Deutsche Pute
Galbani
Henglein
Milram
Rama Cremefine
Toppits|
|
Hallo liebe Chefköchler,
vielleicht kann mir mal wieder jemand von euch bei meinen Steuerfragen helfen. (Habe da schon gute Erfahrungen gemacht. Und zwar habe ich vor einiger Zeit meine Steuererklärung gemacht und auch den Bescheid erhalten. Meiner Meinung nach stünde mir aber eine deutlich höhere Rückzahlung zu und ich möchte nun Einspruch gegen den Bescheid erheben. ("Man" sagte mir, dass ich, sollte ich unter einem gewissen Betrag bleiben, komplett alle gezahlten Abgaben wiederbekomme. Ist das überhaupt korrekt?) Muss/kann ich nach dem Einspruch die Erklärung "neu" machen? Und z. B. noch diese Werbungskostenpauschale einbeziehen? Mal die Eckdaten: Bin Studentin, habe einen voll versteuerten Job, unterschreite aber den Freibetrag von 8004 Euro. Habe in der Steuerklärung nichts geltend gemacht (wie z. B. Werbungskosten), außer dass ich eben meinen Bruttolohn angegeben habe. Leider blicke ich in dem Metier überhaupt nicht duch! Vielen Dank für alle Antworten, beste Grüße, TomKa P. S. Keine Ahnung, wo das Thema hingehört hätte, denn Freizeitvergnügen ist das sicherlich nicht... |
|
|
Hallo TomKa,
ich an Deiner Stelle würde persönlich mit den entspr. Unterlagen im FA vorsprechen. Die Finanzbeamte sind verpflichtet, dem Antragsteller beim Ausfüllen zu helfen bzw. die Steuererklärung zu erläutern. Hab damit selbst bereits mehrfach gute Erfahrungen gemacht. Viel Glück! LG, eumex209. |
|
|
Hallo TomKa,
"alle gezahlten Abgaben" was genau meinst Du damit? Vom Finanzamt gibt es lediglich Einkommen- und Kirchensteuer zurück...... bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 8.011,00 allerdings den gesamten Betrag. LG, axora |
|
|
Hallo ihr beiden,
vielen Dank - ihr habt mir schon weitergeholfen! eumex: Ich hatte gehofft, dass das so möglich ist, super! =) Falls ich das nicht von allein aufgedröselt bekomme, ist das auf jeden Fall der Weg. (Ich versuche es erst mal so, weil es für mich zeitlich schwer einzurichten ist, da aufzuschlagen.) axora: Aha! Das ist schon mal gut zu wissen. Das bedeutet, dass die Auszahlung vermutlich korrekt ist. Dann bliebe mir nur noch, mithilfe des Einspruches die Einkommensteuererklärung neu aufzusetzen. Falls das denn möglich ist... Bedeutet also der Einspruch, dass die "nur" neu berechnen oder kann ich auch neue Unterlagen (im Sinne z. B. der Werbungskostenpauschale) "hinzufügen"? Ratlose Grüße, TomKa |
|
|
Hallo TomKa,
sorry, aber das verstehe ich jetzt nicht Warum willst Du denn Einspruch einlegen, wenn die Rückerstattung korrekt war? Mal als Beispiel: Wenn Du 500,00 Einkommen- und Kirchensteuer bezahlt hast und 500,00 erstattet bekommen hast, dann war`s das, mehr raus als rein gibt es leider nicht... LG, axora |
|
|
Ja, an Lohnsteuer müsste es das dann gewesen sein, aber es geht mir ja dann um die Werbungskosten, die ich in der bisherigen Erklärung NICHT geltend gemacht habe (die Möglichkeit war mir dummerweise nicht bewusst), es aber könnte.
|
|
|
Wenn Du hundert % von deiner Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zurückbekommen hast dann war es das.
Von den Sozialabgaben bekommst Du nichts zurück. Herr_Mahlzahn |
|
|
Hm, okay, danke. Dann wurde ich falsch informiert und kann mich über meine 3,27 Euro freuen...
Wie gesagt: vielen Dank euch allen für die Beantwortung meiner Laienfragen! |
|
|
Hallo,
ich denke, ein Einspruch lohnt sich, wenn Du alles wiederbekommen hast, nur dann, wenn Du so viele tatsächliche Aufwendungen für Dein Studium hattest, dass Du ins Negative kommst. Beispiel: Du hast die 8004 verdient, aber für Bücher, Fahrtkosten zur Uni, sonstiges Lernmaterial etc. deutlich mehr bezahlt als die 8004. (Pauschalen nützen da nix). Wenn Du für das Jahr einen Verlust machst, kannst Du Dir überlegen, ob Du im Vorjahr nach der alten Steuererklärung noch nicht alles Gezahlte rausbekommen hast und einen so genannten Verlustrücktrag beantragen - dann gibt's relativ sofort Geld, oder Du kannst den Verlust vortragen, dann sparst Du vielleicht im Folgejahr etwas (Prognose müsste sein, dass Du mehr verdienst als den die 8011 und weniger nachgewiesene Kosten hattest), das müsstest Du einmal überlegen. Ansonsten freu Dich über das Geld, das Du zurückbekommen hast, und spar Dir die Arbeit... VG Schwarzwaldköchin PS - ich finde es interessant, dass Du die Steuerfrage unter Freizeitvergnügen postest... |
|
|
Hallo,
bitte entschuldige meine späte Antwort! Ich bin offenbar einigen Missverständnissen und Falschannahmen erlegen. Ich habe zwar immer noch nicht das Gefühl, das Steuersystem zu verstehen, aber immerhin bin ich jetzt schlauer, was meine eigenen "Rechte und Pflichten" betrifft. Ich würde mich ja auch freuen und ganz still bleiben, handelte es sich bei meiner Rückzahlung nicht um den beeindruckenden Betrag von 3,27 Euro! Aber dann hat sich mein Freizeitvergnügen Einkommensteuererklärung für dieses Jahr erledigt! Vielen Dank an euch für die Hilfe! Gruß, TomKa |
|
|
Eigentlich ist es in der Einkommensklasse ganz einfach:
Das FINANZAMT zieht Steuern ein - und auch nur die werden erstattet. Es werden Dir u.U. aber auch Sozialabgaben abgezogen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Für die bekommst Du aber auch eine Gegenleistung und die bleiben dann auch abgezogen - denn Du bist ja dann für die Monate entsprechend versichert und die Monate zählen vor allem auch später mal (Stichwort Rentenversicherung) für die Zählung deiner versicherten Zeit (das wird sich zwar erst in ferner Zukunft bemerkbar machen....) Du hast aber immer die Möglichkeit, einen Job unter 400 im Monat als Minijob auszuüben - dann bezahlt der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben. Dein Job bewegte sich vermutlich in der sogenannten Gleitzone - (das ist die Zone von 400 bis 800 Monatseinkommen) Da sehen die Abzüge wie folgt aus: Beitragssatz Kranken-V 15.5 Prozent bezahlt durch halb Arbeitnehmer/halb Arbeitgeber inkl. Sonderbeitrag KV 1 0.9 Prozent bezahlt durch Arbeitnehmer Beitragssatz PflegeV 1.95 Prozent bezahlt durch halb Arbeitnehmer/halb Arbeitgeber Zusatzbeitrag PV 2 0.25 Prozent bezahlt durch Arbeitnehmer Beitragssatz RentenV 19.6 Prozent bezahlt durch halb Arbeitnehmer/halb Arbeitgeber Beitragssatz AV 3 Prozent bezahlt durch halb Arbeitnehmer/halb Arbeitgeber Google mal nach "Gleitzonenrechner" - da kannst Du Dir genauen Beträge für Dich, Dein Einkommen und Dein Bundesland angucken. Wendy |
|
|
Hallo!
Vielen Dank für den Google-Tipp! Dass ich in dieser Gleitzone bin wusste ich, aber was das genau bedeutet - daran hat's gehapert! Bei meinem alten Job war ich auf 400-Euro-Basis beschäftigt. Da hat man es ein bisschen leichter was die Steuer betrifft. Gruß, TomKa |
|
|
Wenn mans zusammenfaßt, läuft es darauf raus:
Minijob: Arbeitgeber zahlt eine Pauschale, damit sind alle Abgaben gedeckt. Arbeitsnehmer bekommt Geld brutto für netto. Gleitzone: Es fallen keine Steuern an, aber normale Sozialabgaben (400-800 im Monat Einkommen) Darüber: Steuern und Sozialabgaben - man kann Steuern über den Lohnsteuerjahresausgleich evtl. zum Teil wiederholen, wenn man Werbungskosten und Sonderausgaben hat, die ÜBER den schon in die Lohntabellen eingearbeiteten Pauschalbeträge hat. Wendy |
|
|
Wow, die Zusammenfassung ist super. So habe ich es mir auch erklärt (nach den ganzen Hinweisen hier), aber es ist gut, das mal zu lesen. Denn dann verstehe ich das System auch und weiß, was meine Falschannahmen waren.
Danke! |
|
|
Hallo,
en Tipp der dir vielleicht für später hilft. Geh in einen Lohnsteuerverein in deiner Nähe. Der Beitrag ist nicht sehr hoch und die haben oft noch einige Tricks auf Lager die man selber nicht kennt, kennen kann. Bei meinem Sohn war es zB der Computer den er kurz vor Ende des Studiums gekauft hatte. Diesen Betrag haben sie mit in die nächsten 2 Jahre reingenommen als er Steuer zahlen musste. katir |
|
|
DAS werde ich mir auf jeden Fall vormerken. Danke, katir!
|
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.