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Autounfall mit Hund - zahlt die Haftpflicht?

Vom 11.01.2007 20:22 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

angelika2603 Sternekoch


Mitglied seit 21.07.2003
17.547 Beiträge (ø5,43/Tag)
hallo

kurz vor weihnachten wurde mein dackel vom auto angefahren. das törchen war kurz auf und sie lief auf die strasse die autofahrerin war für die wohngegend viel schnell unterwegs.
der dackel war fastzwei wochen in der klinik und die kosten waren so ca. 1200. euro. als ich die autofahrerin anrief und frage, ob sie sich bei der versicherung erkundigt häte wurde sie patzig und sagte \"warum sollte ich das, wenn sie ihren hund frei rumlaufen lassen\". kein mitleid oder so. wer zahlt das? geht das über die haftpflicht oder darf ich das selber zahlen.
wer weiß da bescheid, bzw hatte schon mal so einen fall

lg

Angelika die Nr. 151 im CdbU

\"Man kann einen Menschen mit guten Saucen ebenso unter die Erde bringen wie mit Strychnin, nur dauert es länger.\" (Christiaan Barnard)
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Vom 11.01.2007 20:27 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

*hannnes*Administrator - Chefkoch.de Team Chefkoch


Mitglied seit 26.11.2000
20.389 Beiträge (ø4,85/Tag)
Nach der Antwort

der Fahrerin wirst Du da wohl drauf sitzen bleiben - mal ganz abgesehen davon, dass Du ihr das zu-schnell-Fahren sicher nicht [mehr] nachweisen kannst UND das Tor auf war..

hannnesgrüssle
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Vom 11.01.2007 20:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

angelika2603 Sternekoch


Mitglied seit 21.07.2003
17.547 Beiträge (ø5,43/Tag)
hallo hannnes

ich habe es befürchtet................aber hauptpache der dackel kann wieder einigermassen laufen. ICH hätte mich wenigsten drüm gekümmert, wenn ich schon ein tier uber den haufen fahre - egal wie

lg

Angelika die Nr. 151 im CdbU

\"Man kann einen Menschen mit guten Saucen ebenso unter die Erde bringen wie mit Strychnin, nur dauert es länger.\" (Christiaan Barnard)
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Vom 11.01.2007 20:30 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Biker-Ffm  Kaltmamsell


Mitglied seit 13.08.2006
3.220 Beiträge (ø1,52/Tag)
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Hallo,

generell ist es wohl so, dass Du als Tierhalter für dein Tier verantwortlich bist, sprich dafür sorgen musst, dass es nicht in einen Unfall verwickelt wird. Wenn die Autofahrerin allerdings zu schnell unterwegs war und auch nicht versucht hat den Unfall zu vermeiden, obwohl das möglich gewesen wäre, dann kann es sein, dass sie eine Teilschuld bekommt.

Ich würde Dir raten, hol die über den Anwaltsverein eine erste Anwaltliche Beratung, das kostet ca. 20€. Das hab ich auch schon gemacht. In Frankfurt ist der Anwaltsverein im Amtsgericht zu finden, wie es an deinen Wohnort aussieht weiß ich nicht, einfach mal googeln...

Viel Erfolg und liebe Grüße,

Biker
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Vom 11.01.2007 20:35 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Seehuhn  Suppenkoch


Mitglied seit 31.01.2004
1.495 Beiträge (ø0,49/Tag)
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Hallo,

ich wäre vorsichtig mit Anwalt und rechtlichen Schritten. Außer du hast eine Hundehaftpflichtversicherung. Hat die Unfallgegnerin nämlich einen Schaden am Fahrzeug, dann kann sie den auch bei dir geltend machen. Und das zu schnell fahren, kann man schlecht bis gar nicht nachweisen.

LG
Seehuhn
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Vom 11.01.2007 20:51 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

MerlinvomMühlenhof Kartoffelschäler


Mitglied seit 02.08.2006
157 Beiträge (ø0,07/Tag)
Hallo!
Ich glaub nicht,das die normale Haftpflicht da greift...Wir haben eine extra Versicherung für unsere Wauzies!!!Kann ich jedem Hunde oder Katzenhalter nur nahelegen,denn wenn mal ein Hund auf die Strasse läuft und es kommt zu einem Unfall,bei dem z.B. Menschen verletzt werden oder viell. ein LKW(mit teuren Gütern...) ins schleudern kommt,kann es unter Umständen sehr teuer werden!!!
Grussi,Andrea
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Vom 11.01.2007 20:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

MerlinvomMühlenhof Kartoffelschäler


Mitglied seit 02.08.2006
157 Beiträge (ø0,07/Tag)
...ich hoffe das es Deinem Wauzl wieder gut geht!!!!!!!!!!!
Grussi,Andrea
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Vom 11.01.2007 21:01 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

aamsterdamm Smutje


Mitglied seit 11.11.2006
698 Beiträge (ø0,34/Tag)
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leider haben sie den hund meiner eltern letztes jahr an heiligabend ueberfahren. die polizei wurde dazu geholt, u der \'nette\' polizist hat dann vom strafzetteln wegens \'verletzung der aufsichtspflicht\' (oder so) abgesehen. glaub wenn schaden am auto gewesen waere, haetten meine eltern das zahlen muessen - es war schliesslich ihre schuld, dass der hund auf die strasse gelaufen ist. glaub nicht, dass dir die anwalt/beratung weiterhilft, sei froh dass du nicht selber zahlen musst.
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Vom 11.01.2007 21:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Willy_Wattwurm Suppenkoch


Mitglied seit 13.08.2005
2.017 Beiträge (ø0,81/Tag)
Liebe Tierfreunde,
ein Tier ist eine Sache auf die der Besitzer acht geben muß. Grundsätzlich mit der Besitzer haften, wenn seine \"Sache\" außer Kontrolle gerät. Die Autofahrerin kann sogar Schadenersatz fordern. Wäre sie ausgewichen, würde ihr niemand den Schaden bezahlen, weil sie dann fahrläßig gehandelt hätte! Kleine Tiere müssen überfahren werden, so wollen es die Versicherer!
Bei Wildunfällen bezahlt der Jagdpächter auch nicht, im Gegenteil: wer ein verletztes Reh z.B. mitnimmt um es zum Tierarzt zu bringen, macht sich wegen Wilderei strafbar!

LG, Willy
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Vom 11.01.2007 21:24 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Sabsa Kaltmamsell


Mitglied seit 19.11.2005
3.087 Beiträge (ø1,3/Tag)
Hi,

für Schäden die der Hund anderen Leuten zufügt gibt es die Hundehaftpflichtversicherung. Da sind aber nicht die Kosten gedeckt für die Arztkosten des Hundes. Als Hundehalter gilt die sog. Gefährdungshaftung. Du hast Sorge zu tragen, dass nichts passiert. Dafür gibts dann die Versicherung.

LG und gute Besserung fürs Hundie
Sabine
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Vom 11.01.2007 21:44 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Boxerbaby  Chefkoch


Mitglied seit 22.10.2006
3.141 Beiträge (ø1,54/Tag)
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Hallo Willy,

also das vergess mal schnell mit der Sache. Ein Tier wird nicht mehr als Sache abgehandelt, diese Gesetz gibt es nicht mehr das ein Hund oder Katze nur eine Sache ist.
Aber in dem beschriebenen Fall ist natürlich der Halter verantwortlich, also Angelika.

Viele Grüsse

Boxerbaby
( Norbert )
CHACUN A SON GOUT
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Vom 17.06.2008 23:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Talzky Tellerwäscher


Mitglied seit 17.06.2008
2 Beiträge (ø0/Tag)
Hiho liebe Tier Freunde.

ich hab folgendes problem...
ich wohnein einer wg und mein mitbewohner hat zwei Katzen ( zwei männlische )
und anstatt die beiden katzen auf ihre 4 vorgesehende katzenklo´s gehen pissen die lieber ÜBERALL hin es sei auf dem gästebett , decken , ecken , kühlschrank etc

aba zufällig sind das alles nur meine sachen....
müsste schon 2 couchen wegschmeißen + 2 daunendecken + 3-5 paar schuhe und ein Teppisch der pro m² 6 € euro kam ( 4breit 6lang)
die kröhnung die haben in meiner waschmaschiene reingepisst. aufgefallen ist mir das als meine wäsche stark nach ammoniak gerochen hat...

dazu muss ich noch sagen das ich zur zeit auf hartz4 leben muss und ich jeden cent umdrehe....

was kann ich dagegen tun ?!?!
kann ich die zerstörten sachen wieder einfordern ?! ist er verpflichtet den schaden den die katzen angerichtet haben mir zu erstatten ?!
weil das sind sachen / gegenstände
nicht so billig sind die ich mir jeder zeit mal wieder neu kaufen kann...

bin völlig ratlos...
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Vom 17.06.2008 23:08 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Talzky Tellerwäscher


Mitglied seit 17.06.2008
2 Beiträge (ø0/Tag)
wohne in einer wg sry leertaste hat geklemmpt :)
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Vom 18.06.2008 16:53 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Oozulldsbuddlasbaa Smutje


Mitglied seit 07.02.2007
89 Beiträge (ø0,05/Tag)
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Hallo,

@Boxerbaby: nicht ganz richtig, Tiere SIND zwar juristisch keine Sachen, werden aber so behandelt, solange es keine spezielleren Regelungen gibt, heißt, das Überfahren eines Hundes ist strafrechtlich nach wie vor eine Sachbeschädigung. Auch zivilrechtlich gelten bspw. für den Kauf von Tieren die normalen Vorschriften für Mängel.

@Angelika: du hast neben Ansprüchen aus dem BGB auch noch welche aus dem StVG, die sind verschuldensunabhängig. Dh, wenn du der Fahrerin den Schaden und die Verursachung durch sie nachweisen kannst, kannst du den Schaden von ihr fordern. Allerdings kann der Anspruch gemindert werden, da du den Unfall mitverschuldet hast durch das offene Türchen und zum anderen ist auch der Anspruch von ihr gegen dich, falls ein Schaden am Auto besteht, verschuldensunabhängig und sie kann diesen dann von dir fordern. Wird sich dann wahrscheinlich nicht lohnen.

Mit Rechtsschutz würde ichs aber probieren Na!

Viele Grüße und alles Gute für den Dackel!





















































,
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Vom 18.06.2008 17:00 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

diewilde13  Suppenkoch


Mitglied seit 22.09.2005
9.555 Beiträge (ø3,92/Tag)
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Hi Talzky

erstmal wäre es sinnvoll einen neuen Thread aufzumachen

weil du ein völlig neues Thema hast und das andere schon was älter ist


also wenn eine Katze mal daneben pieselt dann muss man doch nicht alles wegschmeißen...

und was sagt dein WG Bewohner dazu??

Yvonne
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Vom 18.06.2008 18:19 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Tigerkatze1  Küchenjunge


Mitglied seit 30.03.2006
1.182 Beiträge (ø0,53/Tag)
Hallo

meines Wissens muß man für Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, Katzen sind in normalen Haftpflichtversicherungen, die jeder haben sollte, mit drin.

LG Tigerkatze
Alle Menschen sind klug, die Einen vorher, die Anderen nachher!
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Vom 18.06.2008 19:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
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Hallo!
Ganz schönes Durcheinander hier!

@ Oozulldingens: Das Überfahren eines Tieres ist KEINE Sachbeschädigung, da es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt. Die kann man nur vorsätzlich begehen und ich glaube nicht, dass hier jemand absichtlich ein Tier überfahren hat. Nur soviel zur Vollständigkeit, da die Sache längst gegessen ist.

@ Talzky: Deine Sprache ist echt übel und schwer zu verstehen, Du könntest Dir ruhig ein bißchen Mühe geben. Zudem gibt es mit Sicherheit keine Katzen, die in Waschmaschinen pinkeln, das ist Blödsinn.
Vermutlich würde die Haftpflicht so einen Schaden bezahlen (MAL), aber nicht ständig mal dies mal das. Vielleicht sollte einer von Euch beiden das Feld räumen Na! Bevor ich mir ständig diesen Ärger antun würde, würde ich mir eine neue WG suchen (oder den anderen rausekeln Sich auf dem Boden wälzen vor Lachen ) Denn selbst wenn Du Dir von ihm was ersetzen lässt und das andauernd, wird Euer Verhältnis auch nicht das beste werden.

LG, MS
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Vom 19.06.2008 12:38 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Oozulldsbuddlasbaa Smutje


Mitglied seit 07.02.2007
89 Beiträge (ø0,05/Tag)
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@Mondschaf: es soll Leute geben, die das absichtlich tun...und dolus eventualis reicht für die Strafbarkeit aus, die irrige Annahme, Tiere seien keine Sachen ändert ebenfalls an der Strafbarkeit nichts - aber das führt nun zu weit vom Thema weg. Du hast selbstverständlich recht, dass es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt (außer in Sondertatbeständen). Wie gesagt, ich wollte nicht zu weit ins juristische führen, sondern nur - wohl doch nicht so laiengerecht - klarmachen, dass Tiere eben doch wie Sachen behandelt werden.
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Vom 19.06.2008 17:55 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Mondschaf26 Kaltmamsell


Mitglied seit 14.08.2007
10.356 Beiträge (ø5,92/Tag)
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Danke, ich bin aber kein Laie Na! Kannst gerne weiter abschweifen, ich höre zu!

Wo ist nur mein Büchlein "Latein für Angeber"...... mhmmmh hmmhmhmmmmhhh *such*
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