Heirat in Marokko - wer weiß Bescheid ?
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![]() Mitglied seit 13.01.2004 |
Eigentlich ist das ja hier ein Kochforum, aber wie ich immer wieder erfreut feststelle, gibt es hier auch Rat für (fast) alle Lebenslagen! Deshalb stelle ich heute auch mal eine schwere Frage - vielleicht kann mir jemand helfen? Mein Sohn hat eine junge Frau in Marokko kennengelernt (intime Details dazu möchte ich hier verständlicherweise nicht ausplaudern). Die junge Frau möchte gern nach Deutschland kommen, was aber aufgrund der deutschen Einreisebestimmungen sehr, sehr schwierig ist. Nun haben die beiden beschlossen, beim nächsten Besuch meines Sohnes bei ihr in Marokko zu heiraten, um damit eine Reise nach Dt für die junge Frau ggf. zu beschleunigen. Ich möchte zwei Dinge vorausschicken: 1. Mein Sohn ist erwachsen und selbst Herr seiner Entscheidungen, die ich keinesfalls in irgendeiner Form beeinflussen möchte. 2. Hat er aber schon einmal eine große Enttäuschung erlebt, die aus Gründen, die ich hier nicht erklären möchte, auch an mir nicht spurlos vorüber gegangen ist. Egal wie ich zu seiner Entscheidung stehe, möchte ich ihn aber in seinem Vorhaben nach meinen Möglichkeiten unterstützen. Deshalb stelle ich hier mal ein paar Fragen in den Raum, vielleicht weiß jemand eine Antwort (gerne auch per PM): Gibt es spezielle Hochzeitsrituale (wie bei uns z.B. Trauzeugen, Polterabend...), die für unser europäisches Verständnis "ungewöhnlich" sind? Gibt es wichtige Dinge im Verhältnis zu den Eltern/Geschwistern zu beachten? Welche "Papiere" werden zwingend benötigt, die er evtl. schon jetzt und hier in Dt beantragen/besorgen kann? (z.B. Gesundheitsnachweis, Führungszeugnis...) Muß er den islamischen Glauben annehmen; wenn ja in welcher Art und Weise? Gilt die Eheschließung auch in Dt oder kann/muß hier erneut eine standesamtliche/kirchliche Trauung erfolgen? Inwieweit forciert die Eheschließung in Marokko die Übersiedlung nach Dt? Ich hätte noch viel mehr zu fragen, möchte aber hier erst einmal Eure Antworten abwarten. Weiß jemand eine aussagekräftige Internetseite? Vielen Dank im voraus Florine |
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![]() Mitglied seit 03.04.2006 |
Hallo Florine,
ich kann Dir die Seite www.1001geschichte.de empfehlen, im Forum findest Du unter anderem das Thema Binationalen Beziehungen, auch Marokko ist dabei. Dort kannst Du auch Deine spezielle Fragen stellen. Viele Fachleute vertreten. Tipps und Tricks Karola |
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![]() Mitglied seit 07.08.2003 |
Huhu!
Ich weiß ja nicht unter welchen Umständen er sie kennengelernt hat (Urlaub, längerer Aufenthalt dort...), aber grundsätzlich stehe ich einer solchen Heirat kritisch gegenüber. Vielmehr sollte man sich fragen: Kennen sie sich "ausreichend" genug? Haben sie schon zusammen gelebt? Kann sie die deutsche Sprache? (da sollte man zumindest Grundkenntnisse haben, wenn man in ein fremdes Land auswandert) Kommt er mit dem islamischen Glauben "zurecht"? (wenn sie gläubig ist, was ich deiner Frage entnehme) Ich kenne mich mit Unterhaltrecht nicht aus, aber er muss sich bewußt sein, das wenn es doch nicht klappt, er eventuell zahlen "darf". Viele Grüße und viel Glück! Julia. |
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![]() Mitglied seit 18.06.2007 |
Liebe Florine,
Also wenn die beiden dort bei einem öffentlichen Amt heiraten sit die Hochzeit hier auch gültig ,so lange sie eine Hochzeitsurkunde haben.Sie muß nur übersetzt werden.Welche Dokumente oder Bescheinigungen er braucht sollte er oder sie vor Ort sich kundig machen. Sie könnte ja in der Zeit bis das alles organisiert wird schon mal dort ein paar Deutschkurse nehmen um einen einfacheren Start zu haben..Aber ich hätte da mal ne Frage an Dich,Wie kommunizieren denn die beiden? Also von meinen Erfahrungen heraus,sind moslemische Frauen sehr herzlich und hilfsbereit. Werden dich wohl nie etwas machen lassen in ihrem haus und wahrscheinlich wenn sie bei dir ist auch nciht Da heißt es nähmlich die Schwiegertöchter sind auch verpflichtet der Schwiegermutter alles an Arbeit abzunehmen . Denn sie hat ja ihr Leben lang genug geschufftet.Wäre es ein Mann wäre vieles schwerer. Magst Du denn nicht mal mit Deinem Sohn mitfliegen um sie kennen zu lernen? Oder hast Du eh geplant zur Hochzeit mit zu fliegen? Ich wünsche Deinem Sohn alles Glück der Welt. Dir wünsche ich das Du eine liebe Schwiegertochter bekommst und ihr gut miteinander zurecht kommt. MFG Gartenduni |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Hallo Florine,
zur Hochzeit kann ich Dir nicht viel sagen, aber schon mal etwas zum Procedere danach: Nach neuer Rechtslage muß die Frau, damit sie ein Visum für Deutschland erhält, sich schon in einfacher Weise in deutscher Sprache verständigen können. Also sollte sie Deutsch lernen. Für alle weiteren Fragen kann ich Dir www.info4alien.de sehr empfehlen. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Ach ja, durch die Heirat, sofern diese von der deutschen Botschaft anerkannt wird, erwirbt die Frau einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (sofern sie wie gesagt schon einigermaßen Deutsch kann, Dein Sohn für ihren Lebensunterhalt sorgen kann und das Ganze keinen Scheinehencharakter hat).
Und es gibt nicht wenig Menschen, die das ausnutzen, um ein Visum für Deutschland zu bekommen, und nicht wenige Menschen, die sich dafür ausnutzen lassen, Männer wie Frauen. |
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![]() Mitglied seit 30.11.2002 |
Hallo Florin.
Ein islamischer Mann darf eine Christin oder eine Juedin heiraten, ohne dass diese den islamischen Glauben annehmen. Eine islamische Frau darf jedoch nur einen Moslem heiraten. Also muesste Dein Sohn zum Islam uebertreten, was eigentlich ganz einfach ist, indem er erklaert, dass Gott Gott ist und Mohammed Gottes Prophet ist. Kinder werden im Glauben des Vaters (Islam) erzogen. Moslems duerfen den Glauben nicht verlassen. Gruss aus Connecticut, LazarusLong |
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![]() Mitglied seit 13.01.2004 |
Hallo und Danke an alle, die sich Zeit genommen haben, mir zu helfen. Heute abend habe ich ein bißchen mehr Zeit und Muße für eine ausführlichere Antwort.
Bis dahin liebe Grüße Florine |
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![]() Mitglied seit 05.11.2005 |
Seit 2007 ist es echt schwierig geworden, am besten er heiratet in der Botschaft. Ich habe 2006 geheiratet, das war damals schon ein Akt. Eine erneute Trauung im Standesamt in Deutschland ist dann nicht mehr nötig.
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![]() Mitglied seit 16.08.2004 |
ich habe letztes jahr hier einen ausländer geheiratet. das war kein sehr großes problem. bis auf seinen namen, der leider nicht nach deutschen standart im ausweis bei ihn steht
aber die heiratsurkunde von hier wird in ägypten (er ist ägypter) nur anerkannt, wenn sie von der botschaft bestädigt worden ist. auf grund dieser fehlenden bestädigung haben wir zum beispiel kein hotelzimmer für uns beide zusammen buchen können. wir haben uns dann eine wohnung für unsere hochzeitsreise in kairo gemietet. aber selbst das war nicht so einfach gewesen. alle fragen nach einer beglaubigung der urkunde dort |
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![]() Mitglied seit 13.01.2004 |
Hallo an Alle!
Ich muß diesen Beitrag noch einmal "hochschubsen". Zunächst möchte ich noch für die letzten beiden Antworten danken. Meine versprochene Antwort bin ich leider aus verschiedenen Gründen noch schuldig geblieben..... Aus aktuellem Anlaß möchte ich mich noch einmal mit ein paar Fragen zu diesem Thema melden: Inzwischen hat mein Sohn in Marokko die Eheschließung vollzogen. Bitte habt Verständnis, daß ich hier keine "intimen Details" die nur meinen Sohn und seine junge Frau angehen angebe - nur soviel: Es mußten etliche Bäume dafür sterben, um den dafür notwendigen Papierkram in beiden Ländern zu besorgen, bis zuletzt stand auf der Kippe, ob und wann es endlich klappt. Denn immerhin verfügt man ja nicht über unbegrenzten Urlaub bzw. kann auf Abruf eben mal schnell nach Marokko zum Heiraten fliegen. Seine Frau muß nun vor der deutschen Botschaft eine Sprachprüfung (natürlich in Deutsch Mich bewegen nun folgende Fragen und es wäre schön, wenn jemand aus eigener Erfahrung bzw. eigenem Erleben dazu Stellung nehmen könnte (Gerne auch per KM) Weiß jemand wie umfangreich der Sprachtest ist ? Sicher muß man mehr wissen als "Guten Tag", "Wo ist die Post", "Wie spät ist es" usw. aber sicher wird doch keine perfekte Aussprache und Kenntnis erwartet? Gibt es (wie bei der Führerscheinprüfung) dafür irgendwelche Tests; wenn ja, wo? Könnten irgendwelche Erklärungen unsererseits (Ja wir kommen für Ihren Unterhalt auf/Übernehmen evtl. Krankenversicherung/Helfen bei der Suche nach einer Arbeit...) die Genehmigung des Visums beschleunigen? Kann/Muß unser Sohn schon die Steuerklasse (von I nach z.B. III) wechseln? Kann/Muß die junge Frau sich nach ihrem Umzug nach D. beim Arbeitsamt melden? Hat sie Anspruch auf Unterstützung bei der Arbeitssuche bzw. auf Leistungen? Eigentlich hat sie ja hier noch nicht in die ALV eingezahlt und somit keinen Anspruch auf Leistungen? Genügt es, wenn unser Sohn die Heiratsurkunde (Hat er nur erst in arabisch, muß noch übersetzt werden) hier beim Standesamt vorlegt, um die Ehe auch hier gelten zu lassen und ein Familienstammbuch ausstellen zu lassen oder findet noch einmal eine "Zeremonie" statt ? (Wäre ja auch nicht schlecht, denn könnten wir wenigstens auch das Gefühl haben, bei seiner Hochzeit dabeigewesen zu sein....) Ich habe noch eine ganze Menge mehr Fragen, aber die gehören zum Teil nicht in ein öffentliches Forum .... Ich danke schon im Voraus Allen, die sich die Mühe machen, mir zu antworten. Liebe Grüße Florine |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Hallo Florine,
zu den Deutschkenntnissen: Gefordert werden Sprachkenntnisse der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Anforderungen kannst Du z.B. hier nachlesen, wie gesagt ist die Stufe A1 relevant. Die Frau sollte einen entsprechenden Deutschkurs, am besten bei einem Goethe-Institut, besuchen. Zu der Frage der Visumserteilung kannst Du viel auf der Website der Deutschen Botschaft in Rabat nachlesen. Eine Verpflichtungserklärung wird sowieso jemand für die Frau unterzeichnen müssen. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 13.01.2004 |
Hallo, Jana,
vielen Dank für Deine Antwort, die Hinweise haben mir sehr geholfen. Eigentlich hätte ich die Seiten auch selbst finden können Ich habe mir einiges ausgedruckt und werde mich dann mal ausführlich damit befassen. Liebe Grüße Florine |
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