14-jähriger Sohn meldet sich im Internet kostenpflichtig an
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![]() Mitglied seit 16.04.2002 |
vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Thema und kann mich beruhigen! Mein 14-jähriger Sohn hat sich im Internet angemeldet um einen IQ-Test zu machen, Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir helfen könnte! Danke und lg, Lineke |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hallo Lineke
ich würde auch sagen, der Vertrag ist nicht Rechtskräftig, da dein Sohn noch nicht 18 Jahre alt ist. Droh denen doch mal mit dem Anwalt, das müsste eigentlich helfen. Und außerdem würde ich mir mal die schrifliche Zusage von euch Erziehungsberechtigen zeigen lassen. Die haben sie nämlich nicht. Droh denen auf Teufel komm raus. Gruß Stella |
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![]() Mitglied seit 16.10.2005 |
Hallo Lineke,
da würde ich mal bei einer Verbraucherberatungsstelle oder noch besser bei einem Anwalt nachfragen. Das ist alles unter Umständen nicht ganz so einfach, denn mit 14 ist Dein Sohn schon eingeschränkt geschäftsfähig. Und wenn er irgendein Häkchen gesetzt hat bei \"Einverständnis der Erziehungsberechtigten liegt vor\", dann könnte es schwierig werden. Tlg acedela |
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![]() Mitglied seit 02.03.2002 |
Hallo!
Man könne jetzt der Meinung sein, dass nicht zu zahlen ist, weil keine Leisutng erbracht wurde. Vielleicht liest du dir mal die AGB der Seite durch. Andererseits sind Jugendlich durchaus im Rahmen des Taschengeldes geschäftsfähig. Verbraucherberatung wäre durchaus eine gute, erste Anlaufstelle. Gruß Brigitte |
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![]() Mitglied seit 12.12.2005 |
Hallo Brigitte,
ich denke auch, daß ein Betrag von € 30,- bei einem 14jährigen unter den Taschengeldparagrafen fällt. Ich würde jetzt nicht versuchen, ihn irgendwie da rauszuboxen, indem ich z.B. für diesen kleinen Betrag noch einen Anwalt bemühe. Besser ist es, ihn das vom Taschengled abstottern zu lassen. Schließlich kommen in den nächsten Jahren noch ganz andere kostenpflichtigen Verlockungen des Internets auf ihn zu, und dann kennt er gleich deine Einstellung dazu. Und die AGBs kann ER sich in Ruhe durchlesen, wenn er das nicht zahlen will. VG Marion |
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![]() Mitglied seit 23.02.2006 |
Hallo
ich schätze mal dein Sohn bzw. Du mußt die Rechnung begleichen da dein Sohn bereits bis zu einem bestimmten Betrag rechtsfähig ist. Die genaue Höhe kann ich allerdings nicht sagen, solltest du vielleicht mal im Internet googlen nach der Höhe. Aber am besten ist es um Gewissheit zu haben bei einem Gericht anzurufen dort bekommt man kostenlos Rechtsauskunft in bestimmten Fällen. Ist es denn sicher das er sich angemeldet hat? Habe selbst so ein Fall zur Zeit auf einer anderen Internetseite, die wollen knapp 90 Euro von mir da ich mich da angeblich angemeldet habe. Auch wenn Du da anrufen solltest nicht gleich alles glauben was die sagen lass es dir schriftlich bestätigen die Anmeldung am besten mit Datum Uhrzeit und allen verfügbaren Informationen. Die Aussage sie hätten die IP Adresse gespeichert reicht nicht denn die kann man leicht auslesen. Gruss Monika |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Hallo,
natürlich ist man auch vor dem 18. Lebensjahr schon bedingt geschäftsfähig. Das heißt, wenn ein Vertrag nicht den Ramen seines Taschengeldes überschreitet, muß Dein Filius für seine Vertragszustimmung auch gerade stehen. Auch wenn er die Leistung gar nicht oder nur zum Teil in Anspruch genommen hat, so muß er doch zahlen. Wenn man eine Reise bucht und diese nicht antritt, so muß man sie auch bezahlen. Die einzige Möglichkeit aus diesem Vertrag heraus zu kommen, ist die, dem Unternehmer nach zu weisen, daß die HP so verwirrend war, daß Dein Sohn die Folgen gar nicht überschauen konnte. Das dürfte aber schwer fallen. Gruß Hänschenklein |
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![]() Mitglied seit 20.08.2004 |
Hallo Lineke,
gib doch mal im google iq-battle ein, da wirst du geholfen. Das ist offensichtlich eine Abzockerseite, man muß die AGB\'s bei diesen Seiten genau lesen um die Kosten zu entdecken. Mein Sohn ist vor einigen Wochen auch solchen Typen auf den Leim gegangen, er wollte sich einen kostenlosen Tattoo- Newsletter abonnieren,außerdem gab es eine X-Box zu gewinnen. Was machen Kids, wenn da steht \"akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen?\" ? Die klicken logischerweise auf ja, die können sich nämlich nicht vorstellen, daß da drinsteht, daß sich der kostenlose Newsletter nach Ablauf des Kalendertages in ein kostenpflichtiges Jahresabo verwandelt. Mein Sohn ist erst 12, also weder geschäftsfähig noch strafmündig, bin mal gespannt, was das für einen Zinnober gibt, bis wir da durch sind. Eins hat er jetzt schon aus der Sache gelernt: Er meldet sich NIRGENDS mehr an, ohne vorher um Rat zu fragen und er weiß jetzt, daß es Typen gibt, die auch Kinder abzocken. Mein Mann hat sich in der Rechtsabteilung seiner Firma Rat geholt, die haben gesagt, man darf sich von denen nicht ins Bockshorn jagen lassen und soll knallhart auftreten. Viel Erfolg, wir drücken Euch die Daumen Liebe Grüße Katzitatzi |
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![]() Mitglied seit 22.03.2005 |
Hallo alle Miteinander
Ich habe mir gerade einmal diese oben genannte iq-battle angesehen. Und ich kann dir nur Raten einen Anwalt dazu zu nehmen. Diese Seite ist mit einem Gewinnspiel gekoppelt, und ich denke dafür ist das Geld. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen generell an so Spiele nicht Teilnehmen. Diese Seite ist in meinen Augen nur für Erwachsene gedacht und wird aber von denen, sowie sich Kinder dort Anmelden schamlos ausgenutzt. Was hat dein Sohn dort denn für ein Alter eingetragen und überhaupt. Unter unseren CK´lern befindet sich ja auch eine Anwältin. Bis her habe ich sie noch nie gebraucht, aber ich mache sie mal auf diese Seite aufmerksam. Da Stimmt hinten und vorne etwas nicht. Und ich finde vor solchen Internetseiten wie diese iq-battle sollte gewarnt werden. Zumindest unsere KINDER. Gruß Stella |
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![]() Mitglied seit 08.11.2004 |
Hallo Lineke,
ich konnte beim Überfliegen den genauen Sinn und Zweck dieser Internetseite nicht ermitteln. Juristisch gilt in solchen Fällen aber Folgendes: Wenn ein Minderjähriger einen Vertrag schließt, in welchem er zu einer Gegenleistung verpflichtet wird, ist dieser Vertrag schwebend unwirksam, solange seine Eltern den Vertrag nicht genehmigt haben. Der \"Taschengeldparagraph\", nach dem das Genehmigungserfordernis in bestimmten Fällen entfällt, greift nur dann, wenn der Minderjährige die von ihm zu erbringende Gegenleistung BEREITS BEWIRKT HAT. Solange dies nicht der Fall ist, gilt das, was ich im ersten Satz dieses Absatzes gesagt habe. In Fällen wie dem von Dir geschilderten können Eltern daher die Genehmigung des Vertrags verweigern mit der Folge, dass der Vertrag unwirksam ist und der Vertragspartner somit keine Ansprüche gegenüber dem Minderjährigen geltend machen kann. Ob bei dieser IQ-Battle-Sache überhaupt eine Kostenpflicht des Teilnehmers entsteht (was ja interessant wird, wenn der Teilnehmer kein Minderjähriger ist), ist nochmal eine ganz andere Frage. Wenn ich das richtig sehe, steht nirgends etwas von einer Kostenpflichtigkeit, nur in den AGB. Ob das ausreicht, ist fraglich. Viele Grüße, Jana |
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![]() Mitglied seit 16.04.2002 |
@all,
vielen Dank für die vielen Antworten. Jana, danke, dass Du mir die juristischen Fachausdrücke genannt hast, ich werde denen mal einen entsprechenden Brief schicken Es scheint tatsächlich eine Abzockerseite zu sein, wenn man mal googelt erhält man tausende von Treffern, und alles Leute die sich beschweren über die Seite. lg, Lineke |
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