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Hallo zusammen,
eine Freundin von mir hat folgendes Problem. Sie wohnt in einer Mietwohnung, Bad ist sehr alt, Fliesen sind von ca. 1965. Jetzt sind (von selbst!) 2 Fliesen von der Wand gefallen und dabei natürlich zersprungen. Sie meldete das dem Vermieter. Ein Handwerker kam, der sich das anguckte und meinte, dass es für die alten Fliesen keinen Ersatz mehr gäbe und man neu fliesen müsse. Er sprach mit dem Vermieter. Und jetzt kommt der Hammer: der Vermieter verlangt, dass die gesprungenen Fliesen wieder an die Wand geklebt werden! Meine Frage: ist das zulässig? Ich kann es mir kaum vorstellen, dass man Fliesenbrösel an der Wand dulden muss! Ich habe ihr schon empfohlen, in den Mieterverein einzutreten, sie glaubt aber, dass sich das nicht lohnt. Ich freue mich über Hinweise! lg von Barbara |
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GHallo,
Ohhh, und wie sich das lohnt. wir sind im Mieterbund, und schon 2 x wurde uns geholfen. Ohne Hilfe hätten wir das nie geschafft. Liebe Grüße Dm |
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Moin!
Das funzt aber nur für Schäden die nach dem Beitritt zum Mieterbund bekannt wurden. Oder? Ansonsten: bei so ner ollen Hütte liegt der Vredacht nahe dass der Vermieter nur Kohle macht und sich nen Sch* um den Zustand der Whgen kümmert. Juristisch haste sicher ein Recht auf neue Fliesen, und das Ansinnen des Vermieters ist Gruesse, nick67 |
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Naja, wegen zwei Fliesen ein komplettes Bad neu verfiesen...
Da denkt auch einer, dass Vermieter einen Geldscheißer haben Wenn das ordentlich zusammengesetzt wird, ist das durchaus akzeptabel. |
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Moin!
Nach >40 Jahren kann man ein Bad schon mal neu fliesen lassen. Oder? Zumal mit Kostenbeteiligung des Mieters. Gruesse, nick67 |
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Hallo
Wenn die Fliesen wirklich von Anno Tobak sind, werden die Rohre dahinter wohl auch nicht mehr vom feinsten sein .... Ich würde in den Mieterschutzbund eintreten und erstmal mit den kaputten Fliesen leben. Aber die Mitgliedschaft kann sich bei eventuell nötigen Sanierungsarbeiten als sehr nützlich erweisen. Gruss Javanne |
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ich bezweifle, dass ein Mieter Anspruch auf einen Fliesenspiegel mit durchgehend gleichen Fliesen hat. Dass Scherben wieder geklebt werden sollen dürfte aber sehr wohl angreifbar sein, da dadurch die Funktion der Fliesenwand nicht mehr gewährleistet ist (Wasserschutz).
Alleine aus dem Alter der Fliesen einen Grund für die Neugestaltung (beim Fliesen bleibt es in der Regel ja nicht) abzuleiten, ist imho auch nicht haltbar, kommt sicher auf den Zustand an. Nach 40 Jahren steht das ja schon fast unter Denkmalschutz. gwex |
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Hallo,
meine Vermieter haben vor 2 Jahren ihr (nicht mein) Bad umgebaut und tatsächlich LG Schlummerbärchi |
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