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Gültigkeit eines Gutscheins???

Vom 08.04.2011 15:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

humstein Chefkoch


Mitglied seit 31.12.2003
3.955 Beiträge (ø1,29/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo!


Ich habe beim Aufräumen einen Gutschein aus dem Jahr 2004 gefunden.

Werde natürlich im Laden nachfragen. Aber gibt es eine rechtliche Bestimmung, wie lange solch ein Gutschein gültig ist?

Hoffe, dass sich jemand hier genauer damit auskennt.

Sage schon mal vielen Dank für eure Antworten.


Lg humstein
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Vom 08.04.2011 15:14 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

ceyenne Hendlgriller


Mitglied seit 15.07.2010
1.231 Beiträge (ø1,8/Tag)
Hallo,

ich habe mal gehört, das ein Gutschein 2 Jahre Gültigkeit hat.



LG ceyenne Lachen
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Vom 08.04.2011 15:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

zinemin Hendlgriller


Mitglied seit 06.04.2010
4.106 Beiträge (ø5,24/Tag)
Hallo

Falls kein Ablaufdatum ("Gültig bis..." o.ä.) aufgedruckt ist und der Laden noch existiert, sollte der Gutschein meinem Halbwissen nach noch problemlos einlösbar sein! Na!

Gruzz - Zinemin
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Vom 08.04.2011 15:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

FADI  Chefkoch


Mitglied seit 07.04.2004
4.644 Beiträge (ø1,56/Tag)
Hallo,

Rein rechtlich ist dein Gutschein in Deutschland nach 3 Jahren verjährt - sagt jedenfalls Wikipedia

Zitat:' Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre). Danach kann sich der Beschenkte den Wert des Gutschein abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge auszahlen lassen. '

Liebe Grüsse sendet

FADI

><(((((°>

Essen ist eine höchst ungerechte Sache: Jeder Bissen bleibt höchstens zwei Minuten im Mund, zwei Stunden im Magen, aber drei Monate an den Hüften.

Christian DIOR
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Vom 08.04.2011 17:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Pastetenkönig Kaltmamsell


Mitglied seit 23.06.2008
2.560 Beiträge (ø1,78/Tag)
Ich kenne das so: Gutscheine die verschenkt werden, vom Laden selbst, zum Beispiel Gebutstags-geschenke laufen ab, gekaufte erst nach langer Zeit.
Kleine LÄden wollen aber generell keine Kunde vergreueln, also hingehen, die werden den wahrscheinlich annehmen.
Gruss, Pastetenkönig
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Vom 08.04.2011 17:36 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Bigggii Suppenkoch


Mitglied seit 07.02.2006
821 Beiträge (ø0,36/Tag)
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Hallo zusammen
Frage einfach im Geschäft nach
vlt ist man ja kulant
doch nach 3 Jahren ist er verjährt
bei dir sind es ja 7 ? Jahre.
Aber ein Versuch ist es doch Wert
Viel Glück

LG Biggi
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Vom 08.04.2011 19:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

humstein Chefkoch


Mitglied seit 31.12.2003
3.955 Beiträge (ø1,29/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Hallo!

Ja, werde es schon im Laden versuchen. Kann aber erst am Montag dort vorbei und werde dann mal nachfragen.
War halt eben neugierig und wollte wissen, ob ich mich eben auf "etwas" berufen kann.

Vielen Dank für eure Antworten.

Lg humstein
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Vom 08.04.2011 19:47 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

nick67  Sternekoch


Mitglied seit 12.09.2004
13.603 Beiträge (ø4,83/Tag)
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Moin!
Gutschein von Geschäft an Privat vor 2002: 30 Jahre gültig
ab 2002: 3 Jahre

Gruß, Nick

\"\"\"\"
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Vom 10.04.2011 13:17 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

humstein Chefkoch


Mitglied seit 31.12.2003
3.955 Beiträge (ø1,29/Tag)
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Hallo!

Dann hoffe ich mal auf die Kulanz des Geschäftes.

Der Gutschein beläuft sich auf 60€. Wäre schon ärgerlich, wenn ich gar nichts mehr dafür bekomme.

Lg humstein
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Vom 10.04.2011 16:28 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Bigggii Suppenkoch


Mitglied seit 07.02.2006
821 Beiträge (ø0,36/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
Wünsche dir viel Glück
ja das ist viel Geld
LG Biggi
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