Sachkundenachweis für Hunde- da muss man ja echt nochmal lernen
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![]() Mitglied seit 15.04.2005 |
Ich habe mir gestern die Fragen runtergeladen die man für einen Sachkundenachweis beantworten muss. Wir müssen ihn erst im Juni einreichen und haben also noch etwas Zeit. Auf den 1. Blick habe ich Fragen gefunden wo ich echt überlegen mußte, das hätte ich nicht gedacht. Was für ein Aufwand für einen harmlosen Labbi. Na ja, mein Mann wird das schon schaffen ( Hündchen ist nämlich auf ihn angemeldet Ist da schon mal einer durchgefallen? Lg Eifelhexe1 |
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![]() Mitglied seit 28.12.2004 |
Hallo Eifelexe
Wo hast du dir das runter geladen. Meine Tochter hat auch einen Labbi. Wie alt muss da ein Hund sein wenn er das dingsda machen muss. Gruß Britta |
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![]() Mitglied seit 26.04.2004 |
Hi,
achtet drauf, dass die Dinger von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und dass Ihr die frage fuer Euer Bundesland kriegt. und Eifelhexe, >Ist da schon mal einer durchgefallen? Die Fragen kannst lernen, schwierig kann sein, wenn zusaetzlich so ein Praxistest verlangt wird. Aber mit einem normal sozialisierten Labbi wuerde ich mir an Deiner Stelle keine Gedanken machen. Gruesse Frank |
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![]() Mitglied seit 26.10.2005 |
Hallo zusammen,
wir haben seit 2001 eine Hündin (Schäferhund-Collie-Mix). Und nach über einem Jahr nach Anmeldung mussten wir auch diesen Sachkundennachweis erbringen. Unsere Tierarztpraxis hat das Buch \"Der Hundeführerschein\" empfohlen und daraus waren letztendlich auch die Fragen beim Test entnommen. Und den Hund mussten wir dafür auch nicht mitbringen. Diesen Test müssen meines Wissens nach aber nur \"neue\" Hundebesitzer abliefern. Und auch nur dann, wenn die Hunde auf der Liste stehen oder eben über 40 cm groß sind. Aber mal ganz ehrlich: Wenn ich mir beim Spaziergang den ein oder anderen Hundebesitzer angucke, ich glaube denen würde es mal gut tun so ein Büchlein durchzulesen und eine solche Prüfung abzulegen. Auch im Sinne ihrer Tiere. LG Woodlousy |
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![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
@ Frank
Du bist doch immer ganz gut informiert, oder? Wofür ist dieser sogenannte Sachkundenachweis und für welche Hunde wird er benötigt? Außerdem warum sind nur \"Neuhundebesitzer\" davon betroffen? Wäre schön, wenn Du mich darüber aufklären könntest. LG charmin2004 |
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![]() Mitglied seit 26.04.2004 |
Hi charmin,
danke fuer die Blumen. Sachkundenachweiss macht jedes Bundesland, was es will. Ich habe ihn so zum Spass gemacht in der bayrischen Variante, habe hier auch drueber geschrieben. Ich bin auch der Meinung, jeder sollte ihn machen, ich haette ihn nicht machen muessen, war aber echt interessant. Gruesse Frank |
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![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
@ Frank
Vorhin habe ich Dich gelobt, aber jetzt muß ich Dich kritisieren, weil Du mir nur ausweichend antwortest. Ich wüßte zum Beispiel gerne, wofür so ein Sachkundenachweis gut ist und warum nur \"Neuhundebesitzer\" davon betroffen sind. Kannst Du mir das nicht erklären? LG charmin2004 |
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![]() Mitglied seit 26.04.2004 |
Hi Charmin,
fuer Bayern kann ich es sagen. Der Schwerpunkt des bayrischen Sachkundenachweis liegt auf der Sicherheit in allen Bereichen. Typische Frage Sie halten mit Ihrem Auto an und holen den Hund aus dem Auto 1. indem sie ihn herausspringen lassen und rennen lassen, denn Sie wissen, dass Ihr Hund folgt, wenn Sie ihn rufen 2. herausspringen lassen und dann SOFORT anleinen 3. im Auto anleinen und dann herausspringen lassen 3. ist richtig und so geht das weiter: Wie erkenne ich Aggressivitaet? Auch z.B. hier oft diskutierte fragen, wie was tun bei Beisserei oder was tun bei Agressivitaet zwischen 2 Rueden offizielle Antwort: Mit dem eigenen Rueden in die entgegengesetzte Richtung weggehen. Wie schon geschrieben, aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Sache, MEINE Aussage hier gilt aber NUR fuer Bayern, das bessere Deutschland, was die anderen Bundeslaender machen, weiss ich nicht. Gruesse Frank Ist das so o.k., Charmin? |
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![]() Mitglied seit 29.08.2003 |
Hallo charmin!
Alle Hundehalter, die einen Hund haben, der größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg ist, müssen laut Landeshundegesetz (LHundG NRW) einen Sachkundenachweis vorweisen. Ausgenommen sind nur die Hundehalter, die vor Inkrafttreten dieses Gesetztes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben. Damit soll nachgewiesen werden, daß Du die Sachkunde hast, Hunde in der Größenordnung zu führen und zu halten. LG Sam |
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![]() Mitglied seit 01.10.2005 |
Hallo, ich habe einen 12 Wochen alten Welpen, der auf jeden Fall mal größer wie 40cm und schwerer wie 20 kg werden wird, bisher haben wir ihn noch nicht angemeldet... (Muß ich nächstens dringend machen)
Wer sagt mir, wie und wo ich diese Prüfung ablegen muß? Wir wollten vielleicht nächstes Jahr, wenn Leon erwachsen ist, mit ihm die Begleithundeprüfung ablegen. Aber das ist ja was anderes. liebe Grüße von Miakal
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![]() Mitglied seit 28.10.2003 |
Hi!
Also ich kenne den Sachkundenachweis nur, weil ich Prüfungen mit dem Hund mache. Ich lebe in Hessen und wir haben keine Sachkundenachweis Pflicht. Wer aber die BH oder weitere Prüfungen machen muss, der brauch auch den Sachkundenachweis. Hat man ihn einmal gemacht, braucht man das nicht mehr zu wiederholen. Im Übrigen sollte man an viele Fragen nicht mit logischem Denken herangehen. Das ist wie bei der Theorie beim Führerschein...einfach auswendig lernen. Liebe Grüße Yujinko |
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![]() Mitglied seit 20.10.2005 |
Hallöchen,
in Sachsen gibt es dafür keine Pflicht. Nur wie Yujinko schon schrieb bei Prüfungen ist es ein wichtiger Bestandteil. Und soweit ich informiert bin, müssen Halter von sogenannten Kampfhunden (ich hasse dieses Wort) einen solchen Test ablegen. Wenn ich diesbezüglich was zu sagen hätte, was leider nicht der Fall ist Michèle |
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![]() Mitglied seit 26.10.2004 |
Hallo ihr, ist über 20 kg wirklich wahr? Juhu, dann muss ich meinen Basset-Hound (27 kg) anmelden LG Gaby |
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![]() Mitglied seit 28.10.2003 |
wie gesagt, es kommt wohl aufs Bundesland an....
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![]() Mitglied seit 01.10.2005 |
Na, wenn ich nächste Woche den Leon anmelde, werde ich mal fragen, wie das hier in Bayern so ist. Bin mal gespannt, ob ich die Prüfung brauche.
liebe Grüße von Miakal
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![]() Mitglied seit 12.02.2004 |
Hall Frank und andere nachfolgenden Antworter,
vielen Dank für die Informationen. Auch wenn es mir nicht einleuchtet, warum es nur die Besitzer von größeren Hunden betrifft. Die kleinen sind schließlich auch nicht so ganz ohne. Und warum man vor der Begleithund-Prüfung so einen Sachkundenachweis benötigt, ist mir ebenfalls ein Rätsel. LG charmin2004 |
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![]() Mitglied seit 20.10.2005 |
Hallo Charmin.
Kleine Hunde können nicht solchen Schaden anrichten, wie große Hunde in falschen Händen. Ausserdem gibt es keine sogenannten Kampfhunde unter 20 Kilo. LG Michèle |
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![]() Mitglied seit 26.04.2004 |
> Und warum man vor der Begleithund-Prüfung so einen Sachkundenachweis benötigt, ist mir ebenfalls ein Rätsel.
Hi Charmin, dieses Raetsel kann ich fuer Dich loesen. Es gibt in jedem Verein - au weia, mit diesem posting mache ich mich wieder mal beliebt, na ja, was soll\'s - einen, der alles weiss und kann und das auch dauernd anderen erklaert. Damit die anderen mal ihre Ruhe haben, wird diese Person zum Delegierten fuer irgendwohin gewaehlt. Auf dieser Delegiertenkonferenz, oder Ausschuss oder wie immer das Ding genannt wird, sind nun lauter solche Ober-Erklaerer. Dann wird ein Thema vorgegeben, z.B. \"es ist wieder mal ein Kind gebissen worden, die Bildzeitung tobt, es muss etwas geschehen\". Alle nicken, einer sagt was, z.B. \"Leinenpflicht in dicht besiedelten Gebieten...\" alle nicken, einer fuehrt Protokoll, dann schlaegt der naechste was vor und der naechste und der naechste .... Fuer die letzten 3 in der Runde ist dann nix vernuenftiges mehr zum Vorschlagen uebrig, da sie aber Oberbesserwisser sind, muessen sie irgend etwas vorschlagen..... Und so kommt es, das Du beispielsweise in Bayern wissen musst, dass die Traechtigkeit einer Huendin im Normalfall 62 Tage dauert, um BH machen zu duerfen. Gruesse Frank In NRW (kann aber auch Niersachsen sein) gehoert nach meinen Informationen zum Sachkundenachweis, dass Du weisst, ob Du, wenn Du wolltest, unmittelbares Mitglied des VDH werden kannst. Auch dieses Wissen ist zur Beurteilung der Leinenfuehrigkeit eines Hundes unerlaesslich. Bevor jetzt irgendwelche Leser schlaflose Naechte wegen einer VDH Mitgliedschaft bekommen, hier die Antort: Nein, sorry, Ihr koennt nicht! Nur Vereine und Organisationen koennen. |
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![]() Mitglied seit 20.10.2005 |
Frank ich schmeiß mich weg......hervorragend erklärt Genau das ist der Grund warum ich keinem Verein angehöre.
LG Michèle |
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![]() Mitglied seit 08.08.2005 |
Hallo Eifelhexe,
mein Freund hat am Donnerstag den Test in Neuss gemacht. Er hatte vorher einen Fragenkatalog mit den richtigen Antworten von einer Hundetrainerin erhalten. Einige Fragen seien neu gewesen, aber er sei in fünf Minunten fertig gewesen. Er wollte sich auch beeilen, da unser Hund vorher in dem Untersuchungszimmer gequält wurde und er wollte Paolo den Gefallen tun und schnell gehen Ich wünsche deinem Mann viel Glück! Lg Moli |
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![]() Mitglied seit 15.04.2005 |
Hallo
Vielen Dank für eure Antworten!!! Das die Fragen vom Bundesland abhängig sind wusste ich nicht. Habe mir zum Glück, d.h. dann wohl eher aus Zufall den richtigen geholt. Man wird so alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu Lg Eifelhexe1 |
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![]() Mitglied seit 18.03.2004 |
Hallo Eifelhexe,
in Ba-Wü brauchst du den SK-Nachweis für die Begleithundeprüfung (vor der ersten BH wird die Sachkunde abgefragt), die BH wiederum brauchst du als Voraussetzung für verschiedene Sportarten wie z.B. Agility, VPG, Obedience und ab 2007 wohl auch für den Turnierhundesport. Außerdem gibt es in manchen Gemeinden Ermäßigung auf die Hundesteuer, wenn man eine BH nachweisen kann (bei uns muss man das allerdings jährlich wiederholen). Wer aber z.B. vor 15 Jahren schonmal eine BH gemacht hat, der muss den SK-Nachweis nicht machen, obwohl es ihn erst seit ein paar Jahren gibt. Außerdem gibt es einen ausführlicheren SK-Nachweis mit vorhergehenden Schulungen für Leute, die als Übungsleiter tätig sein wollen. Wer diesen hat, braucht den BH-SK ebenfalls nicht zu machen. Ich empfehle allerdings, nicht alles kritiklos zu glauben und zu lernen, was der SK-Nachweis lehrt. Es sind zum Teil veraltete oder fragliche Dinge, die abgefragt werden. Mittlerweile ist er - soviel ich weiß - etwas überarbeitet worden. Grüßle, Deckelchen |
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![]() Mitglied seit 24.02.2007 |
hallo
ich habe eine Border-Collie/husky/doggen (papa) hündin die sehr noch papa schlägt sie wird also sicher lich grösser als 40 cm jetzt gibt es da ein prob wir haben bescheid vom ordnungs amt das wir diesen test machen müssen ok das ist nicht das prob aber das prob ist das ich erst 15 bin und ich weiss nicht ob ich diesen test schon machen darf deswegen wolte ich mal fragen ob das mit 15 schon geht lg alisa |
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![]() Mitglied seit 12.01.2006 |
Hy!
@frankg Hmm , kann es sein das du den Vereinen nicht unbedingt gut gesonnen bist ??? Kann ich verstehen !! Vorallem weil jeder was anderes meint und für richtig befindet !! Auch ich meinte Agillity wäre gut für Hund und mich - Sooo laut spreche ich NIE mit meinem Hund !! Der hat nämlich gute Ohren !! Und vorallem : mein Hund \"hört\" auch auf Zeichen !! Was ich toll finde , der Stellvertretende Erste Vorsitzende fand das es total daneben ist. Warum hab ich heut noch nicht verstanden !! Aber ich hab auch nicht mehr gefragt. Nachdem ich rauskomplimentiert worden bin. Hab nämlich auch noch Kritik an der \"Hundeaufbewahrung\" wärend der Besprechung was gemacht wird oder eben nicht , geübt. Das hatte dann einen mehr oder weniger versteckten hinweis auf die Türe zu Folge In BaWü ist das ganze glaub ich noch nicht soweit gekommen !! Auch bei größeren Hunden nicht . LG Mona |
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![]() Mitglied seit 16.10.2005 |
Hallo,
eine Übersicht über die Hundegesetze und -verordnungen der einezelnen Bundesländer findet Ihr hier . Eine Sachkundeprüfung für Hundehalter macht durchaus Sinn. Das sind keine Schikanefragen, die gestellt werden, sondern Dinge zu Hundegesundheit, -erziehung und -haltung, die wirklich jeder Hundehalter wissen und beherzigen sollte. Die Sachkundefragen, die bei VDH-Prüfungen gestellt werden, haben zusätzlich noch Elemente aus den Prüfungsordnungen. Diese theoretische Prüfung müssen aber nur Prüfungsanwärter ablegen, die vorher noch nirgendwo anders (Veterinäramt, Sachverständiger o. sonstige Stelle) eine Sachkundeprüfung gemacht haben und mit ihrem Hund vorher noch nie eine Prüfung geführt haben. Lg acedela |
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