Never ending story oder Ordnungsamt verfügt Bußgeld gegen alte Dame mit noch älteren Hund
|
|||||
![]() Mitglied seit 22.07.2006 |
wer kennt das nicht? Eine alte Dame spaziert mit ihrem alterschwachen Hund einem Grünstreifen entlang. Der Yorki hat bei jedem Schritt Mühe ihr "mörderisches" Tempo mitzuhalten. Da springt ein Ordnungshüter aus dem Gebüsch und verdonnert die Oma zu einem Bußgeld. Begründung: Allgemeiner Leinezwang, festgelgt in der Gemeindesatzung vom... AZ... Wer einmal Zeit und Muße hat, kann auf der Homepage des Oberlandesgerichtes Düsseldorf das Aktenzeichen 2 b Ss (OWi) 327/01 - (OWi) 34/02 I (2 b Ss reicht aus) eingeben: Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (NWVBl. 2001, 490), nach der eine Regelung, die ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahme einen generellen Leinenzwang anordnet, unverhältnismäßig und wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Übermaßgebot unwirksam ist. Es war zwar nicht der Fall, der dort verhandelt wurde, jedoch hat sich die alte Dame auf dieses Urteil bezogen und mußte das Ordnungsgeld nicht bezahlen. WMH |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 30.10.2007 |
Hallo,
ja klar. Ne alte Dame mit einem Yorki, da kann man schon mal den Oberwächter rauskehren, Bei einem Assi mit einem Kampfhund ist das schon wesentlich schwieriger. Liebe Grüße gabriele |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 11.12.2005 |
Hallo zusammen!
Ic hfreue mich zwar für die alte Dame, die nicht bezahlen mußte. Aber ich finde: Hund ist Hund. Wenn Leinenpflicht besteht, dann bitte für alle. Ohne Ausnahme. Und: Auch kleine Hunde können beißen, und auch kleine Hunde machen ihr Geschäftchen. LG Emmy - Ly Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften! |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 22.07.2006 |
Hallo Emmy - Ly,
es geht nicht ums Kotbeseitigen oder wie man sich mit seinen Hund benehmen soll. Das sollten wir alle wissen. Natürlich beseitigt die alte Dame die "Geschäftchen". Ihr Yorki kann nicht mehr beißen... Es geht um die generelle Leinenpflicht. Diese ist lt. o.g. Gerichtsurteil unwirksam. Den kleinen altersschwachen Yorki kann man nicht wie einen Hund mit übersteigerten Agressionspotential behandeln. Eben das sagt das Gerichtsurteil aus. Da müssen die Gemeinden schon etwas mehr Sorgfallt walten lassen... WMH |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 11.12.2005 |
Dem kann ich so nicht folgen.
Auch kleine Hunde haben oft ein übersteigertes Aggressionspotential. Sie beißen durchaus auch. LG Emmy - Ly Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften! |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 09.10.2006 |
Mein Auto beißt auch nicht; dennoch darf ich es nicht überall parken. Ich weiß, der Vergleich hinkt, aber... Sicherlich ist vieles ein ermessen, und der "ordnungshüter" hätte hier nicht unbedingt reagieren müssen und sollen. Manchmal - wie hier - ist das bessere Recht das, im "richtigen" Moment wegzuschauen (oder den oa. "Assi mit Kampfteil" zu suchen) und nicht den Weg des geringeren Widerstandes zu suchen (siehe Assi...)
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 22.07.2006 |
Ja kladiku, du mußt dein Auto so parken, weil die StVO nicht als rechtswidrig eingestuft wird, die o.g. Gemeindesatzungen aber wohl
WMH |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Oh super, dann kann ich meinen grossen, als "Kampfhund" eingestuften Hund auch frei laufen lassen. Der tut ja nix
Ganz ehrlich, wenn Leinenpflicht, dann fuer alle! |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 04.09.2008 |
ich finde auch, daß ein leinenzwang, wenn er denn besteht, für alle hunde gleich sein muß!
es gibt ganz liebe lammfromme riesige hunde, die laut rasse zu den kampfhunden zählen, denen man vermutlich sogar nen knoten in den schwanz machen könnte ohne, daß sie sich überhaupt bewegen und genauso gibts auch kleine "hundchen", die umso lieber ihre zähnchen zeigen ... man kann den tieren das von außen nunmal nicht ansehen ... außerdem hat man als herrchen wohl auch immer eine eigene (manchmal zu positive) meinung vom eigenen hund ... wenn ich mit unserem labrador-mischling rausgehe, dann hat sie immer eine leine, wenn der zwang besteht! ich finde, sie ist sehr lieb und würde nie einen menschen beißen (tiere auch nur, wenn die anderen angefangen haben zu beißen), aber trotzdem lege ich ihr die leine an. es gibt schließlich auch menschen, die einfach schlichtweg angst vor hunden haben. denen ist oftmals egal was für ein hund es ist ... und ein freilaufender hund (egal wie gut er hört und wie lieb er ist) verängstigt dann noch mehr als ein angeleinter. außerdem verstehe ich nicht warum einige leute ein problem mit leinen haben ... wenn der hund gut erzogen ist, dann macht ihm die leine nichts, da er sie dann fast gar nicht spürt. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Gebe rescuegirl Recht! Einem Hund, der brav an der Leine geht, macht die auch nichts aus, weil sie durchhaengt.
Kleine Hunde sind oft aggressiver als grosse. Bestes Bespiel sind die 2 Taschenratten meiner Nachbarn, die stets ohne Leine in der ganzen Siedlung unterwegs sind und meinem Hund nachstellen - richtig aggressiv mit Knurren, Bellen und Haare aufstellen. Waeren es 2 Dobermaenner, waere Polen offen - aber es ist ja "nur" ein 10-Kilo-Hund der ein bisschen knurrt oder bellt. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 25.12.2006 |
... nur mal so am Rande :
Der generelle Leinenzwang verstößt gegen das Tierschutzgesetz : Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem gestern Abend ergangenen Urteil (AZ 11 KN 38/04) den generellen Leinenzwang für Hunde als unverhältnismäßig eingestuft, die entsprechende Regelung der Verordnung als unwirksam erklärt und damit aufgehoben. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Urteil als richtungweisend. Das sollte mal zur Kenntnis genommen werden ... LG ella |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 24.10.2007 |
Na dann warten wir mal ab und schauen, ob dann alle nicht erzogenen und sozialisierten Schosshunde frei rumlaufen. Das wird sicher lustig
Aber sicher hat dann wieder jedes Bundesland andere Regelungen LG Mela |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 25.12.2006 |
... würde sich jeder Hundehalter VOR dem Hundekauf über Hundesprache,
Hundeerziehung und Hundehaltung sachkundig machen gäbe es KEINE Probleme mit freilaufenden Hunden !!! UND ... die Aggression geht immer vom angeleinten Hund aus, auch wenn das für viele Hundehalter ganz und gar unverständlich ist und abgestritten wird ! Tipp : Es gibt wundervolle Bücher über HUNDESPRACHE ! LG ella |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.06.2008 |
...Leinezwang gilt auch auf dem Land.
Wenn ich mit meinem Schäferhund spazierengehe, ist er immer an der Leine, obwohl wir fast nie jemanden treffen. Er hat einen gewissen Jagtrieb und ist nicht mehr abrufbar, wenn er ein Reh oder einen Hasen sieht. Wenn er nicht die Möglichkeit hätte, sich auf dem Grundstück großzügig frei bewegen zu können, hätte ich keine Hund. Einen Hund in der Wohnung zu halten und mit ihm höchstens 3x tgl. um den Block zu gehen müßte ein fach untersagt werden! Wenn er dann noch draußen zu sehen ist, wird von den Ordnungshütern noch darauf gelauert, möglichst jemandem (aber nicht jedem) Geld abzuknöpfen. Meinetwegen kann dies Art von Hundehaltung verboten werden, aber ist wäre doch schade um die Steuern, die der Stadt/Gemeinde dann entgehen... was wird damit eigentlich gemacht |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 25.12.2006 |
... ja, was wird damit gemacht ??? Die Frage stellt sich
immer wieder !!! Gemeinden mit Leinenzwang haben die Auflage Freilaufflächen zu schaffen, auf denen sich Hunde frei bewegen können ... Nur --- wo sind diese " Freilaufflächen " ??? |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine































