seltsame Gerichtsurteile...
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![]() Mitglied seit 19.03.2003 |
Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten. Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten: a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 $ Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der Klägerin war. b) Der 19jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000 $ Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte. c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloss gefallen war. Mr. Dickson musste 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000$ Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl- Versicherung des Hauseigentümers. 4. Platz Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $ Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen. 3. Platz Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 $ zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte. 2. Platz Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen. Platz 1 (einstimmig) Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000 $ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmoblis einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert. |
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![]() Mitglied seit 01.08.2001 |
Ja, ich habe auch dieses Mail bekommen, man kann sich nur wundern, was man alles einklagen kann und wie dumm nicht nur die Kläger, sondern vor allem die Richter sind.
Dummheit stirbt eben nie aus. LG.Nora |
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![]() Mitglied seit 27.11.2003 |
Hi,
köstlich zu lesen, schade dass wir nicht in USA leben. Es ist wirklich das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ( oder muß man sagen: Dumme leben länger) ohne Arbeiten wird man reich, man bracuht bloss einige Geschäfte zu besuchen. Schöne Weihnachten an alle! Tschau Indira |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
oh,crazy,crazy america |
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![]() Mitglied seit 17.12.2003 |
Hi leute!
Da kenn ich noch so einen Fall aus Amerika - Da hat eine Frau Ihre Katze in die Mikrowelle gesteckt - um die Katze zu tröcknen - diese starb dabei natürlich. Schlussendlich hat sie die Firma die die Mikrowellen herstellt verklagt - da es nicht in der Bedienungsanleitung stand das man keine Katze in der Mikrowelle tröcknen darf... Nun ja die Katze wird dadurch aber auch nicht mehr lebendig..... Solche leute sollte man wegen Tierqäulerei verklagen....... oder was meint ihr???? |
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![]() Mitglied seit 27.03.2002 |
@ heike0
Diese Geschichte geht reihum, ist jedoch niemals passiert. Gruss Nina |
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![]() Mitglied seit 03.12.2003 |
Das ganze funktiniert nur in den USA, weil man den Leuten ihre Naivität glaubt.
Einen gesunden Menschenverstand scheint es in juristischen Belangen nicht zu geben. Zum Glück kann in Deutschland keiner einen Gastronomen verklagen, weil Kaffee heiß ist. Klar ist Kaffee heiß! Das weiß jeder Erwachsene! Das gehört zur Allgemeinbildung, dass Kaffee heiß ist! Fragt sich nur, wie es um die Allgemeinbildung in den USA bestellt ist.... Gruß Jens |
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![]() Mitglied seit 24.10.2003 |
@ Nina
Die Katzengeschichte ist wahr... Nachzulesen in dem Buch > Ihr Gartenzwerg hat mich beleidigt< Autor : Falk van Helsing ( Ist selbst ein Richter) Das Buch enthält eine Sammlung kurioser Urteile und Klagen Die jeweiligen Quellennachweise werden dort auch ganz genau genannt. Liebe Grüsse Michl |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
Die Katze in der Mikrowelle ist absolut FALSCH!! Es gibt gar keinen Fall in den USA.
Siehe: Wenglorz/Ryan, \"Die Katze in der Mikrowelle?\" Recht der Internationalen Wirtschaft, S 598 ff (2003). http://papers.ssrn.com/sol3/delivery.cfm/SSRN_ID470321_code355448.pdf?abstractid=470321 |
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![]() Mitglied seit 24.10.2003 |
@ Vaquerito
Guck in das Buch, was ich da genannt habe, da stehen auch die Quellennachweise Gruß Michl |
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![]() Mitglied seit 24.10.2003 |
Nachtrag:
Erschienen im Eichborn Verlag im Juli 2003 ISBN 382183611 Michl |
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![]() Mitglied seit 01.11.2003 |
Wie heisst es doch so schön: \" Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand\" !! Da ist was dran. Knubbel |
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![]() Mitglied seit 09.11.2003 |
ich glaube das nicht, !!!!!!!?? IST JA IRRE |
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![]() Mitglied seit 08.07.2003 |
Stimmt schon, die Katze in der Mikrowelle. Kann man hier in den USA in jedem Aktenzeichen der sog. Liability Cases nachlesen.
LG TexMexHex |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
@ Milch1 und TexMexHex
Weil Sie das empfohlen haben, habe ich das Buch \"Ihr Gartenzwerg hat mich beleidigt\" gekauft. Es steht gar nicht in diesem Buch über den Fall \"Katze in der Mikrowelle.\" Es gibt ein \"cartoon\" (als Witz gemeint) auf der Seite 87, über einen \"Pudel in der Mikrowelle.\" Es ist aber sarkastisch und spass gemeint, nicht echt. Ich befurchte, dass Sie das Buch ganz falsch gelesen haben. Den Fall gibt es nicht ... keine Katze, keinen Pudel oder sonst was. Es tut mir Leid, Sie haben (wie viele Leute, auch sehr hoch gebildete Leute) misverstanden. Für eine Erklärung, wie schon gesagt, siehe Die Katze in der Mikrowelle? Recht der Internationalen Wirtschaft, 8/2003 (Die Zusammenfassung ist in Englisch, aber der Artikel ist in Deutsch). |
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![]() Mitglied seit 08.07.2003 |
Tja, vaguerito,
ich habe das Buch mit dem Gartenzwerg noch nie gesehen. Der Fall der Katze in der Mikrowelle findet man aber nach wie vor in den gesammelten Akten der US Rechtssprachung... und da habe ich nichts falsch verstanden, sondern schlicht nachgelesen. Ohne Gruss |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
@ TexMexHex
Bitte entschuldigen Sie mich, ich wollte Sie nicht beleidigen ... das war gar nicht meine Absicht. Hätten Sie vielleicht eine bestimmte Quelle? Ich forsche das Thema seit Monaten und habe gar nichts in gesammelten Akten der US Recthsprechung gefunden (ausser Tierquälerei Fälle). Ganz ehrlich gesagt, es würde mich SEHR interessieren, wenn Sie eine bestimmte Quelle haben. Wenn nicht, bin ich nach wie vor der Meinung, dass diese Geschichte reine Fiktion ist. Übrigens, es gibt noch eine Quelle, die diesen \"Fall\" als \"urban legend\" entlarvt. Hier findet man auch Bücher, die behaupten, dass der Fall gar nicht existiert. Snopes: The Urban Legend of the \"Microwaved Pet\" mit freundlichen Grüssen ... |
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![]() Mitglied seit 23.01.2004 |
Unfassbar, absolut unfassbar. Da geht mir die Galle über bei solchen Gerichtsurteilen wo es eindeutig nur auf Bereicherung hinaus läuft. Nach dem ich geschmunzelt habe muß ich sagen die Leute die in der Jury saßen hatten nichts im Hirn hatten.(*kopfschüttel*). Oder nächste Teorie
Liebe Grüße (*undnachdenkwieauchreichwerdenkann*) PagII |
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![]() Mitglied seit 20.10.2003 |
Stellt euch vor, ihr seid hier die Angeklagten!!
Schnuppi |
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![]() Mitglied seit 08.07.2003 |
@Vaguerito,
jede Firma, die in den USA Gebrauchsanweisungen fuer elektronische Geraete verfasst und darin Warnhinweise mit einbezieht, tut dies aus zwei Gruenden a) um nicht haftbar zu sein b) weil sie dazu durch ein Gerichtsurteil gezwungen werden. JEDE Mikrowelle, die man in den USA heutzutage kaufen kann, besagt, dass man keine Haustiere darin trocknen darf. Nicht eine mir bekannte Mikrowellenanleitung besagt, dass man zB keine Babys darin trocknen darf, denn das wird als common knowledge angesehen. Wenn das Haustier in der Mikrowelle eine urban legend waere, wie kommt dann der Warnhinweis in die Gebrauchsanleitungen? Wende Dich doch mal an einen amerikanischen Law Professor, der auf product liability spezialisiert ist, denn da habe ich es an der Uni ja gehoert. Dieser Fall wird im Allgemeinen deswegen an Law Schools besprochen, um die Moeglichkeiten, die ein \"settlement out of court\" bringen, zu erklaeren. Da dieser Fall wie unzaehlige andere out of court mit einer Einigung beider Seiten beendet wurde, gibt es keine Aktenzeichen. Der Fall als solcher jedoch existiert und wird in einschlaegigen Law Journals und sites wie WestLaw und FindLaw immer wieder fuer die Product Liability und settlement herangezogen. @PagII das hat mit Bereicherung nichts zu tun und auch nicht damit, dass die Jury nichts im Hirn hatten, sondern eher damit, dass der Verteidigungsanwalt nichts im Hirn hatte und ganz offensichtlich nicht in der Lage war, der Jury eindeutig klar zu machen, dass den o.g. Klaegern irgendwie kein Geld zusteht... Liebe Gruesse, TexMexHex *immerwiedergernebereitdasamerikanischeGesetztessystemzuerklaeren* |
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![]() Mitglied seit 26.01.2004 |
@TexMexHex
Vielen Dank für Ihre Antwort Ich interessiere mich so an diese \"Urbane Legende\" eben deshalb, weil ich selber amerikanischer law prof (eher ehrlich: Prov. Dozent) bin. Ich bin auch Volljurist in den USA und teilweise Spezialist in liability law. Es hat mich immer gewundert, dass so viele sehr intelligente Leute an diese falsche Geschichte glauben. Ich kan mit 100% sicherheit sagen, dass diesen Katze/Pudel/Tierchen in der Mikrowelle \"Fall\" reine Fiktion ist. Ich verstehe, dass viele Leute dies nicht glauben wollen, ist aber (leider) so. Ihre Erfahrung -- dass Sie es an der Uni gehört haben -- kommt häufig vor. Diese falsche legende ist so integriert, dass auch Professoren (außer in den USA) daran glauben. Ich finde es faszinierend. Der einzige law-review articles, die darüber was zu sagen haben, behaupten eben, dass der Fall Fiktion ist, siehe die oben-genante link (in Recht der Internationalen Wirtschaft ) und auch Global Jurist Advances. Sie sagten: \"JEDE Mikrowelle, die man in den USA heutzutage kaufen kann, besagt, dass man keine Haustiere darin trocknen darf.\" Ich würde mich sehr interessieren (und wäre Ihnen sehr dankbar), wenn Sie eine Kopie von einer (oder mehreren) Gebrauchsanweisungen zufaxen würden, die sagen, dass man kein Tier trocknen sollte. Ich habe mehrere Gebrauchsanweisungen gelesen und habe das (noch) nie gesehen. Aber wenn eine solche Warnung existiert, wäre dies doch witzig, und wie gesagt, würde mich sehr interessieren. Meine Faxnummer lautet +1 303 265 9737. (Ich verstehe natürlich auch, wenn Sie keine Zeit dafür hätten.) Vielen Dank nochmals für Ihren Kommentar und mit freundlichen Grüssen … |
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![]() Mitglied seit 08.07.2003 |
ich gebs auf |
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