Müssen Miteigentümer zu neuem Mitbewohner "ja" sagen?
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Ziemlich blöde Frage, aber vielleicht kennt jemand ein Urteil dazu, ich finde nix: Wenn mein Verlobter zu mir in die Eigentumswohnung zieht, muss ich dann meine Miteigentümer um "Erlaubnis" fragen? Also dürften die mehrheitlich beschließen "Nee, der net!" o.ä.? Muss ich den anderen bescheid sagen, dass da jetzt ein neuer wohnt? Mal ganz abgesehen davon, ob man das tun sollte oder wie das moralisch aussieht -MUSS ich? LG |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 15.05.2004 |
Hallo,
das würde ja bedeuten, dass man nur jemanden heiraten darf, mit dem die Eigentümergemeinschaft einverstanden ist... Kann ja wohl nicht sein... Beste Grüße Tsunami |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 25.09.2005 |
Hi,
meines Wissens nach wäre das nur Pflicht bei einer Mietwohnung, bei der man im Mietvertrag ja üblicherweise die Anzahl der einziehenden Personen angibt. Sollte allerdings die Eigentümerversammlung irgendwann mal beschlossen haben, dass die Miteigentümer zu informieren sind, dann sollte man das natürlich tun. Ob solch ein Beschluss jedoch rechtens wäre, weiß ich nicht. Aber verbieten geht schon mal gar nicht .... die anderen Eigentümer haben ja auch kein Mitspracherecht, an wen die Wohnung verkauft wird. Viele Grüße - Allegro Die Sterne .... die sind Gott außerordentlich gut gelungen. Zitat aus dem Film "Das Beste zum Schluss" |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.02.2005 |
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 16.06.2011 |
Fragen muss man nicht, aber man muss es melden allein schon wegen den personenbezogenen Nebenkosten.
Herr_Mahlzahn |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 03.06.2007 |
.... oder vermietet wird! Da bedarf es auch keiner Zustimmung durch die Miteigentümer! Und wenn der Mitvertrag nachträglich auf mehrere Personen erweitert wird, muss auch nur der Vermieter und nicht die Eigentümerversammlung zustimmen. Stelle ich mir gerade lustig vor, wenn es für solche Dinge eventuell dann noch einstimmig sein müsste LG Anne Courage ist gut, aber Ausdauer ist besser. Theodor Fontane |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 18.06.2010 |
Stimmt !!¡¡ Wär ja noch schöner wenn ich meinen Nachbarn um Erlaubnis fragen muss, mit wem ich mein Leben verbringen möchte. LG, Carco |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Also in den Teilungserklärungen steht nix darüber, also gibt es wohl auch nix.
Lustig wäre es schon, aber es gibt da ja so einiges in D, was keiner verstehen muss...... |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 28.04.2005 |
Es wird ja immer wieder behauptet dass es keine blöden Fragen gibt.
Dem widerspreche ich jetzt aber mal mit Nachdruck. LG curly Man muss auch mal bereit sein auf Opfer zu verzichten. |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 26.11.2000 |
einer Person gefällt Dein post
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]()
![]() Mitglied seit 17.12.2011 |
Hallo,
schau mal, ob bei Euch Nebenkosten nach Köpfen umgelegt werden (das sind bei uns z.B. die Müllgebühren). Falls das der Fall ist, solltest Du Deinen Vermieter informieren, dass Ihr jetzt zu zweit da wohnt (da brauchst Du keinen Namen oder so anzugeben), falls Du Eigentümer bist die Hausverwaltung. LG Schwarzwaldköchin |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 04.11.2003 |
Hallo,
stimmt, das ist wirklich eine unkluge Frage. Aber Das stimmt so nicht. Die Hausverwaltung kann dem Kauf widersprechen, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen. Z.B. wenn jemand in der zu verkaufenden Wohnung ein Bordell od. Ä. betreiben möchte. LG Neri
Hier gehts zu meinem CK-Blog |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 17.01.2002 |
bernd, wo tut`s weh?
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 07.04.2002 |
Hallo!
Regine, Bernd hat grad eine Wohnung gekauft und befürchtet nun, dass der Vertrag wegen seiner Nutzungspläne aufgelöst werden muss. Tja, vorher fragen .... Gruß Kyri |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 19.07.2006 |
Nee - ich wollte keineswegs ein Bordell
Ich dachte eher, an wen auch immer oder so zu vermieten - Matrazenweise pro Nacht 250€ - und 2 Matrazen pro fünf QM sollten schon zu machen sein........ Da findet sich immer ein zahlungskräftiges Klientel in ausreichender Anzahl |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 14.08.2007 |
Also ich kann auch an eine Großfamilie mit 10 Kindern vermieten?
|
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
|
|||||
![]() Mitglied seit 21.06.2009 |
theoretisch ja.
Es gibt glaube ich kein Gesetzt, das Dir vorschreibt wieviel Personen auf x Quadratmeter. lg mayordomus |
||||
Diesen Beitrag / einen Verstoß melden
|
|||||
Um selbst an den Diskussionen teilnehmen zu können müssen Sie sich bei Chefkoch.de registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, so müssen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden.

Henglein
Rama Cremefine


































