Schwiegereltern - Arztbesuche (Welche Rechte hat die Schwiegertochter?)
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 07.11.2003 |
ich kümmere mich neben Haushalt, Kindern und Beruf auch noch um meine Schwiegereltern. Das meiste können die beiden eigentlich noch allein, aber wenn es um Krankheiten und Ärzte geht werden die beiden zu kleinen Kindern. Ich mache die Arzttermine aus und muß sie unter Umständen auch wieder absagen, ich fahre die beiden hin und zumindest bei meiner Schwiegermutter bin ich auch bei sämtlichen Untersuchungen und Diagnosen mit dabei. Die Ärzte sprechen inzwischen auch nur noch mich an, weil man schon merkt daß meine Schwiegermutter vor lauter Aufregung gar nichts mehr mitbekommt. Sie ist auch hinterher nicht mehr in der Lage wiederzugeben, was der Arzt gesagt hat und welche Diagnosen gestellt wurden bzw. was sie jetzt zuhause weiterhin zu tun hat. Es ist also wichtig, daß gerade sie eine Begleitperson hat. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 07.11.2003 |
entschuldigung, ich war doch noch gar nicht fertig!!
Darf ich als Schwiegertochter telefonisch Untersuchungsergebnisse einholen oder steht dem die ärztliche Schweigepflicht entgegen. Müßten wir uns im Ernstfall abgesichert haben,falls mal wirklich etwas Ernsthaftes passiert und mein Mann nicht da ist? Oder wo bekomme ich eventuell Informationen her? Viele liebe Grüße Tisiphone |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Hallo Tisiphone,
ich würde danach mal bei einem Besuch MIT den Schwiegereltern den Hausarzt der Schwiegereltern fragen, der müsste das ganz genau wissen und euch ggf sagen können, ob ihr bei ihm eine \'\'Einverständniserklärung\'\' oder sowas hinterlegen könnt, das du im Sinne der Schwiegereltern handeln darfst und sollst. Im Zweifelsfall ist es in Deutschland (Bürokratieland) immer besser, was schriftlich hinterlegt zu haben (Erfahrungwert). LG jienniasy |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 07.11.2003 |
Hallo jjenniasy,
das würde dann aber nur den Hausarzt betreffen, was wäre wenn der betreffende Arzt z. B. ein Notarzt wäre? Oder mache ich mir da zu viele Gedanken? Hatte jemand von euch einen solchen Notfall? LG Tisiphone |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
nochmal Hallo,
eben deswegen würde ich ja beim Hausarzt fragen, ob es da hinterlegen kannst und ob es dafür Vordrucke gibt (ähnlich wie Organspenderausweis oder so), den du und die Schwiegis unterschreiben und den du dann beim Notarzt, Orthopaeden oder so vorlegen kannst. Ein Vermerk auf der Krankenkassenchipkarte soll auch bald möglich sein (ist es aber noch nicht). Der Hausarzt müsste das genau wissen, auch was die Rechtsgültigkeit angeht, dort kannst du dich auch über Patientenverfügungen etc erkundigen LG jienniasy |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 31.10.2003 |
Hallo Tisiphone!
Ich schreibe hier aus eigener Erfahrung, habe bereits meinen Schwiegervater, Vater und jetzt meine Mutter gepflegt. Ich habe mir jeweils eine Generalvollmacht ausstellen und unterschreiben lassen, diese jedes Jahr neu mit Datum und Unterschrift erneuern lassen und überall nur die besten Erfahrungen damit gemacht. Krankenkasse, Ämter, Sparkassen, Ärzte mit Auskunftspflicht, Krankenhaus, alle haben mir aufgrund dieser Vollmacht stets volle Auskunft gegeben. Vielleicht hilft Ihnen auch so eine Vollmacht. Besprechen Sie das doch einmal mit Ihren Schwiegereltern. LG: Brigitte |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 25.04.2003 |
Hallo,
wir haben von unserer Mutter eine Einverständniserklärung unterschrieben bekommen, so dass der Arzt und jederzeit Auskunft geben darf. Wir fahren auch immer mit meiner Mutter zum Arzt, bezw. einer von uns. Meiner Mutter ist das so angenehm und wir sind auch beruhigt. Wenn Deine Schwiegermutter Dir so eine Erklärung unterschreiben würde, wäre alles gweregelt. LG Molly |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 16.03.2006 |
Hallo!
Am besten gehst Du zu Deinem zuständigen Amtsgericht und besorgst Dir die Broschüre \"Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht ... \" so irgendwie heißt die. Außerdem habe ich gerade gesehen, dass Du die Broschüren auch unter www.bmj.bund.de/enid/6c88b6b66ada2e5ea3d161eb1f3fe6b2,0/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.htmldownloaden kannst. Da stehen ziemlich wertvolle Tipps drin, außerdem gibt es für die genannten Verfügungen / Vollmachten auch Vordrucke. Die füllst Du aus, lässt Sie von Deinen Schwiegereltern (jeder ein Formular für sich) unterschreiben und bringst eine Kopie zu dem Amtsgericht zurück (am besten nimmste das Original zur Sicherheit mit). Die Hinterlegung kostet nichts und wenn Du dann noch dem Hausarzt eine Kopie gibst und das ORIGINAL griffbereit zuhause deponierst kann im Ernstfall nicht mehr viel passieren. Liebe Grüße, Anja PS: Falls Du noch Fragen hast, kannste mir gerne ne KM schicken |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 12.05.2006 |
Hi Tisiphone,
ich habe mir die Patientenverfügungen auch vom Amtsgericht geholt, allerdings ausgefüllt zu Hause liegen. Meine Eltern haben ihre Kopien beim Hausarzt hinterlegt. Ich finde sowas in jedem Alter wichtig, sonst hat man im Falle eines Unfalls nicht mal für den Ehegatten das Recht als Betreuer eingesetzt zu werden... ...und Hut ab, wie Du Dich um Deine Schwiegereltern kümmerst! Liebe Grüße bombine |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 04.06.2003 |
Hi,
danke, dass du dieses Thema ansprichst. Meine Eltern haben diese Vollmachen schon ausgefüllt, aber ich noch nicht... Mit dem tollen Link von Eumelchen habe ich mich jetzt dran gemacht und dies \"Lücke\" geschlossen. Liebe Grüße inaw |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 10.04.2006 |
Hallo,
und wenn es gar nicht mehr geht unbedingt beim Amtsgericht eine Pflegschaft für die Gesundheitsvorsorge einrichten lassen.Weiß aus eigener Erfahrung das Krankenhausärzte bei Patientenverfügungen oft Probleme machen.Deshalb die offizielle Version beim Amtsgericht beantragen.katir |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hi!
Ich find es super, dass Du Dir solche Gedanken machst - und meine Erfahrung mit den Doctors hat ergeben, dass das auch nicht unberechtigt ist. Du bekommst als Schwiegertochter im Krankenhaus u.U. - und streng nach rechtlicher Lage - keinerlei Auskunft und kannst auch keine Notfall-Entscheidungen treffen. Ich denke auch, Du solltest Dir eine ordentliche Vollmacht von den beiden ausstellen lassen. Ich bin zwar noch vergleichsweise blutjung, habe aber selber eine. Bei meiner Mutter liegt eine Kopie, auf der vermerkt ist, wo bei mir daheim sich das Original befindet - und das ist gleich neben dem handschriftlichen Testament und der Einwilligung zur Organspende.... Grüße Melli |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Ganz wichtig ist übrigens bei diesen Generalvollmachten (für Ärzte, Banken, Versicherungen, Vermieter usw.), dass darauf der Passus steht \"Ich bin damit einverstanden und lege fest, dass diese Vollmacht über meinen Tod hinaus Bestand haben soll.\" Sonst kann es passieren, dass wenn das Eltern/Schwiegerelternteil stirbt, es am Ende noch schwer wird, die Miete für ihre Wohnung weiter zu zahlen und gleichzeitig die Wohnung zu kündigen.
best susa ____________________________________________ ..... All men are bad, and in their badness reign. (William Shakespeare) |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Moin,
nix für ungut und nix gegen Formulare, aber - wenns um Generalvollmacht geht - und das müssen und sollen Vorsorgevollmachten nicht unbedingt sein - dann ist ein Besuch beim Notar angesagt. LG Brigitte |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Da hast Du sicher recht, aber krieg mal den gemeinen Vater oder Schwiegervater dahin; meistens ist es schon genug Anstrengung, sie wenigstens zu einer formlosen Vollmacht zu überreden.
best susa ____________________________________________ ..... All men are bad, and in their badness reign. (William Shakespeare) |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 15.11.2005 |
Schon klar, Susa,
aaaber - was meinst Du, wie häufig es passiert, dass die Kinder / Schwiegerkinder im Ernstfall eine \"Generalvollmacht\" aus der Tasche ziehen, die nicht gültig ist? Der Ärger kann immens sein. Und unglücklich formulierte Patienternverfügungen / Vorsorgevollmachten können das Gegenteil dessen bewirken, wozu sie eigentlich dienen sollen. Notar is auch nich teuer. Mit ist schon klar, dass das ne heikle Sache ist. Merke:unsere Eltern sind heute so starrsinnig, wie wir auch mal werden. LG Brigitte |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Wobei ich die Erfahrung gemacht habe (habe immerhin schon drei Großmütter und einen Schwiegervater unter derartigen Umständen verloren), dass wenn man schon zu Lebzeiten gute Kontakte hält, d.h. die Verwandten oft zur Bank begleitet und mit dem Bankberater spricht, mit zum Arzt geht, mal ein paar Termine mit dem Versicherungsfritzen macht, so dass die einen nicht erst alle kennenlernen, wenn die Verwandten dann gestorben sind, dann legen sie ihren Ermessensspielraum doch recht vernünftig aus. Sogar das FInanzamt zeigte sich da aufeinmal kooperativ - man höre und staune.
best susa ____________________________________________ ..... All men are bad, and in their badness reign. (William Shakespeare) |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 07.11.2003 |
Hi!
Also bei uns geht es wirklich nur um den \"Lebendfall\". Meine Schwiegereltern haben ein bezahltes Einfamilienhaus, daß aber bereits vor Jahren auf meinen Schwager überschrieben wurde. Die beiden haben dafür ein lebenslanges Wohnrecht, alles über Notar abgesichert. Die Bankgeschäfte erledigt auch schon seit Jahren mein Schwager, aber der ist auch Filialleiter einer Bank und weiß nun wirklich was zu tun ist. Es geht halt um die Arztbesuche, an denen ich mit den beiden unterwegs bin, weil mein Mann und mein Schwager schließlich auch noch arbeiten. Ich denke eine Patientenverfügung wird dann wohl das Beste sein. Mfg Tisiphone |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine

































