Ebay Problem
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Wer kann mir weiterhelfen. Habe über ebay einen Artikel verkauft. Der Käufer meint, der Artikel weiche von der Beschreibung ab. Was definitiv nicht stimmt. Ich möchte mich mit ihm im Guten einigen. Der Käufer möchte sein Geld zurück plus 2 x Porto. Er hat dies als Problem bei Ebay gemeldet. Da gibts wohl so nen Link: Probleme klären. Falls Ebay zu gunsten des Käufers stimmen sollte: Meine Frage. Wie kommt der Käufer zu seinem Geld. Kann ebay mich zwingen, das Geld zurückzuüberweisen? Ich habe den Artiekl definitv so verschickt wie beschrieben. Ob der Käufer herummanipuliert hat, weiß ich nicht. Danke für eure Hilfe und LG |
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![]() Mitglied seit 11.08.2006 |
Hallo,
bei eBay ist es immer ratsam zum Abschluss dazu zu schreiben, dass man als Privatperson verkauft und den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben hat , deshalb keine Garantie oder Gewähr übernimmt.Umtausch oder Rücknahme nicht möglich. Waren denn Bilder dabei? Liebe Grüße ••○••○ ♥ ♥ rübchen ♥ ♥ ○••○••
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo
und danke für deine Antwort. Ja, Bilder waren dabei. Und den Zusatz (Privatperson....) hab ich nicht geschrieben, da ich dachte, steht ja so deutlich in den AGB's. LG |
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![]() Mitglied seit 11.08.2006 |
Hallo erdäpfelchen,
Vielleicht hat der Käufer gemerkt, dass der Artikel doch nicht sein Fall ist und probiert ihn nun wieder los zu bekommen Wenn Du Dir sicher bist, alles korrekt angegeben zu haben, würde ich an Deiner Stelle mal Kontakt zu eBay aufnehmen! Das Geld würde ich erstmal nicht zurückgeben Im schlimmsten Fall bekommst Du eine negative Bewertung Liebe Grüße ••○••○ ♥ ♥ rübchen ♥ ♥ ○••○••
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![]() Mitglied seit 05.11.2003 |
Hallo,
ich würde an Deiner stelle gar nichts machen und auch nicht etgegenkommen. Wenn die Bilder mit dem Produkt über einstimmen und du auf evtl. vorhandene Mängel hingewiesen hast, hast du deine pflichten als Verkäufer erfüllt. Ich nehme mal an du hast eine Rücknahme des Produkts nicht angeboten? Der Käufer versucht dich nur einzuschüchtern, Ebay wird ihm mitteilen das sie sich an Dich wenden. Du sagst dann auch bei Ebay das alles gepasst hat. Dann wird Ebay sagen, dass sie nichts tun können und der Käufer müsste sich nen Anwalt nehmen und dich verklagen. Manchen Leuten sollte man besser nichts verkaufen. Grüße Bubu |
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![]() Mitglied seit 19.02.2011 |
Hey.
Also, das Problem hatte ich auch einmal. Der Jenige hat sich ebenfalls so aufgeregt und an Ebay geschrieben. wir Haben uns dann geeinigt und gesagt, das er etwas geld von mir erstattet beekommt. Probier es einfach mal so. Wünsche dir viel erfolg :) lg. bolli |
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Hallo ...
>>bei eBay ist es immer ratsam zum Abschluss dazu zu schreiben, dass man als Privatperson verkauft und den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben hat , deshalb keine Garantie oder Gewähr übernimmt.Umtausch oder Rücknahme nicht möglich. << ich weiß sehr sicher, dass auch dieser schöne Satz gar nichts nützt, wenn der Artikel nicht wie beschrieben ist (wobei ich jetzt nicht sage, dass Erdäpfelchens Artikel ungenau oder falsch beschrieben wäre!) Mal ein Beispiel: Jemand gibt bei einem Gefrierschrank ''ca 5 Jahre alt, ganz genau weiß ich es aber nicht, ist von der Schwiegermutter'', und hinterher stellt sich raus, dass das Schätzchen 20 Jahre auf dem Buckel hat ... ... dann muss auch eine Privatperson mit ausdrücklichem Umtausch-/Rücknahmeausschluß zurücknehmen, weil einfach nicht das gekauft wurde, was (auch wenn es nach bestem Wissen und Gewissen gewesen sein sollte) beschrieben wurde ... Wenn der Käufer der Meinung ist, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, ist es immer schwer, das Gegenteil zu beweisen ... Ist noch nicht lange her, da standen Urteile dazu bei uns in der Zeitung ... ... ''Privatverkauf, keine Rücknahme'' ist also auch keine absolute Sicherheit, wenn der Käufer sich etwas anderes unter dem Artikel vorgestellt hat ... oder wenn er tatsächlich nicht ganz exakt beschrieben war ... Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 11.06.2006 |
Nachtrag ... in Zeiten der Rechtsschutzversicherung gibt es immer jemanden, der wegen sowas bereit ist, vor Gericht zu ziehen ... "kost' ja nix" ... ich würde immer abwägen, ob der finanzielle Schaden einen Rechtsstreit wirklich lohnt, falls es der Käufer draufankommen lassen sollte ...
Lieben Gruß
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![]() Mitglied seit 20.11.2006 |
Hallo!
Was genau bemängelt der Käufer denn? Einfach nur, dass es nicht der Beschreibung entspricht? Meine Meinung: wenn du dir sicher bist, dass du alles richtig beschrieben hast, dann würde ich Rücknahme anbieten, aber nur über ebay und ohne Rückerstattung des Portos. Wegen der eventuellen negativen Bewertung: du kannst darauf ja einen Kommentar abgeben. Und wenn du dann dazuschreibst, was los war, hat das wohl keine negativen Effektre für dich. Ich hatte auch schon einen Käufer, der einen "verknickten Bucheinband" bemängelte. Damit sollte man aber rechnen, wenn man ein Buch mit "sichtbaren Knicken im Einband" kauft... ~~~ Liebe Grüße, Kiwibirt ~~~
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![]() Mitglied seit 26.08.2006 |
@Bubu
Oh jaaa du hast ja so Recht. Und leider haben eben die Käufer mehr Rechte als die Verkäufer. Ich habe letztes Jahr Donnerstags Abends eine Auktion auslaufen gehabt. Die Kundin gibt an Freitags gezahlt zu haben. Mittwochs !!!! hatte ich das Geld gutgeschrieben. Am Donnerstag habe ich verschickt. Montags kam die Ware an , bzw wurde Montags entgegen genommen beim 2. Zustellversuch. Bewertung Kunde : Keine Kommunikation und verdammt lange Lieferzeit und Negativ !! Und Ebay machte nix obwohl ich Kontoauszug wegen Gutschrift und 2 Zustellungen DPD vorlegen wollte. Gleiche Person kauft wieder bei mir ( ohja nun isse aber gesperrt ) und nun stören nicht die Lieferzeiten sondern die Abweichung des Fotos angeblich.... und wieder bekomme ich ne Negative Beurteilung und wieder macht Ebay nix obwohl "Artikel beschädigt" in der Beschreibung steht. Scheinbar brauchen solche Leute den Stress die Verkäufer dumm anzumachen Viele Grüße
Susanne |
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![]() Mitglied seit 19.02.2011 |
Nun ja, bei Ebay hört man ja so einige Sachen auch im Fernsehn, dass es immerwieder Probleme gibt, dass der Verkäufer nicht richtige Angaben gibt.
Aber ich würde einfach nochmal alles genau überprüfen, was du geschrieben hast und wenn alles übereinstimmt dann kannst du es ihm auch sagen. Und Frag IHn ambesten nochmal was ihm niccht an deinem Artikel gefällt und was angeblich falsch in der Beschreibung steht |
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![]() Mitglied seit 05.11.2003 |
Huhu,
mich wollte schon mal jemand verklagen, da ich ihm eine negative Bewertung gegebne habe. Ebay selber macht eh nichts, außer sich die problemchen anzuhören und dann sagen, wir können nix tun. Allerdings hab ich mich trotz Rechtsschutz wegen ner blöden Bewertung nicht verklagen lassen und habe diese zurück gezogen. Hat mich zwar so was von geärgert, aber das wars mir nicht wert. Aber wenn ich was verkauft hätte und ich wüsste das alles passt, könnte derjenige sich gerne die Zähne ausbeisen. Von mir würde er keinen Cent bekommen. Grüße Bubu |
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![]() Mitglied seit 17.12.2008 |
Hallo
zuerst mal Danke für eure Antworten. Hallo Also ebay ist bereits eingeschaltet. Ich konnte mich mit dem Kunden eben nicht einigen, wg. Übernahme von Porto und Rückerstattung usw. Ich habe den Artikel richtig beschrieben und auch so verschickt. Rücknahmen habe ich nicht angeboten. Gut, zu dem Gefrierschrank: Da kann man schon erkennen, welches Baujahr der hat. Ich jedoch kann jedoch dem Kunden nicht nachweisen, dass der Artikel im einwandfreien Zustand geliefert wurde, obwohl es ein Foto gibt. (Ist darauf nicht so deutlich zu sehen) Muss ich denn Beweisen, dass der Artikel in Ordnung war, oder muss der Käufer beweisen, dass er es eben nicht war? Es steht ja Aussage gegen Aussage. Der Käufer behauptet, bei besagtem Artikel würde ein Teil fehlen. Was definitv nicht stimmt. Kann er sich ja auch rausgenommen haben. Danke für eure Hilfe und LG |
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![]() Mitglied seit 14.09.2011 |
Hallo,
also wenn Du weißt, das die Sachen bei Dir so wie beschrieben verschickt worden sind, dann würde ich gar nicht weiter mit dem Käufer diskutieren, auf die Hilfe von ebay kannst Du lange warten, es sei denn, Du bist ein gewerblicher Verkäufer, das bringt denen wenigstens richtig Kohle Bei dem einen hatte ich ein Blaupunkt Autoradio mit CD Spieler verkauft, sogar die Rechnung war dabei und das Radio wie neu. 2 Tage nachdem der Käufer das erhalten hat, bekomme ich von dem eine Mail. Er hätte das CD Radio in einer Fachwerkstatt einbauen lassen und dort hätte der Monteur festgestellt, dass das CD Laufwerk kaputt wäre??? Der Käufer hat mich aufgefordert, ihm die Kaufsumme plus die Einbaukosten plus einer Entschädigung für ihn zu erstatten, er selber wäre Anwalt und wenn ich es nicht auf einen ordentlichen Rechtsstreit ankommen lassen wollte, sollte ich lieber bezahlen. Ich hätte ihm bewusst defekte Ware verkauft und das wäre Betrug Bei dem anderen hatte ich eine Toner Kartusche für einen Plotter verkauft und der Käufer war schon von Anfang an ganz heikel. Er hat mir eine andere Lieferanschrift mitgeteilt und ich habe ihn angeschrieben, um mir diese bestätigen zu lassen, dann kam von ihm zurück, ob ich zu blöd wäre das zu verstehen |
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![]() Mitglied seit 28.08.2005 |
Hallo,
ich denke, ich kann dir Hoffnung machen! ich habe auch schon mal was verkauft, was der Käufer bemängelt hat, ich denke , da kam dann Nichtgefallen o.ä. dazu. Es war eine Jacke, ich hatte viele Fotos und die Maße schreib ich auch immer hin.Der Käufer hatte keine Chance.Selbst bei einer nachträglichen negativen Bewertung kannst du Ebay noch einmal bemühen u.Umständen wird sie gelöscht. Ich wünsch dir viel Glück und versuche auf jeden Fall freundlich und sachlich zu bleiben( auch wenns schwer fällt) Schöne Feiertagsgrüße vom Knulli Wer glaubt, er könnte lapsuslos durchs Leben wandeln, der ist ein Hofnarr im Königreich der Illusion. |
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