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Hundegesetz in Hamburg

Vom 02.07.2007 14:02 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isschaub1 Kartoffelschäler


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Wir haben einen 8-jährigen Rottweiler Tom, der seit einem Jahr in Hamburg als Kampfhund geführt wird und somit wurden wir aufgefordert einen \" Antrag auf Freistellung von dr Erlaubsnispflicht zum Halten eines gefährlichen Hundes\" durchführen zu lassen. Als einsichtige Halter haben wir das auch eingesehen und unverzüglich zum Preis von 395,--€ machen lassen. Unserem Tom wurde bescheinigt, daß er keine Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren hat. Das wußten wir schon seit 8 Jahren, aber egal.

Nachdem wir dieses Gutachten uns nun vorlag erkundigte ich mich bei dem Amt, wie wir denn nun einen solchen Ausweis bekommen würden. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, daß ich aber erstmal 160,--€ Gebühren bezahlen müße, was mir aber im Schreiben vom Amt nicht angedeutet wurde.

Hat jemand Erfahrung damit? Ich finde diese Gebühren unanständig.

LG
Minka
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Vom 02.07.2007 15:25 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Emmy-Ly  Sternekoch


Mitglied seit 11.12.2005
25.231 Beiträge (ø10,7/Tag)

Hallo Minka!


Solche Gebühren finde ich auch heftig.

Aber warum mußt Du denn noch einen Ausweis haben? Wenn das Gutachten, ich nehme an in schriftlicher Form, vorliegt, dann würde ich mir davon eine Kopie einstecken.

LG Emmy - Ly


Eine gute Köchin hat mehr Fett an den Händen als auf den Hüften!
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Vom 02.07.2007 16:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isschaub1 Kartoffelschäler


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Hallo Emmy-Ly,

das sind die Bearbeitungsgebühren in Hamburg. Das Gutachten ist über 10 Seiten lang und daher schlecht immer bei jedem Spaziergang vorlegbar.

LG Minka
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Vom 02.07.2007 16:15 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Wüstensohn  Sternekoch


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@ Minka: unser Hund brauchte nur einen Führerschein, deswegen kann ich dir mit den Gebühren nicht helfen. Aber hier sollten alle Infos zu finden sein, hoffe mal, dass die Gebühren nicht willkürlich fetsgelegt werden.

@ Emmy-Ly: So einfach läuft das hier in HH leider nicht mehr. Bei Hunden hört der Menschenverstand auf, setzt die Hysterie ein. Unser Hund hat einen Führerschein, d.h. Göga und Schwiema dürfen den auf Hundeplätzen von der Leine lassen. Ansonsten gilt überall Leinenzwang, gibt es einen Ordnungsdienst, der das kontrolliert (nun ja, schafft 1-Euro-Jobs und andere Arbeitsplätze ...).

Bin ich mit dem Hund unterwegs, darf ich ihn nicht von der Leine lassen, auch nicht auf einem Hundeplatz, weil ich keinen Führerschein für den Hund habe. Ist unser bayerischer Gastdackel da, darf der nicht von der Leine, weil der in HH keinen Hundeführerschein hat. Zum Glück hat Schwiema einen großen Garten, aber nicht alle Hundebesitzer haben so viel Glück.

LG, Wüstensohn
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Vom 02.07.2007 17:10 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

isschaub1 Kartoffelschäler


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Hallo Wüstensohn,

unser Tom darf jetzt auch ohne Leine laufen (ich lasse meinen Hund nie unangeleint auf der Straße laufen, nur an übersichtlichen Plätzen, wo ich genau weiß, daß wir alleine sind).

Ich würde es auch verstehen, wenn diese Gebühren vorher ausgewiesen wären und ich mich darauf einstellen kann. Aber im Nachhinein finde ich es wirklich nicht i.O.

Vielen Dank für Deinen Link.

LG Minka
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Vom 02.07.2007 21:04 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Wüstensohn  Sternekoch


Mitglied seit 29.06.2005
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Hallo Minka,

ich bin mir sicher, dass Schwiema keine Hunderte von Euro zahlte, aber sie hat auch nicht die generelle Freistellung (oder wie das heißt).

Ich finde, das Gesetz ist ein Unding, zumal es bei dir ja um Summen geht, die man nicht unbedingt mal so eben nebenbei ausgibt.

Drücke dir die Daumen, dass du Tom bald frei laufen lassen kannst.

LG, Wüstensohn
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