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Internet-Anbieter ändert Nutzungsbedingungen - kann ich jetzt vorzeitig kündigen?

Vom 13.01.2007 00:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cinnamon63  Küchenjunge


Mitglied seit 10.12.2004
793 Beiträge (ø0,29/Tag)
Hallo ihr Lieben,

vor ein paar Minuten habe ich eine eine eMail von meinem Internet-Anbieter bekommen mit dem Hinweis, dass sich aufgrund der Kooperation mit einem weiteren Anbieter die Nutzungsbedingungen ändern. Wenn man bis zu einem bestimmten Datum keinen Widerspruch einlegt, ist man mit den Änderungen einverstanden.

Ich wüsste nun gerne, ob man aufgrund der Änderungen bei dem Anbieter kündigen kann, auch wenn die Mindestlaufzeit des Vertrages noch nicht abgelaufen ist. In den neuen Nutzungsbedingungen habe ich darüber nichts gefunden, außer dem Hinweis auf Widerspruch.
Oder ist dieser Widerspruch gleichbedeutend einer Kündigung?

Vielleicht kennt sich von euch ja jemand damit aus...

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
cinnamon



Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.
George Bernard Shaw


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Vom 13.01.2007 02:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

liberal Hendlgriller


Mitglied seit 27.09.2005
6.015 Beiträge (ø2,47/Tag)
Hallo,

ob Du kündigen darfst, weiß ich nicht. Aber Du kannst den neuen Bedingungen widersprechen. Dann können die Dich, unter Beachtung der Fristen, kündigen.

Wenn Du es ganz genau und mit Garantie wissen willst, dann solltest Du Dich an einen Anwalt Deines Vertrauens wenden. Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen

lg
liberal


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Vom 13.01.2007 02:43 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cinnamon63  Küchenjunge


Mitglied seit 10.12.2004
793 Beiträge (ø0,29/Tag)
Na ja, so furchtbar dringend ist es eigentlich nicht, da der Vertrag ohnehin in ein paar Wochen ausläuft. Es hätte die Sache bloß etwas beschleunigt.

Nun, ich werde wohl widersprechen und dann sehn, was passiert.

Gute Nacht
cinnamon


Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.
George Bernard Shaw


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Vom 13.01.2007 03:05 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

liberal Hendlgriller


Mitglied seit 27.09.2005
6.015 Beiträge (ø2,47/Tag)


Das sind bestimmt nur die neuen Vertragsbedingungen... Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen







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Vom 13.01.2007 03:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

cinnamon63  Küchenjunge


Mitglied seit 10.12.2004
793 Beiträge (ø0,29/Tag)
Ganz bestimmt...
Oder es wird ganz einfach Zeit, in die Kiste zu verschwinden. Dabei wollte ich eigentlich noch duschen.
Der CK ist schuld, wenn ich morgen - ähem später - stinke Na!

Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.
George Bernard Shaw


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Vom 13.01.2007 04:41 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Otti-1 Kartoffelschäler


Mitglied seit 06.12.2006
168 Beiträge (ø0,08/Tag)
Moin!
Zitat: Wenn man bis zu einem bestimmten Datum keinen Widerspruch einlegt, ist man mit den Änderungen einverstanden. Zitatende

Diese Art von Verträgen ist m.E. sittenwidrig. Morgen versende ich Mails, und wer nicht widerspricht, zahlt mir 1.000.000 Euro.

Viele Firmen arbeiten so, weil es das kostengünstige Verfahren ist. Dennoch ist es ein einseitiger Abschluss.

Es gibt den Widerruf bei Verträgen. Solltest Du den Widerruf nicht wahrnehmen, darf eine zivile Firma dies nicht als Einwilligung anerkennen. Dies kenne ich nur bei rechtskräftigen Urteilen und Titeln, sowie weitere behördliche Verfahren.

Wenn Du nichts unternimmst, und dann bei Änderung des Vertrages - da gehört die MWSt nicht zu - zurücktrittst, ist die ausreichend. Natürlich kann man sich mit dem Widerruf späteren Schriftwechsel sparen.
Gruß
Otti-Papi
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