Autounfall mit Hund - zahlt die Haftpflicht?
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![]() Mitglied seit 21.07.2003 |
kurz vor weihnachten wurde mein dackel vom auto angefahren. das törchen war kurz auf und sie lief auf die strasse die autofahrerin war für die wohngegend viel schnell unterwegs. der dackel war fastzwei wochen in der klinik und die kosten waren so ca. 1200. euro. als ich die autofahrerin anrief und frage, ob sie sich bei der versicherung erkundigt häte wurde sie patzig und sagte \"warum sollte ich das, wenn sie ihren hund frei rumlaufen lassen\". kein mitleid oder so. wer zahlt das? geht das über die haftpflicht oder darf ich das selber zahlen. wer weiß da bescheid, bzw hatte schon mal so einen fall lg Angelika die Nr. 151 im CdbU \"Man kann einen Menschen mit guten Saucen ebenso unter die Erde bringen wie mit Strychnin, nur dauert es länger.\" (Christiaan Barnard)
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![]() Mitglied seit 26.11.2000 |
Nach der Antwort
der Fahrerin wirst Du da wohl drauf sitzen bleiben - mal ganz abgesehen davon, dass Du ihr das zu-schnell-Fahren sicher nicht [mehr] nachweisen kannst UND das Tor auf war.. hannnesgrüssle |
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![]() Mitglied seit 21.07.2003 |
hallo hannnes
ich habe es befürchtet................aber hauptpache der dackel kann wieder einigermassen laufen. ICH hätte mich wenigsten drüm gekümmert, wenn ich schon ein tier uber den haufen fahre - egal wie lg Angelika die Nr. 151 im CdbU \"Man kann einen Menschen mit guten Saucen ebenso unter die Erde bringen wie mit Strychnin, nur dauert es länger.\" (Christiaan Barnard)
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![]() Mitglied seit 13.08.2006 |
Hallo,
generell ist es wohl so, dass Du als Tierhalter für dein Tier verantwortlich bist, sprich dafür sorgen musst, dass es nicht in einen Unfall verwickelt wird. Wenn die Autofahrerin allerdings zu schnell unterwegs war und auch nicht versucht hat den Unfall zu vermeiden, obwohl das möglich gewesen wäre, dann kann es sein, dass sie eine Teilschuld bekommt. Ich würde Dir raten, hol die über den Anwaltsverein eine erste Anwaltliche Beratung, das kostet ca. 20€. Das hab ich auch schon gemacht. In Frankfurt ist der Anwaltsverein im Amtsgericht zu finden, wie es an deinen Wohnort aussieht weiß ich nicht, einfach mal googeln... Viel Erfolg und liebe Grüße, Biker |
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![]() Mitglied seit 31.01.2004 |
Hallo,
ich wäre vorsichtig mit Anwalt und rechtlichen Schritten. Außer du hast eine Hundehaftpflichtversicherung. Hat die Unfallgegnerin nämlich einen Schaden am Fahrzeug, dann kann sie den auch bei dir geltend machen. Und das zu schnell fahren, kann man schlecht bis gar nicht nachweisen. LG Seehuhn |
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![]() Mitglied seit 02.08.2006 |
Hallo!
Ich glaub nicht,das die normale Haftpflicht da greift...Wir haben eine extra Versicherung für unsere Wauzies!!!Kann ich jedem Hunde oder Katzenhalter nur nahelegen,denn wenn mal ein Hund auf die Strasse läuft und es kommt zu einem Unfall,bei dem z.B. Menschen verletzt werden oder viell. ein LKW(mit teuren Gütern...) ins schleudern kommt,kann es unter Umständen sehr teuer werden!!! Grussi,Andrea |
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![]() Mitglied seit 02.08.2006 |
...ich hoffe das es Deinem Wauzl wieder gut geht!!!!!!!!!!!
Grussi,Andrea |
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![]() Mitglied seit 11.11.2006 |
leider haben sie den hund meiner eltern letztes jahr an heiligabend ueberfahren. die polizei wurde dazu geholt, u der \'nette\' polizist hat dann vom strafzetteln wegens \'verletzung der aufsichtspflicht\' (oder so) abgesehen. glaub wenn schaden am auto gewesen waere, haetten meine eltern das zahlen muessen - es war schliesslich ihre schuld, dass der hund auf die strasse gelaufen ist. glaub nicht, dass dir die anwalt/beratung weiterhilft, sei froh dass du nicht selber zahlen musst.
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![]() Mitglied seit 13.08.2005 |
Liebe Tierfreunde,
ein Tier ist eine Sache auf die der Besitzer acht geben muß. Grundsätzlich mit der Besitzer haften, wenn seine \"Sache\" außer Kontrolle gerät. Die Autofahrerin kann sogar Schadenersatz fordern. Wäre sie ausgewichen, würde ihr niemand den Schaden bezahlen, weil sie dann fahrläßig gehandelt hätte! Kleine Tiere müssen überfahren werden, so wollen es die Versicherer! Bei Wildunfällen bezahlt der Jagdpächter auch nicht, im Gegenteil: wer ein verletztes Reh z.B. mitnimmt um es zum Tierarzt zu bringen, macht sich wegen Wilderei strafbar! LG, Willy |
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![]() Mitglied seit 19.11.2005 |
Hi,
für Schäden die der Hund anderen Leuten zufügt gibt es die Hundehaftpflichtversicherung. Da sind aber nicht die Kosten gedeckt für die Arztkosten des Hundes. Als Hundehalter gilt die sog. Gefährdungshaftung. Du hast Sorge zu tragen, dass nichts passiert. Dafür gibts dann die Versicherung. LG und gute Besserung fürs Hundie Sabine |
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![]() Mitglied seit 22.10.2006 |
Hallo Willy,
also das vergess mal schnell mit der Sache. Ein Tier wird nicht mehr als Sache abgehandelt, diese Gesetz gibt es nicht mehr das ein Hund oder Katze nur eine Sache ist. Aber in dem beschriebenen Fall ist natürlich der Halter verantwortlich, also Angelika. Viele Grüsse Boxerbaby ( Norbert ) CHACUN A SON GOUT |
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![]() Mitglied seit 17.06.2008 |
Hiho liebe Tier Freunde.
ich hab folgendes problem... ich wohnein einer wg und mein mitbewohner hat zwei Katzen ( zwei männlische ) und anstatt die beiden katzen auf ihre 4 vorgesehende katzenklo´s gehen pissen die lieber ÜBERALL hin es sei auf dem gästebett , decken , ecken , kühlschrank etc aba zufällig sind das alles nur meine sachen.... müsste schon 2 couchen wegschmeißen + 2 daunendecken + 3-5 paar schuhe und ein Teppisch der pro m² 6 € euro kam ( 4breit 6lang) die kröhnung die haben in meiner waschmaschiene reingepisst. aufgefallen ist mir das als meine wäsche stark nach ammoniak gerochen hat... dazu muss ich noch sagen das ich zur zeit auf hartz4 leben muss und ich jeden cent umdrehe.... was kann ich dagegen tun ?!?! kann ich die zerstörten sachen wieder einfordern ?! ist er verpflichtet den schaden den die katzen angerichtet haben mir zu erstatten ?! weil das sind sachen / gegenstände nicht so billig sind die ich mir jeder zeit mal wieder neu kaufen kann... bin völlig ratlos... |
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![]() Mitglied seit 17.06.2008 |
wohne in einer wg sry leertaste hat geklemmpt :)
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![]() Mitglied seit 07.02.2007 |
Hallo,
@Boxerbaby: nicht ganz richtig, Tiere SIND zwar juristisch keine Sachen, werden aber so behandelt, solange es keine spezielleren Regelungen gibt, heißt, das Überfahren eines Hundes ist strafrechtlich nach wie vor eine Sachbeschädigung. Auch zivilrechtlich gelten bspw. für den Kauf von Tieren die normalen Vorschriften für Mängel. @Angelika: du hast neben Ansprüchen aus dem BGB auch noch welche aus dem StVG, die sind verschuldensunabhängig. Dh, wenn du der Fahrerin den Schaden und die Verursachung durch sie nachweisen kannst, kannst du den Schaden von ihr fordern. Allerdings kann der Anspruch gemindert werden, da du den Unfall mitverschuldet hast durch das offene Türchen und zum anderen ist auch der Anspruch von ihr gegen dich, falls ein Schaden am Auto besteht, verschuldensunabhängig und sie kann diesen dann von dir fordern. Wird sich dann wahrscheinlich nicht lohnen. Mit Rechtsschutz würde ichs aber probieren Viele Grüße und alles Gute für den Dackel! , |
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![]() Mitglied seit 22.09.2005 |
Hi Talzky
erstmal wäre es sinnvoll einen neuen Thread aufzumachen weil du ein völlig neues Thema hast und das andere schon was älter ist also wenn eine Katze mal daneben pieselt dann muss man doch nicht alles wegschmeißen... und was sagt dein WG Bewohner dazu?? Yvonne |
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![]() Mitglied seit 30.03.2006 |
Hallo
meines Wissens muß man für Hunde eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, Katzen sind in normalen Haftpflichtversicherungen, die jeder haben sollte, mit drin. LG Tigerkatze Alle Menschen sind klug, die Einen vorher, die Anderen nachher! |
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Hallo!
Ganz schönes Durcheinander hier! @ Oozulldingens: Das Überfahren eines Tieres ist KEINE Sachbeschädigung, da es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt. Die kann man nur vorsätzlich begehen und ich glaube nicht, dass hier jemand absichtlich ein Tier überfahren hat. Nur soviel zur Vollständigkeit, da die Sache längst gegessen ist. @ Talzky: Deine Sprache ist echt übel und schwer zu verstehen, Du könntest Dir ruhig ein bißchen Mühe geben. Zudem gibt es mit Sicherheit keine Katzen, die in Waschmaschinen pinkeln, das ist Blödsinn. Vermutlich würde die Haftpflicht so einen Schaden bezahlen (MAL), aber nicht ständig mal dies mal das. Vielleicht sollte einer von Euch beiden das Feld räumen LG, MS |
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![]() Mitglied seit 07.02.2007 |
@Mondschaf: es soll Leute geben, die das absichtlich tun...und dolus eventualis reicht für die Strafbarkeit aus, die irrige Annahme, Tiere seien keine Sachen ändert ebenfalls an der Strafbarkeit nichts - aber das führt nun zu weit vom Thema weg. Du hast selbstverständlich recht, dass es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt (außer in Sondertatbeständen). Wie gesagt, ich wollte nicht zu weit ins juristische führen, sondern nur - wohl doch nicht so laiengerecht - klarmachen, dass Tiere eben doch wie Sachen behandelt werden.
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![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Danke, ich bin aber kein Laie
Wo ist nur mein Büchlein "Latein für Angeber"...... |
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