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Elterngeld + gemeinsamer Haushalt

Vom 02.01.2009 17:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pitterken  Smutje


Mitglied seit 10.09.2003
370 Beiträge (ø0,12/Tag)
Hallo!

Spielt es für die Höhe des Elterngeldes eine Rolle, ob die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen oder die Eltern getrennt leben und nur z.B. die das Elterngeld beantragende Mutter mit dem Kind zusammen wohnt?

WWW?

Grüße
Peter
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Vom 02.01.2009 17:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

marlar Suppenkoch


Mitglied seit 11.07.2007
8.137 Beiträge (ø4,56/Tag)
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soweit ich weiß nicht. Es wird berechnet anhand des Netto Einkommens der letzten 12 Monate rückwirkend ab Geburt.
67% des Netto Einkommens.

LG marlar

\"\"

" Man muß die Welt nicht verstehen, sondern nur mit ihr zurecht kommen!"
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Vom 02.01.2009 17:54 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.596 Beiträge (ø1,88/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo,

bmfsfj.de <Link von Admin entfernt> lässt eigentlich keine Fragen offen, hab ich auch alle Fragen beantwortet bekommen, als ich den Elterngeldantrag stellte. Notfalls direkt dort anrufen. Die können am Kompetentesten helfen.


LG von \"\"

Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur...
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Vom 02.01.2009 17:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Universuma Küchenjunge


Mitglied seit 15.02.2004
191 Beiträge (ø0,06/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo Peter,

guck doch mal unter bmfsfj.de, dort gibt es auch einen Elterngeldrechner und weitere Informationen.

LG
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Vom 02.01.2009 18:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

marlar Suppenkoch


Mitglied seit 11.07.2007
8.137 Beiträge (ø4,56/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
wenn ich Peter richtig verstehe, geht es nur um die Frage, ob es relevant ist, ob die Eltern zusammen wohnen oder nicht. Klare Antwort= nein!!


\"\"

" Man muß die Welt nicht verstehen, sondern nur mit ihr zurecht kommen!"
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Vom 02.01.2009 20:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Superjojo Suppenkoch


Mitglied seit 26.03.2004
1.913 Beiträge (ø0,64/Tag)
Hallo!

Marlars Auskunft stimmt. Es ist egal, wie man lebet bzw. mit wem.

Gruß Johanna
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Vom 02.01.2009 21:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pitterken  Smutje


Mitglied seit 10.09.2003
370 Beiträge (ø0,12/Tag)
Hallo @ marlar, @ Johanna,

ich liebe klare Antworten, und wenn es so ist, wie Ihr schreibt, ist es ja gut.

Aber meine Holde hat vom Steuer-Berater ihres Arbeitgebers einen Vordruck erhalten, der auszufüllen und
an den Arbeitgeber zu schicken ist ... folgenden Inhalts:

Sehr geehrte(r) ...,

für die Zeit vom ___ bis ____ beantrage ich Elternzeit. Mit meinem Kind ______, geb. am _____, lebe ich in
einem Haushalt und die Erziehung wird von mir übernommen.
Der andere Elternteil ist
O erwerbstätig
O arbeitslos
O in Ausbildung
O in Elternzeit
und wohnt mit mir in einem gemeinsamen Haushalt. [Hervorhebung von mir]

Ort, Datum, Unterschrift

Frage: Was soll diese Formulierung in dem Anschreiben an den Steuerberater, daß der andere
Elternteil mit im gemeinsamen Haushalt wohnt, wenn dies für die Gewährung von Elterngeld
dem Grunde und der Höhe nach völlig irrelevant ist??

Grüße
Peter
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Vom 02.01.2009 21:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Patzi  Chefkoch


Mitglied seit 19.10.2002
6.596 Beiträge (ø1,88/Tag)
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Vielleicht weil das Elternteil, das ALLEINE mit dem Kind in einem Haushalt wohnt, anstatt die 12 die vollen 14 Monate kriegen kann.....anders könnte ich es mir jetzt nicht vorstellen....und wenn der andere Elternteil eben mit im Haushalt wohnt, können nur 12 Monate Elterngeld bezogen werden....


LG von \"\"

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Vom 02.01.2009 21:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Superjojo Suppenkoch


Mitglied seit 26.03.2004
1.913 Beiträge (ø0,64/Tag)
Hm, das kann ich dir auch nicht sagen. Aber maßgeblich ist doch der Antrag bei der zuständigen Stelle in deinem Bundesland, da solltest du auch Auskuft bekommen. Oder im Zweifelsfall dann eben den Arbeitgeber fragen.

Patzi, die 14 Monate bekommt man übrigens nur, wenn man Alleinerziehend ist. Wenn man alleine im Haushalt wohnt, aber verheiratet ist, bekommt man die nicht so ohne weiteres (aber ich weiß nicht genau wie das z.B. beim Trennungsjahr so ist).

Also frag doch ruhig nach!
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Vom 02.01.2009 22:32 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

marlar Suppenkoch


Mitglied seit 11.07.2007
8.137 Beiträge (ø4,56/Tag)
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Peter, gerne!! Na!
Elterngeld und Elternzeit sind aber 2 verschiedene Sachen.


\"\"

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Vom 02.01.2009 23:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pitterken  Smutje


Mitglied seit 10.09.2003
370 Beiträge (ø0,12/Tag)
Hallo marlar,

möglicherweise ist das Problem gelöst ... anscheinend war es so, daß für das bis Ende 2006 geltende Erziehungsgeld Voraussetzung war, daß beide Elternteile mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebten.

Für die seit 1.1.2007 geltende Elternzeit und das in dieser Zeit für 12/14 Monate zustehende Elterngeld scheint diese Voraussetzung aber entfallen zu sein.

Muß aber den Steuerverräter noch mal fragen.

Dir und den anderen herzlichen Dank für's Mitdiskutieren

schönes Wochenende
Pitter
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Vom 03.01.2009 20:23 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

marlar Suppenkoch


Mitglied seit 11.07.2007
8.137 Beiträge (ø4,56/Tag)
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Hi Pitter,

na, dann hat sich das doch etwas komplizierte Problem hoffentlich zu Eurem Gunsten gelöst!! Na!

LG Marlar


\"\"

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