Bräuchte mal euren Rat zum Thema Kindergeld *etwas länger*
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Ich lese viel in eurem Forum und weiß daher, dass hier viele User sind die sich mit diesem Thema auskennen. Mal von Anfang an: mein Freund ist fast fertig mit seiner 3,5 Jahre dauernden Ausbildung (30.01.09). Er ist im November 26 geworden und somit bekäme er im Normalfall kein Kindergeld mehr. Ist ja soweit auch alles richtig. Im Dezember bekam er es aber doch wieder überwiesen. Wir uns gefreut und gewundert und erst mal so hingenommen. (Geld erst mal weggepackt, könnte ja ein Missverständnis sein) Eine Woche später kam dann auch ein Brief in dem stand, dass er doch weiter berechtigt wäre weil er sich für die Bundeswehr freiwillig verpflichten wollte (was aufgrund seiner schwachen Sehkraft, immerhin - 8, nicht möglich war!). Wir uns natürlich gefreut da uns das Geld doch an allen Ecken fehlen würde. Wir sollten dann, wie schon etwa 5 x zuvor, sämtliche Formulare ausfüllen. Das kennt man ja schon. Einen für den Betrieb einen zum selbstausfüllen was man halt so an Geld zur Verfügung hat. Haben das auch gemacht und weggeschickt. Als am Freitag das Geld noch nicht auf dem Konto war (er hat die Endnummer 6) war ich schon stutzig. Aber hab mir noch nix gedacht weil wohl viele im Moment das Problem haben. Tja, und als ich Samstag den Briefkasten geleert habe war das WE für uns gelaufen. Da kam ein Brief von der Familienkasse das wir seit Januar 2008 kein Kindergeld mehr hätten bekommen dürfen!!! Zahlung ist natürlich eingestellt worden. Wir sollen jetzt sofort über 1.800 € überweisen!!! Ich könnt immer noch heulen! Die haben doch sämtliche Daten und Zahlen von meinem Freund seit Anfang der Ausbildung! Ist denen das denn nicht früher aufgefallen?? Und warum ab Januar? Lohnerhöhung gab es immer erst zum September. Ich versteh das alles einfach nicht! Hab jetzt schon Stunden das Internet durchforstet und werde trotzdem nicht schlauer! Ich hoffe es findet sich hier jemand der mir ein paar Tipps geben kann! Mein Freund hat sich für Mittwoch frei genommen. Da werden wir mit dem Wiederspruch zur Familienkasse gehen. Wäre aber halt schön, wenn ich da noch ein paar Erfahrungswerte von anderen parat hätte. Und vielleicht weiß ja jemand wie man die Bemessungsgrenze ausrechnet? Hab so viel widersprüchliches gelesen dass ich echt nicht weiß wie das geht! Ach ja er bekommt: Ausbildungsvergütung Halbwaisenrente Berufsausbildungsbeihilfe Falls ihr noch Infos braucht einfach schreiben! Ich werde mich zwar zwischendurch ein bissi um den Haushalt kümmern, gucke aber regelmäßig nach! Schon mal danke fürs lesen! Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
Hallo Reike,
hab noch folgendes gefunden. Ab einem Jahreseinkommen von 7680 Euro entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Umgerechnet wäre das im Monat 640 Euro, ich könnte mir vorstellen, dass dein Freund durch Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente und Berufsausbildungsbeihilfe über diesen Betrag kommt und dadurch der Anspruch auf Kindergeld entfällt. Das andere habe ich dir per KM geschickt. LG |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo Universuma!
Das ist ja das Problem! Im Prinzip hätte er dann fast von Anfang an kein Kindergeld bekommen dürfen! Ich weiß halt nicht was dazu gerechnet werden muss und ob irgendwas aussen vor bleibt. Finde darüber auch nichts konkretes im Netz. Dass das alles so kompliziert sein muss... Hab dir auf deine KM schon geantwortet. Danke schon mal! Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 13.03.2007 |
Hi,
frag die doch mal am Amt was die alles angerechnet haben, das könne die dir doch sagen, bzw sollten die machen... lg die_landgraefin |
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
Hallo Reike,
was heißt denn im Prinzip? Ab wann war er drüber? Vielleicht lässt es sich dann nachvollziehen. Bleib erst mal ruhig. Ich denke, falls ihr es wirklich zurückzahlen müsst, können die doch nicht verlangen, dass ihr es auf einmal bezahlt. Ratenzahlung wäre dann bestimmt möglich. Ich gucke mal ob ich noch was finde. LG |
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![]() Mitglied seit 13.03.2007 |
Hi Reike,
ja genau nicht aufregen, wenn es wirklich zu einer Rüclzahlung kommen sollte trotz des widerspruches dann könnt ihr das in Raten machen, darauf lassen die Ämter sich schon ein, das wär das kleinste Problem....aber wie gesagt krieg mal die Bemessungsgrenze und die Zusammenstellung raus.... LG die LG |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo Landgraefin!
Ja, das haben wir am Mittwoch vor. Vorher hat mein Freund kein frei bekommen. Und am Telefon hat er es versucht da ist nichts zu machen. Es wäre halt schön wenn ich vorher schon mehr wüsste und den Fehler, wenns einer ist, belegen könnte... @ Universuma: lass mich mal nachdenken...wenn wir vom Nettogehalt ausgehen (ich glaub damit wird gerechnet) müssten er mit den Zahlen die ich im Kopf habe nur im !ersten Jahr! knapp um 10 € drunter gelegen haben! Deshalb denke ich, dass die irgendwas von seinen Einnahmen nicht mit anrechnen dürfen. Die müssen mit einer Ratenzahlung einverstanden sein...ich bin zur Zeit immer noch arbeitslos und was mit meinem Freund passiert steht auch noch nicht fest...selbst wenn wir beide voll arbeiten gehen wer hat den mal eben knapp 2000€ irgendwo rumliegen? Aber erstmal schlimmer ist ja auch noch das Geld, immerhin ja auch 164 €, die uns im laufenden Monat fehlen... Danke und Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Danke ihr beiden! Kann ein bisschen Aufmunterung echt gut gebrauchen!
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![]() Mitglied seit 13.03.2007 |
Dan würde ichim Widerspruch das irgendwie unterbringne das die euch das mal auflisten sollten....
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Das ist schon mal ne gute Idee! Ich sammel im Moment noch Stichworte für mein Schreiben.
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
hallo Reike,
Post für dich, lies dir die Broschüre genau durch. Ich glaube du hast dann ziemlich die Antworten die du brauchst. Widerspruch einlegen ist aber auf alle Fälle erst mal richtig. Es wird von seinem Einkommen nämlich noch der Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen. Vielleicht kommt ja doch alles hin. Hat dein Freund für Mittwoch einen Termin oder geht einfach so hin. Termin wäre vielleicht sehr sinnvoll. LG |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo Universuma!
Danke! Die Broschüre ist echt super! Genau sowas hab ich gesucht! Hab mal grob überschlagen und alle möglichen Pauschalbeträge abgezogen (gibts denn auch bei der Rente und bei den Bezügen!) Demnach kommt er höchstens seit der Lohnerhöhung im letzten September über die Bemessungsgrenze! Jetzt weiß ich ja nicht ob die dann pauschal den Betrag für das ganze Jahr zurück fordern dürfen? Was ja wohl eine echte Sauerei wäre!! Ich frage mich halt nur, warum er erst Ende Dezember die Zusage bekommt, dass das sogar über den üblichen Zeitraum gezahlt wird und jetzt auf einmal hätte er es schon ein ganzes Jahr nicht haben dürfen...ob da wohl einer geschlafen hat?? Finde es, wenn es so ist, eine riesen Sauerei! Da passen wir auf das wir keine Schulden machen und dann sowas...aber jetzt heißt es wohl abwarten! Einen Termin haben wir leider nicht. Werden wohl direkt zum Aufschließen da sein. So kurzfristig ist da nämlich leider nichts zu machen. Vielen Dank dass du dir die Zeit genommen hast mir zu helfen!!!! Natürlich freue ich mich auch weiterhin über Ratschläge und eigene Erfahrungen zu dem Thema! Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
Hallo Reike,
bei der Berechnung zählt das Jahreseinkommen!!! Wenn er also im Jahr 2008 auch nur einen Euro über die 7680 € gekommen ist, dann muss er auch für das ganze Jahr zurück zahlen. So wie ich es verstanden habe, habt ihr im Dezember noch einmal die Anträge ausgefüllt, daraufhin wurde neu berechnet und ihr seid bei der Berechnung im Jahr 2008 über die 7680 € gekommen. Also heißt es zurückzahlen. Ich hoffe für euch, dass noch etwas abgezogen werden kann und ihr somit um die Rückzahlung herumkommt. LG |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo Universuma!
Oh man...im prinzip finde ich das wirklich ne Sauerei! Denn schließlich stand es uns ja bis zu dem Zeitpunkt definitiv zu...na mal abwarten wenn ich später die genauen Zahlen beisammen habe! Ja, stimmt. Das hast du richtig verstanden! Wobei 2008 ja schon am Jahresanfang neu berechnet wurde! Wir hätten ja normalerweise kein Geld mehr ab November 2008 bekommen (26. Geburtstag) Also bis dahin war alles klar...wahrscheinlich wäre da nie was gekommen wenn jetzt die letzte überprüfung nicht gewesen wäre. Und die war ja nur so pro forma eben weil er ja weiter Anrecht darauf hatte...ach alles Mist!!! Na schauen wir mal... Nochmals vielen Dank! Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
So, noch ein kleines Update!
Hab mich jetzt mal in verschiedenen Foren durchgelesen und scheinbar ist es wohl möglich die Werbungskosten zu erhöhen z. B. durch eine Kilometerpauschale! Das wären zwar "nur" 0,30 € einfache Fahrt aber bei 6 Kilometern und so ca. 151 Arbeitstagen (hoffe das kommt so hin: 365 - 104 Wochenende - 30 Urlaub - 20 Feiertage (hab keine Ahnung nehme aber lieber ein paar mehr!) - 60 Schule = 151, bitte korrigieren wenn Denkfehler!) macht das immerhin eine Summe von 271,80 €! Das wäre unsere Rettung! Wenn ich denn alle Zahlen so aus dem Kopf richtig habe und meine Rechnungen stimmen sind wir wohl 170 € aufs gesamte Jahr drüber! Einen schon ein bissi erleichterten Gruß von Reike |
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
Hallo Reike,
20 Feiertage? Toll, wo wohnst du??? Hast du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920€ abgezogen? In diesem Betrag sind deine errechneten 271,80 bereits beglichen. Um den Pauschbetrag zu erhöhen, musst du also mehr Werbungskosten als 920 € haben. Ich vermute mal, dass ihr wirklich ganz knapp drüber seid. Bleibt aber mal ganz ruhig, geht am Mittwoch hin und sprecht das alles durch. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Möglichkeit. Ich drück dir die Daumen und melde dich wenn du mehr weißt. LG |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo Universuma!
Die hätte ich auch gerne! Du hast Recht mit deiner Rechnung...erst hab ich das so verstanden, dass man das zusätzlich zu den 920 € zählen kann. Ich hab jetzt mal hochgerechnet und hab vollgende Werbungskosten ausfindig gemacht: Fahrtkosten Schule: 360 € (zählt als Dienstreise - daher Hin- und Rückweg!) Fahrtkosten Betrieb: 270 € (nur einfache Strecke) Berufsbekleidung: ? € (weiß nicht was man da so ansetzen kann) Reinigungskosten: 100 € (Pauschalsatz) Laptop: 200 € Kontoführungsgebühren: 16 € (Pauschalsatz) Schreibmaterial etc.: 50 € (ebenfalls Pauschal) machen zusammen bisher: 996 € + Berufsbekleidung Wenn ich alles richtig gerechnet und alle erlaubten Abzüge vorgenommen habe kommen wir wohl um 170 € über den erlaubten Jahresverdienst. 920 € Werbungskosten sind es ja sonst also sind wir mit meiner Rechnung schon 76€ drüber. Fehlen uns allso immer noch 100 €! Wobei ich gerne ein bissi mehr hätte falls mal was nicht anerkannt wird! Also falls jemand eine Idee hat was noch als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, immer her damit! Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Schulbücher, Arbeitsmaterialien,
Liebe Grüße Daina Wenn das Leben dir eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Das hatte ich jetzt schon den Schreibmaterialien zugeordnet. Sollte ich das alles besser einzeln machen? Das Problem ist ja nur, dass ich keine Belege habe. Konnte ja letztes Jahr noch nicht ahnen, dass ich die mal dringend brauchen würde...
Danke und Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Ohne Belege geht nur der Pasuchalbetrag..... das natürlich mist
Liebe Grüße Daina Wenn das Leben dir eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
oh ja, das ist es...ich hatte jetzt mal 50 € Pauschal angesetzt. Hab im Netz keinen Betrag gefunden aber ich denke das müsste schon hinkommen. Er brauch ja für die Schule auch immer so spezielle Bleistifte zum Zeichnen und so...
Danke und Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 06.02.2005 |
Hallo,
Kindergeld wird doch nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt....also bis zum 25. Geburtstag. Da er jetzt 26 geworden ist wurde ihm dann doch ein Jahr zuviel bezahlt....oder fällt er noch unter die Übergangsregelungen? sg budka |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo budka!
Im Prinzip hast du Recht! Aber da er 1982 geboren ist gilt die Übergangsregelung! Also das er das bis zu seinem 26. Geburtstag bekam war schon richtig! Danach wollten die das ja auch erst weiter zahlen weil er sich ja damals freiwillig zum Bund gemeldet hat. Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 06.02.2005 |
Ahso ok.
sg budka |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo!
Haben den Einspruch abgegeben...mal gucken obs was wird! Hätte mir ja gleich denken können, dass die nicht sofort nachgucken. Bin nur bis zur Kundentheke gekommen. Die müssen das wohl an die Zentrale schicken. Naja, jetzt heißt es Daumen drücken und abwarten! Nochmal Danke für eure Tipps und die lieben Worte! Wenn ich was höre schreib ich noch mal! Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 13.02.2004 |
Hi,
vlt. nutzt es Dir noch etwas, diesen Beitrag durchzulesen, bzw. die Urteile anzuschauen: (der erste Link klappt allerdings nicht mehr) www.chefkoch.de/forum/2,45,165329/Kindergeld-f-volljaehrige-in-Ausbildung-stehende-Kinder.html Unserem Sohn wollten sie damals auch das Kindergeld streichen und mussten dann doch nachzahlen. Also rechnen und kämpfen!! LG elfiH |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Reike,
hat dein Sohn seine Bundeswehrzeit bis zu seinem 26. Geburtstag hinter sich gebracht? Wenn ja, dann steht ihm für diese Zeit noch Kindergeld zu..das wird dann um die Bundzeit nach hinten gerechnet. katir |
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
Hallo Reike,
ich drücke euch ganz ganz fest die Daumen! Melde dich wenn es was neues gibt. LG |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo ihr!
@ elfiH: Du machst mir wieder ein bisschen Hoffnung! Scheint ja doch zu klappen! @katir: mein Sohn ist mein Freund! @ Universuma: Danke! Das mache ich! Hoffentlich kann ich dann eine Flasche Sekt in die Runde reichen! Danke für euren Zuspruch Reike |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Reiki...
sorry das hat ich falsch gelesen.Übrigens ist mein Jüngster mit 26 auch noch in der Ausbildung..Studium. Weil er 1982 geboren wurde kannte ich die Kindergeldregelung. Mein Sohn hat bis zu dem Monat in dem er 26 wurde Kindergeld bekommen. Drücke ganz feste die Daumen das er nichts zurück zahlen muss. lg katir |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Hallo Reike
du hast ja schon viele Tipps bekommen und ich drücke Euch ganz doll die Daumen noch einmal zu den Werbungskosten: dein Freund hat eine Ausbildung gemacht und eine Prüfung abgelegt. Hat er dafür keine Fachbücher gebraucht? Was ist mit Fachzeitschriften? Laptop wird nicht unbedingt anerkannt, nur wenn er für die Ausbildung gebraucht wird, bzw. Prüfung, Hausarbeit etc, also, sichere dich da ab Hat dein Freund evtl. eine Lerngemeinschaft mit andern Azubis unterhalten? Die Fahrten zu Lerngemeinschaften werden wie Reisekosten behandelt. Musste er dienstlich irgendwo hin, sich etws anschauen? einen anderen Betrieb oder so? Hat er sich irgendwo beworben? Vorstellungsgespräch - Reisekosten? Ihr müsst jetzt jeden Cent zusammen kratzen, den ihr als Kosten geltend machen könnt. Du weisst auch, dass die Sozialabgaben, die er evtl. gezahlt hat, auch gekürzt werden? gibt es evtl. noch eine private Versicherung? Lebensversicherung, Haftpflicht fürs Auto oder Privathaftpflicht? erst mal lg eifelkrimi |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo!
Ihr seid echt spitze! So viele tolle Tipps! @ katir: ach macht doch nichts! Ich überlese auch oft was oder erinnere mich beim schreiben dann einfach falsch...ist doch nicht schlimm! @ eifelkrimi: auch dir Danke fürs Daumen drücken! Für die Prüfung hat er kein zusätzliches Material gebraucht und die Lerngruppe hat sich bei uns getroffen...das mit den Sozialabgaben wusste ich schon. Hab ich auch bei der Rechnung berücksichtigt. Aber an die Versicherungen hab ich nicht gedacht!! Vielen Dank für eure Hilfe!! Ihr seid super!! Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Nee, ich glaube, Hausrat-Haftpflicht geht nicht, nur Sachen, die den "Erwerb" betreffen. Und das mit der Lerngruppe..... hallo, das ist doch nicht normal..... Lerngruppen treffen sich doch reium....
lg eifelkrimi |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Schade! Wäre ja auch zu schön gewesen...
Tja, das mit der Lerngruppe ist so: die wohnen alle nicht weit von uns entfernt und wir sind halt die einzigen wo sie nicht bei "Mutti am Küchentisch" sitzen müssen. Ich glaube das war der Grund. Und da sie sich selbst verpflegt haben wars mir recht! |
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![]() Mitglied seit 27.03.2005 |
Na, wenn er mit dem Auto zur Arbeit fährt, dann seit Ihr doch mit der Kfz-Vers. schon dabei. Wobei du gucken musst, davon wird nur die Haftpflicht angesetzt, sollte da noch eine Unfallversicherung mit drin sein, musst du die gesondert angeben (da, wo auch Lebensvers. und so etwas eingesetzt wird)
lg eifelkrimi |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Ne, das war für das alte Schätzchen nur die Haftpflichtversicherung! Aber das wäre ja schon mal was!
Danke und Gruß Reike |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Hallo ihr!!!
Wollte mich nochmal ganz herzlich bei euch bedanken und euch auf dem Laufenden halten! Auch dank eurer Hilfe haben wir es tatsächlich geschafft!!! Heute kam der ersehnte Brief in dem unserem Einspruch voll entsprochen wurde! Uns ist ein riesen Stein vom Herzen gefallen! Doch keine 1800 € Schulden!!! Ihr seid echt spitze! Schön das man hier so tolle Hilfe bekommt! Erleichterte Grüße Reike |
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
Hallo Reike,
dann lasst mal die Korken knallen, bei der Summe lohnt sich das!!! Ich habe oft an dich gedacht und mich gefragt was wohl daraus geworden ist. Deine Erleichterung kann ich verstehen. Ich freue mich riesig für euch! Dein Einsatz hat sich voll gelohnt. Feiert schön und lasst es euch gut gehen. Liebe Grüße |
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![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo Reike,
wie schön .Das freut mich für euch. Grüße katir |
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![]() Mitglied seit 13.02.2004 |
Hi,
ganz herzlichen Glückwunsch! LG elfiH |
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![]() Mitglied seit 23.12.2006 |
Danke! Euer Daumen drücken war entscheidend!!
Gruß Reike |
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