Gültigkeit eines Gutscheins???
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![]() Mitglied seit 31.12.2003 |
Ich habe beim Aufräumen einen Gutschein aus dem Jahr 2004 gefunden. Werde natürlich im Laden nachfragen. Aber gibt es eine rechtliche Bestimmung, wie lange solch ein Gutschein gültig ist? Hoffe, dass sich jemand hier genauer damit auskennt. Sage schon mal vielen Dank für eure Antworten. Lg humstein |
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![]() Mitglied seit 15.07.2010 |
Hallo,
ich habe mal gehört, das ein Gutschein 2 Jahre Gültigkeit hat. LG ceyenne |
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![]() Mitglied seit 06.04.2010 |
Hallo
Falls kein Ablaufdatum ("Gültig bis..." o.ä.) aufgedruckt ist und der Laden noch existiert, sollte der Gutschein meinem Halbwissen nach noch problemlos einlösbar sein! Gruzz - Zinemin |
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![]() Mitglied seit 07.04.2004 |
Hallo,
Rein rechtlich ist dein Gutschein in Deutschland nach 3 Jahren verjährt - sagt jedenfalls Wikipedia Zitat:' Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre). Danach kann sich der Beschenkte den Wert des Gutschein abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge auszahlen lassen. ' Liebe Grüsse sendet FADI ><(((((°> Essen ist eine höchst ungerechte Sache: Jeder Bissen bleibt höchstens zwei Minuten im Mund, zwei Stunden im Magen, aber drei Monate an den Hüften. Christian DIOR |
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![]() Mitglied seit 23.06.2008 |
Ich kenne das so: Gutscheine die verschenkt werden, vom Laden selbst, zum Beispiel Gebutstags-geschenke laufen ab, gekaufte erst nach langer Zeit.
Kleine LÄden wollen aber generell keine Kunde vergreueln, also hingehen, die werden den wahrscheinlich annehmen. Gruss, Pastetenkönig |
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![]() Mitglied seit 07.02.2006 |
Hallo zusammen
Frage einfach im Geschäft nach vlt ist man ja kulant doch nach 3 Jahren ist er verjährt bei dir sind es ja 7 ? Jahre. Aber ein Versuch ist es doch Wert Viel Glück LG Biggi |
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![]() Mitglied seit 31.12.2003 |
Hallo!
Ja, werde es schon im Laden versuchen. Kann aber erst am Montag dort vorbei und werde dann mal nachfragen. War halt eben neugierig und wollte wissen, ob ich mich eben auf "etwas" berufen kann. Vielen Dank für eure Antworten. Lg humstein |
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![]() Mitglied seit 12.09.2004 |
Moin!
Gutschein von Geschäft an Privat vor 2002: 30 Jahre gültig ab 2002: 3 Jahre Gruß, Nick ![]()
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![]() Mitglied seit 31.12.2003 |
Hallo!
Dann hoffe ich mal auf die Kulanz des Geschäftes. Der Gutschein beläuft sich auf 60€. Wäre schon ärgerlich, wenn ich gar nichts mehr dafür bekomme. Lg humstein |
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![]() Mitglied seit 07.02.2006 |
Wünsche dir viel Glück
ja das ist viel Geld LG Biggi |
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