Evtl. Mathe-Fünf in Gym-Klasse 8 - wie sieht es mit der Versetzung aus?
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
Heute habe ich ein Problem, für welches ich zur Erklärung etwas weiter ausholen muss: Also, mein Sohn (14) geht z. Zt. in die 8. Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg. Heute nun hat er eine Mathe-Arbeit komplett verhauen und nun befürchten wir, dass im Abschlusszeugnis für die 8. Klasse in diesem Fach eine Fünf stehen wird. Leider kann er diese nicht mit einer Zwei in einem anderen Kernfach ausgleichen. Nun habe ich mich im www durch -zig Seiten gegoogelt, aber leider nichts gefunden, was mir wirklich weiterhelfen könnte. Das Blöde an der ganzen Sache ist: Mein Sohn ist in der letzten \"Kompanie\" der 9jährigen Gymnasiasten. Angenommen, er würde nun nicht versetzt werden, käme er in die entsprechende Klasse des G8 und diese sind vom Stoff her eigentlich schon genauso weit wie mein Sohn jetzt. D.h. eine echte Wiederholung wäre das gar nicht und hätte wohl auch wenig Erfolgsaussichten. Nun endlich meine Frage an euch: Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Versetzung doch noch zu schaffen, evtl. mit einer extra Prüfung (und vorherigem Nachhilfeunterricht) in dem betreffenden Fach Mathe? Mit seiner Mathelehrerin ist leider nicht gut Kirschen essen, die Dame hat Haare auf den Zähnen und ist generell der Ansicht \"Wer DAS nicht kapiert, hat hier nix verloren! Ich erkläre es nicht zweimal!\" Oder weiß irgendjemand, wie man die Versetzung sonst noch bewerkstelligen könnte? Mein Sohn hat das naturwissenschaftliche Profil für das kommende Schuljahr gewählt, weil er in Physik und Biologie seine Stärken hat. Er möchte auch unbedingt auf dem Gymnasium bleiben und sein Abitur machen. Ich würde mich wirklich wahnsinnig freuen, wenn ich viele helfende Hinweise von euch erhalten würde! Vielen Dank schonmal für eure Anteilnahme! Liebe Grüße Elke |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Hallo Elke,
guck mal hier: Gym-Versetzung in Baden-Württemberg/Versetzung/Kernfächer Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Gymnasien der Normal- form und an Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Versetzungsordnung Gymnasien) § 1 Versetzungsanforderungen (1) In die nächsthöhere Klasse werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen solche Schüler versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, dass sie den Anfor- derungen der nächst höheren Klasse gewachsen sind. (2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis 1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und 2. der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und 3. die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note „ungenügend\" bewertet sind und 4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note „ausreichend\" bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können a) die Note \"ungenügend\" in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note \"sehr gut\" in einem an- deren maßgebenden Fach oder die Note \"gut\" in zwei anderen maßgebenden Fächern, b) die Note\" mangelhaft\" in einem Kernfach durch mindestens die Note „gut\" in einem anderen Kernfach, c) die Note \"mangelhaft\" in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note \"gut\" in ei- nem anderen maßgebenden Fach oder die Note \"befriedigend\" in zwei anderen maßgebenden Fä- chern. (3) Ausnahmsweise kann die Klassenkonferenz einen Schüler, der nach Absatz 2 nicht zu versetzen wäre, mit Zweidrittelmehrheit versetzen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass seine Leistungen nur vorü- bergehend nicht für die Versetzung ausreichen und dass er nach einer Übergangszeit den Anforderun- gen der nächst höheren Klasse voraussichtlich gewachsen sein wird. Diese Bestimmung darf nicht zwei Schuljahre hintereinander angewendet werden Lieben Gruß
Wenn man alle Zutaten hat ist *gut kochen können* keine Kunst ***** Kunst ist, wenn man beim Kochen improvisiert und es *trotzdem* schmeckt |
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![]() Mitglied seit 14.01.2006 |
Hallo Elke,
soweit ich weiß, kann eine 5 in einem Hauptfach auch durch zwei (!) dreien in zwei anderen Hauptfächern ausgeglichen werden, bin mir aber nicht 100 pro sicher. LG Catalana |
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![]() Mitglied seit 10.01.2006 |
Hallo,
also ich war zwar nur auf der Realschule, aber ich wurde mit 2x3 und 1x5 versetzt........ LG Daina |
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![]() Mitglied seit 18.07.2005 |
Hallo Elke!
Ja so ist es bei uns in B-Wttbg. Eine 5 im Hauptfach braucht entweder EINE 2 in einem andern Hauptfach oder ZWEI 3-en in den andern Hauptfächern. Grüßle renimo |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
Hallo!
Vielen Dank für eure raschen Antworten! @ jienniasy: Danke für den Link und die Erklärung! Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht, oder? Ich meine, im Vorfeld , also vor der Zeugnisausgabe ist wohl nichts zu machen, sondern erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? LG Elke |
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![]() Mitglied seit 18.07.2005 |
Elke, wie meinst das jetzt?
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
Hallo renimo!
Also zwei Dreien in anderen Hauptfächern würden als Ausgleich genügen? Hoffnungsvolle Grüßle Elke |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
renimo,
ich meine, ob man nicht evtl. zusätzlich zu den Klassenarbeiten nochmals eine entscheidende Prüfung oder Arbeit oder irgendwas in dieser Richtung abliefern kann, die dann evtl. für einen Vierer ausreicht. LG Elke |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
Hallo zusammen!
Melde mich für heute ab, denn wir haben gleich noch die Handwerker im Haus. Bin aber morgen wieder da um zu lesen, ob noch jemand was Neues weiß! Liebe Grüße Elke |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo Elke,
aus Jienniasis Link samt Auszug geht eindeutig hervor, dass man mit einer Fünf versetzt wird, falls der Durchschnitt der Kernfächer besser als vier ist. Das heißt, dass er mindestens eine Drei in einem Kernfach braucht. Du schriebst ganz oben, er habe eine Mathearbeit komplett verhauen. Falls das die einzige gewesen ist, müsstest du dir eigentlich keine Sorgen machen. Mir scheint aber, auch die anderen haben nicht geklappt. Für eine einzige verhauene Arbeit vergibt man keine Fünf als Jahresnote. LG von Utee |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Hallo Elke,
es geht aus den Bestimmungen von Ba-Wü eindeutig hervor: Ausgeglichen werden können (...) c) die Note \"mangelhaft\" in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note \"gut\" in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note \"befriedigend\" in zwei anderen maßgebenden Fächern. Wenn dein Sohn also in Mathe eine 5 und in zwei anderen Kernfächern auf 3 steht ist alles in Butter und er kann versetzt werden ... Sowas wie eine zusätzliche Prüfung um Klassenarbeiten auszugleichen gibt es (zumindest in Niedersachsen) meines Wissens NICHT. Wenn es nicht gerade Mathematik ist kann man in einigen Fächern durch freiwillige Referate etc eine Note, die zwischen zwei Noten hängt, noch versuchen zur Besseren zu retten (Referate zählen zur mündl. Note). In Mathematik gibt es diese Möglichkeit (m.W.) nicht. Wenn du nicht mit der Mathelehrerin sprechen willst wäre es vielleicht Sinnvoll, die Klassenlehrerin (sofern das nicht besagte Mathelehrerin ist, mit der du ja nicht sprechen magst) anzusprechen, um mal Feedback zu erhalten, wie sie den Leistungsstand deines Junior beurteilt und ob sie (trotz ggf 5 in Mathe) die Versetzung noch im grünen Bereich sieht. Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ach ja: auch der Durchschnitt aller Fächer muss vier oder besser sein, d.h. falls er in Mathe seine einzige 5 bekommt, muss er in einem anderen Kernfach mindestens eine 3 haben, sonst kriegt er den Durchschnitt nicht hin.
Ich muss aber ehrlich sagen: ein Schüler, welcher nur Vieren und dann eine Fünf in Zeugnis hat (das meine ich jetzt allgemein und nicht auf deinen Sohn bezogen), sollte wirklich nicht versetzt werden. LG von Utee |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Nachtrag: Allerdings klappt es nur, wenn die Konferenz feststellt, dass seine Leistungen nur vorü-
bergehend nicht für die Versetzung ausreichen und dass er nach einer Übergangszeit den Anforderun- gen der nächst höheren Klasse voraussichtlich gewachsen sein wird - sonst scheint es auch mit zwei Dreiern eng zu werden, automatischer Ausgleich im Kernfach scheint nicht selbstverständlich zu sein... Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Nein, Jienniasy,
nur dann, wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, kann die Klassenkonferenz ihn trotzdem versetzen, falls sie das Leistungstief als vorübergehend einstuft. LG von Utee |
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![]() Mitglied seit 20.11.2001 |
hallo an alle,
das hatte wargele oben geschrieben: Leider kann er diese nicht mit einer Zwei in einem anderen Kernfach ausgleichen. ob dies nun bedeutet, dass der allgemeine schnitt nicht stimmt, kann ich jetzt daraus nicht ersehen. gruss saveria |
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![]() Mitglied seit 09.03.2005 |
Hallo,
ich kenne mich mit den Vorgaben in BW nicht so genau aus. Aber rede doch einfach mal mit dem Klassenleiter, er müsste dir auf jeden Fall weiterhelfen! LG! Juditka |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Eigentlicht ist es ganz einfach:
Der Schnitt ist 4 oder besser, wenn er nur Vieren oder besser hat. Eine 5 verdirbt den Schnitt, eine 3 gleicht ihn wieder aus. Der Schnitt muss für alle Fächer erbracht werden und auch für die Kernfächer. Mathe ist ein Kernfach. Keine 6 in einem Kernfach. Er braucht also mindestens eine Kernfach-3 (oder besser), um den Schnitt wieder auf 4 zu bringen. Dann wird er versetzt. Hat er allerdings zwei 5en (in Nicht-Kernfächern), dann muss er beide durch eine 2 oder zwei 3en ausgleichen. Ist eine der BEIDEN 5en in einem Kernfach, dann braucht er eine Kernfach-2 zum Ausgleich der Kernfach-5. Eine 6 in einem Nicht-Kernfach braucht eine 1 oder zwei 2en zum Ausgleich. Hat er also nur eine einzige 5 im Kernfach Mathe, dann muss er durch mindestens eine 3 in einem anderen Kernfach den Schnitt heben. Das ist alles. LG von Utee |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Schreibt alle (vermutlichen) Noten aller Kernfächer auf, zählt die Zahlen zusammen und teilt durch die Anzahl dieser Fächer => Durchschnitt Kernfächer.
Schreibt jetzt alle (vermutlichen) Noten auf, zählt die Zahlen zusammen und teilt durch die Anzahl aller dieser Fächer => Duchschnitt aller Fächer. Liegen beide Zahlen bei 4 oder darunter, wird er versetzt. Lest doch einfach mal in der Verordnung nach! Da steht\'s. LG von Utee |
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![]() Mitglied seit 03.12.2006 |
Hallo,
ich denke, jieanniasy hat des Gesetzestext ein bißchen falsch interpretiert, denn Allerdings ist Mathe schon ein Kernfach. Und über Kernfächer steht da folgendes: Ute schreibt: Soweit ich den Gesetzestext verstehe, müssen ALLE Punkte zutreffend sein, d.h. der Gesamtnotendurchschnitt muß mindestens 4,0 sein UND der Notendurchschnitt der Kernfächer muß mindestens 4,0 sein UND man darf keine 6 in einem Kernfach haben UND... usw. Das heißt, soweit ich das ganze richtig verstehe, muß er die 5 mit einer 2 ausgleichen, und wenn er\'s in Mathe nicht so richtig hinbekommt mit der 4, vielleicht schafft er ja in einem anderen Kernfach noch eine 2? Klingt ziemlich böse. In Hessen kann man auch in einem Kernfach die 5 mit zwei 3en ausgleichen, soweit ich weiß... Ich hoffe, ich konnte helfen. p. |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Hallo,
also den Gesetzestext verstehe ich im Hinblick auf Kernfächer so: 1. Der Durchschnitt in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern muß mindestens 4,0 und der Durchschnitt in den Kernfächern ebenfalls mindestens 4,0 betragen. 2. Kein Kernfach darf mit der Note 6 bewertet sein. 3. Ist ein Kernfach oder ein anderes für die Versetzung maßgebliches Fach mit der Note 5 bewertet, dann ist dies unschädlich. 4. Ist ein weiteres Kernfach mit der Note 5 bewertet, dann muß dies durch mindestens die Note 2 in einem weiteren Kernfach wieder \"wettgemacht\" werden, nur dann wird versetzt. Also: Eine Fünf ist unschädlich (vorausgesetzt, der Notendurchschnitt laut Punkt 1 bleibt gewahrt), zwei Fünfen sind unschädlich, wenn eine der Fünfen ausgeglichen werden kann. In welcher Weise der Ausgleich erfolgen muß, richtet sich danach, ob es sich bei dem Fünfer-Fach um ein Kernfach oder ein anderes für die Versetzung maßgebliches Fach handelt. Ich hoffe, das war verständlich Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo Jana,
eins stimmt nicht: bei zwei Fünfen müssen BEIDE ausgeglichen werden! Der Rest ist richtig. @pierette: Klar, alle Bedingungen müssen erfüllt sein! Wenn das nicht deutlich genug aus meinem Text hervorging, unterstreiche ich das noch einmal! |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Ja, stimmt, Utee, da hatte ich ungenau gelesen.
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![]() Mitglied seit 11.12.2003 |
... kann man da nicht einfach mal in der schule nachfragen, wie die lehrer das sehen?
beste gruesse h. |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo Henriette,
selbstverständlich kann man in der Schule nachfragen! Die Lehrer haben das aber genau so zu sehen, wie die Verordnung es vorschreibt. Und das kann man eben nachlesen, so wie wir das eben getan haben. LG von Utee |
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![]() Mitglied seit 17.03.2006 |
hallo Henriette,
hier in NRW muss eine 5 in einem Hauptfach, durch eine 3 in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. Google mal bei der Bezirksregierung, Medusa |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
Hallo alle zusammen!
Ganz, ganz herzlichen Dank für eure Mühe, die ihr euch mit diesem - für mich sehr verwirrenden - Thema gemacht habt! Also, ich werde heute Nachmittag mal in den sauren Apfel beißen und die Mathelehrerin anrufen. Schließlich will ich für meinen Junior nichts unversucht lassen. Im Zwischenzeugnis betrug sein Notendurchschnitt übrigens 2,9, also denke ich, dass er ungefähr im mittleren Drittel zu finden sein dürfte. Ganz so schlecht ist er ja nun auch wieder nicht. Doch Mathe war halt noch nie seine Stärke (außer Geometrie, da ist er klasse) und auch die vorhergehenden Arbeiten lagen alle so um eine Vier herum. Ich will mal versuchen, ob es nicht doch vielleicht die Möglichkeit eines freiwilligen Referates o. ä. gibt, mein Sohn hat da mal so was verlauten lassen. Außerdem wird er definitiv Nachhilfe bekommen, so dass er zumindest das Thema \"Bruchterme mit Variablen\" endlich kapiert. Drückt mir die Daumen, dass das Gespräch heute Nachmittag gut verläuft! LG Elke |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo Elke,
wenn diese letzte Mathe-Arbeit tatsächlich seine einzige Fünf gewesen sein sollte, dann brauchst du dir doch wirklich keine Sorgen zu machen. Trotzdem halte ich ein Gespräch mit der Mathelehrerin auf jeden Fall für eine gute Sache, denn Gespräche mit den Lehrern sollte man viel öfter suchen. LG von Utee |
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![]() Mitglied seit 04.02.2004 |
Hallo elke
mach dir keinen Kopf, solange keine 2. 5 in einem anderen Fach zu erwarten ist und er in einem Hauptfach eine 3 hat oder in einem Nebenfach 2, wird er versetzt . Du weist ja das hatten wir auch. Grüßle Stopsele |
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![]() Mitglied seit 04.02.2004 |
Ach ja 2 Fünfen (einmal Hauptfach ,einmal Nebenfach) müssten mit einen Hauptfach 2er ausgeglichen werden.
Wenn du noch Fragen hast weist ja wie du mich erreichst. Grüßle Stopsele |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
Hallo zusammen!
Also: Das gefürchtete Gespräch mit der Lehrerin war gar nicht so schlimm wie ich dachte. Sie erklärte mir, dass eine Kernfach-Fünf mit einer Kernfach-Drei ausgeglichen werden könne. Die Versetzung ist also nicht gefährdet. Auch sonst haben wir ein paar Punkte besprochen, die meinem Sohn hoffentlich weiterhelfen werden. An euch alle: Ein ganz herzliches Dankeschön für eure Mühe und eure Zeit, die ihr mir geopfert habt! Hier im CK bin ich noch jedesmal geholfen worden Liebe Grüße Elke |
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![]() Mitglied seit 05.03.2006 |
Hallo! AAlso ich bin auch auf dem Gymnasium in der 8 Klasse. Ich habe grade mal in mein Zeugnis der 7.Klasse gesehen. Da ich auch nicht so gut in Mathe bin und war hatte ich da eine 5 auf dem Zeugnis. Die einizge Zwei die ich hatte war in Kunst. Ich wurde trorzdem versetzt. So, das war aber letztes Jahr, und wie ich anfang des 8.Schuljahres erfahren habe, muss man, wenn man eine 5 oder 6 in einem HAUPTFACH geschrieben hat, kann man diese nicht durhc ein NEBENFACH ausgleichen sondern man muss in einem anderen HAUPTFACH ausgleichen können. Kann man dies nicht, muss man eine Nachprüfung machen, hat man diese Bestanden, wird man versetzt.
Nun weiß ich aber nicht, ob das auch für die Schule deines Sohnens gilt. Fragt doch einfach mal bei dem Klassenlehrer nach, der müsste es wissen Hoffe ich konnte helfen, Flowergirl |
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