Internet-Anbieter ändert Nutzungsbedingungen - kann ich jetzt vorzeitig kündigen?
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![]() Mitglied seit 10.12.2004 |
vor ein paar Minuten habe ich eine eine eMail von meinem Internet-Anbieter bekommen mit dem Hinweis, dass sich aufgrund der Kooperation mit einem weiteren Anbieter die Nutzungsbedingungen ändern. Wenn man bis zu einem bestimmten Datum keinen Widerspruch einlegt, ist man mit den Änderungen einverstanden. Ich wüsste nun gerne, ob man aufgrund der Änderungen bei dem Anbieter kündigen kann, auch wenn die Mindestlaufzeit des Vertrages noch nicht abgelaufen ist. In den neuen Nutzungsbedingungen habe ich darüber nichts gefunden, außer dem Hinweis auf Widerspruch. Oder ist dieser Widerspruch gleichbedeutend einer Kündigung? Vielleicht kennt sich von euch ja jemand damit aus... Liebe Grüße und ein schönes Wochenende cinnamon Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg. George Bernard Shaw
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![]() Mitglied seit 27.09.2005 |
Hallo,
ob Du kündigen darfst, weiß ich nicht. Aber Du kannst den neuen Bedingungen widersprechen. Dann können die Dich, unter Beachtung der Fristen, kündigen. Wenn Du es ganz genau und mit Garantie wissen willst, dann solltest Du Dich an einen Anwalt Deines Vertrauens wenden. lg liberal |
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![]() Mitglied seit 10.12.2004 |
Na ja, so furchtbar dringend ist es eigentlich nicht, da der Vertrag ohnehin in ein paar Wochen ausläuft. Es hätte die Sache bloß etwas beschleunigt.
Nun, ich werde wohl widersprechen und dann sehn, was passiert. Gute Nacht cinnamon Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg. George Bernard Shaw
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![]() Mitglied seit 27.09.2005 |
Das sind bestimmt nur die neuen Vertragsbedingungen... |
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![]() Mitglied seit 10.12.2004 |
Ganz bestimmt...
Oder es wird ganz einfach Zeit, in die Kiste zu verschwinden. Dabei wollte ich eigentlich noch duschen. Der CK ist schuld, wenn ich morgen - ähem später - stinke Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg. George Bernard Shaw
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![]() Mitglied seit 06.12.2006 |
Moin!
Zitat: Wenn man bis zu einem bestimmten Datum keinen Widerspruch einlegt, ist man mit den Änderungen einverstanden. Zitatende Diese Art von Verträgen ist m.E. sittenwidrig. Morgen versende ich Mails, und wer nicht widerspricht, zahlt mir 1.000.000 Euro. Viele Firmen arbeiten so, weil es das kostengünstige Verfahren ist. Dennoch ist es ein einseitiger Abschluss. Es gibt den Widerruf bei Verträgen. Solltest Du den Widerruf nicht wahrnehmen, darf eine zivile Firma dies nicht als Einwilligung anerkennen. Dies kenne ich nur bei rechtskräftigen Urteilen und Titeln, sowie weitere behördliche Verfahren. Wenn Du nichts unternimmst, und dann bei Änderung des Vertrages - da gehört die MWSt nicht zu - zurücktrittst, ist die ausreichend. Natürlich kann man sich mit dem Widerruf späteren Schriftwechsel sparen. Gruß Otti-Papi |
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