Elterngeld + gemeinsamer Haushalt
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![]() Mitglied seit 10.09.2003 |
Spielt es für die Höhe des Elterngeldes eine Rolle, ob die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen oder die Eltern getrennt leben und nur z.B. die das Elterngeld beantragende Mutter mit dem Kind zusammen wohnt? WWW? Grüße Peter |
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![]() Mitglied seit 11.07.2007 |
soweit ich weiß nicht. Es wird berechnet anhand des Netto Einkommens der letzten 12 Monate rückwirkend ab Geburt.
67% des Netto Einkommens. LG marlar
" Man muß die Welt nicht verstehen, sondern nur mit ihr zurecht kommen!" |
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![]() Mitglied seit 19.10.2002 |
Hallo, bmfsfj.de <Link von Admin entfernt> lässt eigentlich keine Fragen offen, hab ich auch alle Fragen beantwortet bekommen, als ich den Elterngeldantrag stellte. Notfalls direkt dort anrufen. Die können am Kompetentesten helfen. LG von Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur... |
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![]() Mitglied seit 15.02.2004 |
Hallo Peter,
guck doch mal unter bmfsfj.de, dort gibt es auch einen Elterngeldrechner und weitere Informationen. LG |
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![]() Mitglied seit 11.07.2007 |
wenn ich Peter richtig verstehe, geht es nur um die Frage, ob es relevant ist, ob die Eltern zusammen wohnen oder nicht. Klare Antwort= nein!!
" Man muß die Welt nicht verstehen, sondern nur mit ihr zurecht kommen!" |
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![]() Mitglied seit 26.03.2004 |
Hallo!
Marlars Auskunft stimmt. Es ist egal, wie man lebet bzw. mit wem. Gruß Johanna |
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![]() Mitglied seit 10.09.2003 |
Hallo @ marlar, @ Johanna,
ich liebe klare Antworten, und wenn es so ist, wie Ihr schreibt, ist es ja gut. Aber meine Holde hat vom Steuer-Berater ihres Arbeitgebers einen Vordruck erhalten, der auszufüllen und an den Arbeitgeber zu schicken ist ... folgenden Inhalts: Sehr geehrte(r) ..., für die Zeit vom ___ bis ____ beantrage ich Elternzeit. Mit meinem Kind ______, geb. am _____, lebe ich in einem Haushalt und die Erziehung wird von mir übernommen. Der andere Elternteil ist O erwerbstätig O arbeitslos O in Ausbildung O in Elternzeit und wohnt mit mir in einem gemeinsamen Haushalt. [Hervorhebung von mir] Ort, Datum, Unterschrift Frage: Was soll diese Formulierung in dem Anschreiben an den Steuerberater, daß der andere Elternteil mit im gemeinsamen Haushalt wohnt, wenn dies für die Gewährung von Elterngeld dem Grunde und der Höhe nach völlig irrelevant ist?? Grüße Peter |
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![]() Mitglied seit 19.10.2002 |
Vielleicht weil das Elternteil, das ALLEINE mit dem Kind in einem Haushalt wohnt, anstatt die 12 die vollen 14 Monate kriegen kann.....anders könnte ich es mir jetzt nicht vorstellen....und wenn der andere Elternteil eben mit im Haushalt wohnt, können nur 12 Monate Elterngeld bezogen werden....
LG von Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur... |
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![]() Mitglied seit 26.03.2004 |
Hm, das kann ich dir auch nicht sagen. Aber maßgeblich ist doch der Antrag bei der zuständigen Stelle in deinem Bundesland, da solltest du auch Auskuft bekommen. Oder im Zweifelsfall dann eben den Arbeitgeber fragen.
Patzi, die 14 Monate bekommt man übrigens nur, wenn man Alleinerziehend ist. Wenn man alleine im Haushalt wohnt, aber verheiratet ist, bekommt man die nicht so ohne weiteres (aber ich weiß nicht genau wie das z.B. beim Trennungsjahr so ist). Also frag doch ruhig nach! |
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![]() Mitglied seit 11.07.2007 |
Peter, gerne!!
Elterngeld und Elternzeit sind aber 2 verschiedene Sachen.
" Man muß die Welt nicht verstehen, sondern nur mit ihr zurecht kommen!" |
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![]() Mitglied seit 10.09.2003 |
Hallo marlar,
möglicherweise ist das Problem gelöst ... anscheinend war es so, daß für das bis Ende 2006 geltende Erziehungsgeld Voraussetzung war, daß beide Elternteile mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebten. Für die seit 1.1.2007 geltende Elternzeit und das in dieser Zeit für 12/14 Monate zustehende Elterngeld scheint diese Voraussetzung aber entfallen zu sein. Muß aber den Steuerverräter noch mal fragen. Dir und den anderen herzlichen Dank für's Mitdiskutieren schönes Wochenende Pitter |
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![]() Mitglied seit 11.07.2007 |
Hi Pitter,
na, dann hat sich das doch etwas komplizierte Problem hoffentlich zu Eurem Gunsten gelöst!! LG Marlar
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