Deutsche Verwaltung
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![]() Mitglied seit 14.09.2003 |
Eine deutsche Verwaltung Kreis Mettmann steckt gerade in einer Krise. Begonnen hatte alles mit der Damentoilette im Rathaus, die plötzlich und ohne Vorwarnung verstopft war. Ein Verwaltungsbeamter des mittleren Dienstes wagte es daraufhin selbstherrlich und in völliger Überschätzung seiner Kompetenz, einen hiesigen Sanitärbetrieb mit der Schadensbeseitigung zu beauftragen. Glücklicherweise war ein Beamter des gehobenen Dienstes zugegen, als die Handwerker eintrafen. Sofort erkannte er die Tragweite des Skandals. Nicht nur, dass ein Schwippschwager des Untergebenen in der Firma arbeitete, nein, der Auftrag hätte ordnungsgemäß ausgeschrieben werden müssen - europaweit natürlich! Der Inspektor veranlasste sofort die nötigen Schritte: Die Firma wurde des Hauses verwiesen, das Damenklo versiegelt, der Auftrag ausgeschrieben und gegen den Hauptsekretär ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Weiter verfügte der Inspektor, dass das Herrenklo bis zur Reparatur zum Damenklo umfunktioniert werde und die männlichen Beschäftigten ihre Notdurft an der nahe gelegenen Linde zu verrichten haben. Die Betroffenen beschwerten sich daraufhin beim Personalrat, da diese Regelung ja auf das \"große Geschäft\" kaum Anwendung finden könne. Der Inspektor bestellte daraufhin einen ToiToiToi-Container, allerdings ohne Rücksprache mit seinem Dienstvorgesetzten und ohne Ausschreibung. Ein zufällig an der Linde urinierender Beamter des höheren Dienstes ließ den eintreffenden Container sofort wieder abfahren und für das intakte Klo eine Art Dienstplan erstellen. Der Hausmeister wurde beauftragt, alle zwei Stunden das Geschlechtspiktogramm an der Toilettentür auszutauschen. Der Inspektor bekam ein Disziplinarverfahren. In der Tatsache, dass die Männer während der Damenbenutzungszeit ihr kleines Geschäft weiterhin an der Linde verrichteten, sahen die weiblichen Beschäftigten einen illegitimen Vorteil und intervenierten bei der Gleichstellungsbeauftragten. Der Bürgermeister ließ daraufhin die Linde fällen, ohne Rücksprache mit dem Umweltministerium und ohne europaweite Ausschreibung. Inzwischen ist die ganze Führungsetage des Rathauses suspendiert. Die Wurzel allen Übels hat sich dann vor dem Eintreffen des maltesischen Klempners und des Toilettencontainers aus dem nordfinnischen Rovaniemi erledigt. Ein Praktikant hatte von zu Hause eine Handspirale mitgebracht und die Verstopfung beseitigt. Diese beispiellose Eigeninitiative stellte die Verwaltung nun allerdings vor ein Riesenproblem: Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens muss der junge Mann ja erst noch verbeamtet werden. Ich habe keine Ahnung wie die das jetzt gelöst haben LG Bine |
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![]() Mitglied seit 08.08.2003 |
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![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
Oh, je!
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![]() Mitglied seit 14.09.2003 |
und das hier paßt auch noch ganz gut dazu
Bericht aus FRONTAL im ZDF: So etwas kann nur in Deutschland passieren. Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren \"Flüchtigkeitsfehler\" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt. Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde. |
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![]() Mitglied seit 08.08.2003 |
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