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Darf der Vermieter die Gebäudevers. in voraus verlangen?

Vom 06.01.2005 09:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

hummel42 Kartoffelschäler


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188 Beiträge (ø0,07/Tag)
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Hallo Ihr Lieben!
Gerade habe ich im Briefkasten eine Rechnung vom Vermieter gefunden.Sie beeinhaltet die Rechnung von der Gebäudeversicherung.Wir sollen nun die Vers. fürs ganze Jahr in vorraus bezahlen. Alle anderen Nebenkosten zahlen wir schon direkt an die Anbieter.Er braucht also keine Jahresendabrechnung zu machen. Ich finde,er macht es sich zu einfach.Gut,man nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes. Es hat mich auch geärgert,daß er nicht mal eben angeklingelt hat um uns den Brief zu geben,obwohl wir zu Hause waren,sondern ihn einfach in den Kasten geworfen hat. Wir sind die einzigen Mieter von ihm und er wohnt direkt nebenan.Das Mietverhältnis ist ansonsten gut.
Was haltet ihr den davon?Sollen wir die Rechnung anstandslos bezahlen oder ihm sagen, wir würden erst am Ende des Jahres bezahlen?Ach noch etwas: Im ersten Jahr nach unserem Einzug kam diese Rechnung erst im Sommer darauf, im zweiten Jahr kam sie im Juni und jetzt schon zum ersten Januar.
Vielen Dank fürs zuhören und ich freue mich über jede Antwort.
Liebe Grüße hummel42
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Vom 06.01.2005 09:50 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sistrella  Kaltmamsell


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2.225 Beiträge (ø0,71/Tag)
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Guten Morgen hummel,

warum mußt Du eigentlich für die Gebäudeversicherung zahlen??? Habt Ihr das im Mietvertrag so vereinbart? Eine Gebäudeversicherung schützt die Immobilie, also SEIN Eigentum, Ihr könnt lediglich zur Grundsteuer herangezogen werden, und eine evtl. abgeschlossene Hausratversicherung kann er Euch nicht vorschreiben, da Ihr selber dafür verantwortlich seid ob und wie umfangreich Ihr Euer Mobiliar absichert.
Generell hat er nicht das Recht irgendwelche Kosten im Voraus zu verlangen, erst zur Fälligkeit!

Wie gesagt, infomiert Euch mal über die Rechtmäsigkeit dieser Forderung.

Schönen Feiertag (sofern Hl. 3 König auch bei Euch einer ist), Sistrella


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Vom 06.01.2005 10:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Hfis Hendlgriller


Mitglied seit 17.01.2002
2.773 Beiträge (ø0,73/Tag)
Die Gebäudeversicherung gehört zu den umlagefähigen Kosten und darf somit dem Mieter aufgedrückt werden. Nebenkosten sind normalerweise mtl zu zahlen. Allerdings ist meine Gebäudeversicherung auch am Jahresanfang für das ganze Jahr zu zahlen.

ohne feiertag Lächeln

Gruss
HFis
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Vom 06.01.2005 14:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Amaryl Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
10.975 Beiträge (ø2,9/Tag)
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Ich find\'s auch korrekt. Die Versicherung darf er Dir in Rechnung stellen, und Nebenkosten werden üblicherweise im Voraus gezahlt.
Es lässt sich tatsächlich drüber streiten, ob er nicht in Vorlage treten sollte und ihr monatlich an ihn zahlt, aber angesichts des ansonsten guten Verhältnisses zum Vermieter und wenn der Betrag Euch nicht allzu weh tut, würde ich zahlen.

Lieben Gruß
Amaryl
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Vom 06.01.2005 14:29 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sistrella  Kaltmamsell


Mitglied seit 24.10.2003
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okok, ihr habt mich jetzt richtig neugierig gemacht, weil ich noch NIE für Gebäudeversicherungen aufkommen mußte, und im 3. Mietverhältniss wohne. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren Na!.

Im Netzt fand ich im übrigen das hier , in dem neben der Rechtmäsigkeit der Abrechnung verschiedener Versicherungen auch ausdrücklich auf die vertragliche Vereinbarung hingewiesen wird.

Schönen (Feier-)Tag noch, Sistrella
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Vom 06.01.2005 15:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Amaryl Chefkoch


Mitglied seit 17.01.2002
10.975 Beiträge (ø2,9/Tag)
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Na klar, sistrella... auch die Kaltmiete muss man nur zahlen, wenn dies vereinbart ist Na!

Die Wohngebäudeversicherung für das vermietete Objekt kann definitiv umgelegt werden.

Gruß
Amaryl
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Vom 06.01.2005 15:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

sistrella  Kaltmamsell


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2.225 Beiträge (ø0,71/Tag)
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Jajaja, was auch immer! ...jetzt weis ich was ich beim Vertragsabschluß immer übersehen habe, den Ausschluß der Kaltmiete!!! YES MAN
Naja, hab meinen ersten Mietvertrag (10 Jahre alt) hervorgekramt, und da stand nur \"Die Wohneinheit betreffenden Nebenkosten\" drin, nach dem Motto jeder weis was damit gemeint ist. Und mir wurde auch nur Müll, Heizung, Wasser und Grundsteuer abgerechnet.

Schönen Gruß, Sistrella Lala
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Vom 06.01.2005 16:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

kuschelmausrs Tellerwäscher


Mitglied seit 15.10.2004
130 Beiträge (ø0,05/Tag)
Hallo,

also die Gebäudeversicherung ist in jedem Fall umlagefähig und somit vom Mieter zu bezahlen. Wenn ihr in einem Einfamilienhaus wohnt (was ich jetzt unterstelle) ist die Rechnung zu begleichen und zwar zur Fälligkeit. Bei den meisten Versicherungen ist dies meist der 01.01 eines Jahres.

Wenn der Betrag aber sehr hoch ist, würde ich mit dem Vermieter darüber sprechen, ob ihr nicht 1/2- oder 1/4-jährlich bezahlen könnt.

Viele Grüsse
kuschelmausrs
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Vom 09.01.2005 03:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Suppenkoch Tellerwäscher


Mitglied seit 08.01.2005
14 Beiträge (ø0,01/Tag)
Hallo,

die Gebäudeversicherung ist anteilig umlegbar, wenn sie im Mitvertrag aufgeführt wurde und es auch so gehandhabt wurde. Das heißt nur der Teil der auf eure Wohnug anfällt. Bei uns sind zum großen Teil Gewerberäume in den Grundstücken, da kann der Versicherungsanteil höher sein, wenn die Werte, wie Einbauten, Schaufenster etc, im Gewerbeanteil überwiegen. Wir rechen das erst einaml heraus, ehe wir für die zwei Wohnungen den Rest auf die Quadratmeter verteilen. Übrigens wenn er bisher noch noch keine Vorauszahlung erhoben hat, obwohl ihr schon länger drin wohnt, braucht ihr das nicht zu zahlen, denn die Gebäudeversicherung besteht sicherlich schon die ganze Zeit und dann ist es sein Pech, wenn er es nicht verlangt hat. So mir nicht dir nichts kann nur das erhoben werden, was zusätzlich entsteht, wenn ich mir das im Mietvertrag offen gelassen habe. Bei uns ist das die Dachrinnenreinigung, weil wir zwie große Linden zu stehen haben, und das seit vorigem Jahr machen lassen und in den Mietverträgen die Option zusätzlich hinzukommender Nebenkosten enthalten ist, brauchte ich es 2003 nur noch ankündigen, daß ab dem kommenden jahr da etwas hinzukommt. Bin selber im Grundbesitzerverein, das ist eine lohnende Investiton gewesen, für Mieter gibt es in vielen Orten auch Mietervereine, die dir weiterhelfen können.

LG
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