir Dein Bekannter solle auf alle Fälle zum Jugendamt gehen, denn DAS KIND hat ein Grundrecht auf Kontakt zu beiden Elternteilen! Egal ob die je Verheiratet waren oder nicht. Die besten Grüße, Gitti |
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![]() Mitglied seit 08.10.2002 |
Ich habe auch eine uneheliche Tochter und das alleinige Sorgerecht. Wenn es bei deinem Bekannten nicht richterlich geregelt ist kann er da gar nichts machen.
Wie alt ist denn die Tochter deines Bekannten? |
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![]() Mitglied seit 18.10.2003 |
Die Tochter ist noch nicht mal zwei Jahre alt.
LG Ali P.S. Supi vielen Dank für Euere Hilfe |
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![]() Mitglied seit 08.10.2002 |
Also würde sagen er soll sich dann mal beim zuständigen Jugendamt erkundigen.
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![]() Mitglied seit 08.12.2001 |
Hallo aliputzi,
wenn ich das richtig gelesen habe, wurde ein Besuchrecht vereinbart. Wie wurde es denn vereinbart? Mündlich oder schriftlich, bei Gericht? In dem Fall würde ich auf jedenfall das Jugendamt einschalten. Die wissen am besten darüber Bescheid. Viel Glück für deinen Bekannten. Liebe Grüße Crazylady |
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![]() Mitglied seit 20.10.2003 |
liebe crazylady...
auf jeden fall das jugendamt einschalten...egal ob verheiratet oder nicht....ein kind hat ein recht auf vater und mutter...hier zählt weniger was die eltern wollen, schlimm genug das die nicht im interesse des kindes handeln...zumindest einer der beiden....das jugendamt kann auch helfen.... liebe grüße deveraux |
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![]() Mitglied seit 12.10.2003 |
Hallo aliputzi,
ich würde auch (wie die anderen schon erwähnt haben), Rechtsanwalt und Jugendamt einschalten und nachfragen, was man da machen kann, da das die Experten sind und wir nur nur Ratschläge geben können. Ich weiß aber von einem Fall in meinem Bekanntenkreis, dass es da kaum Möglichkeiten gibt, wenn die Frau es drauf ankommen läßt. Konkret bedeutet dies, das dem Vater nach der Scheidung zwar ein Besuchsrecht zugesprochen wurde, er aber nie seine Tochter sehen durfte. Er hätte zwar rechtliche Möglichkeiten gehabt (die ich aber leider nicht mehr weiß), aber darauf verzichtet, da das Ende vom Lied gewesen wäre, das das Kind in ein Heim kommt, wenn die Mutter sich weiter weigert, das Kind zum Vater zu geben und das wollte er ihr nicht antun. Aber einen Versuch mit Rechtsanwalt und Jungendamt zu reden ist es trotzdem wert. LG Sonnenschein |
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![]() Mitglied seit 12.10.2003 |
Hallo aliputzi,
wenn die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht hat, kann er nicht viel ausrichten. Aber, wie die anderen schon gesagt, bevor er einen Anwalt einschaltet (bezüglich Kosten) zuerst zum Jugendamt. Wenn die Mutter ihn als Vater angegeben hat, hat er die gleichen Rechte aber auch Pflichten, was den Unterhalt des Kindes angeht, wie bei geschiedenen. LG trixie |
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![]() Mitglied seit 07.11.2003 |
Hallo Aliputzi,
ich würde mir in jedem Fall, neben dem Jugendamt, einen Termin beim Anwalt besorgen. Bei mir waren sämtliche Vorgespräche immer umsonst, Kosten entstanden erst als die Anwältin dann wirklich für mich tätig wurde. So hatte ich aber immer die Möglichkeit mich genau über die jeweilige Rechtslage zu informieren. Gruß Tisiphone |
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