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Ärger mit KabelBW- eine weitere Vertragsstreitigkeit

Vom 07.08.2008 18:48 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

alina1st Sternekoch


Mitglied seit 03.03.2004
5.296 Beiträge (ø1,76/Tag)
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Hallo,

ich habe nun schon einige Zeit im Internet recherchiert, habe aber keine wirkliche antwort auf meine Frage gefunden- ich hoffe, jemand von euch kennt sich auf diesem Gebiet etwas besser aus... na dann...

Also es geht um folgendes: Ich hatte meine Eltern in der vergangenen Woche gebeten, einen Anschluss bei KabelBW online für mich zu beantragen, da ich noch keinen Internetanschluss hatte (Umzug). Das war am 30.Juli.
Zwei Tage später habe ich nur durch Zufall entdeckt, dass ich bereits an eine Gemeinschaftsantennenanlage angeschlossen bin, bin zu meinen Eltern gefahren und habe sofort einen Widerruf meines Vertrages an KabelBW abgeschickt. Das war am 3. August.
Nun hatte ich am 6. August zwei Briefe in meinem Briefkasten, einmal meine Auftragsbestätigung und zweitens ein Brief, in dem stand, dass mein Kabelanschluss bereits zum 1.August freigeschaltet worden sei und meine Widerrufserklärung daher nicht akzeptiert würde.
Nun bin ich natürlich etwas frustriert, da ich die Leistungen von KabelBW wohl nicht wirklich empfangen kann, aber trotzdem ein Jahr lang 20 Euro im Monat dafür hinblättern soll.
Habe ich noch eine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen? was ist mit der 14-Tägigen Kündigungsfrist? Und ist es rechtens, mit der Erbringung der Dienstleisung zu beginnen, bevor ich eine Auftragsbestätigung erhalten habe?

Falls ihr etwas darüber wisst, bitte helft mir! Was denn nun?

Liebe Grüße, Alina

Jeder Tag ohne backen ist ein verlorener Tag HAR HAR HAR HAR HAR HAR
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Vom 08.08.2008 13:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

tina0402 Kartoffelschäler


Mitglied seit 16.01.2005
65 Beiträge (ø0,02/Tag)
Hallo Alina,

na das hört sich ja nicht gut an.
Auch ich habe grade mal etwas recherchiert im Net bei Kabel-BW. In den Geschäftsbedinungen steht absolut nichts von einer Widerrufsfrist.
Auch die ganzen Geschäftsbedingungen überhaupt sind nicht grade positiv. Wenn Du z.b. vergisst 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen und evtl. umziehst in ein Gebiet, in dem auch Kabel-BW angeschlossen ist, verlängert sich dein Vertrag automatisch.

Ich würde dir raten entweder bei der Service-Hotline anzurufen, hier die Daten:

Fragen rund um das Thema Kabelanschluss, Digital TV/Radio, Internetanschluss und Telefon

Kundenservice
0800 - 8888 112
(kostenfreie Hotline)

Ansonsten würde ich mich beim Verbraucherschutz über die Widerrufsfristen informieren.

Der Vertrag ist übrigens zustande gekommen, egal ob sie gleich freischalten bzw. erst eine schriftliche Auftragsbestätigung schicken. Steht so in den AGB´s.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Viel Erfolg und LG
tina
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Vom 08.08.2008 14:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Agawain Smutje


Mitglied seit 14.06.2006
1.444 Beiträge (ø0,66/Tag)
Hallo

und das Tina, halt ich nicht für wirksam.

Für mich ist der Vertrag so nicht zustande gekommen.
Denn Alina hätte vom Leistungsempfang Kenntnis haben müssen.

Evtl. läßt sich so der Vertrag, der IMHO eben nicht zustande gekommen ist aus der Welt schaffen.
Ich habe mir jetzt nicht die ganzen AGB durchgelesen, aber niergends die salvatorische Klausel entdecken können.
Die besagt, daß die AGB auch dann ihre Gültigkeit haben, wenn ein Paragraph nicht rechtens ist, sozusagen das Hintertürchen für die Rechtsverdreher. Na!

Fraglich ist auch, ob die AGB bei Bestellung vorlagen...meistens ist dem aber so.

Was nun die Widerrufsfristen angeht, so gilt, wenn nicht anders erwähnt, unverzüglich bei Erhalt der AB.
Unverzüglich bedeutet, ist die AB per Post gekommen, ist die Widerrufsfrist ca. 2-3 Tage...per Fax muß es ein wenig flotter gehen. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob das nur für Kaufleute gilt, oder auch für Privatpersonen, finde aber, der Widerspruch war unverzüglich genug.

Bin kein Jurist, hab nur ein Semester BGB-Grundlagen gehabt, darum doch besser zur Verbraucherberatung.

Gruß

Aga
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Vom 08.08.2008 14:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

alina1st Sternekoch


Mitglied seit 03.03.2004
5.296 Beiträge (ø1,76/Tag)
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Hallo,

Danke euch für eure Antworten und eure Hilfe.
Das Problem ist eigentlich, dass als der Brief in meinem Briefkasten lag, der Anschluss angeblich schon 5 Tage geschaltet war- und scheinbar auch schon 3 Tage vor Ausstellungsdatum dieses Briefes. Das fand ich eigentlich höchst seltsam...
Dazu kommt, dass ich meinen Widerruf ja schon vor Erhalt und vor der Erstellung dieses Briefes abgesandt hatte.
Die Widerrufsrechte habe ich übrigens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt bekommen.

So wie ich es jetzt gesehen habe, verfällt mein Widerrufsrecht dann, wenn ich die Leistung mit meiner ausdrücklichen Zustimmung schon vor Fristende empfangen habe- laut dem Schrieben von KabelBW hätte es so gesehen nie eine Frist gegeben, in der ich hätte kündigen können.
Diese Ausdrückliche Zustimmung hatten sie allerdings nicht- und empfangen habe ich die Leistung auch nicht, kann ich gar nicht- in so fern sollte ich eigentlich noch auf mein Recht bestehen dürfen. Ich werds eben noch einmal versuchen, ansonsten wend ich mich an den Verbraucherschutz. Mal sehen....

Liebe Grüße, Alina

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Vom 08.08.2008 15:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

elromen  Kaltmamsell


Mitglied seit 18.07.2008
1.187 Beiträge (ø0,84/Tag)
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Hallöchen

Wir haben sehr gute Erfahrungen mit KabelBW gemacht - ruf bei denen bitte an und klär es telefonisch ab!

Bei uns war es so, dass wir bereits 2 Monate gezahlt hatten, aber wir einfach kein Bild bekamen. Als ich dann dort angefrufen habe, haben die anfangs nur bestätigen können, dass es im Haus und in unserer Wohnung Kabel gibt. Als dann der Techniker kam und nachschaute, stellte sich raus, dass unser Anschluss gesperrt war (das konnte aber KabelBW nicht erkennen). Der Techniker hat uns dann angeschlossen und den Anschluss super eingestellt. Alles auf Kosten von KabelBW und die beiden Monate haben wir sang und klanglos erstattet bekommen....

Die haben übrigens auch ein sehr gutes Forum, wo Mitarbeiter von KabelBW kompetent antworten.

Ganz ehrlich, ich hab kein Verständnis, wenn Leute gleich mit Verbraucherschutz oder Anwalt drohen. So wie man den Leuten dort begegnet, so werden sie reagieren. Wenn man von Anfang an pampig ist, dann darf man sich nicht wundern, wenn abgeblockt wird!

Grüßle,
elromen


\"\"

01.08. -800gr
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Vom 08.08.2008 19:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

alina1st Sternekoch


Mitglied seit 03.03.2004
5.296 Beiträge (ø1,76/Tag)
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Hallo elromen

nur weil DU sehr gute Erfahrungen mit KabelBW gemacht hast, muss das ja nicht bedeuten, dass sie die Engel auf Erden sind. Und vielen Dank übrigens für die freundlichen Unterstellungen.
Nein, ich habe nicht pampig reagiert, ich habe ihnen zunächst einen wirklich freundlichen Widerruf zugesandt und habe ihnen- auch aus reiner Freundlichkeit- sogar den Grund genannt, warum ich widerrufen möchte.
Ergebnis dessen war, dass der Widerruf abgelehnt wurde und ich jetzt sogar noch einen Nachweis erbringen soll, dass ich bereits anderweitig mit einem Anschluss versorgt bin, obwohl ich ihnen ja eigentlich nichts zu beweisen hätte.
Überleg dir also bitte erst einmal, wer hier zuerst pampig reagiert hat! Jajaja, was auch immer! Solche Unterstellungen machen an mancher Stelle Sinn, aber manchmal sind sie eben auch etwas fehl am Platz...

Entschuldigung, aber ich glaube, wenn DU noch Schülerin wärest und den monatliches Einkommen nicht blind in alle Richtungen verschmeißen könntest, würde dich die Aussicht, ein Jahr lang 20 Euro pro Monat für nichts zu zahlen, auch ziemlich abschrecken. na dann...

Liebe Grüße, Alina

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Vom 08.08.2008 19:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Gesine2101 Kaltmamsell


Mitglied seit 26.12.2007
2.259 Beiträge (ø1,4/Tag)
Hallo Alina!

Bei Kabel BW musst Du sehr deutlich und hartnäckig sein. Sonst kapieren die das nie.
Bestehe auf Deine 14 tägige Rücktrittsfrist. Wenn die den Anschluss rückwirkend freigeschaltet haben (wie soll das eigentlich gehen? So schnell sind die nie!) musst Du ja auch rückwirkend bezahlen. Irgendwas stimmt doch da nicht.
Du kannst da ja schon anrufen, aber immer parallel noch alles schriftlich machen.

Viele Grüsse
Gesine

P.S. Bei mir wollten die ein Loch vom Flur in den Keller bohren. Das haben die mir aber erst gesagt nachdem ich 5x nachgefragt habe. Jajaja, was auch immer!
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Vom 09.08.2008 00:34 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Agawain Smutje


Mitglied seit 14.06.2006
1.444 Beiträge (ø0,66/Tag)
Hallo Zusammen

laßt doch mal die Kirche im Dorf.
Ob KabelBW gut oder schlecht ist, steht doch gar nicht zur Debatte.
Es gibt in jeder Firma gut und weniger gut informierte Mitarbeiter.

Ich halte es für verfehlt, die Aufmerksamkeit auf Einzelerfahrungen zu lenken, was dann schnell dazu führen kann, dass die Mods den Eindruck bekommen, die Firma gerät als Solche in Mißkredit und so streng oder empfindlich, wie die hier sind, führt das nur dazu, daß der Thread gelöscht wird.

Außerdem versteh ich generell sowieso nicht, wie manche User so schnell bereit sind, die Messer zu wetzen. Find zieht sich echt durch alle Foren durch...ok...nicht alle...les nicht alle...aber die Bereitschaft sich hier gegenseitig an die Gurgel zu fahren, find ich enorm und hab ich so noch nie erlebt...aber ok, das ist ein anderes Thema und gehört auch nicht zum Thread, war nur eine kleine Randbemerkung.

Es geht um den ziemlich kuriosen Rechtsfall, ich find den jedenfalls kurios, und wie der zu bewerten ist und wie man da weiter vorgehen sollte.

Und da halte ich den Weg zur Verbraucherberatung einfach für nützlich, weil die einem sagen können, wie man das am besten anpackt.

Und der örtliche Verein dürfte auch die meisten Erfahrungen mit anderen örtlichen Vereinen haben.

Ob das nun KabelBW, oder ein anderes Unternehmen ist.

Gruß

Aga
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Vom 09.08.2008 16:39 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

alina1st Sternekoch


Mitglied seit 03.03.2004
5.296 Beiträge (ø1,76/Tag)
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Hallo Aga

es war eigentlich auch nicht mein Ziel, KabelBW hier schlecht zu machen, ich denke jedes Unternehmen, das Profit machen will- und das wollen natürlich alle- wird versuchen, sich seine Kunden zu halten. Nur dass ich trotzdem gerne wissen wollte, ob und wie ich aus dieser Sache evtl. wieder herauskommen könnte.
Genauso wenig war es mein Ziel, hier einen Streit auszulösen, aber gerade weil der Fall mich etwas in die Verzweiflung treibt, bin ich in der Richtung leider leicht anuzugreifen- wie du sicher bemerkt hast. Das hat auch nichts mit Agressionspotential, sondern einfach nur mit dem Wunsch zu tun, hier nicht am Ende noch dafür verurteilt zu werden, dass ich um Rat frage, wie ich aus einem Vertrag rauskomme, der mir keinen Nutzen bringt.

Zum Verbraucherschutz zu gehen halte ich übrigens auch für keine Drohung, sondern einfach für einen geeigneten Weg, mich über meine Rechte noch einmal genau zu informieren und sie notfalls auch durchzusetzen...und das dürfte ja auch nicht "pampig" sein.

Danke für deine Schlichtung- ich denke, damit ist der Thread wieder in der richtigen Bahn.

Liebe Grüße, Alina

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Vom 09.08.2008 19:21 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Agawain Smutje


Mitglied seit 14.06.2006
1.444 Beiträge (ø0,66/Tag)
Hallo Alina

Pfeil nach rechts Ergebnis dessen war, dass der Widerruf abgelehnt wurde und ich jetzt sogar noch einen Nachweis erbringen soll, dass ich bereits anderweitig mit einem Anschluss versorgt bin, obwohl ich ihnen ja eigentlich nichts zu beweisen hätte. Pfeil nach links

stimmt absolut, aber wär vielleicht ne Abkürzung Wichtige Frage

machs einfach...und vielleicht dann gut ist. Lächeln

Gruß

Aga
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Vom 12.11.2009 09:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Planlos83 Kartoffelschäler


Mitglied seit 13.07.2009
4 Beiträge (ø0/Tag)
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Ist zwar über ein Jahr her, aber was isn nun daraus geworden?
Fernabsatzverträge haben immer eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
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Vom 12.11.2009 11:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Joe_Cool Chefkoch


Mitglied seit 28.08.2004
8.405 Beiträge (ø2,97/Tag)
>Fernabsatzverträge haben immer eine Widerrufsfrist von 14 Tagen<

Es sei denn, mit der Leistungserbringung wurde bereits begonnen, dann erlischt das Widerrufsrecht, was hier offensichtlich der Fall war, und wahrscheinlich auch nicht zufällig!

Gruß
Joe YES MAN
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