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Bitte um Hilfe bei Wohnungskündigung, Nachmieter u. Vertragsübernahme

Vom 08.01.2012 16:12 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

psychograsi Kaltmamsell


Mitglied seit 06.08.2005
360 Beiträge (ø0,14/Tag)
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Hallo!

Ich hoffe, dass sich unter den Kochfans einige "Experten" befinden, die mir in meinem Fall weiterhelfen können. Es geht um eine Mietwohnung, welche ich seit Jahren bewohne. Die Wohnung wurde als Erstbezug durch meine Mutter bewohnt und der Mietvertrag dann nacheinigen Jahren durch mich übernommen (inkl. Mietkaution, Mängelprotokoll etc.).
Nun möchte ich ausziehen und ggf. vorzeitig aus dem Mietvertrag kommen. Meine Hausverwaltung sagte, es sei möglich, wenn ich einen Nachmieter fände.

Ich habe jemanden gefunden - angenommen, seine Bonität usw. würden soweit stimmen, dass ich die Wohnung "übertragen" kann... wie verhält sich das dann? Muss die Hausverwaltung über offizielle Übernahme machen oder bleibt es uns überlassen, wie wir evtl. Schäden abgleichen? Und: Bleiben meine Konditionen auch für den neuen Mieter bestehen?

Der Hauptgrund, die Wohnung nicht offiziell abzugeben, sodass der neue Mieter sie dann von der Hausverwaltung neu mietet, ist, dass wir beide Angst vor einer Mieterhöhung haben. Wohnungen in unserem Haus stehen teilweise für 150 EUR mehr drin als wir aktuell zahlen ... wenn ich der Verwaltung sage, es soll nur eine "Mietübernahme" gemacht werden - bleibt dann alles so? Gibt es da gesetzliche Grundlagen oder kann die Verwaltung bei jedem Mieterwechsel einfach was draufschlagen?

Ich freue mich auf eure Nachrichten und sage schon mal Danke!

Yvonne
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Vom 08.01.2012 17:07 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

murpfel Tellerwäscher


Mitglied seit 03.05.2009
40 Beiträge (ø0,04/Tag)
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Hallo Yvonne!

Vertritt die Hausverwaltung deinen Vermieter? Der ist nämlich dein Ansprechpartner.
Einer Vertragsübernahme durch einen Nachmieter muss der Vermieter zustimmen. Das wird er im Zweifel nicht tun, wenn die Mieten im Haus zum Teil wesentlich höher sind als deine.
Wenn dein Mietvertrag das zulässt, kannst du ggf. untervermieten und damit deine Konditionen an den Nachmieter weitergeben. Dann bleibst du aber Mieterin und bist dafür verantwortlich, dass die Miete an den Vermieter bezahlt wird etc. Das macht aber nur Sinn, wenn du tatsächlich ein eigenes Interesse daran hast, dass gerade der Nachmieter, den du gefunden hast, in die Wohnung einziehen kann.
Wenn du vor Ablauf deiner Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag entlassen werden willst, ist das Stellen eines Nachmieters eine Möglichkeit, auf die sich viele Vermieter einlassen. Die Konditionen des neuen Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter, also dem Nachmieter, ist aber eine Sache, die die beiden miteinander aushandeln müssen.

Liebe Grüße,

murpfel
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Vom 08.01.2012 21:18 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Piri Kaltmamsell


Mitglied seit 27.12.2005
3.638 Beiträge (ø1,55/Tag)
Hallo,
wenn du ausziehst, ist alles andere Sache zwischen Vermieter und neuem Mieter.
Du kannst nur einen Nachmieter vorschlagen, mehr nicht. Ob der Vermieter diesem Nachmieter die Wohnung überlässt ist Sache des Vermieters. Der Nachmieter muss nicht akzeptiert werden, die Hausverwaltung (Vermieter) kann auch drauf bestehen, dass du deine Kündigungsfrist einhältst.
Natürlich wird der Vermieter mit dem neuen Mieter einen neuen Mietvertrag machen, deine Konditionen haben damit nichts zu tun.

Wenn du die Wohnung untervermietest, bedarf dies in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.
Mieterin bleibst du, du bist auch haftbar für Schäden, und die Miete zahlst ebenfalls du.
Wenn z.B der neue Mieter zuviel Lärm verursacht, hast du den Ärger.
Ebenfalls bist du als Hauptmieter verantwortlich, dass die Hausordnung erledigt wird, denn der Vertrag mit dem Vermieter besteht mit dir, nicht mit dem Untermieter.
Warum solltest du das tun, du hast nur Arbeit und trägst das gesamte Risiko.

"wenn ich der Verwaltung sage, es soll nur eine "Mietübernahme" gemacht werden"
Die können machen was sie wollen, es ist deren Haus.

LG Piri
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Vom 09.01.2012 11:49 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

psychograsi Kaltmamsell


Mitglied seit 06.08.2005
360 Beiträge (ø0,14/Tag)
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danke für eure hilfe. mich wundert es nur, dass die wohnungsübergabe damals zwischen meiner mutter und mir auch völlig ohne hausverwaltung über die bühne ging. die namen in den verträgen wurde einfach geändert... keine abnahme oder sowas.
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Vom 10.01.2012 11:09 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

psychograsi Kaltmamsell


Mitglied seit 06.08.2005
360 Beiträge (ø0,14/Tag)
User hat eigene Rezeptsammlungen veröffentlicht
ich habe nachgefragt: die miete wird tatsächlich erhöht und es läuft den normalen weg über die abnahme.. egal ob vorzeitiges ausziehen mit nachmieter geht oder nicht.

danke für eure hilfe - ihr hattet recht.

lg
yvonne
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Vom 10.01.2012 11:31 Diesen Beitrag drucken PDF Auf diesen Beitrag antworten zum Anfang der Seite scrollen zum Ende der Seite springen Einen Beitrag nach oben springen Einen Beitrag nach unten springen

Elphi Suppenkoch


Mitglied seit 28.01.2010
3.993 Beiträge (ø4,7/Tag)
Hallo!

Man kann sich aber mit dem Nachmieter durchaus darüber verständigen, ob er z.B. Umbauten oder Möbel übernehmen will. Dann muss man die nicht zurück- oder ausbauen (der Klassiker sind Einbauküchen dabei, geht aber auch mit farbig gestrichenen Wänden und so). Der Nachmieter muss sich dann beim Auszug entweder darum kümmern, die Wohnung wieder in den Ursprungszustand zu bringen, oder aber sich wiederum mit seinem Nachmieter ebenfalls einig werden. Diese Option hättest du also noch, wenn dir das was bringt.

GLG, Elphi
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