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Vereinsrecht NRW - Rhld.-Pfalz

Vom 10.11.2011 13:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elmise Chefkoch


Mitglied seit 25.11.2006
2.803 Beiträge (ø1,39/Tag)
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Hallo zusammen,

ich suche mir die ganze Zeit schon die Finger wund im www, kann aber keine Antwort finden.

Weiß von Euch jemand, ob es Unterschiede im Vereinsrecht zwischen den einzelnen Bundesländern gibt?

Danke Euch für Eure Rückantworten.

lg

elmise
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Vom 10.11.2011 17:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

katir  Sternekoch


Mitglied seit 10.04.2006
32.896 Beiträge (ø14,69/Tag)
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Hallo elmise,


warum wendest du dich deshalb nicht an das Bundesministerium für Justiz, die müssten das doch genau sagen können.

katir
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Vom 10.11.2011 18:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neu_Lollo Suppenkoch


Mitglied seit 24.03.2008
2.524 Beiträge (ø1,65/Tag)
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Halo,
also, du musst mindestens 3 Mitglieder haben. Bei google VEREINSRECHT BGB eingeben, und dir wird geholfen.
Gruß Lollo
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Vom 10.11.2011 18:26 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

14faber06 Suppenkoch


Mitglied seit 17.05.2009
675 Beiträge (ø0,61/Tag)
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Lollo wollte damit vermitteln, dass das BGB in ganz Deutschland einheitlich gilt!
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Vom 10.11.2011 18:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Neu_Lollo Suppenkoch


Mitglied seit 24.03.2008
2.524 Beiträge (ø1,65/Tag)
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jau,
wie auch das Bundes-Kleingarten-Gesetz
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Vom 10.11.2011 18:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elmise Chefkoch


Mitglied seit 25.11.2006
2.803 Beiträge (ø1,39/Tag)
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Hallo Ihr lieben Ckler,

vielen vielen dank, dass das BGB und damit auch das Vereinsrecht einheitlich ist, reicht mir vollkommen.

Ich wusste, bei Euch wird mir geholfen.

Danke und Grüße

elmise
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