Reklamationsfall - Probleme bei der Abwicklung
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![]() Mitglied seit 02.04.2004 |
wir haben bei A*elco einen PC-Bildschirm gekauft, der innerhalb kurzer Zeit einen Defekt aufwies. Der Bildschirm wurde von einem Serviceunternehmen des Herstellers selbst abgeholt und uns nach Reparatur zurückgegeben, der Defekt trat aber wieder auf. Der Bildschirm wurde am 28.03. wieder abgeholt und dann hörten wir lange Zeit nichts mehr. Wie das so ist, mein Freund dachte, ich kümmere mich drum und umgekehrt.... jedenfalls habe ich am 31.05. die Servicehotline angerufen und nachgefragt, wo denn der Bildschirm bliebe, woraufhin ich die Auskunft bekam, dass Ende April eine Gutschrift an A*elco mit der Bitte um Weiterleitung erfolgte. Lange Rede, kurzer Sinn: heute (!!) kam dann eine Überweisung, allerdings nicht über den vollen Kaufpreis, sondern eine verminderte Summe (Kaufpreis 359,00 Euro, Erstattung 320,00 Euro). Ich konnte keine rechtliche Grundlage für die Überweisung der geringeren Summe finden. Sofern einem Kunden ein (teil-)defektes Gerät wieder ausgehändigt wird und man sich auf eine geringere Summe einigt, ja. Aber wir haben ja nix mehr. Ich habe heute schon beim Händler angerufen und richtig Ärger gemacht, werde das ganze auch noch schriftlich formulieren und an die Geschäftsleitung per Einschreiben/Rückschein richten. Ich werde auch nochmal die Kaufunterlagen durchsehen, ob es sich noch um eine Reparatur innerhalb der Gewährleistung handelt oder aber um eine Garantieleistung. Bei letzterem Fall könnte ich auch gegenüber dem Hersteller Ansprüche geltend machen. Was mich jetzt interessiert: Hat jemand irgendwann irgendwo ähnliche Erfahrungen gemacht? Viele Grüße aus dem Agentenwohnheim Maddi und die 3 Agenten
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![]() Mitglied seit 05.11.2003 |
Hallo Maddi,
wir hatten so ein ähnliches Problem, allerdings mit einem LCD TV Gerät. Der geringere Rückerstattungspreis, nennt sich Zeitwert. Da das Gerät durch die Zeit und Nutzung Wert verliert wird dieser erstattet. Habe auch erst doof geschaut, als ich das hörte, ist aber wirklich so. Das einzig gute in meinem Fall war, das die LED Geräte in der Zeit so viel günstiger wurden. So konnte ich mir einen neuen größeren und besseren Fernseher kaufen und hatte noch Geld über. Grüße Bubu |
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![]() Mitglied seit 22.07.2008 |
Die Frage des Zeitwerts ist strittig.
Pauschal gibt es keine Rechtsaussage, wonach Händlern ein Abzug zusteht. Dagegen spricht der Nutzungsausfall, den der Kunde durch die Reparaturzeit hatte, der Aufwand, das defekte Gerät zu transportieren etc.......... Ich würde mir eine solche Kürzung nicht gefallen lassen und alle sinnvollen Massnahmen ergreifen. Das bestimmte Produkte preiswerter werden, mag nett sein, ist aber keine Entschuldigung für schlechten Service. gruß wolf |
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![]() Mitglied seit 02.04.2004 |
Hallo Bubu,
danke erstmal für Deine Antwort. Ich habe in der Zwischenzeit nochmal gegoogelt und auch speziell mit dem Begriff "Zeitwert" gesucht. Dazu habe ich auch schon einiges gefunden. Bei uns handelt es sich definitiv um eine Garantieleistung, die Gewährleistungsfrist ist schon abgelaufen gewesen. Zur Rückabwicklung des Kaufes habe ich in den Unterlagen des Herstellers nichts gefunden, die Garantieleistungen schließen eine kostenlose Reparatur, ggf. Austausch gegen ein neues oder gleichwertiges Nachfolgemodell ein. Weitere Angaben gibt es nicht. Ich finde es schon eine Frechheit, einfach einen geringeren Betrag als den Kaufpreis zu erstatten, und das ohne jegliche Begründung oder Erklärung dazu. Mal abgesehen davon, dass wir auch noch zwei Monate (!!) auf unser Geld warten mußten. Hätten wir uns nicht gemeldet, wer weiß, ob wir jemals auch nur einen Cent bekommen hätten. Viele Grüße aus dem Agentenwohnheim Maddi und die 3 Agenten
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![]() Mitglied seit 22.07.2008 |
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. |
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![]() Mitglied seit 02.04.2004 |
Hallo Wolf,
danke für Deine Antwort! Die von Dir genannten Paragraphen benennen (ich hoffe, ich erinnere mich jetzt richtig) die Ansprüche des Käufers, sofern eine gekaufte Sache innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweist. Gewährt der Hersteller eine darüber hinausgehende Garantie, so kann er die Bedingungen dafür meines Wissens selbst vorgeben. Mit dem Kauf des Produkts erklärt man sich dann mit den entsprechenden Bedingungen einverstanden. Ich habe noch nicht sämtliche Unterlagen durchgelesen, mal sehen, ob ich noch etwas zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags im Garantiefall finde. Im übrigen muß ich mal sagen, dass ich mit der Leistung vom Hersteller (Sam*ung) im großen und ganzen recht zufrieden bin, der erstattete Betrag ist halt jetzt strittig. Der Händler hat die Weiterleitung der Erstattung verzögert. Ich finde es zwar ein bisschen viel Zeit zwischen der Abholung des Bildschirms (28.03.) bis zur Überweisung des Geldes an A*elco (Ende April, das genaue Datum habe ich nicht), aber damit kann ich mich notfalls noch abfinden. Eine Formel für die Berechnung des Zeitwerts habe ich übrigens auch gefunden, die Seite läßt sich nur gerade nicht laden. Inwiefern sie denn auch tatsächlich rechtlich einwandfrei ist kann ich nicht beurteilen, ich bin keine Juristin. Aber vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen, der mit dem gleichen Problem konfrontiert wird, den Zeitwert selbst zu überprüfen. Meiner bisherigen, kurzen Recherche nach gibt es immer wieder Händler, die den Zeitwert (zu ihren Gunsten) fehlerhaft berechnen. Ich werde noch weiterforschen. Sofern noch jemand Infos oder Tips hat, würde ich mich über weitere Postings freuen! Auf jeden Fall lasse ich Euch wissen, wie es letztlich in unserem Falle ausgehen wird. Viele Grüße aus dem Agentenwohnheim Maddi und die 3 Agenten
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![]() Mitglied seit 02.04.2004 |
Hallo,
nochmal als Zusatz: wir haben für den Bildschirm drei Jahre Garantie, die zweite Reklamation war im dritten Jahr nach dem Kauf. Viele Grüße aus dem Agentenwohnheim Maddi und die 3 Agenten
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![]() Mitglied seit 22.07.2008 |
Hi Maddi, da der erste Fehler während der Garantiezeit auftrat, ist der Sachmangel nun nichts Neues. Was kann der Hänler jetzt tun, um Dir zu schaden? Er könnte das Gerät doch reparieren, dann geht es in einem Jahr kaputt und die Gewährleistung und Garantie ist eh´ futsch.
Vielleicht ist es unter diesen Bedingungen am Besten, wenn Du auf Deine Rechte verzichtest, das Geld nimmst und Dir einen neuen Monitor (entspiegelt natürlich) kaufst, der für dieses Geld blickwinkelstabil sein darf! Wenn das Gerät jetzt im 3ten Jahr ist, na gut..... Das Gebaren des Händlers ist trotzdem unklar, dort wirst Du sicher demnächst nicht mehr kaufen.... Atelko ? gruß wolf |
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![]() Mitglied seit 02.04.2004 |
Hallo Wolf,
einen neuen Bildschirm haben wir uns jetzt (notgedrungen) schon besorgen müssen. Qualitativ ist er auf jeden Fall besser (entspiegelt UND blickwinkelstabil - für Bildbearbeitung wesentlich besser geeignet!!) und wir mußten zum Glück nix draufzahlen. UND nein, über diesen Händler (Atelko) kaufen wir garantiert nix mehr, das hat jetzt echt gereicht. Wir wollen nur sichergehen, dass wir nicht nur auf dem Ärger und den Kosten für das Hinterherrennen sitzenbleiben, sondern auch noch über den Tisch gezogen werden. Dafür werde ich morgen vom Hersteller die Berechnung des Erstattungsbetrages anfordern. Ich möchte zudem kontrollieren, ob der uns auch wirklich 1/1 weitergeleitet wurde. Das genaue Überweisungsdatum möchte ich dann auch noch gerne haben. Wenn eh schon alles so schiefgelaufen ist, habe ich am Endergebnis auch so meine Zweifel. Ich denke, das ist dann auch verständlich. Viele Grüße aus dem Agentenwohnheim Maddi und die 3 Agenten
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